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Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld

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Spiegelwaldbote<br />

§ 32<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnungen<br />

für den <strong>Stadt</strong>rat und seine Ausschüsse der <strong>Stadt</strong> Lauter/<br />

Sa. vom 20.08.2009 und die Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />

und seiner Ausschüsse der Gemeinde Bernsbach vom 22.02.2009<br />

außer Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann)<br />

Amtsverweser<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-<br />

GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO benannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

ausgefertigt:<br />

Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann<br />

Amtsverweser<br />

Die <strong>Stadt</strong> teilt mit<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach<br />

hat im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 12.12.2012<br />

nachfolgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss GR2012/062<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, ab<br />

01.01.<strong>2013</strong> die kommunale Straße, das Flurstück 687/1, in seiner<br />

Gesamtheit mit<br />

„Untere Viehtrift“<br />

zu bezeichnen und die Grundstücke<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

29<br />

– Panoramablick 7, Flurstück 5/21, sowie Panoramablick 16, Flurstück<br />

4/11,<br />

ab 01.01.<strong>2013</strong> der Oberen Bahnhofstraße zuzuordnen.<br />

Die entsprechenden Hausnummern regelt die <strong>Stadt</strong>verwaltung im<br />

Zuge des Verwaltungsverfahrens.<br />

Beschluss GR2012/064<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt den Verkauf<br />

eines<br />

Grundstückes an der Schulstraße, T.v. 733/1.<br />

Grundstückspreis: 30,00 €/m²<br />

Grundstücksgröße: ca. 1.000 m²<br />

Beschluss GR2012/065<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, zu der<br />

Werbeanlage (unbeleuchtet) für eine Kfz­Werkstatt,<br />

auf dem Flurstück 482<br />

das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.<br />

Beschluss GR2012/073<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt den Verkauf<br />

eines Grundstückes im Bereich der Felsstraße 6, eine noch<br />

zu vermessende Teilfläche vom Flurstück 250/3, Grundstück der<br />

Felsstraße.<br />

Grundstücksgröße: ca. 30,00 m²<br />

Grundstückspreis: 13,00 €/m²<br />

Der Gemeinderat beauftragt den stellvertretenden Bürgermeister,<br />

einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.<br />

Beschluss GR2012/074<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, die<br />

Fa. Meisterbetrieb Renè Ficker<br />

Untere Viehtrift 2<br />

08315 Bernsbach<br />

mit der Erneuerung der Heizungsanlage (Gebäude Imbiss und Filteranlage)<br />

im Freibad Bernsbach zu beauftragen.<br />

Auftragssumme: 3.698,09 € brutto.<br />

Im öffentlichen Teil der 42. Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Lauter<br />

am 13.12.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss Nr. SR-2012/087<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, Frau Roswitha Markert<br />

als weitere Tagespflegeperson befristet von Januar <strong>2013</strong> bis Juli<br />

<strong>2013</strong> in den Bedarfsplan der <strong>Stadt</strong> Lauter aufzunehmen, sofern das<br />

Jugendamt die erforderliche Genehmigung für Frau Markert erteilt.<br />

Beschluss Nr. SR-2012/088<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt die Beschaffung eines<br />

Kleinbusses für die Jugendfeuerwehr Lauter auf Grundlage des<br />

wirtschaftlichsten Angebotes.<br />

Beschluss Nr. SR-2012/089<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt die Einziehung des Teilstücks<br />

der Antonsthaler Straße zwischen dem Netzknoten 5202064<br />

(Einmündung Erzstraße) und dem Netzknoten 5202065 (südliche<br />

Flurstücksgrenze 234 b am Schnittpunkt zum Flurstück 225). Die<br />

Einziehung wird zum 01.01.<strong>2013</strong> wirksam.<br />

Beschluss Nr. SR-2012/090<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, auf die Inanspruchnahme<br />

des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 24 (1) Nr. 3 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zum Kaufvertrag vom 09.11.2012 – UR Nr. 2189/2012<br />

des Notars Bochmann – über das Flst. 51 der Gemarkung Lauter zu<br />

550 m² zu verzichten.

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