BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN 22 AS TALLINK GRUPP TALLINK SILJA OY BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN für Passagiere und ihr Reisegepäck 1 Beförderer Der Beförderungsvertrag, der durch die Fahrkarte oder ein anderes Dokument nachgewiesen ist und der zu diesen Beförderungsbedingungen hinweist, gilt zwischen dem Beförderer und dem Passagier. AS <strong>Tallink</strong> Grupp ist der Beförderer in jedem Beförderungsvertrag geltend die folgenden Routen: Tallinn–Helsinki (v.v.) Tallinn–Mariehamn–Stockholm (v.v.) Riga–Stockholm (v.v.) Helsinki–Rostock (v.v.) und alle andere Routen außer den unten erwähnten. <strong>Tallink</strong> <strong>Silja</strong> Oy ist der Beförderer in jedem Beförderungsvertrag geltend die folgenden Routen: Helsinki–Mariehamn–Stockholm (v.v.) Turku–Mariehamn–Stockholm (v.v.) 2 Anwendbares Recht Der Beförderungsvertrag unterliegt entweder den Bestimmungen des estnischen Seegesetzes, des fi nnischen Seegesetzes, des schwedischen Seegesetzes, des Handelsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder des lettischen Seegesetzes, abhängig davon, welches am Ort des unter diesen Beförderungsbedingungen zuständigen Gerichtes obligatorisch anwendbar ist. Wenn keine von diesen gesetzlichen Bestimmungen am Ort des unter diesen Beförderungsbedingungen zuständigen Gerichtes obligatorisch anwendbar sind, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen, obligatorisch anwendbar für den Ort, der Beförderung von Passagieren und ihrem Reise gepäck (einschließlich, hier und später in diesen Beförderungsbedingungen, des Handgepäcks und der Begleitfahrzeugen). Falls keine gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung von Passagieren und ihrem Reisegepäck am Ort des unter diesen Beförderungsbedingungen zuständigen Gerichtes oder an einem anderen Ort eines Gerichtes, welches Jurisdiktion gewährt, zwingend anwendbar sind, dann unterliegt der Beförderungsvertrag den Bestimmungen der Athener Konvention von 1974, in der durch Zusatzprotokoll vom 29.3.1990 geänderten Fassung, über die Beförderung von Passagieren und ihrem Reisegepäck auf See. 3 Jurisdiktion Streitigkeiten unter dem Beförderungsvertrag sollen nach Wahl der Klägerin vom zuständigen Gericht an den folgenden Orten entschieden werden: a) am ständigen Wohnsitz oder eigentlichen Firmensitz der Beklagten oder b) an dem im Beförderungsvertrag bestätigten Abfahrts- oder Bestimmungsort. Falls die Bestimmungen des schwedischen Seegesetzes laut obiger Klausel 2 für den Beförderungsvertrag gelten sollen, kann die Streitigkeit auch nach Wahl der Klägerin von einem zuständigen, im Kapitel 21 § 4, Absatz 1, Punkte 3 und 4 des schwedischen Seegesetzes vorgeschriebenen Gericht entschieden werden. Falls die Bestimmungen der Athener Konvention laut obiger Klausel 2 für den Beförderungsvertrag gelten sollen, kann die Streitigkeit auch nach Wahl der Klägerin von einem zuständigen, im § 17 Abs. 1 (c) und (d) vorgeschriebenen Gericht entschieden werden. 