07.03.2013 Aufrufe

Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld

Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld

Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong>


2<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Hinweise der Redaktion:<br />

Die Ausgabe Nr. 2, <strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong>, unseres Amtsblattes „Der<br />

Spiegelwaldbote“ erscheint am<br />

Mittwoch, dem 13. Februar <strong>2013</strong>,<br />

Beiträge hierfür sind bis spätestens Freitag, den 1. Februar<br />

<strong>2013</strong>, einzureichen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> an presse@beierfeld.de<br />

Die Beiträge sollten möglichst auf elektronischem Weg übermittelt<br />

werden; aber auch eine Abgabe von Artikeln auf Datenträgern<br />

ist möglich.<br />

Der Spiegelwaldbote ist online unter www.beierfeld.de / Presse<br />

/ Amtsblatt / zu finden.<br />

Ihre Redaktion „Der Spiegelwaldbote“<br />

Spiegelwaldbote – Termine <strong>2013</strong><br />

Ausgabe Redaktionsschluss<br />

1. Halbjahr<br />

Erscheinungsdatum<br />

01/<strong>2013</strong> 4. Januar <strong>2013</strong> 16. Januar <strong>2013</strong> 3<br />

02/<strong>2013</strong> 1. Februar <strong>2013</strong> 13. Februar <strong>2013</strong> 7<br />

03/<strong>2013</strong> 1. März <strong>2013</strong> 13. März <strong>2013</strong> 11<br />

04/<strong>2013</strong> 28. März <strong>2013</strong> 10. April <strong>2013</strong> 15<br />

05/<strong>2013</strong> 3. Mai <strong>2013</strong> 15. Mai <strong>2013</strong> 20<br />

06/<strong>2013</strong> 31. Mai <strong>2013</strong> 12. Juni <strong>2013</strong> 24<br />

Ausgabe Redaktionsschluss<br />

2. Halbjahr<br />

Erscheinungsdatum<br />

Kalenderwoche<br />

07/<strong>2013</strong> 28. Juni <strong>2013</strong> 10. Juli <strong>2013</strong> 28<br />

08/<strong>2013</strong> 2. August <strong>2013</strong> 14. August <strong>2013</strong> 33<br />

09/<strong>2013</strong> 30. August <strong>2013</strong> 11. September <strong>2013</strong> 37<br />

10/<strong>2013</strong> 4. Oktober <strong>2013</strong> 16. Oktober <strong>2013</strong> 42<br />

11/<strong>2013</strong> 1. November <strong>2013</strong> 13. November <strong>2013</strong> 46<br />

12/<strong>2013</strong> 29. November <strong>2013</strong> 11. Dezember <strong>2013</strong> 50<br />

Bekanntmachung<br />

Kalenderwoche<br />

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)<br />

Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />

bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern,<br />

Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen<br />

zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse<br />

gesetzlich verpflichtet sind.<br />

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung<br />

für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die<br />

Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung<br />

und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.<br />

Spiegelwaldbote<br />

Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages<br />

für <strong>2013</strong> ist der 01.01.<strong>2013</strong>.<br />

Die Meldebögen werden Ende Dezember 2012 an die uns bekannten<br />

Tierbesitzer versandt.<br />

Sollten Sie bis zum 01.01.<strong>2013</strong> keinen Meldebogen erhalten haben,<br />

rufen Sie uns bitte an.<br />

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 16 des Sächsischen<br />

Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG) in<br />

Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.<br />

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen<br />

Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.<br />

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss<br />

die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt<br />

werden.<br />

Bitte unbedingt beachten:<br />

Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt,<br />

welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer<br />

Homepage unter www.tsk-sachsen.de.<br />

Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur<br />

Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse<br />

sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können<br />

Sie als gemeldeter Tierbesitzer Ihr Beitragskonto (gemeldeter<br />

Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde,<br />

entsorgte Tiere usw.) einsehen.<br />

Sächsische Tierseuchenkasse<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Löwenstr. 7a, 01099 Dresden<br />

Tel.: 0351/80608-0, Fax: 0351/80608-35<br />

E-Mail: info@tsk-sachsen.de<br />

Internet: www.tsk-sachsen.de<br />

Tourismuszweckverband Spiegelwald<br />

Sehenswerte Ausstellungen<br />

auf dem König-Albert-Turm<br />

Das Team des König-Albert-Turm begrüßt auch <strong>2013</strong> recht herzlich<br />

seine großen und kleinen Gäste.<br />

Die <strong>Grünhain</strong>er Künstlerin Doreen Golla lädt zu Momentaufnahmen<br />

aus dem Leben in Fotografie und auf Leinwand ein. Inspiriert<br />

von Gesprächen und alltäglichen Situationen entstanden unter<br />

dem Motto „Lebenswege“ unverwechselbare Kunstwerke.<br />

Des Weiteren zeigt Herr Siegert aus Streckenwalde selbst gestaltete<br />

Türme des Erzgebirges und Umgebung en miniature.<br />

Neugierige haben noch die Möglichkeit, die aktuellen Ausstellungen<br />

bis 24.02. zu besuchen.


Spiegelwaldbote<br />

im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong><br />

Herrn Günter Franz am 19. Januar zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Horst Kempe am 19. Januar zum 89. Geburtstag<br />

Frau Eva Holm am 24. Januar zum 84. Geburtstag<br />

Frau Hilde Beuthner am 25. Januar zum 90. Geburtstag<br />

Frau Christa Hofmann am 25. Januar zum 84. Geburtstag<br />

Frau Brigitte Kemter am 31. Januar zum 82. Geburtstag<br />

Frau Dora Vetter am 01. Februar zum 90. Geburtstag<br />

Frau Regina Müller am 03. Februar zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Fritz Voigt am 03. Februar zum 80. Geburtstag<br />

Frau Christa Unger am 05. Februar zum 88. Geburtstag<br />

im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Grünhain</strong><br />

Frau Anneliese Rudolph am 23. Januar zum 84. Geburtstag<br />

Frau Adelheid Wieland am 24. Januar zum 84. Geburtstag<br />

Herrn Günther Schulze am 30. Januar zum 87. Geburtstag<br />

Herrn Karl Friedel am 03. Februar zum 83. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Kunstmann am 04. Februar zum 87. Geburtstag<br />

Herrn Werner Weißflog am 07. Februar zum 92. Geburtstag<br />

Herrn Erhard Ebisch am 11. Februar zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Horst Ulbricht am 12. Februar zum 82. Geburtstag<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Waschleithe<br />

Frau Christa Abendroth am 29. Januar zum 82. Geburtstag<br />

in Bernsbach<br />

Herrn Karlheinz Riedel am 19. Januar zum 83. Geburtstag<br />

Frau Hanni Stiehler am 19. Januar zum 82. Geburtstag<br />

Frau Renate Ficker am 19. Januar zum 80. Geburtstag<br />

Frau Ilona Seifert am 21. Januar zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Johannes Sachadä am 22. Januar zum 83. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Lauckner am 23. Januar zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Walter Jogode am 23. Januar zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Horst Poller am 24. Januar zum 91. Geburtstag<br />

Frau Edeltraud Ficker am 24. Januar zum 85. Geburtstag<br />

Frau Herta Kaltofen am 26. Januar zum 93. Geburtstag<br />

Herrn Johannes Göthel am 27. Januar zum 89. Geburtstag<br />

Frau Ingeborg Nestmann am 01. Februar zum 84. Geburtstag<br />

Herrn Heinz Hoffmann am 02. Februar zum 86. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Lorenz am 04. Februar zum 84. Geburtstag<br />

Frau Ruth Schmidt am 04. Februar zum 84. Geburtstag<br />

Herrn Kurt Drescher am 08. Februar zum 80. Geburtstag<br />

Herrn Erich Weigel am 11. Februar zum 92. Geburtstag<br />

Herrn Rudolf Bruske am 11. Februar zum 80. Geburtstag<br />

Frau Ruth Urland am 11. Februar zum 80. Geburtstag<br />

Frau Liane Friedel am 13. Februar zum 87. Geburtstag<br />

Frau Maria Wiedrich am 14. Februar zum 84. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Dummis am 16. Februar zum 91. Geburtstag<br />

Herrn Armin Witscher am 17. Februar zum 81. Geburtstag<br />

Frau Liane Lang am 19. Februar zum 80. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Ficker am 20. Februar zum 81. Geburtstag<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Frau Isolde Blechschmidt am 22. Februar zum 84. Geburtstag<br />

Frau Magda Wirth am 23. Februar zum 85. Geburtstag<br />

Frau Thea Weigel am 23. Februar zum 81. Geburtstag<br />

Herrn<br />

Johannes Schuffenhauer am 25. Februar zum 86. Geburtstag<br />

Frau Hilde Zimmermann am 27. Februar zum 87. Geburtstag<br />

Den 50. Hochzeitstag begehen<br />

in <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, ST <strong>Beierfeld</strong><br />

am 02.02.<br />

Herr Rüdiger und Frau Erika Höhne<br />

Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren.<br />

Beschlüsse der 32. Sitzung<br />

des Technischen Ausschusses<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

vom 15. November 2012<br />

3<br />

Beschluss Nr.: TA-2009-2014/146/32<br />

Der Technische Ausschuss <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt, zum<br />

Ersatzneubau eines Gartenhauses auf dem Flurstück 1002/1 der<br />

Gemarkung <strong>Grünhain</strong> – Hermannstraße – das gemeindliche Einvernehmen<br />

zu erteilen, sofern der Bauherr die gesicherte Schmutzund<br />

Niederschlagswasserbeseitigung nachweist.<br />

Bauherr: Herrmann Decker, Carl-von-Ossietzky-Straße 166a, 09127<br />

Chemnitz<br />

Beschluss Nr.: TA-2009-2014/147/32<br />

Der Technische Ausschuss <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt, zum<br />

Einbau einer Wohnung in ein Gewerbegebäude auf dem Flur -<br />

stück 517 der Gemarkung <strong>Grünhain</strong> – Röhrenweg 13 – das gemeindliche<br />

Einvernehmen zu erteilen.<br />

Bauherr: Hans-Jörg Krause, Annaberger Straße 12, 08352 Raschau-<br />

Markersbach


4<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Beschluss Nr.: TA-2009-2014/148/32<br />

Der Technische Ausschuss <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt, zum<br />

Neubau einer Garage mit Abstellraum auf dem Flurstück 162 der<br />

Gemarkung <strong>Beierfeld</strong> – Goethestraße 17 – das gemeindliche Einvernehmen<br />

zu erteilen.<br />

Bauherr: Gudrun Schürer, Goethestraße 17, 08344 <strong>Grünhain</strong>-<br />

<strong>Beierfeld</strong><br />

<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 16.11.2012<br />

Rudler<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss der 16. Sitzung<br />

des Ortschaftsrates <strong>Grünhain</strong><br />

vom 10.12.2012<br />

Beschluss Nr.: ORG-2009-2014/24/16<br />

Der Ortschaftsrat <strong>Grünhain</strong> beschließt in einer internen Ortschaftsratsangelegenheit.<br />

Beschluss Nr.: ORG-2009-2014/25/16<br />

Der Ortschaftsrat <strong>Grünhain</strong> beschließt den Sitzungsterminplan<br />

für die Sitzungen des Ortschaftsrates <strong>Grünhain</strong> für das Jahr <strong>2013</strong>.<br />

<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 11.12.2012<br />

Rudler<br />

Bürgermeister<br />

Beschlüsse der 17. Sitzung<br />

des Ortschaftsrates Waschleithe<br />

vom 10. Dezember 2012<br />

Beschluss Nr.: ORW-2009-2014/17/17<br />

Der Ortschaftsrat Waschleithe beschließt in einer internen Ortschaftsratangelegenheit.<br />

Beschluss Nr.: ORW-2009-2014/18/17<br />

Der Ortschaftsrat Waschleithe beschließt den Sitzungsterminplan<br />

für die Sitzungen des Ortschaftsrates Waschleithe für das Jahr <strong>2013</strong>.<br />

<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 11.12.2012<br />

Rudler<br />

Bürgermeister<br />

Spiegelwaldbote<br />

Beschlüsse der 38. Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

vom 10.12.2012<br />

Beschluss Nr.: SR-2009-2014/322/38<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt den Sitzungsterminplan<br />

für die Gremien <strong>Stadt</strong>rat, Verwaltungsausschuss,<br />

Technischer Ausschuss, Betriebsausschuss sowie für den Ortschaftsrat<br />

<strong>Grünhain</strong> und den Ortschaftsrat Waschleithe für das<br />

Jahr <strong>2013</strong>.<br />

Beschluss Nr.: SR-2009-2014/323/38<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, eine Firma mit dem Winterdienst im<br />

OT Waschleithe zu beauftragen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt,<br />

einen entsprechenden Vertrag über die Winterdienstleistung<br />

im Rahmen der jetzt geplanten Winterdienstkosten abzuschließen.<br />

Beschluss Nr.: SR-2009-2014/324/38<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Durchführung des Ziel-3-Projektes „Auf<br />

den Spuren der Zisterzienser vom Erzgebirge zu den wiederbelebten<br />

Weinbergen im böhmischen Mittelgebirge“ ohne Errichtung<br />

des Kulturlandschaftshauses. Die Unterbringung der Ausrüstung<br />

wird zunächst im Fritz-Körner-Haus erfolgen.<br />

Beschluss Nr.: SR-2009-2014/325/38<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt in einer internen<br />

<strong>Stadt</strong>ratangelegenheit.<br />

Beschluss-Nr.: SR-2009-2014/326/38<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, für den Fördermittelantrag „Errichtung<br />

einer Tourismusinformation in Waschleithe“ im Rahmen eines<br />

GA-Förderprojektes zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur<br />

die erforderlichen Eigenmittel bereitzustellen.<br />

<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 20.12.2012<br />

Rudler<br />

Bürgermeister<br />

Terminkalender<br />

Für die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> und dessen<br />

Gremien<br />

Monat Januar / Februar <strong>2013</strong>:<br />

Sitzung Technischer Ausschuss<br />

Donnerstag, 17. Januar <strong>2013</strong>, 19:00 Uhr, Rathaus <strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong><br />

Sitzung <strong>Stadt</strong>rat<br />

Montag, 4. Februar <strong>2013</strong>, 19:00 Uhr, Rathaus <strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong><br />

Änderungen und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen<br />

öffentlichen Bekanntmachungen.<br />

Rudler<br />

Bürgermeister


Spiegelwaldbote<br />

Nachruf<br />

Am 16. Dezember 2012 verstarb unser Kamerad, Mitglied<br />

der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

Kamerad<br />

Gerhard Kraus<br />

Mehr als 50 Jahre war Kamerad Kraus im Feuerwehrdienst<br />

aktiv und hat sich im Dienst der <strong>Beierfeld</strong>er Feuerwehr für<br />

den Nächsten eingesetzt. Mit Ehrgeiz und festem Willen hat<br />

Gerhard vieles geleistet.<br />

Als Vorsitzender des Kreisfeuerverbandes Aue-Schwarzenberg<br />

machte er sich über viele Jahre für die Belange der Kameradinnen<br />

und Kameraden stark. Sein Wirken und seine<br />

Einsatzbereitschaft werden wir vermissen. Seiner Familie<br />

wünschen wir viel Trost in diesen schweren Stunden.<br />

Sein Andenken werden wir in Ehren bewahren.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong> – <strong>Beierfeld</strong><br />

Joachim Rudler Matthias Müller Jörg Zimmermann<br />

Bürgermeister <strong>Stadt</strong>wehrleiter <strong>Stadt</strong>teilwehrleiter<br />

Hallenschließung<br />

zur Faschingszeit <strong>2013</strong><br />

In der Zeit vom 30. Januar bis 15. Februar <strong>2013</strong> bleibt die „Spiegelwaldhalle“<br />

in <strong>Beierfeld</strong> für jeglichen Trainings- und Spielbetrieb<br />

geschlossen.<br />

Öffnungszeiten Schiedsstelle<br />

I. Quartal <strong>2013</strong><br />

An folgenden Tagen führt der Friedensrichter Sprechzeiten<br />

im Rathaus, August-Bebel-Str. 79, Erdgeschoss, Zimmer -<br />

nummer 115, durch:<br />

Donnerstag, 17.01.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Donnerstag, 07.02.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Donnerstag, 21.02.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Donnerstag, 07.03.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Donnerstag, 21.03.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, unter Telefon<br />

03774/153221 Termine zu vereinbaren.<br />

Porzig<br />

Friedensrichter<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Information<br />

des Einwohnermeldeamtes<br />

5<br />

Das Meldeamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> ist <strong>2013</strong> an folgenden<br />

Samstagen von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet:<br />

Februar 02.02.<strong>2013</strong><br />

März 02.03.<strong>2013</strong><br />

April 06.04.<strong>2013</strong><br />

Mai 03.05.<strong>2013</strong><br />

Juni 01.06.<strong>2013</strong><br />

Änderungen zur Samstagsöffnungszeit werden im Spiegelwaldboten<br />

und im Aushang bekannt gegeben.<br />

Die anderen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt bleiben wie<br />

bisher bestehen:<br />

Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und<br />

Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Terminliche Vereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind<br />

unter Tel. 03774/153224 möglich.<br />

Schaubergwerk<br />

„Herkules-Frisch-Glück“<br />

Besucherrekord<br />

Mit einem neuen Besucherrekord endete am 29. Dezember die<br />

Mettenschichtsaison 2012 in Sachsens ältestem Schaubergwerk.<br />

Innerhalb eines Monats besuchten über 2000 Gäste Waschleithe,<br />

um erzgebirgisches Brauchtum zu erleben. Viele Besucher kamen<br />

aus dem gesamten Bundesgebiet.<br />

Die Mettenschichten im Schaubergwerk „Herkules-Frisch-Glück“<br />

haben sich in den zurückliegenden Jahren zu einer beliebten Veranstaltung<br />

im Erzgebirge etabliert.<br />

Mit 16 Mettenschichten für Erwachsene und 3 eigens für Kinder<br />

2012 gestalteten Programmen entsprachen die Organisatoren den<br />

Wünschen und Erwartungen vieler großer und kleiner Gäste.<br />

Im festlich geschmückten Marmorsaal erwarteten alle Besucher<br />

eine einzigartige Atmosphäre und ein weihnachtliches Programm<br />

mit erzgebirgischen Darbietungen.<br />

Auch im kommenden Dezember soll diese schöne Tradition fortgesetzt<br />

werden. Die neuen Veranstaltungstermine werden ab März<br />

veröffentlicht.


