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In Putins Russland

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oder »Freiheit für den Helden <strong>Russland</strong>s !« bildeten die<br />

ständige öffentliche Begleitmusik zu diesem Prozess.<br />

Der erste Teil der Sitzungen dauerte mehr als ein Jahr,<br />

vom Sommer 2001 bis zum Oktober 2002, und diente<br />

nicht der Wahrheitsfindung, sondern ausschließlich dazu,<br />

den Angeklagten von allen ihm zur Last gelegten Verbrechen<br />

reinzuwaschen. Über die gesamte Sitzungsperiode<br />

hinweg demonstrierte Richter Kostin unverhohlen seine<br />

Voreingenommenheit, indem er sämtliche Anträge von<br />

Seiten der Geschädigten, der Familie Kungajew, ablehnte<br />

und keinen einzigen Zeugen zuließ, dessen Aussage<br />

Budanow möglicherweise belasten konnte. Selbst General<br />

Gerassimow und General Werbizki wurden nicht in<br />

den Zeugenstand gerufen. Ebenso offen nahm in dieser<br />

Phase auch der Staatsanwalt Partei für den Angeklagten,<br />

den er faktisch verteidigte, statt, wie es das Gesetz von<br />

ihm verlangt, die <strong>In</strong>teressen des Opfers zu wahren.<br />

Was im Gericht geschah, wiederholte sich außerhalb<br />

seiner Mauern. Die öffentliche Meinung war mehrheitlich<br />

auf Seiten Budanows : Meetings vor dem Gerichtsgebäude<br />

mit kommunistischen roten Fahnen, zu Beginn<br />

jeder Sitzung Blumen für den Angeklagten, ein Verteidigungsminister,<br />

der vor laufenden Kameras und Mikrofonen<br />

erklärte, Budanow sei »zweifelsohne unschuldig«.<br />

Ideologisch wurde die Reinwaschung Budanows<br />

mit folgender Argumentation untermauert : Ja, er hat<br />

ein Verbrechen begangen, aber er hatte das Recht, so<br />

mit Elsa Kungajewa umzuspringen, weil er in einem<br />

Krieg an einem Gegner Vergeltung übte und weil er<br />

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