Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld
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Spiegelwaldbote<br />
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen,<br />
hat das Bundesfernstraßengesetz (§ 16a FSrG) und das Sächsische<br />
Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet,<br />
sie zu dulden.<br />
Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden<br />
schonend behandelt.<br />
Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile<br />
werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste<br />
Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:<br />
Landesamt für Straßenbau und Verkehr<br />
Niederlassung Zschopau<br />
Sitz Chemnitz<br />
Abteilung 2<br />
Referat 21 - Planung<br />
Postfach 929<br />
09009 Chemnitz<br />
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht<br />
werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der<br />
Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.<br />
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der<br />
geplanten Straße entschieden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach<br />
seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />
Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz,<br />
eingelegt werden.<br />
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />
dem<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner<br />
Str. 19a, 01099 Dresden,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen,<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen,<br />
Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig,<br />
Maximilianallee 3, 04129 Leipzig,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />
Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen<br />
eingelegt werden.<br />
Michael Stritzke<br />
Niederlassungsleiter<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Wahl zum Bürgermeister am 14.04.<strong>2013</strong><br />
sowie für eine etwaige Neuwahl am 05.05.<strong>2013</strong><br />
in der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />
I. Zu wählen ist der Bürgermeister für die <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach.<br />
Jeder Wahlvorschlag darf höchstens einen Bewerber beinhalten.<br />
Für jeden Wahlvorschlag ist eine Mindestanzahl von 60 Unterstützungsunterschriften<br />
notwendig.<br />
Die Stelle des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach ist hauptamtlich.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
19<br />
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese<br />
Wahl - frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und<br />
spätestens am 18.03.<strong>2013</strong> bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden<br />
des Gemeindewahlausschusses schriftlich einzureichen. Die<br />
Einreichung hat zu erfolgen bei:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Herr Matthias Mehlhorn<br />
Rathausstraße 11<br />
08315 LauterBernsbach<br />
2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen<br />
und auch von Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />
3. Bei einer etwaigen Neuwahl des Bürgermeisters können<br />
Wahlvorschläge ab dem 16.04.<strong>2013</strong> bis spätestens 18.04.<strong>2013</strong>,<br />
18.00 Uhr, eingereicht werden. Wahlvorschläge für die erste<br />
Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis<br />
18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden.<br />
III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen<br />
Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den<br />
Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in<br />
§ 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im<br />
§ 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen<br />
beizufügen.<br />
2. Jeder Bewerber für die Wahl hat eine schriftliche Erklärung gemäß<br />
§ 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) abzugeben.<br />
3. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen<br />
und Zustimmungserklärungen sind – während<br />
der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Hauptamt<br />
Rathausstraße 11<br />
08315 LauterBernsbach<br />
IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften<br />
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter I. angegebenen<br />
Mindestzahl, von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />
des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber<br />
des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).<br />
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung<br />
des Wahlvorschlages bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Rathausstraße 11<br />
08315 LauterBernsbach<br />
oder<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Straße der Einheit 5<br />
08315 LauterBernsbach<br />
während der üblichen Öffnungszeiten für die Wahl bis<br />
18.03.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, und bei etwaiger Neuwahl vom<br />
15.04.<strong>2013</strong> bis 18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, geleistet werden. Die<br />
Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.<br />
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen<br />
Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor<br />
einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben<br />
dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens<br />
am 18.04.<strong>2013</strong> schriftlich zu beantragen; dabei sind<br />
die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.