6<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Bergmännische Erlebniswelt übergeben<br />

Im winterlichen Weiß und hellen Lichterschein präsentierte sich<br />

das Schaubergwerk „Herkules-Frisch-Glück“ am Vorabend des<br />

zweiten Advents. Trotz kalter Temperaturen kamen viele Besucher<br />

am 8.12.2012 an den Fürstenberg, um bei der offiziellen Eröffnung<br />

der neuen Erlebniswelt „Weg des Erzes“ mit dabei zu sein.<br />

Mit bergmännischem Zeremoniell wurde die Anlage offiziell seiner Bestimmung<br />

übergeben.<br />

Die musikalische Umrahmung übernahm die Bergkappelle Johanngeorgenstadt.<br />

Seit Sommer 2012 wurde das Areal neben der Bergschmiede touristisch<br />

aufgewertet und Waschleithe um eine Attraktion reicher. Neu<br />

entstanden vier thematische Erlebnisstationen, die den Prozess der<br />

Erzverarbeitung anschaulich vermitteln. Rund 68.000 Euro hat die<br />

neue Anlage gekostet, ca. 38.000 Euro kamen aus dem Entwicklungsprogramm<br />

für den ländlichen Raum. Neben Pochwerk und<br />

Erzwäsche wurde ein Rennofen errichtet, in welchem Metalle wie<br />

Zinn geschmolzen werden können. In der benachbarten Münze<br />

haben Besucher ab sofort die Gelegenheit, ihren eigenen „Fürstenberger“<br />

zu schlagen. Die Münze zeigt auf der Vorderseite die Werkzeuge<br />

der Zinnseifner und auf der Rückseite das Ortswappen von<br />

Waschleithe. Als Zahlungsmittel soll der „Fürstenberger“ künftig<br />

in den touristischen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong> Verwendung finden.<br />

Ab April <strong>2013</strong> wird einmal monatlich zum Fürstenberger Hüttentag<br />

eingeladen. Dann sind alle Erlebnisstationen funktionstüchtig live<br />

zu erleben. Außerhalb der festen Termine steht die Anlage nach<br />

Voranmeldung allen Interessierten offen.<br />

Mittelschule <strong>Beierfeld</strong><br />

Spiegelwaldbote<br />

Informationsabend<br />

stellt schulische Ganztagsangebote vor<br />

Auch für das kommende Schuljahr <strong>2013</strong>/14 wird wieder ein Fördermittelantrag<br />

nach der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Kultus zum Ausbau von Ganztagsangeboten an<br />

Schulen gestellt.<br />

Wir rufen alle interessierten Lehrer, ortsansässigen Vereine und Institutionen<br />

auf, sich an diesem Förderprogramm zu beteiligen. Im<br />

Rahmen der Förderrichtlinien werden Honorar- und Sachkosten<br />

gezahlt.<br />

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann laden wir interessierte<br />

Lehrer, einen Vertreter Ihres Vereins oder Ihrer Institution zu einer<br />

Informationsstunde recht herzlich<br />

am Dienstag, dem 29. Januar <strong>2013</strong>, um 18.00 Uhr,<br />

in den Beratungsraum der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong><br />

ein.<br />

Zu dieser Beratung werden die erforderlichen Modalitäten für die<br />

Antragsstellung aufgezeigt.<br />

Zur Information:<br />

Die Projektbeschreibungen sind bis spätestens 22. Februar <strong>2013</strong><br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung bzw. in der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong> einzureichen.<br />

Dafür sind die entsprechenden Formulare zur Projektbeschreibung<br />

zu verwenden. Die Formulare werden in der Informationsstunde<br />

am 29. Januar <strong>2013</strong> ausgegeben bzw. können in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> bei Frau Müller abgeholt werden.<br />

W. Mai St. Kaspersky G. Müller<br />

Schulleiter GTA­Koordinator GTA­Koordinator<br />

Mittelschule <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Entsorgungskalender<br />

Januar / Februar <strong>2013</strong><br />

Restabfallgefäße<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />

22.01., 05.02. 25.01., 08.02. 22.01., 05.02.<br />

Gelber Sack / Gelbe Tonne<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />

21.01., 04.02. 21.01., 04.02. 21.01., 04.02.<br />

Papiertonne<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />

21.01. 05.02. 21.01.


Spiegelwaldbote<br />

Bioabfallgefäße<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />

22.12., 08.01. 20.12., 03.01. 22.12., 08.01.<br />

Entsorgung Weihnachtsbäume:<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Grünhain</strong>:<br />

25.01.<strong>2013</strong><br />

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen der ZAS-Entsorgungsunternehmen!<br />

Medizinische Bereitschaftsdienste<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Hausbesuche sind vom Patienten bei der Leitstelle Zwickau, Tel.<br />

0375/19222, anzumelden.<br />

Bereitschaftsdienst Apotheken<br />

Datum Apotheken<br />

17.01.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />

18.01.<strong>2013</strong> Alte Kloster-Apotheke <strong>Grünhain</strong><br />

19.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke Elterlein<br />

20.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke Elterlein<br />

21.01.<strong>2013</strong> Adler-Apotheke Schwarzenberg<br />

22.01.<strong>2013</strong> Neustädter-Apotheke Schwarzenberg<br />

23.01.<strong>2013</strong> Spiegelwald-Apotheke <strong>Beierfeld</strong><br />

24.01.<strong>2013</strong> Apotheke im Kaufland Schwarzenberg<br />

25.01.<strong>2013</strong> Land-Apotheke Breitenbrunn<br />

26.01.<strong>2013</strong> Rosen-Apotheke Raschau<br />

27.01.<strong>2013</strong> Rosen-Apotheke Raschau<br />

28.01.<strong>2013</strong> Apotheke zum Berggeist Schwarzenberg<br />

29.01.<strong>2013</strong> Brunnen-Apotheke Zwönitz<br />

Apotheke im Kaufland Schwarzenberg<br />

30.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke Elterlein<br />

31.01.<strong>2013</strong> Rosen-Apotheke Raschau<br />

01.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />

02.02.<strong>2013</strong> <strong>Stadt</strong>-Apotheke Zwönitz<br />

03.02.<strong>2013</strong> <strong>Stadt</strong>-Apotheke Zwönitz<br />

04.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />

05.02.<strong>2013</strong> Alte Kloster-Apotheke <strong>Grünhain</strong><br />

06.02.<strong>2013</strong> Adler-Apotheke Schwarzenberg<br />

07.02.<strong>2013</strong> Neustädter-Apotheke Schwarzenberg<br />

08.02.<strong>2013</strong> Spiegelwald-Apotheke <strong>Beierfeld</strong><br />

09.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />

10.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />

11.02.<strong>2013</strong> Apotheke im Kaufland Schwarzenberg<br />

12.02.<strong>2013</strong> Land-Apotheke Breitenbrunn<br />

13.02.<strong>2013</strong> Apotheke zum Berggeist Schwarzenberg<br />

Erreichbarkeit Apotheken<br />

Land-Apotheke, Breitenbrunn Tel. 037756/1300<br />

Berggeist-Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/61191<br />

Spiegelwald-Apotheke, <strong>Beierfeld</strong> Tel. 03774/61041<br />

Brunnen-Apotheke, Zwönitz Tel. 037754/75532<br />

Markt-Apotheke, Elterlein Tel. 037349/7248<br />

Rosen-Apotheke, Raschau Tel. 03774/81006<br />

Löwen-Apotheke, Zwönitz Tel. 037754/2375<br />

<strong>Stadt</strong>-Apotheke, Zwönitz Tel. 037754/2143<br />

Heide-Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/23005<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Neustädter Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/15180<br />

Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong> Tel. 03774/62100<br />

Adler-Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/23232<br />

Zahnärztliche Bereitschaftsdienste<br />

19.01.<strong>2013</strong> Dr. Beyreuther, Udo Tel. 0162/6072760<br />

26.01./27.01.<strong>2013</strong> DS Schürer, Uwe Tel. 03774/21249<br />

02.02./03.02.<strong>2013</strong> Dr. Rockstroh, Tobias Tel. 03774/23015<br />

09.02./10.02.<strong>2013</strong> DS Braun, Joachim Tel. 037756/1483<br />

Tierärztliche Bereitschaftsdienste<br />

7<br />

11.01. – 18.01.<strong>2013</strong><br />

TÄ Brabant, Schwarzenberg<br />

Tel. (0 37 74) 20 68 20 oder 01 52/01 73 39 15<br />

18.01. – 25.01.<strong>2013</strong><br />

TA Thomas Ficker, Aue<br />

Tel. (0 37 71) 73 55 71 oder 01 71/8 37 12 29<br />

25.01. – 29.01.<strong>2013</strong><br />

TA Andre Morgner, Schwarzenberg (nur Kleintiere)<br />

Tel. (0 37 74) 2 76 87<br />

29.01. – 31.01.<strong>2013</strong><br />

TÄ Brabant, Schwarzenberg<br />

Tel. (0 37 74) 20 68 20 oder 01 52/01 73 39 15<br />

31.01. – 01.02.<strong>2013</strong><br />

TA Andre Morgner, Schwarzenberg (nur Kleintiere)<br />

Tel. (0 37 74) 2 76 87<br />

01.02. – 08.02.<strong>2013</strong><br />

Dr. Küblböck, Schwarzenberg<br />

Tel. (0 37 74) 17 84 90 oder 01 71/8 24 94 79<br />

11.02. – 15.02.<strong>2013</strong><br />

TÄ Brabant, Schwarzenberg<br />

Tel. (0 37 74) 20 68 20 oder 01 52/01 73 39 15<br />

Der Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18 Uhr und<br />

endet am darauf folgenden Tag 6 Uhr.<br />

Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18 Uhr und endet<br />

Montag 6 Uhr.<br />

Kurzfristige Änderungen der Bereitschaftsdienste entnehmen Sie<br />

bitte der „Freien Presse“ und der Bildschirmzeitung des Kabeljournals!<br />

Evangelisch-Lutherische<br />

Christuskirchgemeinde <strong>Beierfeld</strong><br />

Pfarrweg 2 – Tel. 03774/61144<br />

Donnerstag, 17.01.<br />

15.30 Uhr Schatzsucherinsel Mädels Kl. 3 – 6<br />

19.30 Uhr Allianzgebetswoche bei EMK<br />

Freitag, 18.01.<br />

14.00 Uhr Schatzsucherinsel Kl. 1 + 2<br />

15.30 Uhr Schatzsucherinsel Jungs Kl. 3 – 6<br />

19.00 Uhr Junge Gemeinde<br />

Sonntag, 20.01.<br />

09.30 Uhr Abschlussgottesdienst zur Allianzgebetswoche


8<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Montag, 21.01.<br />

17.00 Uhr Gebetskreis<br />

Dienstag, 22.01.<br />

14.00 Uhr Bibelstunde<br />

15.00 Uhr Mutti-Vati-Kind-Kreis<br />

Mittwoch, 23.01.<br />

09.30 Uhr Gottesdienst in Sonnenleithe<br />

15.30 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 7<br />

16.15 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 8<br />

Donnerstag, 24.01.<br />

15.30 Uhr Schatzsucherinsel Mädels Kl. 3 – 6<br />

Freitag, 25.01.<br />

14.00 Uhr Schatzsucherinsel Kl. 1 + 2<br />

15.30 Uhr Schatzsucherinsel Jungs Kl. 3 – 6<br />

19.00 Uhr Junge Gemeinde<br />

Sonntag, 27.01.<br />

09.30 Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedächtnis<br />

Montag, 28.01.<br />

17.00 Uhr Gebetskreis<br />

Dienstag, 29.01.<br />

15.00 Uhr Mutti-Vati-Kind-Kreis<br />

Mittwoch, 30.01.<br />

09.30 Uhr Gottesdienst in Sonnenleithe<br />

15.30 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 7<br />

16.15 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 8<br />

Donnerstag, 31.01.<br />

15.30 Uhr Schatzsucherinsel Mädels Kl. 3 – 6<br />

Freitag, 01.02.<br />

19.30 Uhr Freitagskreis<br />

Sonntag, 03.02.<br />

09.30 Uhr Predigtgottesdienst<br />

Montag, 04.02.<br />

17.00 Uhr Gebetskreis<br />

Sonntag, 10.02.<br />

09.00 Uhr Predigtgottesdienst<br />

Montag, 11.02<br />

17.00 Uhr Gebetskreis<br />

Dienstag, 12.02.<br />

14.30 Uhr Seniorenkreis<br />

Evangelisch-Lutherische<br />

Kirchgemeinde <strong>Grünhain</strong> mit Waschleithe<br />

Markt 1 – Tel. 03774/62017<br />

Sonntag, 20.01.<br />

09.30 Uhr Abschlussgottesdienst der Allianzgebetswoche in<br />

der ev.-meth. Kirche<br />

Sonntag, 27.01.<br />

09.30 Uhr Gottesdienst in <strong>Grünhain</strong><br />

14.30 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl in Waschleithe<br />

Sonntag, 03.02.<br />

09.30 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl, Taufgedächtnis<br />

und Kindergottesdienst in <strong>Grünhain</strong><br />

Sonntag, 10.02.<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Grünhain</strong><br />

14.30 Uhr Gottesdienst in Waschleithe<br />

Spiegelwaldbote<br />

Evangelisch-methodistische<br />

Kirche <strong>Grünhain</strong><br />

<strong>Beierfeld</strong>er Weg 5 – Tel. 03774/63922<br />

Mittwoch, 16.01.<br />

19.30 Uhr Gebetsabend, Gemeindehaus der ev.-luth. Kirchgemeinde<br />

Donnerstag, 17.01.<br />

09.30 Uhr Krabbelgruppe „Volltreffer“<br />

(für Eltern mit Kindern bis drei Jahre)<br />

19.30 Uhr Gebetsabend in unserem Gemeindehaus<br />

Sonntag, 20.01.<br />

09.30 Uhr Allianz-Gottesdienst mit der Feier des Abendmahls;<br />

parallel Kindergottesdienst<br />

Donnerstag, 24.01.<br />

16.00 Uhr Eltern-Kind-Nachmittag „Volltreffer MAXIs“<br />

(für Kinder von zwei bis sechs Jahren)<br />

Sonntag, 27.1.<br />

09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />

Mittwoch, 30.1.<br />

19.30 Uhr Bibelstunde<br />

Donnerstag, 31.1.<br />

09.00 Uhr Krabbelgruppe „Volltreffer“ mit Frühstück<br />

(für Eltern mit Kindern bis drei Jahre)<br />

Evangelisch-methodistische<br />

Kirche <strong>Beierfeld</strong><br />

August­Bebel­Str. 74 – Tel. 03774/63922<br />

Mittwoch, 16.1.<br />

19.30 Uhr Gebetsabend<br />

Donnerstag, 17.1.<br />

19.30 Uhr Gebetsabend<br />

Sonntag, 20.1.<br />

09.30 Uhr Allianz-Gottesdienst in der Christuskirche; parallel<br />

Kindergottesdienst<br />

Samstag, 19.1.<br />

08.30 Uhr Männerkreis mit Frühstück<br />

Sonntag, 27.1.<br />

09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />

19.00 Uhr Gebetskreis<br />

Donnerstag, 31.1.<br />

19.00 Uhr Bibelstunde<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft <strong>Beierfeld</strong><br />

Bockweg 5<br />

Sonntag, 20.01.<br />

Allianzgottesdienst<br />

Mittwoch, 23.01.<br />

19.00 Uhr Bibelstunde<br />

Sonntag, 27.01.<br />

17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde<br />

Sonntag, 03.02.<br />

17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde<br />

Montag, 04.02.<br />

15.00 Uhr Frauenstunde


Spiegelwaldbote<br />

Römisch-Katholische<br />

Kirche Schwarzenberg<br />

Graulsteig 4 – Tel. 03774/23379<br />

Mittwoch, 16.01.<br />

18.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />

Donnerstag, 17.01.<br />

09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe/Seniorenmesse<br />

Freitag, 18.01.<br />

18.15 Uhr <strong>Grünhain</strong> (ev. Gemeindesaal): Hl. Messe<br />

Sonntag, 20.01.<br />

09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />

Mittwoch, 23.01.<br />

09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />

Donnerstag, 24.01.<br />

09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe/Seniorenmesse<br />

Samstag, 26.01.<br />

17.30 Uhr <strong>Beierfeld</strong> (ev. Gemeindesaal): Hl. Messe<br />

Sonntag, 27.01.<br />

09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />

Mittwoch, 30.01.<br />

18.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />

Donnerstag, 31.01.<br />

09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe/Seniorenmesse<br />

Freitag, 01.02.<br />

18.15 Uhr <strong>Grünhain</strong> (ev. Gemeindesaal): Hl. Messe<br />

Samstag, 02.02.<br />

17.30 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />

Sonntag, 03.02.<br />

09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />

Faschingsverein <strong>Beierfeld</strong> e.V.<br />

„20 Jahre um die Welt – Maskenball in <strong>Beierfeld</strong>!“ –<br />

heißt es zur Jubiläumssaison in <strong>Beierfeld</strong><br />

Wie jedes Jahr werden viele fleißige Helfer binnen kürzester Zeit<br />

die Spiegelwaldhalle für die Faschingsfete umfunktionieren.<br />

Alle großen und kleinen Narren, die mit uns feiern möchten, begrüßt<br />

der Elferrat an folgenden Terminen:<br />

Samstag, 2.2.<strong>2013</strong><br />

Einlass: 18.00 Uhr<br />

Freitag, 8.2.<strong>2013</strong><br />

Kinderfasching<br />

Eintritt: 11,00 EUR<br />

Einlass: 14.00 Uhr<br />

Mittwoch, 6.2.<strong>2013</strong><br />

Eintritt frei!<br />

Fasching für Junggebliebene (Geheimtipp)<br />

Einlass: 14.30 Uhr<br />

Samstag, 9.2.<strong>2013</strong><br />

Eintritt: 8,00 EUR<br />

Einlass: 18.00 Uhr Eintritt: 11,00 EUR<br />

In diesem Sinne: „20 Jahre ... Hut ab – Maske auf!“<br />

Oliver Wogenstein<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Kulturhistorischer Förderverein<br />