4 Anwendungsbereich Die Beförderung von Passagieren und ihrem Reisegepäck unterliegt dem Beförderungsvertrag und den nach obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Beförderung auf See umfasst nicht die Zeit vor dem Anbordgehen oder nach der Landung des Passagiers und seines Reisegepäcks. Der Zeitraum, in welchem sich der Passagier und sein Reisegepäck im Terminal oder auf dem Kai befi nden, zählt nicht zu der Beförderung auf See. Der Beförderungsvertrag und die laut obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen sollen nicht für andere Dienste und/oder Verträge zwischen dem Passagier und dem Beförderer außerhalb des o.g. Beförderungsgebietes gelten. Solche Dienste und/oder Verträge unterliegen den Allgemeinen Bedingungen für Reisen. Zusätzlich fi nden Gut zu wissen-Bedingungen, Bedingungen für Zahlung und Rücktritt sowie an Bord geltende Sicherheitsregeln auf sämtlichen Beförderungsverträgen zwischen dem Passagier und dem Beförderer Anwendung. Sämtliche oben erwähnte Regeln und Bedingungen sind in den Broschüren des Beförderers festgehalten, die an Bord der Schiff e, in Büros des Beförderers und in anderen Reisebüros, welche die Dienste des Beförderers anbieten, und im Internet (www.tallink.ee, www.tallinksilja.com) erhältlich sind. Sollten diese Beförderungsbedingungen mit den Allgemeinen Bedingungen für Reisen, Gut zu wissen- Bedingungen, Bedingungen für Zahlung und Rücktritt oder irgendwelcher an Bord anwendbaren Sicherheitsregel in Widerspruch stehen, haben diese Beförderungsbedingungen den Vorrang. 5 Fahrkarten und Schiff Die Fahrkarte oder ein anderes Dokument, als Nachweis des Beförderungsvertrages, muss am Check-in im Terminal des Beförderers am Abgangsort vorgezeigt werden. Dem Passagier ist es nicht erlaubt, die Rechte aus der Fahrkarte oder dem anderen Dokument auf eine andere Person zu übertragen. Jeder, der eine Fahrkarte oder ein anderes Dokument im Auftrag einer anderen Person beschaff t hat, gilt als bevollmächtigt dies zu tun und diese Beförderungsbedingungen im Namen dieser Person zu akzeptieren. Der Beförderer ist nicht verpfl ichtet, Ersatz für gestohlene, verlorene oder zerstörte Fahrkarten oder andere Dokumente zu leisten, in anderen Fällen gelten die Bedingungen für Zahlung und Rücktritt. Das Recht des Passagiers und des Beförderers, den Beförderungsvertrag aufzuheben, regeln die nach obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Beförderer ist berechtigt, die Beförderung auch mit einem anderen als dem angekündigten oder dem in der Fahrkarte oder einem anderen Dokument verzeichneten Schiff durchzuführen. 6 Beschränkungen betreff end Reisegepäck Der Passagier darf nicht solches Reisegepäck ins Terminal oder an Bord mitbringen, das dem Terminal, dem Schiff , den Menschen, anderem Reisegepäck oder der Ladung Gefahr oder wesentliche Ungelegenheit verursachen kann. Der Beförderer hat das Recht, solches Reisegepäck auf Kosten des Passagiers und ohne irgendwelche Haftung seitens des Beförderers an Land zu bringen, unschädlich zu machen oder zu zerstören. Kein unidentifi ziertes/unentgegen genommenes Gepäck ist an Bord erlaubt, bevor der Passagier, dem es gehört, das erkannt hat. Der Passagier darf nicht ohne besondere und separate Abrede mit dem Beförderer lebende Tiere ins Terminal oder an Bord mitbringen. Der Beförderer hat aus Sicherheitsgründen das Recht, im Terminal sowie an Bord, den Ausweis des Passagiers zu kontrollieren und das Reisegepäck zu besichtigen. 7 Haftung des Beförderers Die Haftung des Beförderers wird durch das geltende Gesetz unter Klausel 2 oben bestimmt. Die Haftung des Beförderers ist immer beschränkt, und zwar auf den Betrag, der in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen oder in der Athener Konvention, in der durch Zusatzprotokoll vom 29.3.1990 geänderter Fassung, angegeben worden ist. Die Haftung des Beförderers ist ferner beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den internationalen Konventionen betreff end die Beschränkung von