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In Putins Russland

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in seinen Aussagen damit, dass er sich bei den Vernehmungen<br />

am 27., 28. und 30. März in einem außerordentlich<br />

depressiven Zustand befunden habe.<br />

Auf der Grundlage obiger Darstellung gelangt die Gutachterkommission<br />

zu dem Schluss, dass Budanow im<br />

Hinblick auf die ihm zur Last gelegten Taten als nicht<br />

zurechnungsfähig zu betrachten ist. Ausgelöst durch die<br />

Handlungen Kungajewas (grobe Beschimpfungen, Versuch,<br />

die Pistole zu ergreifen, Drohungen), trat bei ihm<br />

eine temporäre krankhafte Störung der Psyche ein.<br />

Antwort auf Frage Nr. 5 : Die Handlungen der Geschädigten<br />

Kungajewa stellen einen Faktor für die Entstehung<br />

der temporären psychischen Störung Budanows dar.<br />

Antwort auf Frage Nr. 6 : Die Aussagen bezüglich der<br />

Alkoholisierung Budanows sind widersprüchlich und<br />

schließen sich wechselseitig aus. Überzeugende Angaben<br />

im Hinblick auf einen Alkoholrausch liegen nicht vor.<br />

Antwort auf Frage Nr. 7 : Zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

ist Budanow im Stande, den Charakter seiner Handlungen<br />

zu begreifen. Er befindet sich in ambulanter psychiatrischer<br />

Behandlung. Budanow ist der Kategorie C – begrenzt<br />

tauglich für den militärischen Dienst – zuzuordnen.«<br />

Die Schlussfolgerungen des dritten Gutachtens gaben<br />

Richter Kostin nach geltendem russischen Recht alle<br />

Möglichkeiten an die Hand, den politischen Auftrag zur<br />

Reinwaschung Budanows zu erfüllen :<br />

Erstens konnte er den Oberst nun von der strafrechtlichen<br />

Verantwortung befreien.<br />

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