<strong>Beierfeld</strong> e.V.<br />

Rekordkulisse zur Weihnachtsnacht im Kerzenschein<br />

9<br />

Das traditionelle Weihnachtskonzert in der Peter-Pauls-Kirche in<br />

<strong>Beierfeld</strong> fand am Sonntag, dem 23. Dezember 2012, um 20.00 Uhr<br />

bei mildem Wetter vor ca. 300 Besuchern statt.<br />

Im Rahmen der „Weihnachtsnacht im Kerzenschein“ erklangen unter<br />

dem Motto „Losst uns wie der Weihnachten feiern wie ze unnrer<br />

Kinnerzeit“ erzgebirgische Weisen und Teile der Alten Zwönitzer<br />

Christmette, dargeboten von der Gesangs- und Instrumentalgruppe<br />

„Zwäntzer Maad“.<br />

Zwei Zugaben durch die Gesangs- und Instrumentalgruppe<br />

„Zwäntzer Maad“ und die zahlreichen Spenden kündeten sowohl<br />

von der hohen Qualität der Darbietung als auch von der Zufriedenheit<br />

der Besucher.<br />

Recht herzlichen Dank all jenen, welche durch ihre Arbeitsleistung<br />

zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben oder durch<br />

eine Spende ihre Liebe zu dieser Kirche bekundeten.<br />

Fortsetzung Chronik des Kulturhistorischen<br />

Fördervereins <strong>Beierfeld</strong> e.V.<br />

(Teil 10)<br />

Im Februar 2011 erfolgte der Kauf von weinrotem Dekostoff vom<br />

Stoff-Haase Lößnitz zur Abdeckung unserer 150 Stühle.<br />

Während der Jahreshauptversammlung wurde am 4. März 2011 in<br />

offener Wahl im Block mit 25 Ja-Stimmen Frau Karin Hahn einstimmig<br />

zur 2. Vorsitzenden gewählt. Die Nachwahl der Schatzmeisterin<br />

konnte krankheitsbedingt nicht stattfinden. Die Nachwahl der<br />

Schatzmeisterin erfolgt in einer weiteren Vollversammlung.<br />

Im März baute die Zimmerei Günther Wiedrich eine Wärmedämmung<br />

im Dachboden der Kirche ein. Dazu erfolgte der abschnittsweise<br />

Rückbau der bereits verlegten Dielung in Eigenleistung.<br />

Das traditionelle Frühlingskonzert in der Peter-Pauls-Kirche in<br />

<strong>Beierfeld</strong> fand am Sonntag, dem 15. Mai 2011, um 17.00 Uhr statt.<br />

Unter dem Motto „Willkommen schöner Jüngling!“ erklang ein<br />

bunter Reigen von Frühlingsliedern, dargeboten vom Ensemble<br />

Consenza aus Dresden unter musikalischer Leitung von Friedemann<br />

Condé.<br />

Ensemble Consenza.<br />

Die gesangliche Leistung des Ensembles wurde vom Publikum mit<br />

viel Beifall honoriert. Aus unerklärlichen Gründen besuchten leider<br />

nur ca. 30 Personen diese anspruchsvolle Veranstaltung bei einem<br />

Eintrittspreis von 10 €.


10<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Am Sonnabend, dem 18. Juni 2011, fand um 15.00 Uhr zum elften<br />

Mal unser Konzert mit dem „CONVIVIUM MUSICUM CHEMNICEN-<br />

SE“ und dem sich im Pfarrgarten anschließenden traditionellen<br />

„Kantoreischmaus“ statt. Die 124 Besucher erlebten in der Kirche<br />

wieder einen ausgesprochenen musikalischen Genuss. Die 8 Musiker<br />

aus Chemnitz unter Leitung von Hans-Hermann Schmidt unter<br />

Mitwirkung der Sopranistin Antje Gebhardt-Randazzo boten diesmal<br />

ein Programm unter dem Motto: „... denn alles will den grünen<br />

Esel sehn!“ Die Wahrheit braucht die Anmut der Fabel ... (Lessing.)<br />

CONVIVIUM MUSICUM CHEMNICENSE mit der Sopranistin Antje Gebhardt­<br />

Randazzo.<br />

Wie in den vergangenen Jahren luden die Mitglieder des Vereins<br />

anschließend zu einem selbst angerichteten Essen in den Pfarrgarten<br />

ein. Das CONVIVIUM MUSICUM CHEMNICENSE übernahm<br />

dazu ab 17.15 Uhr gemeinsam mit Mitgliedern der Kirchenchöre<br />

aus <strong>Beierfeld</strong> und <strong>Grünhain</strong> die „Musicallische Taffelbedienung“.<br />

Durch die Verteilung von Liedtexten gelang der gemeinsame<br />

Gesang der beiden Kirchenchöre mit den Besuchern. Auch das<br />

angenehme kühle und trockene Wetter trug zum Gelingen der<br />

Veranstaltung bei.<br />

Die Außentür zum Religionsraum an der Giebelseite der Kirche<br />

wurde durch die Tischlerei Johannes Friedrich erneuert. Ebenso<br />

erfolgte die Kürzung der Zugangstür an der Giebelseite.<br />

Zum 7. Mal fanden unsere Kunst- und Kulturtage vom 4. bis<br />

11. September in der Peter-Pauls-Kirche <strong>Beierfeld</strong> statt. Im Mittelpunkt<br />

stand eine Ausstellung von Gemälden und Kunstwerken von<br />

Künstlern aus unserer Region. Die Ausstellung mit Sektempfang<br />

wurde von der 2. Vorsitzenden des Vereins Frau Hahn und dem<br />

stellvertretenden Bürgermeister Herrn Espig am Sonntag, dem<br />

4. September, um 18.00 Uhr eröffnet. Der Bürgermeister und<br />

1. Vorsitzende Herr Rudler war leider erkrankt.<br />

Die neue Außentür zum Religionsraum.<br />

Während der Vernissage.<br />

Spiegelwaldbote<br />

Am Montag, Dienstag und Donnerstag konnten sich 150 Kinder<br />

der Grundschule Sonnenleithe, des Kinderhortes <strong>Beierfeld</strong>, der<br />

Lernförderschule Sonnenleithe und der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong> in<br />

unserer Peter-Pauls-Kirche kreativ an der Bemalung von Tontalern<br />

beteiligen, die sie anschließend mit nach Hause nehmen durften.<br />

Außerdem erhielten die Kinder Informationen über die Kirche und<br />

diskutierten über die ausgestellten Kunstwerke. Diese Aktion fand<br />

sehr großen Zuspruch sowohl bei den Kindern als auch bei den<br />

Erziehern und Lehrern.<br />

Kinder beim Malen in der Peter­Pauls­Kirche.


Spiegelwaldbote<br />

Der Heimatnachmittag am Mittwoch, dem 7. September, fand um<br />

15.00 Uhr statt. Vorher gab es für die Senioren Kaffee und Kuchen,<br />

diesmal erstmalig in der Kirche selbst. Der Kuchen wurde von Schülern<br />

der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong> gebacken und angeboten. 100 Besucher<br />

erfreuten sich dann an einem fröhlichen Hutzennachmittag<br />

mit Geschichten und Liedern aus der Seele des Erzgebirges, gestaltet<br />

von Hanna Roßner und Stephan Malzdorf.<br />

Auch das am Donnerstag, dem 8. September, 20.00 Uhr, vor 61 Besuchern<br />

stattgefundene Konzert mit dem Annette Illig Projekt mit<br />

Musik, Tanz & Schauspiel fand regen Zuspruch. Mehrere Zugaben<br />

am Ende des Abends waren erforderlich.<br />

Annette Illig im Konzert.<br />

Ein weiterer Höhepunkt war die gemeinsam mit vielen namhaften<br />

Künstlern unserer Region durchgeführte Kunstnacht am Freitag,<br />

dem 9. September, 19.00 Uhr, mit den Annaberger Kammersolisten.<br />

Die Soiree (festliches Essen) wurde unter dem Titel „Weinfest<br />

am Sächsischen Hofe – Speisen wie August der Starke“ vom<br />

Gourmet-Küchenmeister Rainer Wiesner und seiner Mannschaft<br />

kredenzt.<br />

Die während der Kunstnacht stattgefundene Versteigerung von<br />

Gemälden und Kunstwerken erbrachte ein Rekordergebnis von<br />

1850,00 €.<br />

Im Rahmen dieser Kunstnacht erfüllte der Verein zusätzlich zur<br />

Erhaltung der Kirche einen sozialen Zweck durch die Bereitstellung<br />

einer Plattform für die Versteigerung bzw. den Verkauf von<br />

Kunstwerken, deren Ertrag zu 90 % den Künstlern zugutekommt.<br />

Den Abschluss der Kunst- und Kulturtage bildete der Tag des offenen<br />

Denkmals. Am Sonntag, dem 11. September, besuchten<br />

50 Personen unsere Kirche und bewunderten oder kauften die<br />

ausgestellten Gemälde und Kunstwerke.<br />

Während der 7. Kunst- und Kulturtage konnte auch die im neuen<br />

Glanz erstrahlende Loge der Gewerkschaft (Vorstand) der Hütte<br />

Silberhoffnung bewundert werden. Die Reparaturverglasungsarbeiten<br />

an der Loge wurden von der Bau- und Möbeltischlerei<br />

Johannes Friedrich und die Malerarbeiten vom Meisterbetrieb des<br />

Malerhandwerks Knut Schäffner durchgeführt. Gesponsert wurden<br />

die obengenannten Arbeiten von unseren Vereinsmitgliedern<br />

Gralf und Elke Popken aus Nordenham.<br />

Die erste wieder instandgesetzte Loge auf der westlichen Nordempore<br />

unserer Peter-Pauls-Kirche ist die kulturhistorisch interessanteste<br />

Loge. Sie berührt die Wirtschaftsgeschichte <strong>Beierfeld</strong>s.<br />

Die Loge ist das letzte gegenständliche Zeugnis dieser Hütte.<br />

Die erneuerte Loge der Hütte Silberhoffnung.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

11<br />

Die Anfänge dieses Hüttenbetriebes, der in der Montangeschichte<br />

des Erzgebirges eine wesentliche Rolle spielte, reichen bis ins<br />

15. Jh. zurück. Der Einbau der Loge in die Kirche erfolgte in der<br />

Zeit zwischen 1768 (Errichtung des Emporenabschnittes) und 1782<br />

(Inschrift im Inneren der Loge vom 17. September 1782.) Der Bau<br />

der Loge fällt in die Zeit des Wirkens der beiden Hüttenbesitzer<br />

Emanuel Köhler und Christian Friedrich Köhler (Vater und Sohn).<br />

Nach Abnahme der geschnitzten Kartusche von der Loge kam das<br />

auf dem Foto zu sehende gemalte Medaillon zum Vorschein.<br />

Während der Klosterführung.<br />

Am Sonnabend, dem 17. September 2011, erfolgte eine Tagesfahrt<br />

mit einem Reisebus der Firma Weidtmann-Reisen nach Eberbach<br />

bei Eltville am Rhein zum Besuch des dortigen Zisterzienserklos-


12<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

ters. Am Vormittag erlebten die 26 Teilnehmer eine Führung durch<br />

das Kloster mit anschließender Weinverkostung.<br />

Am Nachmittag besuchten wir den Steinbergkeller, den modernsten<br />

Weinkeller Europas. Das Mittagessen nahmen wir in der<br />

Klosterschänke ein.<br />

Am 26. November 2011 beteiligte sich der Verein am <strong>Beierfeld</strong>er<br />

Weihnachtsmarkt im Rahmen eines gemeinsamen Standes mit der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>.<br />

Die schrittweise Orgelrestaurierung konnte beginnen dank der<br />

Förderung durch das LRA Erzgebirgskreis. Der Auftrag wurde an<br />

den Vogtländischen Orgelbau Thomas Wolf aus Limbach vergeben.<br />

Im Rahmen des 1. Bauabschnittes erfolgte der Abtransport<br />

des Orgelprospektes und des Orgelwerkes aus der Kirche in die<br />

Werkstatt des Orgelbauers. Es erfolgt zunächst die Säuberung und<br />

tischlerseitige Aufarbeitung des Orgelwerkes und -prospektes.<br />

Besuch beim Vogtländischen Orgelbau Thomas Wolf in Limbach/Vogtl.<br />

am 7. Dezember 2011.<br />

Am Freitag, dem 23.12., fand das traditionelle Weihnachtskonzert<br />

um 20.00 Uhr statt. Unter dem Motto „Weihnachtsnacht im Kerzenschein“<br />

erklang vor ca. 250 Besuchern ein weihnachtliches Programm,<br />

dargeboten vom „Glück Auf“ Bergchor Schneeberg unter<br />

Leitung von Herrn Jürgen Weber.<br />

Mit ihrem Weihnachtsprogramm, gespickt mit lustigen Weihnachtsgeschichten,<br />

brachte der seit 126 Jahren bestehende 4-stimmige<br />

„Glück Auf“-Bergchor Schneeberg dem Publikum die Tradition<br />

des Erzgebirges und die Freude der Weihnachtszeit näher.<br />

Freuen konnten sich die Besucher auch über die Außenbeleuchtung<br />

der Kirche vom B&V Beschallungs & Veranstaltungs-Service<br />

Marian Lengwenus aus Zwickau, über den vom Förderverein angeschafften<br />

Auftrittsbelag, Farbe bordeaux mit einer Fläche von<br />

12 m² vom Raumausstatter Thomas Müller aus <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

zum Schutz der Grabplatten vor dem Altar und über die vom<br />

<strong>Beierfeld</strong>er Klempnermeister Hermann Anger gefertigten drei kupfernen<br />

Kerzenständer.<br />

Es wurde bisher vieles getan, aber große Aufgaben stehen noch<br />

vor uns. Weitere Aufgaben sind die Restaurierung der Orgel, des<br />

Altars, der Emporenbilder und des Geläutes. Nicht zu vergessen<br />

sind auch die tausend kleinen Dinge, die an der Kirche noch zu<br />

machen sind, die eben auch in ihrer Summe noch einen gewaltigen<br />

Geldbedarf erfordern.<br />

Recht herzlichen Dank all jenen, welche durch ihre Arbeitsleistung<br />

oder eine Spende ihre Liebe zu dieser Kirche bekundeten.<br />

Mit ihrer Unterstützung haben jene Menschen maßgeblich dazu<br />

beigetragen, ein Stück <strong>Beierfeld</strong>er Zeitgeschichte zu erhalten und<br />

mit neuem Leben zu erfüllen.<br />

Spiegelwaldbote<br />

Nachrichten aus dem DRK-Ortsverein <strong>Beierfeld</strong><br />

Nächster Rot-Kreuz-Tag:<br />

Dienstag, den 22. Januar und 12. Februar <strong>2013</strong>, um 18.00 Uhr im<br />

Schulungsraum des Ortsvereins<br />

Sächsisches Rot-Kreuz-Museum:<br />

Samstagsöffnungszeit:<br />

2. Februar <strong>2013</strong> von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Montag und Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr<br />

und nach Voranmeldung<br />

(Einlass bis 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit)<br />

Weitere Informationen unter Tel. 03774/509333 oder unter<br />

www.drk-beierfeld.de.<br />

Mitstreiter gesucht!<br />

Die Mitglieder der Museumsgruppe des Rot-Kreuz-Museums<br />

<strong>Beierfeld</strong> suchen auch <strong>2013</strong> weitere Mitstreiter. Wir bieten eine<br />

interessante, abwechslungsreiche und ehrenamtliche Freizeitgestaltung<br />

im Sächsischen Rot-Kreuz-Museum <strong>Beierfeld</strong> an. Aufgabenbereiche<br />

sind z. B. Vorbereitung von Ausstellungen, Museumsführungen,<br />

Internetrecherchen, Registrierung und Archivierung<br />

von Museumsbeständen sowie Museumspädagogik. Genauso gehören<br />

Weiterbildungen, Besichtigungen von anderen Rot-Kreuz-<br />

Museen und staatlichen Museen dazu.<br />

Gesucht werden rüstige Vorruheständler, Rentner, aber auch alle<br />

anderen Interessierten, die Zeit und Lust haben, ihre Freizeit sinnvoll<br />

zu gestalten.<br />

Es müssen nicht unbedingt Kenntnisse auf medizinischem,<br />

pädagogischem oder computertechnischem Gebiet vorhanden<br />

sein. Wir finden für jeden ein Betätigungsfeld.<br />

Interessenten können sich beim Sächsischen Rot-Kreuz-Museum<br />

<strong>Beierfeld</strong> per Telefon 03774/509333 oder abends 03774/61693<br />

oder per Mail: museum@drk-beierfeld.de melden.<br />

Ausbildungszentrum:<br />

Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“:<br />

Samstag, 2. Februar <strong>2013</strong>, im Ausbildungszentrum <strong>Beierfeld</strong><br />

Beginn: 8.00 Uhr – Ende: ca. 15.00 Uhr<br />

Anmeldungen werden im DRK-Ausbildungszentrum in Aue, Wettiner<br />

Straße 4, Telefon 03771/550019, von Herrn Mehlhorn entgegengenommen.<br />

Information des Vorstandes:<br />

Sächsischer DRK-Präsident Dr. Lehmann verstorben<br />

Plötzlich und unerwartet verstarb am 3. Januar <strong>2013</strong> unser Präsident<br />

des DRK-Landesverbades Sachsen e.V. Dr. Eginhardt Lehmann<br />

wirkte über 57 Jahre im DRK mit. Im vergangenen Jahr wurde er<br />

wiederholt ins Präsidentenamt gewählt. Dr. Lehmann nahm er jede<br />

Gelegenheit war, unserem Museum einen Besuch abzustatten. Ob<br />

bei Ausstellungseröffnung oder beim Tag der Sachsen fand er immer<br />

Zeit für ein persönliches Wort. Wir werden sein Andenken auch<br />

in unserem Museum aufrechterhalten. Unsere Gedanken sind in<br />

diesen schweren Stunden auch bei seiner Familie.


