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In Putins Russland

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führung genehmen Schlussfolgerungen erbringen sollte.<br />

Schließlich konnte ein Offizier, zweifach dekoriert mit<br />

dem Tapferkeitsorden, nicht in den Verfahrensakten als<br />

Vergewaltiger dastehen.<br />

Zu welchen Feststellungen gelangten nun die neuen<br />

Sachverständigen im Unterschied zu Hauptmann Ljanenko,<br />

der seine Schlussfolgerungen im Zuge der unmittelbaren<br />

<strong>In</strong>augenscheinnahme traf ?<br />

»Die Einrisse des Hymens und der Darmschleimhaut<br />

entstanden postmortal, als die für lebendes Gewebe typische<br />

Kontraktionsfähigkeit vollkommen erloschen war.«<br />

Was nur heißen konnte, dass zwar zweifelsfrei irgendjemand<br />

das Mädchen missbraucht hatte, aber dafür keinesfalls<br />

Budanow in Frage kam, denn der besaß ein<br />

Alibi : Nach dem Mord war er seelenruhig schlafen gegangen.<br />

Um dem Ganzen noch mehr Glaubhaftigkeit zu verleihen,<br />

verwandeln die Sachverständigen die von Hauptmann<br />

Ljanenko konstatierten massiven Blutergüsse in<br />

ein »Vorhandensein von Blutmarkierungen im Bereich<br />

der äußeren Genitalien, was der Annahme eines postmortalen<br />

Ursprungs der Schädigungen nicht widerspricht …«<br />

Und sie finden auch noch eine »objektive« Handhabe,<br />

um von »Nichtvergewaltigung« zu sprechen : »Der unbegründete<br />

Verzicht des gerichtsmedizinischen Gutachters<br />

auf die Entnahme von Material für eine forensisch-histologische<br />

Untersuchung erlaubt zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

keine stichhaltigeren Ausführungen …«<br />

Was wahr ist, ist wahr. Im Krieg lassen sich histolo-<br />

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