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In Putins Russland

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gische Proben nirgendwo aufbewahren (was nicht das<br />

Geringste zu tun hat mit »unbegründetem Verzicht«),<br />

und so verhilft dieser Krieg Budanow zu einem Alibi.<br />

Ohne histologisches Material, darin waren sich später<br />

die Experten der anatomischen Pathologie einig, sind alle<br />

Versuche, den Tatbestand einer Vergewaltigung nachzuweisen<br />

und Budanow als Täter zu überführen, zum<br />

Scheitern verurteilt.<br />

Nun konnte die »richtige« Schlussfolgerung präsentiert<br />

werden :<br />

»Es gibt keine Anhaltspunkte für die Vermutung, dass<br />

die postmortalen Schädigungen von einem im erigierten<br />

Zustand befindlichen männlichen Geschlechtsteil stammen.<br />

Die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung<br />

der Leiche sowie der Beweisstücke bieten keine<br />

Grundlage für den Schluss, dass an E. Kungajewa ein<br />

gewaltsamer Geschlechtsakt verübt wurde.«<br />

Die Vergewaltigung hat also nicht stattgefunden.<br />

Und wer war es diesmal, der mit seiner Unterschrift<br />

Budanows »reinwusch« ?<br />

– Dr. med. habil. I. Gedyguschew, stellvertretender<br />

Direktor des Gerichtsmedizinischen Zentrums des Gesundheitsministeriums<br />

der Russischen Föderation, Verdienter<br />

Arzt <strong>Russland</strong>s ;<br />

– Dr. med. A. Issajew, Leiter der Abteilung für komplexe<br />

Expertisen des genannten Gerichtsmedizinischen<br />

Zentrums, Gutachter der höchsten Klasse ;<br />

– Dr. med. O. Budjakow, Facharzt für Gerichtsmedizin<br />

in der Abteilung für komplexe Expertisen des genann-<br />

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