Spiegelwaldbote<br />

Besuch von Dr. Lehmann (m.) im Sächsischen Rot­Kreuz­Museum <strong>Beierfeld</strong><br />

gemeinsam mit DRK­Ehrenpräsident Prof. Dr. Brückner (re.) im Gespräch<br />

mit Museumsleiter Kamerad André Uebe im Oktober 2009.<br />

Blutspende<br />

18.01.<strong>2013</strong>, Freitag<br />

14.00 –<br />

19.00 Uhr <strong>Beierfeld</strong>, Fritz-Körner-Haus<br />

01.02.<strong>2013</strong>, Freitag<br />

15.00 –<br />

18.30 Uhr <strong>Grünhain</strong>, Gymnastikraum, Zwönitzer Straße 38<br />

08.02.<strong>2013</strong>, Freitag<br />

15.00 –<br />

18.00 Uhr Antonsthal, Grundschule<br />

22.02.<strong>2013</strong>, Freitag<br />

12.30 –<br />

19.00 Uhr <strong>Beierfeld</strong>, Fritz-Körner-Haus<br />

02.03.<strong>2013</strong>, Samstag<br />

08.30 –<br />

12.30 Uhr Schwarzenberg, Ringcenter<br />

Wer darf Blut spenden?<br />

Alle gesunden Bürger im Alter von 18 bis 65 Jahren. Beraten Sie<br />

sich mit Ihrem Hausarzt.<br />

Vor jeder Spende sollte der Spender reichlich (1 Liter) trinken (Säfte,<br />

Kaffee etc.), keinen Alkohol und keine fettreiche Nahrung zu sich<br />

nehmen.<br />

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Personalausweis und Ihren Blutspender-Pass<br />

mitbringen.<br />

Bei jeder Blutspende werden Blutdruck und Puls gemessen sowie<br />

verschiedene Blutwerte überprüft und Tests durchgeführt.<br />

Kinder bis 18 Jahren können pro Spender (Eltern) zur kostenlosen<br />

Blutgruppenbestimmung mitgebracht werden.<br />

Weitere Informationen über die kostenlose Rufnummer<br />

0800/1194911 oder beim DRK-Ortsverein <strong>Beierfeld</strong>, Tel.<br />

03774/509333, oder www.drk-beierfeld.de.<br />

DRK-Kreisverband Aue-SZB<br />

Seniorenclub <strong>Beierfeld</strong><br />

Weihnachtszeit im Seniorenclub<br />

Die Adventszeit begannen wir mit einer Ausfahrt nach Satzungen.<br />

Bei Ankunft in der Gaststätte „Erbgericht“ war bereits der Kaffeetisch<br />

mit Stollen für uns gedeckt. Anschließend erfreuten uns<br />

die „Flöhataler“ – eine Kulturgruppe aus Olbernhau – mit Musik,<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

13<br />

erzgebirgischen Liedern und teils besinnlichen und humorvollen<br />

Einlagen. Der Beifall bewies, dass es allen sehr gut gefallen hat.<br />

Kaum war die Zugabe verklungen, stand schon das Abendbrot auf<br />

dem Tisch – eine Bewirtung und Bedienung, die keine Wünsche<br />

offen ließ.<br />

Draußen dunkelte es schon, als wir die Heimfahrt durch die wunderschön<br />

beleuchteten Dörfer und Städte antraten. Besonders<br />

beeindruckt waren wir von dem Abstecher in das kleine Dörfchen<br />

Mauersberg, dessen Lichterpracht mitsamt der angestrahlten kleinen<br />

Kirche wohl einmalig ist. Mit Recht sind wir das Weihnachtsland<br />

und stolz auf unser Erzgebirge.<br />

Eine Woche später trafen wir uns bei Schneegestöber zu unserer<br />

traditionellen Weihnachtsfeier im Erzhof zum Mittagessen.<br />

Kinder unserer Grundschule erfreuten uns mit Liedern, Gedichten<br />

und dem Auftritt eines kleinen Weihnachtsmannes.<br />

Viel Applaus war der Dank für diesen gelungenen Spaß.<br />

Nach dem Kaffeetrinken mit frischem Stollenkuchen sorgten „De<br />

Spaakörble“ aus Lauter mit Musik, ihren Liedern und „Schnorken“<br />

für richtige Gemütlichkeit. Es wurde gesungen, gelacht und geschunkelt<br />

wie in einer „Hutznstub“ üblich.<br />

Vor Eintritt der Dunkelheit traten wir per Auto oder zu Fuß den<br />

Heimweg an.<br />

Den Abschluss unserer Veranstaltungen bildet alljährlich eine besinnliche<br />

„Stille Stunde“ unter musikalische Begleitung des „Collegium<br />

musicum“ aus Schwarzenberg.<br />

Diese Veranstaltung wurde vor zig Jahren von unserer damaligen<br />

Vorsitzenden, Frau Ruth Junghans, ins Leben gerufen und erfreut<br />

sich noch immer großer Beliebtheit.<br />

Wir wünschen allen Senioren und Freunden unseres Clubs für das<br />

neue Jahr ein gute Gesundheit und Wohlergehen.<br />

Senioren, die ihren Alltag bereichern und sich etwas Abwechslung<br />

wünschen, sind in unseren Reihen jederzeit herzlich willkommen.<br />

Wir treffen uns jeweils mittwochs – 14 Uhr – im Fritz-Körner-Haus<br />

in <strong>Beierfeld</strong>.<br />

Schauen Sie doch mal vorbei!<br />

Seniorenclub <strong>Beierfeld</strong><br />

Charlotte Brennig<br />

Veranstaltung Januar <strong>2013</strong><br />

Mittwoch, 16.01.<br />

14 Uhr Rechenschaftslegung und Jahresrückblick<br />

Mittwoch, 23.01.<br />

14 Uhr Lustig geht´s ins neue Jahr mit unserem beliebten<br />

Spielenachmittag<br />

Mittwoch, 30.01.<br />

14 Uhr Heute treiben wir Sport<br />

Mittwoch, 06.02.<br />

14 Uhr Spielenachmittag<br />

<strong>Grünhain</strong>er Kegelsportverein<br />

Kegeln um die Weihnachtsgans<br />

Das traditionelle Weihnachtsganskegeln 2012 des <strong>Grünhain</strong>er<br />

Kegelsportvereins fand am 1. Dezember statt. 32 Kegler gingen<br />

an den Start. Bei den Erwachsenen (aktiv) gewann Armin Leischel<br />

mit 70 Punkten vor Michael Ehnert (68) und Thomas Müller (65).


14<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Bei den Erwachsenen (passiv) siegte wie im Vorjahr Ralf Bendiks<br />

(65) vor Heinz Näcke (58) und Klaus Reichl (57). Bei den Kindern<br />

(passiv) gewann Robin Ulbricht (40) vor Nico Seidenschwarz (21)<br />

und Nico Näcke (24).<br />

Beim Sonderpreis um die beste Hausnummer platzierten sich<br />

bei den Erwachsenen:<br />

1. Armin Leischel 9 8 4 7<br />

2. Marco Ulbricht 8 8 7 5<br />

3. Jürgen Lang 8 7 5 6<br />

Ein besonderes Dankeschön gilt der Fleischerei Reinwardt aus<br />

<strong>Grünhain</strong>, die jede Menge Festtagsbraten sponserte.<br />

Heinz Näcke, Robin Ulbricht und Armin Leischel (v. l.) gehörten zu den<br />

Besten beim Kegeln um den Weihnachtsbraten.<br />

Foto: Marco Ulbricht<br />

Heinz-Rossmark-Wanderpokal<br />

Das letzte Turnier des Jahres, der Heinz-Rossmark-Pokal, fand am<br />

27. Dezember 2012 statt. Als letzter von neun Teilnehmern konnte<br />

sich Mario Uebe mit sehr guten 303 Punkten bei 2 x 25 in die Vollen<br />

und dem besten letzten Wurf über zwei Bahnen den Wanderpokal<br />

zum ersten Mal sichern.<br />

Ergebnisse:<br />

1. Mario Uebe 303<br />

2. Florian Keller 303<br />

3. Carsten Wendler 300<br />

4. René Ulbricht 297<br />

5. Armin Leischel 291<br />

Allen Sponsoren ein recht herzliches Dankeschön.<br />

Armin Leischel<br />

SAV <strong>Grünhain</strong>-Schwarzenberg e. V.<br />

Rückblick 2012<br />

Wie in jedem Jahr werden auch 2012 viele tolle Momente und<br />

sportliche Höhepunkte in Erinnerung bleiben. Trotz aller guten<br />

Vorsätze am Jahresanfang blieb der SAV aber auch in diesem Jahr<br />

nicht von Enttäuschungen gefeit.<br />

Spiegelwaldbote<br />

Mit dem kleinen, schon zur Tradition gewordenen Rückblick<br />

sollen nochmals einige super Erfolge in Erinnerung gerufen werden.<br />

Januar<br />

Mit großer Freude bekamen die Leistungsträger des Vereins von<br />

der Firma Turck aus <strong>Beierfeld</strong> 17 Trainingsanzüge überreicht. Diese<br />

waren vom größten Wert, da die Alten schon in den 19er-Jahren<br />

gekauft wurden. Die Mädels versprachen, wieder alles zu geben,<br />

um das Ansehen des erzgebirgischen Vereins zu festigen und auszubauen.<br />

Februar<br />

Im den Winterferien wurden unsere D- und E-Kader Sachsens wieder<br />

für die kommenden Aufgaben von den Trainern und Choreografen<br />

fit gemacht.<br />

März<br />

Beim Frühlingsturnier in Dresden siegten am Podest Lisa Grimm,<br />

Helen Ebert und Charlene Wolf und vollzogen einen optimistischen<br />

Auftakt ins Wettkampfjahr.<br />

Mit 2 x Gold, 1x Silber und 4x Bronze kamen die Mädels von den<br />

Landesmeisterschaften und Ostdeutschen Meisterschaften aus<br />

Hoyerswerda zurück.<br />

Helen Ebert wurde Ostdeutsche und Landesmeisterin der Jugend<br />

am Podest. Bronze ging an Charlene Wolf in der Schülerklasse.<br />

Mit den gezeigten Leistungen konnten sich auch 2012 wieder unsere<br />

Mädels für die deutschen Meisterschaften der Schüler, Jugend<br />

und Junioren qualifizieren.<br />

Bei der Wahl der beliebten Nachwuchssportler des Erzgebirgskreises<br />

gingen Helen, Nora und Charlene überraschend als Sieger in<br />

der Kategorie Mannschaften hervor. Lisa Grimm wurde in der Einzelkonkurrenz<br />

Zweite. Der Dank für diesen sensationellen Erfolg<br />

gebührt den Lesern der „Freien Presse“, welche ihre Stimme für<br />

unsere Akrobaten in großer Zahl gaben.<br />

April<br />

Unsere Mädels ließen es sich nicht nehmen, der Nachwuchstrainerin<br />

Kerstin Goll zum 50. Geburtstag mit einer kleinen Show zu gratulieren.<br />

Dies fand großen Anklang beim anwesenden Publikum.<br />

Beim Nachwuchsturnier der Schüler in Ottendorf-Okrilla kamen<br />

Vivien Dinstuhl und Sophie Reimann mit der Silbermedaille nach<br />

Hause.<br />

Als Akromaus 2012 wurde verdient Kira Lorenz geehrt. Sie turnte<br />

die meisten Schweizer.


Spiegelwaldbote<br />

Mai<br />

Die erfolgreiche Teilnahme an den Deutschen Schülermeisterschaften<br />

in Friedberg war für Ersila Curri, Emma Schippel, Kira Lorenz,<br />

Kim Lorenz und Charlene Wolf ein Erlebnis.<br />

Über Platz 6 und 10 am Podest von Charlene und Kim sowie tolle<br />

Plätze im Mittelfeld konnte der Verein sich freuen.<br />

Der Wegfall unserer besten Damengruppe, welche noch etwas Zeit<br />

zur Reife brauchte, versetzte unsere Sportanhänger und Freunde<br />

der Sportakrobatik in Erstaunen.<br />

Der Neuanfang als Damenpaar von Nora Reimann und Kira Lorenz<br />

sowie Helen Ebert mit Charlene Wolf gelang durch den Einsatz der<br />

Trainer erfolgreich.<br />

Auf Grund ihrer herausragenden Leistungen am Podest wurde<br />

Lisa Grimm zum Sportass 2012 des Sächsischen Turnverbandes<br />

gekrönt.<br />

Juni<br />

Lisa Grimm und Kim Lorenz erkämpften den Erzgebirgsmeister<br />

2012 in der Sportakrobatik.<br />

In Vorbereitung der Deutschen Meisterschaften im Oktober konnten<br />

für die beiden Mädels wieder Erfolgschoreografinnen gewonnen<br />

werden.<br />

Dies zahlte sich schon beim Start zur Landesmeisterschaft der Junioren<br />

im September aus.<br />

August<br />

Mit tollen Leistungen und mit der Unterstützung der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

der großen Kreisstadt Schwarzenberg beendeten die Mädels<br />

das Trainingslager in der Ritter-Georg-Halle in Schwarzenberg.<br />

September<br />

Super Leistungen zeigten Lisa und Kim bei den Landesmeisterschaften<br />

in der Juniorenklasse als Neueinsteiger. Mit neuen Choreografien<br />

erkämpften die Mädels den dreifachen Titel in Balance,<br />

Tempo und im Mehrkampf.<br />

Oktober<br />

Gut gerüstet waren Lisa Grimm und Kim Lorenz beim Start der<br />

deutschen Juniorenmeisterschaften in Ebersbach/Baden-Württemberg.<br />

Ihr Optimismus war mit tollen, unerwarteten 6., 5. und 4. Rängen<br />

in Tempo, Balance und Mehrkampf berechtigt und löste große<br />

Freude aus.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

15<br />

Beim Start am Podest der Junioren waren viele gleichwertige Damen<br />

zu sehen.<br />

Zum wiederholten Male krönte Lisa ihre stetige Leistungsbereitschaft<br />

mit dem sensationellen Deutschen Vizemeister. Die Begeisterung<br />

der Eltern und Trainer war riesig.<br />

November<br />

Mit einem Ständchen ehrten unsere Mädels Karl-Heinz zum 60. Geburtstag.<br />

Er nahm die Präsente und Ehrungen gerührt entgegen.<br />

Ein großes Starterfeld erwartete unsere Mädels beim internationalen<br />

Turnier im Prag. Mit 2. Plätzen überzeugten Lisa Grimm und<br />

Kim Lorenz in der Meisterklasse sowie Ersila Curri, Emma Schippel<br />

und Kira Lorenz in der Schülerklasse.<br />

Eine nur kleine Abordnung, geschuldet der Vorbereitung zum<br />

12. Erzgebirgscup, nahm in Dresden am Nikolausturnier teil.<br />

Mit einer nicht zu erwartenden Silbermedaille kehrte unsere Damengruppe<br />

der Schülernachwuchsklasse, Clara Blechschmidt,<br />

Yolantha Thoß und Leonie Laberke, nach Hause zurück.<br />

Auch mit dem Sieg als Damenduo hatte unser Damenpaar der<br />

Nachwuchsklasse Jugend Stefanie Sandig mit Doppelstarterin<br />

Clara wohl nicht gerechnet. Sie machten sich zum Abschluss ihrer<br />

gemeinsamen Trainingsarbeit das schönste Geschenk.<br />

Dezember<br />

Zum Highlight des Jahres aber wurde für 14 Teams aus ganz<br />

Deutschland der nun schon 12. Erzgebirgscup in der Ritter-Georg-<br />

Halle.<br />

Auch beim Jahresabschluss gelang es unseren tollen Mädels wieder,<br />

in eindrucksvoller Manier Medaillen zu sammeln.<br />

Die Silbermedaille ging bei den Damenduos KAT A an unser stark<br />

verbessertes Duo Lisa Grimm und Kim Lorenz. In der KAT B wurden<br />

Helen Ebert und Charlene Wolf unseren Hoffnungen gerecht und<br />

komplettierten mit tollen Leistungen den Erfolg der Mädels aus<br />

Schwarzenberg, Langenberg und Markersbach. Mit nur 0,1 Punkten<br />

Rückstand nach einer sehr synchronen Kombiübung mussten<br />

sich Nora und Kira mit Rang 4 begnügen.<br />

Starter Erzgebirgscup.


16<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Einen spektakulären Showauftritt hatten u. a. die Turnerfrauen aus<br />

<strong>Grünhain</strong>, die älteste war 80 Jahre alt, die Karo Dancers, die Tänzer<br />

von Keen on Rhythm, die Tänzer vom T.A.C. Schwarzenberg, Akrobaten<br />

vom Sportensemble Chemnitz sowie Künstler aus Baden-<br />

Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Auch die Oldis<br />

waren wieder mit tollen Darbietungen dabei.<br />

Mit 20 Programmpunkten repräsentierte der Nachwuchs und das<br />

Showteam vom SAV Schwarzenberg seine große Vielseitigkeit.<br />

Nach nun 45 Jahren des Bestehens verfügt der SAV über einen<br />

großen Kleiderschrank, der jedes Jahr um tolle Kostüme erweitert<br />

wird und bei vielen Aufsehen erregte.<br />

Spiegelwaldbote<br />

Wir danken unseren Sponsoren, Eltern und Freunden der Sportakrobaten<br />

für ihr Engagement für den Verein.<br />

Danken möchten wir auch unseren Trainern Kerstin Goll, Jana Mages<br />

und Eileen Werner für die engagierte Trainingsarbeit sowie unserem<br />

Webbi Steffen Ebert für die Gestaltung unserer einzigartigen<br />

Homepage.<br />

Karl­Heinz und Regine Schreier<br />

Veranstalter:<br />

<strong>Grünhain</strong>er Sportverein e. V.<br />

<strong>Grünhain</strong>er Sportverein e.V.<br />

Termin:<br />

Sonnabend, 9. Februar <strong>2013</strong><br />

Abfahrtslauf:<br />

Wintersportfest in <strong>Grünhain</strong><br />

Am Röhrenweg (16/17 – Schneise)<br />

ab 9.30 Uhr Training<br />

ab 10.00 Uhr 2 Wertungsläufe<br />

Langlauf:<br />

Start und Ziel am Sportplatz<br />

13.30 bis 15.30 Uhr<br />

3 km für AK:<br />

Kinder 6 – 8 Jahre<br />

9 – 11 Jahre<br />

12 – 13 Jahre<br />

6 km für AK:<br />

Jugend 14 – 16 Jahre und<br />

17 –18 Jahre<br />

Erwachsene<br />

3 km für AK:<br />

19 – 30 Jahre<br />

31 – 40 Jahre<br />

41 – 50 Jahre<br />

51 – 60 Jahre<br />

Senioren ab 61 Jahre<br />

Teilnehmer:<br />

Die Wettkämpfe sind offen für alle Interessenten aus dem Kreisgebiet<br />

Aue-Schwarzenberg.


