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In Putins Russland

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– »Und was geschah dann ?«<br />

– »Dann erklärte das Gericht, es wolle seinen eigenen<br />

Beschluss nicht ausfuhren. Ein Gericht sei schließlich<br />

kein Suchdienst und nicht verpflichtet, diesen Mann<br />

ausfindig zu machen … Natürlich sind wir Anwälte<br />

aktiv geworden und haben ihn selbst gefunden : Ramsan<br />

Sembijew war wegen Menschenraubs verurteilt worden<br />

und verbüßte seine Freiheitsstrafe in einer Arbeitskolonie<br />

mit strengen Haftbedingungen in Dagestan. Doch<br />

es geht hier nicht um die Persönlichkeit des <strong>In</strong>formanten,<br />

nicht darum, dass Budanows Helfershelfer gemeine<br />

Verbrecher waren. Dass wir Sembijew in einer Arbeitskolonie<br />

aufspürten, bedeutete lediglich : Man konnte<br />

ihn problemlos zum Verhör in den Gerichtssaal bringen.<br />

Denn nach den Strafprozessvorschriften der Russischen<br />

Föderation werden alle Personen, die sich in<br />

juristischem Gewahrsam befinden, in einer speziellen<br />

Datenbank erfasst, auf die auch die Gerichte Zugriff<br />

haben. Um Richter Kostin Arbeit abzunehmen, wiesen<br />

wir sogar nach, wo genau Sembijew seine Strafe verbüßt,<br />

nämlich ganz in der Nähe von Rostow am Don.<br />

Doch auch jetzt lautete die Antwort nur wieder : ›Nein.<br />

Wir brauchen diesen Mann nicht. Er kann dem Gericht<br />

keinerlei wesentliche <strong>In</strong>formationen liefern.‹ Mehr noch,<br />

nach der Ablehnung unseres Antrags ergriff Staatsanwalt<br />

Nasarow (er vertrat zu dem Zeitpunkt, im Mai 2002, die<br />

staatliche Anklage) das Wort zu einer Einlassung, die<br />

bei einem so erfahrenen Juristen überaus merkwürdig<br />

anmutet : Weil der Zeuge ein Verbrecher sei, erklärte<br />

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