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Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld

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Spiegelwaldbote<br />

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen,<br />

hat das Bundesfernstraßengesetz (§ 16a FSrG) und das Sächsische<br />

Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet,<br />

sie zu dulden.<br />

Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden<br />

schonend behandelt.<br />

Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile<br />

werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste<br />

Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:<br />

Landesamt für Straßenbau und Verkehr<br />

Niederlassung Zschopau<br />

Sitz Chemnitz<br />

Abteilung 2<br />

Referat 21 - Planung<br />

Postfach 929<br />

09009 Chemnitz<br />

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht<br />

werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der<br />

Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.<br />

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der<br />

geplanten Straße entschieden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach<br />

seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />

Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz,<br />

eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />

dem<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner<br />

Str. 19a, 01099 Dresden,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen,<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen,<br />

Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig,<br />

Maximilianallee 3, 04129 Leipzig,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />

Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen<br />

eingelegt werden.<br />

Michael Stritzke<br />

Niederlassungsleiter<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Wahl zum Bürgermeister am 14.04.<strong>2013</strong><br />

sowie für eine etwaige Neuwahl am 05.05.<strong>2013</strong><br />

in der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />

I. Zu wählen ist der Bürgermeister für die <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach.<br />

Jeder Wahlvorschlag darf höchstens einen Bewerber beinhalten.<br />

Für jeden Wahlvorschlag ist eine Mindestanzahl von 60 Unterstützungsunterschriften<br />

notwendig.<br />

Die Stelle des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach ist hauptamtlich.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

19<br />

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese<br />

Wahl - frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und<br />

spätestens am 18.03.<strong>2013</strong> bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden<br />

des Gemeindewahlausschusses schriftlich einzureichen. Die<br />

Einreichung hat zu erfolgen bei:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Herr Matthias Mehlhorn<br />

Rathausstraße 11<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen<br />

und auch von Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />

3. Bei einer etwaigen Neuwahl des Bürgermeisters können<br />

Wahlvorschläge ab dem 16.04.<strong>2013</strong> bis spätestens 18.04.<strong>2013</strong>,<br />

18.00 Uhr, eingereicht werden. Wahlvorschläge für die erste<br />

Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis<br />

18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden.<br />

III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />

1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den<br />

Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in<br />

§ 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im<br />

§ 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen<br />

beizufügen.<br />

2. Jeder Bewerber für die Wahl hat eine schriftliche Erklärung gemäß<br />

§ 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) abzugeben.<br />

3. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen<br />

und Zustimmungserklärungen sind – während<br />

der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Hauptamt<br />

Rathausstraße 11<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften<br />

1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter I. angegebenen<br />

Mindestzahl, von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />

des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber<br />

des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).<br />

2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung<br />

des Wahlvorschlages bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Rathausstraße 11<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

oder<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Straße der Einheit 5<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

während der üblichen Öffnungszeiten für die Wahl bis<br />

18.03.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, und bei etwaiger Neuwahl vom<br />

15.04.<strong>2013</strong> bis 18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, geleistet werden. Die<br />

Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.<br />

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen<br />

Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor<br />

einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben<br />

dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens<br />

am 18.04.<strong>2013</strong> schriftlich zu beantragen; dabei sind<br />

die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.

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