seerechtlicher Haftung je nachdem, welche von diesen am Ort des zuständigen Gerichtes unter obiger Klausel 3 anzuwenden sind. Der Beförderer haftet nicht für solche Schäden, Verluste oder Auslagen in Zusammenhang mit irgendwelchen Verzögerungen, die dem Passagier und seinem Reisegepäck vor oder nach der Beförderung auf See entstanden sind und zwar unabhängig davon wie sie zustande gekommen sind. Der Beförderer haftet nicht für verloren gegangene Gelder oder Wertpapiere sowie verloren gegangene oder beschädigte Juwelen, Kunststücke, elektronische Geräte oder andere Wertgegenstände ausgenommen das Eigentum, das er in sicherer Aufbewahrung genommen hat. Der Passagier soll dem Beförderer den Verlust des Reisegepäcks oder die Schäden an dem Reisegepäck (inklusive Fahrzeuge) schriftlich mitteilen: a) im Falle eines off enbaren Schadens an dem Gepäck: (i) angehend das in der Kabine aufbewahrte Gepäck bevor oder zu dem Zeitpunkt, wenn der Passagier an Land geht; (ii) angehend alles anderes Reisegepäck, bevor oder zu dem Zeitpunkt der Rücklieferung b) im Falle, wo der Schaden an dem Gepäck nicht off enbar ist oder das Gepäck verloren gegangen ist, innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag der Landung oder der Rücklieferung oder dem Zeitpunkt, wenn solche Rücklieferung hätte stattfi nden sollen. Soll der Passagier nicht die oben gestellten Mitteilungspfl icht einhalten, kann es angenommen werden, sofern es nicht anderes bewiesen ist, dass er das Gepäck/den Fahrzeug unbeschädigt entgegen genommen hat. Die Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn der Zustand des Gepäcks/Fahrzeugs auf dem Zeitpunkt der Rücklieferung gemeinsam besichtigt und geprüft geworden ist. 8 Haftung der Bediensteten des Verfrachters, der Agenten und der selbstständigen Vertragspartner Falls eine Klage direkt gegen den Reeder des Schiff es, seinen Kapitän, seine Besatzung oder gegen irgendeinen Bediensteten des Schiff es, Agenten oder selbständigen Vertragspartner oder gegen irgendeinen am Schiff Beteiligten erhoben wird, sind diese Personen berechtigt, dieselben Verteidigungen und Haftungsbeschränkungen geltend zu machen, auf die der Beförderer unter dem Beförderungsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf obiger Klausel 2 ein Recht hat, so als wirkten sie unmittelbar zu ihren Gunsten. Wenn der Beförderer einen Beförderungsvertrag abschließt, handelt er nicht nur in seinem Namen, sondern auch als Vertreter und Vertrauensmann für solche Personen, die insoweit Vertragspartner sind oder als Vertragspartner unter dem Beförderungsvertrag angesehen werden. Die gesamten, von dem Beförderer oder solchen anderen Personen zahlbaren Entschädigungsbeträge dürfen unter keinen Umständen die Maximalbeträge überschreiten, die sowohl im Beförderungsvertrag als in den laut obiger Klausel 2 geltenden gesetzlichen Bestimmungen angegeben worden sind. BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN 23
<strong>Tallink</strong> <strong>Silja</strong> GmbH, Zeißstraße 6, 23560 Lübeck, Tel. 0451/58 99-222, Fax 0451/58 99-203 info.eu@tallinksilja.com, www.tallinksilja.de und www.ts-ostseespecials.de Alle Schiffe unter den Marken <strong>Tallink</strong> und <strong>Silja</strong> <strong>Line</strong> haben einen hohen Standard und verfügen über das internationale Umweltmanagementzertifi kat ISO 14001:2004, ausgestellt von Lloyds Register. <strong>Tallink</strong> <strong>Silja</strong> behält sich das Recht auf Druckfehler sowie Preis- und Fahrplanänderungen vor.