Spiegelwaldbote<br />

Urkunden aus dem Knopf der Peter Pauls-Kirche<br />

Teil 5<br />

Mit dem Mittagsläuten wurde am Dienstag, dem 17. Juni 1997, die<br />

altehrwürdige Peter-Pauls-Kirche mit einem Kostenaufwand von<br />

15.000 DM neu gekrönt. Im Rahmen der laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />

wurden Schäden festgestellt, so dass auch der Turm<br />

zum Großteil erneuert werden musste.<br />

Bei einer kleinen Feierstunde dankten Pfarrer Andreas Richter und<br />

Bürgermeister Joachim Rudler den anwesenden Handwerkern,<br />

Kirchenvorstandsmitgliedern, Fördervereinsmitgliedern und Bürgerinnen<br />

und Bürgern für die bisher geleistete Arbeit.<br />

Schon am 13. Mai 1997 wurden vom Klempnermeister Klinder und<br />

Dachdeckermeister Voigt die Turmkugel und die Stange mit Hahn<br />

von der alten Kirche abgenommen. Die Schriften in der Kapsel befanden<br />

sich in einem erstaunlich guten Zustand und wurden am<br />

17. Juni 1997 mit Beigabe weiterer Dokumente in die von Herrn<br />

Klinder neu gefertigte Kugel eingelegt.<br />

Anschließend erhielt unsere alte Kirche wieder ihre Bekrönung mit<br />

Kugel und Wetterhahn, der von der Firma Schürer neu hergestellt<br />

wurde.<br />

Da der Inhalt der 1997 in die Kapsel neu eingelegten Schriftstücke<br />

bereits in den Spiegelwaldboten Nr.: 7 - 10/1998 veröffentlicht<br />

wurde, möchte ich hier die Artikelreihe zu den Urkunden aus dem<br />

Knopf der Peter-Pauls-Kirche beschließen.<br />

Thomas Brandenburg<br />

„Tag der offenen Tür“<br />

am Clemens-Winkler-Gymnasium<br />

Mehr als Schule – Das Clemens-Winkler-Gymnasium Aue<br />

öffnet seine Türen<br />

Am 01.03.13 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4<br />

der Grundschulen ihre Bildungsempfehlung. Eltern und Schüler<br />

stehen dann vor der wichtigen Entscheidung, den weiteren Bildungsweg<br />

des Kindes zu bestimmen.<br />

Ist die Ausbildung am Gymnasium vorgesehen, können Eltern ihre<br />

Kinder bis zum 08.03.13 am Clemens-Winkler-Gymnasium anmelden.<br />

Um eine fundierte und optimale Entscheidung treffen können,<br />

laden die Schüler, Lehrer, Eltern sowie der Förderverein des Auer<br />

Gymnasiums alle Interessenten zu einem Besuch während des<br />

„Tages der offenen Tür“<br />

am Dienstag, dem 19.02.13,<br />

15:30 – 19:30 Uhr<br />

recht herzlich ein.<br />

Bei einer Schulführung oder einem individuellen Rundgang können<br />

sich alle Gäste von dem neu gestalteten Schulhaus, den Klassenräumen<br />

sowie den modernen Unterrichtsvoraussetzungen<br />

des Gymnasiums überzeugen und über die Profile (naturwissen-<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

17<br />

schaftlich, gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich) bzw. über<br />

die Angebotsvielfalt in der Fremdsprachenausbildung (Englisch,<br />

Französisch, Spanisch, Latein und Russisch) informieren.<br />

Eine Vorstellung des Projektes „Sportklasse“, welches im Schul -<br />

jahr <strong>2013</strong>/14 in der Klassenstufe 5 fortgesetzt wird, erfolgt<br />

ebenso.<br />

Die anwesenden Gymnasiasten, Lehrer sowie die Schulleitung helfen<br />

sehr gern bei der Klärung von Fragen rund um den gymnasialen<br />

Bildungsweg sowie den Schulalltag (einschließlich der zahlreichen<br />

Ganztagesangebote).<br />

Schüler und Lehrer des CWG Aue geben zudem lebendige Einblicke<br />

in die erfolgreiche schulische Arbeit. Dazu zählen u. a. die<br />

Präsentation verschiedener Projekte, das internationale Café, die<br />

Durchführung verschiedener Experimente, die Anwendung verschiedener<br />

künstlerischer Drucktechniken, … u.v.m.<br />

Wir laden Schüler sowie Eltern recht herzlich ein und würden uns<br />

sehr freuen, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.<br />

Anzeige<br />

Dieses Programm der Herkuleskeule „Leise flehen meine Glieder”,<br />

welches schon einmal wegen Krankheit verschoben werden<br />

musste, wird nun am 19.01.13 die Besucher mit Sicherheit begeistern.<br />

Zwerchfellerschütternd und berührend zugleich gestehen drei<br />

Rentner, dass die Zukunft hinter ihnen liegt. Die Freiheit bestand<br />

immer aus Zwängen, das Glück hinterließ immer Wunden, der<br />

Kampf um die Liebe war Krampf, der Sex war strapaziös, die Ehe<br />

ein Missverständnis.<br />

Das Schönste war immer das Schlimmste. Ob es in zwanzig<br />

Jahren Rente erst ab 80 und dafür Arbeitslosigkeit ab<br />

40 gibt, Benzinpreise teurer und Fernsehprogramme billiger<br />

werden – in ihrem Alter kann man sich nur noch nützlich machen,<br />

indem man das geforderte “sozialverträgliche Frühableben”<br />

fordert.<br />

Bis sie ihre Kraft spüren: Wir sind 20 Millionen … Mal skurril komisch,<br />

mal leise melancholisch blicken in diesem mit Kritiker- und<br />

Zuschauerlogen bedachten Kabarettprogramm, das Wolfgang<br />

Schaller in Zusammenarbeit mit Peter Ensikat schrieb, Brigitte<br />

Heinrich, Michael Rümmler und Detlef Nier, begleitet von der Jens-<br />

Wagner-Band, auf aktuelle Probleme unserer Gesellschaft.


18<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Hinweis zum Amtsblatt<br />

Sie halten nun die letzte Ausgabe des Amtsblattes „Der Spiegelwaldbote“<br />

für Bernsbach in den Händen. Die Herausgabe zweier<br />

getrennter Amtsblätter – also des „Spiegelwaldboten“ und des<br />

Mitteilungsblattes der <strong>Stadt</strong> Lauter – macht sich im Januar noch<br />

notwendig, da die neue Bekanntmachungssatzung noch in den<br />

bisherigen Amtsblättern veröffentlicht werden muss.<br />

Ab Februar können Sie sich dann auf das Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong><br />

Lauter-Bernsbach freuen. Hier finden Sie gewohnt amtliche Bekanntmachungen,<br />

Informationen aus Schulen und Kindergärten<br />

und Kirchen, Vereinsmitteilungen und Veranstaltungshinweise.<br />

Für Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin<br />

in der Bibliothek in Bernsbach, Frau Mikolajetz, Tel. 03774 1522-18,<br />

und E-Mail-presse@bernsbach.de.<br />

Lauter, wie wir es sehen<br />

Im <strong>Stadt</strong>anzeiger von Lauter erscheint ein Artikel von Herbert<br />

Kragel über unseren Ort und seine Bewohner, verbunden mit der<br />

Bitte, einen ebensolchen über Lauter zu verfassen. Nun, dieser Bitte<br />

kommen wir sehr gerne nach.<br />

Wo wohnen die meisten Sachsen? Diese Frage gab mir als Kind<br />

lange Zeit Rätsel auf. Na, in Lauter – Lauter/Sachsen. Obwohl wir<br />

ja alle in Sachsen wohnen und viele von uns Erzgebirger sind, gibt<br />

es eben auch noch Lauterer.<br />

Wenn man nach Besonderheiten und Merkmalen von Lauter fragt,<br />

kommt meist als Antwort: Vugelbeertroppen, Schwerteremaille,<br />

Spankörble und Dichterwinkel.<br />

Aber ist das alles? Sicher nicht. Als vor rund 850 Jahren die ersten<br />

Siedler sich in der „Hellen Aue“ eine bleibende Wohnstatt schufen,<br />

war neben der Sicherung des Nahrungserwerbs auch das geistliche<br />

Wohl der Menschen ein wichtiger Punkt. Schon frühzeitig besaß<br />

Lauter eine einfache Kirche, bis 1628 ein Neubau errichtet wurde.<br />

Einige Lauterer pilgerten wohl auch ins nahe Kloster <strong>Grünhain</strong> und<br />

kamen dabei auch durch Bernsbach, wo so manches Mädchenherz<br />

gebrochen wurde. Obwohl das Schwarzwasser zwei Herrschaftsgebiete<br />

teilte, war es nie eine Trennlinie, an seinen Ufern wurde<br />

gefischt, auf dem Fluss geflößt und an Stelle einer einfachen Furt<br />

wohl auch sehr früh eine Brücke gebaut. Bereits auf der Öderschen<br />

Karte (um 1600) befand sich an der Stelle der heutigen Schwarzwasserbrücke<br />

„eine Brig“, die unsere beiden Orte verband. Eine<br />

der ältesten ansässigen Familien, die Reinwarts, waren sowohl in<br />

Lauter als auch in Bernsbach als Müller und Gutsinhaber ansässig.<br />

Anfangs war Lauter ein reines Bauerndorf, doch es kamen Handwerker,<br />

Köhler und Bergleute hinzu. Genau wie Bernsbach hatte<br />

Lauter im 30-jährigen Krieg viel zu leiden. Zur Zeit der Napoleonischen<br />

Kriege kampierte eine russische Einheit in Lauter, die sowohl<br />

dort als auch in Bernsbach plünderte und brandschatzte.<br />

Mit dem Bau der Eisenbahn 1858 begann der wirtschaftliche Aufschwung,<br />

der schon mit der Vitriolherstellung einen ersten Höhepunkt<br />

erreicht hatte. Die industrielle Produktion hielt Einzug<br />

und es entstanden Email- und Maschinenfabriken, Wäsche- und<br />

Papierbetriebe.<br />

Einen Schwerpunkt bildete die Korbwarenfertigung und einige<br />

Bernsbacher gingen „zum Landmann“ auf Arbeit. Lauterer Fabrikanten<br />

(z.B. Fa. Gnüchtel) unterstützten die in Entstehung begriffene<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft in Bernsbach, und schon<br />

zeitig gab es eine Verbindung zwischen Lauter und Bernsbach in<br />

Spiegelwaldbote<br />

der Ev.-methodistischen Kirche, welche auch noch heute existiert.<br />

Natürlich gab und gibt es auch viele verwandtschaftliche Verbindungen.<br />

Lauterer „Gunge“ kamen zum Tanz in den „Grünen Baum“<br />

und Bernsbacher „Maadle“ zog es nach Lauter zum „Schwofen“.<br />

Handfeste Auseinandersetzungen gab es natürlich auch einmal.<br />

Ein Fall ist bekannt, wo ein Bernsbacher vor seinem Hause „von<br />

wütenden Trunkenbolden“ aus Lauter mit Zaunlatten zu Tode geprügelt<br />

wurde.<br />

Seit nunmehr 10 Jahren besteht die Schulzweckvereinbarung zwischen<br />

der Mittelschule Lauter und der Grundschule Bernsbach.<br />

Zum Wohle der Kinder?!<br />

Sowohl der Blick von Lauter nach Bernsbach, als auch umgekehrt,<br />

entbietet unseren Augen eine Landschaft, die ihres gleichen sucht.<br />

Weder können die Bernsbacher sagen: „Wir blicken auf Lauter herab“,<br />

noch können die Lauterer antworten: „Wir müssen zu euch<br />

hinauf schauen. Es gibt überall wunderschöne „Flackle und Ecken“,<br />

es gilt sie nur zu suchen, zu erwandern und zu befahren.<br />

Wenn auch die festliche Vereinigung unserer beiden Orte in einem<br />

würdigeren Rahmen als in einem Bierzelt hätte geschehen können,<br />

so soll in Zukunft immer das Verbindende im Vordergrund stehen.<br />

<strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach, Gott segne diese Verbindung zum Wohle<br />

der Menschen, die darin leben.<br />

Glück auf!<br />

Matthias Herrmann<br />

im Auftrag des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach<br />

Straßenplanung für Straßenbau und Verkehr<br />

Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz<br />

(Straßenbaubehörde)<br />

Bekanntmachung<br />

Straßenplanung für die Bundesstraße 101 –<br />

Ausbau in Lauter, Knotenpunkt mit der Auer Straße<br />

Vorarbeiten auf Grundstücken<br />

Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach,<br />

der Gemarkung Lauter, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />

und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvorhaben<br />

durchzuführen.<br />

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen in<br />

Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf verschiedenen<br />

Grundstücken in der Zeit<br />

vom 28. Januar <strong>2013</strong> bis 3. Mai <strong>2013</strong><br />

Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar Vermessungsarbeiten.<br />

Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch<br />

Beauftragte der Straßenbauverwaltung betreten und ggf. befahren<br />

werden.<br />

Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Lauter betroffen:<br />

568/3, 561/3, 561/4, 560 n, 560 m, 560 l, 560 k, 560 e, 560 p, 560 q,<br />

1124, 1153, 1154, 1158, 1157, 1155, 1147, 560/4, 560 r, 569/9, 569/8,<br />

570 a, 581, 581 z, 581 e, 581 t, 581/6, 581/5, 569/7, 584, 584 c, 584 d,<br />

585, 586, 581 a, 581 b, 581 c, 581 d, 589 c, 589/7, 589/6, 589/8, 589/4,<br />

589/9, 588/6, 588/5, 604/8, 1144 b, 588 a, 589 a, 590/11.<br />

Eine Dokumentation mit der Darstellung (Auszug aus der Liegenschaftskatasterflurkarte)<br />

zur Lage des von den Arbeiten betroffenen<br />

Gebietes kann im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />

Zschopau, Sitz Chemnitz, während der Dienststunden<br />

eingesehen werden.


Spiegelwaldbote<br />

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen,<br />

hat das Bundesfernstraßengesetz (§ 16a FSrG) und das Sächsische<br />

Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet,<br />

sie zu dulden.<br />

Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden<br />

schonend behandelt.<br />

Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile<br />

werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste<br />

Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:<br />

Landesamt für Straßenbau und Verkehr<br />

Niederlassung Zschopau<br />

Sitz Chemnitz<br />

Abteilung 2<br />

Referat 21 - Planung<br />

Postfach 929<br />

09009 Chemnitz<br />

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht<br />

werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der<br />

Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.<br />

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der<br />

geplanten Straße entschieden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach<br />

seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />

Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz,<br />

eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />

dem<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner<br />

Str. 19a, 01099 Dresden,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen,<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen,<br />

Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig,<br />

Maximilianallee 3, 04129 Leipzig,<br />

• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />

Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen<br />

eingelegt werden.<br />

Michael Stritzke<br />

Niederlassungsleiter<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Wahl zum Bürgermeister am 14.04.<strong>2013</strong><br />

sowie für eine etwaige Neuwahl am 05.05.<strong>2013</strong><br />

in der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />

I. Zu wählen ist der Bürgermeister für die <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach.<br />

Jeder Wahlvorschlag darf höchstens einen Bewerber beinhalten.<br />

Für jeden Wahlvorschlag ist eine Mindestanzahl von 60 Unterstützungsunterschriften<br />

notwendig.<br />

Die Stelle des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach ist hauptamtlich.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

19<br />

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese<br />

Wahl - frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und<br />

spätestens am 18.03.<strong>2013</strong> bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden<br />

des Gemeindewahlausschusses schriftlich einzureichen. Die<br />

Einreichung hat zu erfolgen bei:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Herr Matthias Mehlhorn<br />

Rathausstraße 11<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen<br />

und auch von Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />

3. Bei einer etwaigen Neuwahl des Bürgermeisters können<br />

Wahlvorschläge ab dem 16.04.<strong>2013</strong> bis spätestens 18.04.<strong>2013</strong>,<br />

18.00 Uhr, eingereicht werden. Wahlvorschläge für die erste<br />

Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis<br />

18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden.<br />

III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />

1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den<br />

Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in<br />

§ 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im<br />

§ 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen<br />

beizufügen.<br />

2. Jeder Bewerber für die Wahl hat eine schriftliche Erklärung gemäß<br />

§ 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) abzugeben.<br />

3. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen<br />

und Zustimmungserklärungen sind – während<br />

der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Hauptamt<br />

Rathausstraße 11<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften<br />

1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter I. angegebenen<br />

Mindestzahl, von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />

des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber<br />

des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).<br />

2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung<br />

des Wahlvorschlages bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Rathausstraße 11<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

oder<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung Lauter­Bernsbach<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Straße der Einheit 5<br />

08315 Lauter­Bernsbach<br />

während der üblichen Öffnungszeiten für die Wahl bis<br />

18.03.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, und bei etwaiger Neuwahl vom<br />

15.04.<strong>2013</strong> bis 18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, geleistet werden. Die<br />

Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.<br />

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen<br />

Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor<br />

einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben<br />

dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens<br />

am 18.04.<strong>2013</strong> schriftlich zu beantragen; dabei sind<br />

die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.


