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In Putins Russland

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Nerven mit ihm durch und er beschloss, selbst Gericht<br />

zu spielen, statt die Rechtsschutzorgane einzuschalten.«<br />

– »Nun gut, selbst wenn sich das Foto nicht in den<br />

Verfahrensakten befindet, dann bleibt doch immer noch<br />

der Verwaltungschef von Duba-Jurt als wichtiger Zeuge.<br />

Man konnte Jachjajew doch vor Gericht verhören.«<br />

– »Allerdings nur, wenn man einer normalen verfahrensrechtlichen<br />

Logik folgt, bei der es um die Wahrheitsfindung<br />

und den Nachweis der tatsächlichen Schuld eines<br />

jedes Einzelnen geht. Doch unsere Gerichtsbarkeit ist<br />

eine andere, sie ist ideologisch und schützt die <strong>In</strong>teressen<br />

von Kriegsverbrechern in der Annahme, damit zugleich<br />

die <strong>In</strong>teressen des Staates zu wahren. Also verkündete<br />

Richter Kostin auch diesmal : ›Nein. Wir brauchen Jachjajew<br />

nicht. Er wird uns nichts Wesentliches mitteilen.‹<br />

Dabei hätte Jachjajew eine Wende im Prozessverlauf herbeiführen<br />

können. Wir haben den Chef der Ortsverwaltung<br />

aufgesucht, und er erklärte sich bereit, zur Gerichtsverhandlung<br />

nach Rostow am Don zu kommen. Was er<br />

jedoch nicht einfach so in Eigeninitiative tun konnte,<br />

denn um die Kontrollpunkte in Tschetschenien passieren<br />

und die Republik verlassen zu können, brauchte er eine<br />

richterliche Vorladung. Die er aber nicht erhielt.«<br />

– »Welche Motive bewogen Richter Kostin, selbst eine<br />

Vorladung General Gerassimows abzulehnen ? Immerhin<br />

war es Gerassimow, der am Morgen des 27. März in<br />

das Lager des 160. Regiments fuhr und die Verhaftung<br />

Budanows anordnete.«<br />

– »Dieselben Beweggründe wie in Bezug auf Jachjajew :<br />

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