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In Putins Russland

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Fjodorow schlugen ihn erneut. Danach musste der Stabszug<br />

auf Budanows Befehl Bagrejew wieder fesseln und<br />

in die Grube stecken. Fjodorow sprang hinterher und<br />

schlug dort weiter auf Bagrejew ein. Bagrejew schrie und<br />

stöhnte. Dann sprang Siliwanez in die Grube und zog<br />

Fjodorow heraus. Gegen zwei Uhr nachts hörte Pachomow,<br />

der sich in seinem Zelt befand, eine Maschinengewehrsalve.<br />

Wie er erfuhr, hatte Suslow die Schüsse<br />

abgegeben, um Fjodorow, der noch einmal zu Bagrejew<br />

wollte, zur Räson zu bringen.<br />

Das Strafverfahren gegen die Beschuldigten Igor Wladimirowitsch<br />

Grigorjew, Artjom Iwanowitsch Li-en-schou<br />

und Alexander Wladimirowitsch Jegorow wegen Vertuschung<br />

und unterlassener Meldung des von Budanow begangenen<br />

Mordes an Elsa Kungajewa gemäß Paragraf 316<br />

des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wurde<br />

infolge einer Amnestie eingestellt.<br />

Das stationär erstellte gerichtsmedizinische Gutachten<br />

gelangt zu dem Schluss, dass Budanow im Zeitraum<br />

der ihm zur Last gelegten Handlungen gegen Bagrejew<br />

an keiner temporären, krankhaften Störung seiner Psyche<br />

litt und sich nicht im Zustand eines pathologischen<br />

oder physiologischen Affekts befand. Im Augenblick der<br />

Ermordung Elsa Kungajewas befand er sich hingegen in<br />

einem kurzzeitigen, vorübergehenden, situativ bedingten<br />

psycho-emotionalen Zustand des kumulativen Affekts.<br />

Er war sich des faktischen Charakters und der Bedeutung<br />

seiner Handlungen nicht in vollem Maße bewusst,<br />

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