20<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag<br />

vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemeinderat/<strong>Stadt</strong>rat<br />

vertreten ist, bedarf jedoch keiner Unterstützungsunterschriften;<br />

dies gilt entsprechend für den<br />

Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der<br />

Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem<br />

Gemeinderat/<strong>Stadt</strong>rat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören,<br />

unterschrieben ist.<br />

Lauter-Bernsbach, 16.01.<strong>2013</strong><br />

T. Kunzmann<br />

Amtsverweser<br />

Satzung<br />

über die Form der öffentlichen Bekanntmachung<br />

und der ortsüblichen Bekanntgabe<br />

der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />

(Bekanntmachungssatzung – BekS)<br />

Präambel<br />

Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März<br />

2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. 159), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />

Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562, 563), und der<br />

§§ 2, 6, 8 und 10 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen<br />

(Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom<br />

19. Dezember 1997 (GVBl. 1998 S. 19) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />

Lauter-Bernsbach am 10.01.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />

erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen<br />

bestehen, durch Einrücken in das Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> Lauter-<br />

Bernsbach, dem „Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach“. Als<br />

Tag der Veröffentlichung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.<br />

(2) Ortsübliche Bekanntmachungen nach bundes- und landesrechtlichen<br />

Vorschriften erfolgen in der für öffentliche Bekanntmachungen<br />

vorgeschriebenen Form.<br />

§ 2<br />

Ersatzbekanntmachung<br />

(1) Sind Pläne oder zeichnerische Darstellungen, insbesondere Karten,<br />

Bestandteile einer Rechtsverordnung oder Satzung, können<br />

sie dadurch bekannt gemacht werden, dass<br />

a) ihr wesentlicher Inhalt in der Rechtsverordnung oder Satzung<br />

umschrieben wird,<br />

b) sie an einer bestimmten Verwaltungsstelle zur kostenlosen<br />

Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten, mindestens<br />

aber wöchentlich 20 Stunden, für die Dauer von mindestens<br />

zwei Wochen niedergelegt werden und<br />

c) hierauf bei der Bekanntmachung der Rechtsverordnung oder<br />

Satzung hingewiesen wird.<br />

(2) Absatz 1 gilt für sonstige öffentliche Bekanntmachungen entsprechend.<br />

Spiegelwaldbote<br />

§ 3<br />

Ortsübliche Bekanntgabe<br />

(1) Die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehene ortsübliche Bekanntgabe<br />

erfolgt, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes<br />

bestimmt ist, durch Anschlag an den Verkündigungstafeln<br />

vor dem Verwaltungsgebäude I (Rathausstraße 11) und vor dem<br />

Verwaltungsgebäude II (Straße der Einheit 5). Der Anschlag erfolgt<br />

in vollem Wortlaut während der Dauer von mindestens 5 vollen<br />

Tagen.<br />

(2) Der Tag der Veröffentlichung ist auf dem Original der jeweiligen<br />

Bekanntgabe urkundlich zu vermerken.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Form der öffentlichen<br />

Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der <strong>Stadt</strong><br />

Lauter/Sa. vom 23.03.1999 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der<br />

<strong>Stadt</strong> Lauter vom 01.04.1999), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung<br />

vom 17.12.2003 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt<br />

der <strong>Stadt</strong> Lauter vom 02.04.2004), und die Satzung über die Form<br />

der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Bernsbach vom<br />

03.08.1998 (veröffentlicht im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“<br />

vom 12.08.1998), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung<br />

zur Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der<br />

Gemeinde Bernsbach vom 25.05.2000 (veröffentlicht im Amtsblatt<br />

„Der Spiegelwaldbote“ vom 16.08.2000), außer Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann<br />

Amtsverweser<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-<br />

GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO benannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht worden ist.


Spiegelwaldbote<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

ausgefertigt: Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann<br />

Amtsverweser<br />

Hauptsatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />

Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber.<br />

159), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. Oktober<br />

2012 (SächsGVBl. S. 562, 563), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter-<br />

Bernsbach am 10.01.<strong>2013</strong> mit der Mehrheit der Stimmen seiner<br />

Mitglieder die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

Abschnitt I<br />

Organe der <strong>Stadt</strong><br />

§ 1<br />

Organe der <strong>Stadt</strong><br />

Organe der <strong>Stadt</strong> sind der <strong>Stadt</strong>rat und der Bürgermeister.<br />

Abschnitt II<br />

<strong>Stadt</strong>rat<br />

§ 2<br />

Rechtsstellung und Aufgaben<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan<br />

der <strong>Stadt</strong>. Er führt die Bezeichnung <strong>Stadt</strong>rat. Der <strong>Stadt</strong>rat legt die<br />

Grundsätze für die Verwaltung der <strong>Stadt</strong> fest und entscheidet über<br />

alle Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong>, soweit nicht der Bürgermeister<br />

kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der <strong>Stadt</strong>rat bestimmte Angelegenheiten<br />

überträgt. Der <strong>Stadt</strong>rat überwacht die Ausführung<br />

seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.<br />

§ 3<br />

Zusammensetzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

(1) Der <strong>Stadt</strong>rat besteht aus den <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister<br />

als Vorsitzenden.<br />

(2) Nach dem Stand vom 01.01.<strong>2013</strong> beträgt die Einwohnerzahl der<br />

<strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach 9.137 Einwohner. Die Zahl der <strong>Stadt</strong>räte<br />

wird bis zur ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates nach der Vereinigung der<br />

<strong>Stadt</strong> Lauter und der Gemeinde Bernsbach auf 32 festgelegt. Nach<br />

der ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates wird die Zahl der <strong>Stadt</strong>räte gemäß<br />

§ 29 Abs. 2 i. V. m. § 29 Abs. 3 SächsGemO auf 22 festgelegt.<br />

Abschnitt III<br />

Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates<br />

§ 4<br />

Beratende Ausschüsse<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat kann bei Bedarf gem. § 43 Abs. 1 SächsGemO für bestimmte<br />

Gebiete beratende Ausschüsse bilden. Über die Besetzung<br />

des jeweiligen Ausschusses entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat unter<br />

Anwendung der Vorschriften des § 42 SächsGemO.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

21<br />

§ 5<br />

Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben<br />

(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:<br />

1. der Verwaltungsausschuss,<br />

2. der Technische Ausschuss.<br />

(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht bis zur ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates<br />

nach der Vereinigung der <strong>Stadt</strong> Lauter und der Gemeinde<br />

Bernsbach aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 16 weiteren<br />

Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates. Nach der ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates<br />

wird die Zahl der Ausschussmitglieder auf 11 festgelegt. Der<br />

<strong>Stadt</strong>rat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in gleicher<br />

Zahl widerruflich aus seiner Mitte.<br />

(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6<br />

und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung<br />

übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind der Verwaltungsausschuss<br />

und der Technische Ausschuss zuständig für:<br />

1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit<br />

der Betrag im Einzelfall mehr als 20.000,00 Euro, aber<br />

nicht mehr als 70.000,00 Euro beträgt,<br />

2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben von mehr als 4.000,00 Euro, aber nicht mehr<br />

als 7.000,00 Euro im Einzelfall.<br />

Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen<br />

wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen<br />

Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit<br />

ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen<br />

bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.<br />

(4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die <strong>Stadt</strong> von besonderer<br />

Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die<br />

Angelegenheit dem <strong>Stadt</strong>rat zur Beschlussfassung unterbreiten.<br />

Lehnt der <strong>Stadt</strong>rat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige<br />

beschließende Ausschuss.<br />

(5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem <strong>Stadt</strong>rat nach<br />

§ 41 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden<br />

Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung<br />

zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind,<br />

müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder<br />

des <strong>Stadt</strong>rates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur<br />

Vorberatung überwiesen werden.<br />

§ 6<br />

Aufgaben des Verwaltungsausschusses<br />

(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende<br />

Aufgabengebiete:<br />

1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,<br />

2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten,<br />

3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz,<br />

4. soziale und kulturelle Angelegenheiten,<br />

5. Gesundheitsangelegenheiten,<br />

6. Marktangelegenheiten,<br />

7. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschließlich<br />

der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.<br />

(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der<br />

Verwaltungsausschuss über:<br />

1. die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Beschäftigten<br />

der Entgeltgruppen 6 bis 8 TVöD, soweit es sich<br />

nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt,<br />

2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen<br />

Zuschüssen von mehr als 500,00 Euro, aber nicht mehr<br />

als 2.500,00 Euro im Einzelfall,


22<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

3. die Stundung von Forderungen von mehr als 2 Monaten<br />

bis zu 6 Monaten ab 1.500,00 € bis in unbeschränkte Höhe,<br />

von mehr als 6 Monaten bis zu einem Höchstbetrag von<br />

50.000,00 €,<br />

4. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> oder die Niederschlagung<br />

solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten<br />

und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht<br />

oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen<br />

das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> im Einzelfall mehr als 5.000,00<br />

Euro, aber nicht mehr als 25.000,00 Euro beträgt,<br />

5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und<br />

Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten,<br />

wenn der Wert mehr als 500,00 Euro, aber nicht mehr als<br />

2.500,00 Euro im Einzelfall beträgt,<br />

6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />

Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />

von mehr als 1.000,00 Euro aber nicht mehr als 2.500,00 Euro<br />

im Einzelfall,<br />

7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als<br />

1.000,00 Euro aber nicht mehr als 5.000,00 Euro im Einzelfall,<br />

8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 6 Abs. 1 der<br />

Technische Ausschuss zuständig ist.<br />

§ 7<br />

Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />

(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende<br />

Aufgabengebiete:<br />

1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung,<br />

Städtebauförderung),<br />

2. Versorgung und Entsorgung,<br />

3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen,<br />

Bauhof, Fuhrpark,<br />

4. Verkehrswesen,<br />

5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz,<br />

6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,<br />

7. technische Verwaltung kommunaler Gebäude,<br />

8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,<br />

9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.<br />

(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der<br />

Technische Ausschuss über:<br />

1. die Erklärung des Einvernehmens der <strong>Stadt</strong> bei der Entscheidung<br />

über<br />

a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,<br />

b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes,<br />

d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile,<br />

e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die<br />

jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung<br />

der <strong>Stadt</strong> nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder<br />

von besonderer Wichtigkeit ist,<br />

f) die Zulassung von Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches<br />

eines Bebauungsplanes,<br />

g) die nachbarliche Stellungnahme zu Bauvorhaben,<br />

h) die Zustimmung als Grundstückseigentümer zu Bauvorhaben<br />

von Nutzern kommunaler Grundstücke,<br />

Spiegelwaldbote<br />

i) Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und Teilungsgenehmigung<br />

bei Bauvorhaben mit einem Wertumfang von 10.000,00 Euro<br />

bis 500.000,00 Euro,<br />

2. die Ausführung von kommunalen Bauvorhaben (Baubeschluss)<br />

und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe<br />

von Lieferungen und Leistungen entsprechend VOB und<br />

VOL für die Bauausführung (Vergabebeschluss) bei voraussichtlichen<br />

Gesamtkosten nach § 4 Abs. 3.<br />

Abschnitt IV<br />

Bürgermeister<br />

§ 8<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters<br />

(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates und Leiter der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung. Er vertritt die <strong>Stadt</strong>.<br />

(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine<br />

Amtszeit beträgt sieben Jahre.<br />

§ 9<br />

Aufgaben des Bürgermeisters<br />

(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben<br />

und den ordnungsmäßigen Gang der <strong>Stadt</strong>verwaltung verantwortlich<br />

und regelt die innere Organisation der <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />

Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden<br />

Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom<br />

<strong>Stadt</strong>rat übertragenen Aufgaben.<br />

(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />

dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der<br />

laufenden Verwaltung handelt:<br />

1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis<br />

zum Betrag von 20.000,00 Euro im Einzelfall,<br />

2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven<br />

bis zu 4.000,00 Euro im Einzelfall,<br />

3. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beschäftigten<br />

der Entgeltgruppen 1 – 5 TVöD, Aushilfsbeschäftigten,<br />

Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung<br />

stehenden Personen,<br />

4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen<br />

sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen<br />

im Rahmen der vom <strong>Stadt</strong>rat erlassenen Richtlinien,<br />

5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen<br />

Zuschüssen bis zu 500,00 Euro im Einzelfall,<br />

6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Monaten<br />

in unbeschränkter Höhe, bis zu 6 Monaten und bis zu einem<br />

Höchstbetrag von 1.500,00 Euro,<br />

7. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> und die Niederschlagung<br />

solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten<br />

und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht<br />

oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen<br />

das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> im Einzelfall nicht mehr als<br />

5.000,00 Euro beträgt,<br />

8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und<br />

Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten<br />

im Wert bis zu 500,00 Euro im Einzelfall,<br />

9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />

Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />

von 1.000,00 Euro im Einzelfall,<br />

10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 1.000,00<br />

Euro im Einzelfall,


Spiegelwaldbote<br />

11. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften<br />

und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen<br />

und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden<br />

Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von<br />

2.500,00 Euro nicht übersteigen,<br />

12. die Erteilung des Einvernehmens der <strong>Stadt</strong> gemäß § 7 Abs. 2<br />

Ziffer 1 bei Bauvorhaben bis 10.000,00 € Wertumfang,<br />

13. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden<br />

für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel<br />

des Baugesetzbuches. Vor Versagen der Genehmigung ist der<br />

Technische Ausschuss zu hören,<br />

14. das Zins- und Schuldmanagement.<br />

§ 10<br />

Stellvertretung des Bürgermeisters<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat bestellt aus seiner Mitte 2 Stellvertreter des Bürgermeisters.<br />

Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.<br />

§ 11<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

(1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum/zur Gleichstellungsbeauftragten.<br />

Der/Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt seine/ihre<br />

Aufgaben im Ehrenamt.<br />

(2) Aufgabe des/der Gleichstellungsbeauftragten ist es, bei allen<br />

Vorhaben in der <strong>Stadt</strong> auf die Verwirklichung des Grundrechts der<br />

Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 des<br />

Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere<br />

• die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit von<br />

<strong>Stadt</strong>vertretern und <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie<br />

• die Mitwirkung an Maßnahmen der <strong>Stadt</strong>, die die Gleichstellung<br />

von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf in der beruflichen Lage von Frauen berühren.<br />

(3) Der/Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/ihrer<br />

Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des<br />

Gemeinderates sowie der für seinen/ihren Aufgabenbereich zuständigen<br />

Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Der<br />

Bürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragten/die Gleichstellungsbeauftragte<br />

über geplante Maßnahmen gem. Abs. 2<br />

rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />

Abschnitt V<br />

Mitwirkung der Bürgerschaft<br />

§ 12<br />

Einwohnerversammlung<br />

Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzuberaumen,<br />

wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag<br />

muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten<br />

schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens<br />

5 v. H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet<br />

sein.<br />

§ 13<br />

Bürgerbegehren<br />

Die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 25 SächsGemO<br />

kann schriftlich von Bürgern der <strong>Stadt</strong> beantragt werden (Bürgerbegehren).<br />

Das Bürgerbegehren muss mindestens von 15 v. H. der<br />

Bürger der <strong>Stadt</strong> unterzeichnet sein.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Abschnitt VI<br />

Schlussbestimmungen<br />

23<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die Hauptsatzung der der <strong>Stadt</strong> Lauter/Sa. vom<br />

20.08.2009 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Lauter vom<br />

09.10.2009) sowie die Hauptsatzung der Gemeinde Bernsbach<br />

vom 21.12.1994 (veröffentlicht im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“<br />

vom 15.02.1995) in Verbindung mit der 1. Änderungssatzung<br />

zur Hauptsatzung der Gemeinde Bernsbach vom 25.02.2000 (veröffentlicht<br />

im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“ vom 16.08.2000)<br />

in Verbindung mit der Satzung zur Anpassung der Satzungen der<br />

Gemeinde Bernsbach an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) vom<br />

25.10.2001 (veröffentlicht im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“<br />

vom 05.12.2001) außer Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann<br />

Amtsverweser<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-<br />

GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO benannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

ausgefertigt:<br />

Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann<br />

Amtsverweser


24<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Geschäftsordnung<br />

für den <strong>Stadt</strong>rat und die Ausschüsse<br />

der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach (GeschäftsO)<br />

Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), rechtsbereinigt mit<br />

Stand vom 27.01.2012, hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />

am 10.01.<strong>2013</strong> folgende Geschäftsordnung beschlossen:<br />

Erster Teil<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Zusammensetzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat besteht aus den <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister<br />

als Vorsitzendem.<br />

§ 2<br />

Fraktionen<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>räte können sich zu Fraktionen zusammenschließen.<br />

Diese sind Organteile des <strong>Stadt</strong>rates. Fraktionen sind auf Dauer<br />

angelegte Zusammenschlüsse von mindestens 2 <strong>Stadt</strong>räten, zwischen<br />

denen eine grundsätzliche politische Übereinstimmung<br />

besteht. Ein <strong>Stadt</strong>rat kann nur einer Fraktion angehören.<br />

(2) Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre<br />

Bezeichnung, der Name des Vorsitzenden, des Stellvertreters sowie<br />

die Namen der Mitglieder sind dem Bürgermeister schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

(3) Im Namen der Fraktion dürfen nur vom Fraktionsvorsitzenden<br />

bzw. dessen Stellvertreter Anträge gestellt bzw. sonstige Erklärungen<br />

abgegeben werden.<br />

(4) Die Fraktionen können die Rechte ausüben, die von einzelnen<br />

<strong>Stadt</strong>räten oder von Gruppen von <strong>Stadt</strong>räten nach der Sächs GemO<br />

ausgeübt werden können. Bei der Wahrnehmung von Antragsrechten<br />

muss die Fraktionsstärke das von der SächsGemO jeweils<br />

bestimmte Quorum erfüllen.<br />

Zweiter Teil<br />

Rechte und Pflichten der <strong>Stadt</strong>räte<br />

§ 3<br />

Rechtsstellung der <strong>Stadt</strong>räte<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>räte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Der Bürgermeister<br />

verpflichtet die <strong>Stadt</strong>räte in der ersten Sitzung öffentlich<br />

auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong>räte üben ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer freien,<br />

dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. An Verpflichtungen<br />

und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind<br />

sie nicht gebunden.<br />

§ 4<br />

Informations- und Anfragerecht<br />

(1 Ein Viertel der <strong>Stadt</strong>räte kann in allen Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong><br />

verlangen, dass der Bürgermeister den <strong>Stadt</strong>rat informiert und diesem<br />

oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt.<br />

In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.<br />

(2) Jeder <strong>Stadt</strong>rat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in<br />

einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates mündliche Anfragen über einzelne<br />

Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong> richten. Eine Aussprache über Anfragen<br />

findet nicht statt.<br />

(3) Schriftliche Anfragen sind mindestens fünf Werktage vor Beginn<br />

der nächstfolgenden Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates dem Bürgermeister<br />

zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der<br />

Fragesteller es verlangt.<br />

Spiegelwaldbote<br />

(4) Mündliche Anfragen können nach Erledigung der Tagesordnung<br />

der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates an den Bürgermeister gerichtet<br />

werden. Die mündlichen Anfragen sind auf zwei Fragen je Fragesteller<br />

in einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates beschränkt und dürfen sich<br />

nicht auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine<br />

kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf, wenn die<br />

Anfrage mündlich beantwortet wird, jeweils nur eine Zusatzfrage<br />

stellen. Die Zusatzfrage muss in einem unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der Hauptfrage stehen und darf keine Feststellungen<br />

oder Wertungen enthalten. Ist eine sofortige Beantwortung nicht<br />

möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten<br />

Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates oder auf eine schriftliche Beantwortung<br />

verwiesen werden. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb<br />

angemessener Frist zu erfolgen.<br />

(5) Das Informations- und Akteneinsichtsrecht ist durch die Rechte<br />

Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt<br />

werden. Geheim zu haltende Angelegenheiten nach § 53 Abs. 3<br />

S. 3 SächsGemO dürfen nicht Gegenstand des Informations- und<br />

Akteneinsichtsrechts sein. Anfragen nach Absatz 2 dürfen ferner<br />

zurückgewiesen werden, wenn<br />

a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 entsprechen,<br />

b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller<br />

innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt<br />

wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser Zeit nicht<br />

geändert hat,<br />

c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen<br />

Aufwand verbunden wäre.<br />

§ 5<br />

Mandatsausübung und Verschwiegenheitspflicht<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>räte müssen die ihnen übertragenen Aufgaben uneigennützig<br />

und verantwortungsbewusst erfüllen. Die <strong>Stadt</strong>räte<br />

haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der <strong>Stadt</strong>. <strong>Stadt</strong>räte<br />

dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die <strong>Stadt</strong><br />

nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter<br />

handeln.<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong>räte sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten<br />

verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben,<br />

besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist<br />

bzw. die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden (siehe auch<br />

§ 11 Abs. 5). Sie dürfen die Kenntnis von geheimzuhaltenden Angelegenheiten<br />

nicht unbefugt verwerten. Diese Verpflichtungen<br />

bestehen auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

fort. Die Geheimhaltung kann nur aus Gründen des öffentlichen<br />

Wohls oder zum Schutz berechtigter Interessen Einzelner angeordnet<br />

werden.<br />

Dritter Teil<br />

Geschäftsführung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Erster Abschnitt<br />

Vorbereitung der Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

§ 6<br />

Einberufung der Sitzung<br />

(1) Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen<br />

Sitzungen.<br />

(2) Der Bürgermeister beruft den <strong>Stadt</strong>rat schriftlich mit angemessener<br />

Frist, in der Regel fünf volle Tage vor dem Sitzungstag, ein<br />

und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind<br />

die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit<br />

nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner<br />

entgegenstehen. Auf eventuell nachzureichende Unterlagen ist


Spiegelwaldbote<br />

gesondert hinzuweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat ist einzuberufen, wenn es<br />

die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im<br />

Monat einberufen werden.<br />

(3) Der <strong>Stadt</strong>rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel<br />

der <strong>Stadt</strong>räte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt.<br />

Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.<br />

(4) In Eilfällen kann der <strong>Stadt</strong>rat ohne Frist, formlos und nur unter<br />

Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.<br />

§ 7<br />

Aufstellen der Tagesordnung<br />

(1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verantwortung<br />

auf.<br />

(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der <strong>Stadt</strong>räte ist ein<br />

Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der<br />

übernächsten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates zu setzen, wenn der <strong>Stadt</strong>rat<br />

den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten<br />

sechs Monate bereits behandelt hat oder wenn sich seit der<br />

Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.<br />

Die Verhandlungsgegenstände müssen in die Zuständigkeit des<br />

<strong>Stadt</strong>rates fallen.<br />

(3) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungsgegenstände<br />

fest und bestimmt unter Beachtung der<br />

gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in<br />

nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen.<br />

(4) Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zum Eintritt in die Sitzung<br />

Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen,<br />

sofern es sich nicht um Verhandlungsgegenstände nach § 6 Abs.<br />

3 und § 7 Abs. 2 handelt.<br />

(5) Der Bürgermeister kann die Tagesordnung ohne Einhaltung der<br />

erforderlichen Ladungsfrist erweitern, sofern die Voraussetzungen<br />

eines Eilfalles gegeben sind.<br />

§ 8<br />

Beratungsunterlagen<br />

(1) Die Beratungsunterlagen sind nur für die <strong>Stadt</strong>räte bestimmt.<br />

Sie sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen<br />

Beschlussvorschlag enthalten. Die Übersendung von Beratungsunterlagen<br />

unterbleibt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte<br />

Interessen Einzelner entgegenstehen. Es liegt im Ermessen des<br />

Bürgermeisters, Beratungsunterlagen für Verhandlungsgegenstände,<br />

die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, nicht<br />

zu übersenden, sondern erst zu Beginn der Sitzung auszureichen<br />

und auch wieder einzuziehen.<br />

(2) Mit den erhaltenen Beratungsunterlagen ist sorgsam umzugehen.<br />

Sie dürfen ohne Zustimmung des Bürgermeisters nicht an<br />

Dritte weitergegeben und – soweit sie nichtöffentlichen Charakters<br />

sind bzw. geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten<br />

– Dritten nicht (vorsätzlich oder fahrlässig) zugänglich gemacht<br />

werden.<br />

§ 9<br />

Ortsübliche Bekanntgabe<br />

Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom<br />

Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel fünf volle Tage vor dem<br />

Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der<br />

Einberufung des <strong>Stadt</strong>rates in Eilfällen.<br />

Zweiter Abschnitt<br />

Durchführung der Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

§ 10<br />

Teilnahmepflicht<br />

Die <strong>Stadt</strong>räte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Im<br />

Falle der Verhinderung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

25<br />

ist dies unter Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens jedoch<br />

zu Beginn der Sitzung, dem Bürgermeister mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht<br />

besteht auch für den Fall, dass ein <strong>Stadt</strong>rat die Sitzung<br />

vorzeitig verlassen muss.<br />

§ 11<br />

Öffentlichkeit der Sitzungen<br />

(1) Die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates sind öffentlich, sofern nicht das<br />

öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche<br />

Verhandlung erfordern. Zu den öffentlichen Sitzungen<br />

des <strong>Stadt</strong>rates hat jeder Zutritt, soweit es die räumlichen Möglichkeiten<br />

gestatten. Zuhörer sind – außer bei Einwohnerfragestunden<br />

– nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an der<br />

Verhandlung des <strong>Stadt</strong>rates zu beteiligen.<br />

(2) Während der Sitzung sind Ton- und Bildaufzeichnungen, die<br />

nicht zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift nach § 40 Sächs-<br />

GemO angefertigt werden, nicht gestattet.<br />

(3) Über Anträge aus der Mitte des <strong>Stadt</strong>rates, einen Verhandlungsgegenstand<br />

entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder<br />

nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher<br />

Sitzung beraten und entschieden. Beschließt der <strong>Stadt</strong>rat, einen<br />

Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so<br />

hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten<br />

Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates zu setzen.<br />

(4) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffentlicher<br />

Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl<br />

oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.<br />

(5) Die <strong>Stadt</strong>räte und der Bürgermeister sind zur Verschwiegenheit<br />

über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten<br />

so lange verpflichtet, bis der <strong>Stadt</strong>rat im Einvernehmen mit<br />

dem Bürgermeister die Verschwiegenheitspflicht aufhebt; dies gilt<br />

nicht für Beschlüsse, die nach Absatz 4 bekanntgegeben worden<br />

sind.<br />

§ 12<br />

Sitzordnung<br />

Die <strong>Stadt</strong>räte sitzen entsprechend ihrer Fraktionszugehörigkeit.<br />

Um einen reibungslosen Ablauf der Verhandlung zu gewährleisten,<br />

ist der Bürgermeister berechtigt, die Sitzordnung unter Berücksichtigung<br />

der Fraktionszugehörigkeit festzulegen.<br />

§ 13<br />

Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat<br />

(1) Den Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat führt der Bürgermeister. Er eröffnet und<br />

schließt die Sitzungen und leitet die Verhandlung des <strong>Stadt</strong>rates.<br />

Der Bürgermeister kann die Verhandlungsleitung an einen <strong>Stadt</strong>rat<br />

abgeben.<br />

(2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürgermeisters<br />

übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind mehrere<br />

Stellvertreter bestellt, so sind sie in der gemäß § 54 Abs. 1 Sächs-<br />

GemO festgelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind<br />

alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder sind im<br />

Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche Stellvertreter<br />

verhindert, hat der <strong>Stadt</strong>rat unverzüglich einen oder<br />

mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung<br />

zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste, nicht verhinderte Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates die<br />

Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr.<br />

§ 14<br />

Beschlussfähigkeit des <strong>Stadt</strong>rates<br />

(1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die<br />

ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des<br />

<strong>Stadt</strong>rates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken.


26<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

(2) Der <strong>Stadt</strong>rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller<br />

Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit<br />

von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der <strong>Stadt</strong>rat beschlussfähig,<br />

wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und<br />

stimmberechtigt ist.<br />

(3) Ist der <strong>Stadt</strong>rat nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sitzung<br />

stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder<br />

anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung<br />

der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung<br />

entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind.<br />

(4) Ist der <strong>Stadt</strong>rat wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig,<br />

entscheidet der Bürgermeister an seiner Stelle nach<br />

Anhörung der nicht befangenen <strong>Stadt</strong>räte. Sind auch der Bürgermeister<br />

und seine Stellvertreter befangen, kann der <strong>Stadt</strong>rat ein<br />

stimmberechtigtes Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter<br />

des Bürgermeisters bestellen. Wird kein stimmberechtigtes<br />

Mitglied zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt, schließt<br />

der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt und unterrichtet die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde. Diese kann alsdann einen Beauftragten<br />

bestellen, der den Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat für die anstehende Entscheidung<br />

übernimmt (§ 117 SächsGemO).<br />

§ 15<br />

Befangenheit von Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates<br />

(1) Ein Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der<br />

Befangenheit nach § 20 Abs. 1 SächsGemO zur Folge haben kann,<br />

hat dies unter Angabe des Ausschließungsgrundes vor Beginn der<br />

Beratung über diese Angelegenheit unaufgefordert dem Bürgermeister<br />

mitzuteilen. Wer im Sinne des § 20 SächsGemO befangen<br />

ist, darf weder beratend noch entscheidend in der Angelegenheit<br />

mitwirken und muss den Sitzungsraum verlassen. Ist die Sitzung<br />

öffentlich, darf der befangene <strong>Stadt</strong>rat als Zuhörer in dem für die<br />

Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes anwesend bleiben.<br />

(2) Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall<br />

der <strong>Stadt</strong>rat, und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.<br />

§ 16<br />

Teilnahme an Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates,<br />

Fragerecht von Einwohnern<br />

(1) Der <strong>Stadt</strong>rat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige<br />

zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. An der<br />

Beschlussfassung der Angelegenheit dürfen sich die Geladenen<br />

nicht beteiligen.<br />

(2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der <strong>Stadt</strong>rat<br />

betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben,<br />

ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die<br />

Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung<br />

und Beschlussfassung dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen.<br />

(3) Der <strong>Stadt</strong>rat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und<br />

den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellten Personen<br />

sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen,<br />

Fragen zu Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong> zu stellen oder Anregungen<br />

und Vorschläge zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Zu den<br />

Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Bürgermeister<br />

oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. Ist eine sofortige Beantwortung<br />

nicht möglich, so kann der Fragesteller auf die schriftliche<br />

Beantwortung verwiesen werden. Melden sich mehrere Fragesteller<br />

gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der<br />

Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine<br />

Zusatzfrage zu stellen. Eine Aussprache findet nicht statt.<br />

(4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

einem Bediensteten der <strong>Stadt</strong> übertragen; auf Verlangen des<br />

<strong>Stadt</strong>rates muss er einen solchen zu sachverständigen Auskünften<br />

hinzuziehen.<br />

Spiegelwaldbote<br />

§ 17<br />

Änderung und Erweiterung der Tagesordnung<br />

(1) Der <strong>Stadt</strong>rat kann vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen,<br />

a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern,<br />

b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu verbinden,<br />

c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Verhandlungsgegenstandes<br />

in die nichtöffentliche Sitzung zu<br />

verweisen, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte<br />

Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 Sächs-<br />

GemO erfordern.<br />

(2) Die Tagesordnung kann in der öffentlichen Sitzung durch den<br />

Bürgermeister erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände<br />

handelt, die Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4<br />

SächsGemO sind und alle Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates anwesend sind.<br />

Sind nicht alle <strong>Stadt</strong>räte anwesend, sind die abwesenden <strong>Stadt</strong>räte<br />

in einer Weise frist- und formlos und unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes<br />

zu laden, der sie noch rechtzeitig folgen können<br />

(z. B. durch telefonischen Rundruf). Die Erweiterung ist in die<br />

Niederschrift aufzunehmen.<br />

(3) Die Erweiterung der Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung<br />

durch den Bürgermeister ist zulässig, wenn dem alle <strong>Stadt</strong>räte,<br />

nicht nur die anwesenden, zustimmen.<br />

§ 18<br />

Redeordnung<br />

(1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach<br />

der vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeichnung<br />

des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die<br />

Angelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten,<br />

die auf Antrag von mindestens einem Fünftel der <strong>Stadt</strong>räte auf<br />

die Tagesordnung gesetzt wurde, ist zunächst den Antragstellern<br />

Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen. Im Übrigen<br />

erhält, soweit eine Berichterstattung vorgesehen ist, zunächst der<br />

Berichterstatter das Wort.<br />

(2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Handheben zu melden.<br />

Melden sich mehrere Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates gleichzeitig,<br />

so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen.<br />

Ein Teilnehmer der Beratung darf das Wort erst dann ergreifen,<br />

wenn es ihm vom Bürgermeister erteilt wird.<br />

(3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur<br />

Geschäftsordnung stellen will.<br />

(4) Der Bürgermeister kann nach jedem Redner das Wort ergreifen;<br />

er kann ebenso dem Vortragenden, zugezogenen sachkundigen<br />

Einwohnern, <strong>Stadt</strong>bediensteten oder Sachverständigen jederzeit<br />

das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern.<br />

(5) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens fünf Minuten. Sie<br />

kann durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates verlängert oder verkürzt werden.<br />

Ein Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates darf höchstens zweimal zum selben<br />

Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

§ 19<br />

Anträge zur Geschäftsordnung<br />

(1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied<br />

des <strong>Stadt</strong>rates gestellt werden. Dazu gehören insbesondere<br />

folgende Anträge:<br />

a) auf Schluss der Aussprache,<br />

b) auf Schluss der Rednerliste,<br />

c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister,<br />

d) auf Vertagung,


Spiegelwaldbote<br />

e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung,<br />

f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,<br />

g) auf namentliche oder geheime Abstimmung,<br />

h) auf Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung.<br />

(2) Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Sachberatung.<br />

Außer dem Antragsteller und dem Bürgermeister erhalten<br />

je ein Redner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden<br />

<strong>Stadt</strong>räte Gelegenheit, zu dem Geschäftsordnungsantrag zu<br />

sprechen.<br />

(3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der <strong>Stadt</strong>rat gesondert<br />

vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung<br />

gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitestgehenden<br />

Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister<br />

die Reihenfolge der Abstimmungen.<br />

(4) Ein Antrag auf Schluss der Aussprache oder auf Schluss der Rednerliste<br />

darf erst gestellt werden, wenn jede Fraktion und die keiner<br />

Fraktion angehörenden <strong>Stadt</strong>räte Gelegenheit hatten, einmal zur<br />

Sache zu sprechen. Wird ein Antrag auf Schluss der Aussprache<br />

angenommen, ist die Beratung abzubrechen und Beschluss zu<br />

fassen. Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen,<br />

dürfen nur noch diejenigen <strong>Stadt</strong>räte zur Sache sprechen, die zum<br />

Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind.<br />

§ 20<br />

Sachanträge<br />

(1) Jedes Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand<br />

Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der<br />

Sache herbeizuführen (Sachanträge). Sie sind vor Abschluss der<br />

Aussprache über diesen Verhandlungsgegenstand zu stellen und<br />

müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten.<br />

Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge. § 19 Abs. 3 Satz 2<br />

und 3 gelten entsprechend. Der Vorsitzende kann verlangen, dass<br />

Anträge schriftlich abgefasst werden.<br />

(2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand<br />

oder den Haushalt der <strong>Stadt</strong> nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge),<br />

insbesondere Änderungen der Aufwendungen und<br />

Erträge gegenüber dem Haushaltsplan zur Folge haben, müssen<br />

mit einem nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren<br />

Deckungsvorschlag verbunden werden.<br />

§ 21<br />

Beschlussfassung<br />

(1) Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Der<br />

Bürgermeister ist stimmberechtigt, sofern die SächsGemO nichts<br />

Abweichendes regelt.<br />

(2) Der Bürgermeister hat sich vor jeder Beschlussfassung davon<br />

zu überzeugen, dass der <strong>Stadt</strong>rat beschlussfähig ist.<br />

§ 22<br />

Abstimmungen<br />

(1) Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung erfolgt<br />

durch Handzeichen, soweit nicht der <strong>Stadt</strong>rat im Einzelfall<br />

etwas anderes beschließt.<br />

(2) Aus wichtigem Grund kann der <strong>Stadt</strong>rat geheime Abstimmung<br />

beschließen. Geheime Abstimmungen werden durch Abgabe von<br />

Stimmzetteln durchgeführt.<br />

(3) Der <strong>Stadt</strong>rat hat namentlich abzustimmen, wenn der Vorsitzende<br />

dies anordnet oder die Mehrheit der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates<br />

dies beantragt. Bei namentlicher Abstimmung ist die Stimmabgabe<br />

jedes einzelnen Mitgliedes des <strong>Stadt</strong>rates in der Niederschrift<br />

zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand sowohl<br />

ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime Abstimmung<br />

gestellt, so hat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

27<br />

(4) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit<br />

ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden<br />

bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.<br />

(5) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntgegeben<br />

und in der Niederschrift festgehalten.<br />

(6) Über Gegenstände einfacher Art kann der <strong>Stadt</strong>rat im Wege der<br />

Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschließen. Der damit<br />

verbundene Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied des<br />

<strong>Stadt</strong>rates widerspricht. Ein Widerspruch im schriftlichen Verfahren<br />

hat innerhalb der gesetzten Frist schriftlich zu erfolgen.<br />

§ 23<br />

Wahlen<br />

(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es<br />

kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt<br />

ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten<br />

erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl<br />

nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den<br />

meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im<br />

Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.<br />

(2) Die Stimmzettel sind vom Bürgermeister bereitzuhalten. Jeder<br />

Bewerber wird auf dem Stimmzettel namentlich benannt und erhält<br />

ein abgegrenztes Feld gleicher Größe. Der Stimmzettel muss<br />

so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung die<br />

Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Werden mehrere Wahlen in<br />

derselben Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates durchgeführt, müssen sich die<br />

Farben der Stimmzettel deutlich voneinander unterscheiden.<br />

(3) Die Stimmzettel sind von den stimmberechtigten Mitgliedern<br />

des <strong>Stadt</strong>rates zweifelsfrei zu kennzeichnen. Unbeschriftete<br />

Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen<br />

„ja“ oder „nein“ vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur<br />

eine Person zur Wahl ansteht.<br />

(4) Der Bürgermeister ermittelt unter Mithilfe eines vom <strong>Stadt</strong>rat<br />

bestellten Mitgliedes oder eines Gemeindebediensteten das Wahlergebnis<br />

und gibt es dem <strong>Stadt</strong>rat bekannt.<br />

(5) Ist das Los zu ziehen, so hat der <strong>Stadt</strong>rat hierfür ein Mitglied<br />

zu bestimmen. Der Bürgermeister oder in seinem Auftrag ein Gemeindebediensteter<br />

stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten<br />

Mitglieds des <strong>Stadt</strong>rates die Lose her. Der Hergang der<br />

Losziehung ist in der Niederschrift zu vermerken.<br />

§ 24<br />

Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters<br />

(1) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht<br />

aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen<br />

alle Personen, die sich während einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates im<br />

Beratungsraum aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlich benimmt<br />

oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom<br />

Bürgermeister zur Ordnung gerufen und aus dem Sitzungssaal<br />

gewiesen werden, wenn die Ordnung auf andere Weise nicht wiederhergestellt<br />

werden kann.<br />

(2) Entsteht während der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates unter den Zuhörern<br />

störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger<br />

Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Beratungsraumes<br />

räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise<br />

nicht zu beseitigen ist.


