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In Putins Russland

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Und da plötzlich die Sensation : Anfang März 2003 hebt<br />

das Militärkollegium des Obersten Gerichts unerwartet<br />

das Urteil auf, räumt Verstöße in der Prozessführung<br />

ein und ordnet neue Verhandlungen an, dort, wo das<br />

Verfahren seinen Ausgang genommen hatte – im Bezirksmilitärgericht<br />

von Rostow am Don, allerdings nicht mehr<br />

unter dem Vorsitzenden Richter Viktor Kostin.<br />

Wenn man weiß, dass das Oberste Gericht seit langem<br />

weniger als höchstes Organ einer unabhängigen<br />

Justiz denn als Abteilung der Präsidialverwaltung gilt,<br />

konnte diese Entscheidung im politischen Koordinatensystem<br />

<strong>Russland</strong>s nur bedeuten, dass der Wind im Kreml<br />

gedreht hatte und nun bereits kräftig in die entgegengesetzte<br />

Richtung blies.<br />

Der entscheidende Grund dafür lag auf der Hand : Es<br />

blieb nur noch ein Jahr bis zu den Präsidentschaftswahlen.<br />

Und bei den Parlamentswahlen im Dezember 2003<br />

musste <strong>Putins</strong> Partei »Jedinaja Rossija« (Einiges <strong>Russland</strong>)<br />

– deren Generalsekretär unter Verletzung geltenden<br />

Rechts <strong>In</strong>nenminister Boris Gryslow war – um jeden<br />

Preis gewinnen. Schon tüftelte die Kreml-Führung an<br />

der zentralen Losung für die Wahlkampagnen von Partei<br />

und Präsident : »Recht und Gesetz über alles.«<br />

Am 9. April 2003 wurde der Prozess in Rostow am<br />

Don fortgesetzt. Der Angeklagte Juri Budanow, der seit<br />

dem 27. März 2000 in Haft saß, war nicht wiederzuerkennen.<br />

Von dem unverschämten Offizierstyp, der dem<br />

Gericht über den Mund fuhr und die Eltern der von<br />

ihm ermordeten Elsa Kungajewa fortwährend anpöbelte,<br />

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