28<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

§ 25<br />

Ordnungsruf und Wortentziehung<br />

(1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister<br />

zur Sache rufen.<br />

(2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder<br />

die vorgeschriebene bzw. die vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossene Redezeit<br />

trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der Bürgermeister<br />

zur Ordnung rufen.<br />

(3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1)<br />

oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürgermeister<br />

ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer<br />

weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort<br />

entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden<br />

Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden.<br />

§ 26<br />

Ausschluss aus der Sitzung,<br />

Entzug der Sitzungsentschädigung<br />

Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des<br />

<strong>Stadt</strong>rates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen<br />

werden. Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust des<br />

Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung<br />

verbunden. Satz 1 gilt entsprechend für andere Personen, die gemäß<br />

§ 16 an den Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates teilnehmen.<br />

Dritter Abschnitt<br />

Niederschrift über die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates,<br />

Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />

§ 27<br />

Niederschrift über die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten:<br />

a) den Namen des Vorsitzenden,<br />

b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden<br />

<strong>Stadt</strong>räte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit,<br />

c) die Gegenstände der Verhandlung,<br />

d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung,<br />

e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und<br />

f) den Wortlaut der vom <strong>Stadt</strong>rat gefassten Beschlüsse.<br />

(2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs<br />

enthalten. Der Vorsitzende und jedes Mitglied des<br />

<strong>Stadt</strong>rates können verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung<br />

in der Niederschrift festgehalten wird.<br />

(3) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt, der vom Bürgermeister<br />

bestimmt wird. Der Bürgermeister kann einen Gemeindebediensteten<br />

oder ein Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates damit beauftragen.<br />

(4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei <strong>Stadt</strong>räten,<br />

die an der Sitzung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu<br />

unterzeichnen. Die beiden <strong>Stadt</strong>räte werden vom Bürgermeister<br />

bestimmt. Ist einer der Unterzeichnenden mit einzelnen Punkten<br />

der Niederschrift nicht einverstanden oder können sich die Unterzeichnenden<br />

über den Inhalt der Niederschrift nicht einigen, kann<br />

über die entsprechenden Einwände ein Vermerk gefertigt werden.<br />

(5) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch<br />

spätestens zur nächsten regelmäßigen Sitzung dem <strong>Stadt</strong>rat<br />

zur Kenntnis zu bringen. Dies erfolgt durch Übersendung je<br />

einer Mehrfertigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der Sitzung an alle Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates und Auslage der<br />

Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Einsichtnahme<br />

in der Verwaltung sowie durch Auslage zur nächsten<br />

Sitzung. Einwendungen gegen die Niederschrift sind spätestens<br />

Spiegelwaldbote<br />

3 Werktage vor der Sitzung, zu der über die Einwendungen gegen<br />

diese Niederschrift beschlossen werden soll, gegenüber dem Bürgermeister<br />

schriftlich geltend zu machen, sofern die Zustellung<br />

bis dahin bereits erfolgt ist und die Möglichkeit der Einsichtnahme<br />

gegeben war. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen<br />

entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat.<br />

(6) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen<br />

Sitzungen ist den Einwohnern der <strong>Stadt</strong> gestattet. Mehrfertigungen<br />

von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen<br />

weder den Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates noch sonstigen Personen<br />

ausgehändigt werden.<br />

(7) Dem Schriftführer ist es gestattet, Tonaufzeichnungen während<br />

der Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates zur Erstellung der Niederschrift<br />

zu fertigen. Die Aufzeichnungen sind nach erfolgter Bestätigung<br />

der schriftlich ausgefertigten Niederschrift vollständig zu vernichten.<br />

§ 28<br />

Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />

(1) Über den wesentlichen Inhalt der vom <strong>Stadt</strong>rat gefassten Beschlüsse<br />

ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten.<br />

Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeisters, der auch darüber<br />

entscheidet, in welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat.<br />

(2) Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt auch für Beschlüsse des <strong>Stadt</strong>rates,<br />

die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sofern sie<br />

in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben worden sind bzw. nicht<br />

das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.<br />

Vierter Teil<br />

Geschäftsordnung der Ausschüsse<br />

§ 29<br />

Beschließende Ausschüsse<br />

Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die Bestimmungen<br />

dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des<br />

<strong>Stadt</strong>rates sinngemäß anzuwenden.<br />

§ 30<br />

Beratende Ausschüsse<br />

(1) Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Bestimmungen<br />

dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des<br />

<strong>Stadt</strong>rates sinngemäß anzuwenden, soweit nicht die folgenden<br />

Absätze abweichende Regelungen enthalten.<br />

(2) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nicht öffentlich;<br />

die in § 9 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe entfällt. § 28<br />

dieser Geschäftsordnung findet keine Anwendung.<br />

(3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern<br />

nicht beschlussfähig, entfällt die Vorberatung.<br />

Fünfter Teil<br />

Schlussbestimmungen, Inkrafttreten<br />

§ 31<br />

Schlussbestimmungen<br />

Jedem Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates und der Ausschüsse ist eine Ausfertigung<br />

dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird die Geschäftsordnung<br />

während der Wahlperiode geändert, so ist auch<br />

die geänderte Fassung auszuhändigen.


Spiegelwaldbote<br />

§ 32<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnungen<br />

für den <strong>Stadt</strong>rat und seine Ausschüsse der <strong>Stadt</strong> Lauter/<br />

Sa. vom 20.08.2009 und die Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />

und seiner Ausschüsse der Gemeinde Bernsbach vom 22.02.2009<br />

außer Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann)<br />

Amtsverweser<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-<br />

GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO benannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

ausgefertigt:<br />

Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />

Kunzmann<br />

Amtsverweser<br />

Die <strong>Stadt</strong> teilt mit<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach<br />

hat im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 12.12.2012<br />

nachfolgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss GR2012/062<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, ab<br />

01.01.<strong>2013</strong> die kommunale Straße, das Flurstück 687/1, in seiner<br />

Gesamtheit mit<br />

„Untere Viehtrift“<br />

zu bezeichnen und die Grundstücke<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

29<br />

– Panoramablick 7, Flurstück 5/21, sowie Panoramablick 16, Flurstück<br />

4/11,<br />

ab 01.01.<strong>2013</strong> der Oberen Bahnhofstraße zuzuordnen.<br />

Die entsprechenden Hausnummern regelt die <strong>Stadt</strong>verwaltung im<br />

Zuge des Verwaltungsverfahrens.<br />

Beschluss GR2012/064<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt den Verkauf<br />

eines<br />

Grundstückes an der Schulstraße, T.v. 733/1.<br />

Grundstückspreis: 30,00 €/m²<br />

Grundstücksgröße: ca. 1.000 m²<br />

Beschluss GR2012/065<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, zu der<br />

Werbeanlage (unbeleuchtet) für eine Kfz­Werkstatt,<br />

auf dem Flurstück 482<br />

das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.<br />

Beschluss GR2012/073<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt den Verkauf<br />

eines Grundstückes im Bereich der Felsstraße 6, eine noch<br />

zu vermessende Teilfläche vom Flurstück 250/3, Grundstück der<br />

Felsstraße.<br />

Grundstücksgröße: ca. 30,00 m²<br />

Grundstückspreis: 13,00 €/m²<br />

Der Gemeinderat beauftragt den stellvertretenden Bürgermeister,<br />

einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.<br />

Beschluss GR2012/074<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, die<br />

Fa. Meisterbetrieb Renè Ficker<br />

Untere Viehtrift 2<br />

08315 Bernsbach<br />

mit der Erneuerung der Heizungsanlage (Gebäude Imbiss und Filteranlage)<br />

im Freibad Bernsbach zu beauftragen.<br />

Auftragssumme: 3.698,09 € brutto.<br />

Im öffentlichen Teil der 42. Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Lauter<br />

am 13.12.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss Nr. SR-2012/087<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, Frau Roswitha Markert<br />

als weitere Tagespflegeperson befristet von Januar <strong>2013</strong> bis Juli<br />

<strong>2013</strong> in den Bedarfsplan der <strong>Stadt</strong> Lauter aufzunehmen, sofern das<br />

Jugendamt die erforderliche Genehmigung für Frau Markert erteilt.<br />

Beschluss Nr. SR-2012/088<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt die Beschaffung eines<br />

Kleinbusses für die Jugendfeuerwehr Lauter auf Grundlage des<br />

wirtschaftlichsten Angebotes.<br />

Beschluss Nr. SR-2012/089<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt die Einziehung des Teilstücks<br />

der Antonsthaler Straße zwischen dem Netzknoten 5202064<br />

(Einmündung Erzstraße) und dem Netzknoten 5202065 (südliche<br />

Flurstücksgrenze 234 b am Schnittpunkt zum Flurstück 225). Die<br />

Einziehung wird zum 01.01.<strong>2013</strong> wirksam.<br />

Beschluss Nr. SR-2012/090<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, auf die Inanspruchnahme<br />

des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 24 (1) Nr. 3 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zum Kaufvertrag vom 09.11.2012 – UR Nr. 2189/2012<br />

des Notars Bochmann – über das Flst. 51 der Gemarkung Lauter zu<br />

550 m² zu verzichten.


30<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Beschluss Nr. SR-2012/091<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses,<br />

rückwirkend per 01.01.2012 das Flurstück 777<br />

(landwirtschaftliche Freifläche) aus dem Anlagevermögen des<br />

Wohnungsunternehmens in das Vermögen der <strong>Stadt</strong> Lauter zu<br />

übertragen.<br />

Im nichtöffentlichen Teil<br />

wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss Nr. SR-2012/092<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, der Änderung des Arbeitsvertrages<br />

eines Beschäftigten bezüglich der Höhergruppierung zuzustimmen.<br />

Die Änderung soll ab 01.01.<strong>2013</strong> wirksam werden.<br />

Im nichtöffentlichen Teil der 35. Beratung des<br />

Verwaltungsausschusses des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Lauter am<br />

29.11.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Mit den Beschlüssen Nr. VA­2012/028, VA­2012/029 und VA­2012/030<br />

wurden Personalentscheidungen zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit<br />

und Höhergruppierung gemäß TVöD getroffen bzw. eine Empfehlung<br />

an den <strong>Stadt</strong>rat ausgesprochen.<br />

Anlagen zu den Beschlüssen können während der Sprechzeiten in<br />

den Rathäusern eingesehen werden.<br />

Abfallkalender <strong>2013</strong>, Lauter-Bernsbach:<br />

<strong>Stadt</strong>teil Bernsbach<br />

Im Abfallkalender für das Jahr <strong>2013</strong>, herausgegeben vom Zweckverband<br />

Abfallwirtschaft Südwestsachsen, sind leider Druckfehler<br />

enthalten:<br />

• Bioabfall, Dezember – März 14-täglich Montag, ungerade<br />

Kalenderwoche<br />

• Bioabfall, Sondertour, Dezember – März 14-täglich Donnerstag,<br />

ungerade Kalenderwoche<br />

Im „Spiegelwaldboten“ 24/2012 hat sich im Entsorgungskalender<br />

ebenfalls ein Druckfehler eingeschlichen! Die Papiertonne wird<br />

dienstags gelehrt und nicht wie geschrieben Freitag.<br />

Die Meldestelle Lauter informiert<br />

In der Zeit vom 21.01.<strong>2013</strong> bis zum 01.02.<strong>2013</strong> ist die Meldestelle<br />

in Lauter nur zu den bekannten Sprechzeiten:<br />

Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr,<br />

Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und<br />

von 13.00 bis 18.00 Uhr und<br />

Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und<br />

von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.<br />

Bitte beachten Sie diese Information bei Ihrer persönlichen Planung.<br />

Das Standesamt Lauter-Bernsbach informiert<br />

In der Zeit vom 04.02.<strong>2013</strong> bis zum 06.02.<strong>2013</strong> bleibt das Standesamt<br />

wegen Fortbildung geschlossen.<br />

Spiegelwaldbote<br />

Die Meldestellen Bernsbach und Lauter<br />

informieren<br />

In der Zeit vom 04.02.<strong>2013</strong> bis zum 08.02.<strong>2013</strong> bleiben die Meldestellen<br />

wegen Fortbildung und Technikumstellung geschlossen.<br />

In der Zeit vom 11.02.<strong>2013</strong> bis 15.02.<strong>2013</strong> bleibt die Meldestelle<br />

Bernsbach geschlossen.<br />

Bereitschaftsdienst für den Betreuungsbereich<br />

Lauter/Bernsbach – Ärzte<br />

19 – 7 Uhr<br />

ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 (ohne Vorwahl)<br />

Bereitschaftsdienstplan Apotheken<br />

17.01.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-Str. 1,<br />

Tel.: 03774 62154<br />

18.01.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str., Tel. 03771<br />

51094<br />

Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />

Tel. 03774 62100<br />

19.01.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />

Tel. 03771 551258<br />

20.01.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />

Tel. 03771 551258<br />

21.01.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />

51215<br />

Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr. 7,<br />

Tel. 03774 23232<br />

22.01.<strong>2013</strong> Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Ein -<br />

heit 50, Tel. 03774 15180<br />

Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771<br />

55560<br />

23.01.<strong>2013</strong> Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559<br />

oder 03771 51770<br />

Spiegelwald-Apoth., <strong>Beierfeld</strong>, August-Bebel-Str. 94,<br />

Tel. 03774 61041<br />

24.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke, Aue, Altmarkt 2, Tel. 03771 22000<br />

oder 03771 53049<br />

Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />

Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />

25.01.<strong>2013</strong> Berg-Apotheke, Lößnitz, Heinestr. 2, Tel. 03771 35109<br />

26.01.<strong>2013</strong> Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11,<br />

Tel. 03772 22528<br />

Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87,<br />

Tel. 03774 81006<br />

27.01.2012 Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11,<br />

Tel. 03772 22528<br />

Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87,<br />

Tel. 03774 81006<br />

28.01.<strong>2013</strong> Schwanen-Apoth. im Kaufland, Aue, Brünlasberg 1 A,<br />

Tel. 03771 340004<br />

Apotheke „Zum Berggeist“, Schwarzenberg, Sachsenfelder<br />

Str. 69, Tel. 03774 61191<br />

29.01.<strong>2013</strong> Brunnen-Apotheke, Aue, Dr.-Otto-Nuschke-Str. 1,<br />

Tel. 03771 553722<br />

Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />

Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />

30.01.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />

Tel. 03771 551258


Spiegelwaldbote<br />

31.01.<strong>2013</strong> Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11, Tel. 03772<br />

22528<br />

Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87, Tel. 03774<br />

81006<br />

01.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />

731353<br />

02.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />

731353<br />

03.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />

731353<br />

04.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-Str. 1,<br />

Tel.: 03774 62154<br />

05.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str., Tel. 03771<br />

51094<br />

Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14, Tel.<br />

03774 62100<br />

06.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />

51215<br />

Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr. 7,<br />

Tel. 03774 23232<br />

07.02.<strong>2013</strong> Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Ein -<br />

heit 50, Tel. 03774 15180<br />

Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771<br />

55560<br />

08.02.<strong>2013</strong> Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559<br />

oder 03771 51770<br />

Spiegelwald-Apoth., <strong>Beierfeld</strong>, August-Bebel-Str. 94,<br />

Tel. 03774 61041<br />

09.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-<br />

Str. 1, Tel.: 03774 62154<br />

10.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-<br />

Str. 1, Tel.: 03774 62154<br />

11.02.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke, Aue, Altmarkt 2, Tel. 03771 22000<br />

oder 03771 53049<br />

Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />

Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />

12.02.<strong>2013</strong> Berg-Apotheke, Lößnitz, Heinestr. 2, Tel. 03771 35109<br />

13.02.<strong>2013</strong> Schwanen-Apoth. im Kaufland, Aue, Brünlasberg 1 A,<br />

Tel. 03771 340004<br />

Apotheke „Zum Berggeist“, Schwarzenberg, Sachsenfelder<br />

Str. 69, Tel. 03774 61191<br />

14.02.<strong>2013</strong> Brunnen-Apotheke, Aue, Dr.-Otto-Nuschke-Str. 1,<br />

Tel. 03771 553722<br />

Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />

Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />

15.02.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />

Tel. 03771 551258<br />

16.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str.,<br />

Tel. 03771 51094<br />

Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />

Tel. 03774 62100<br />

17.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str.,<br />

Tel. 03771 51094<br />

Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />

Tel. 03774 62100<br />

18.02.<strong>2013</strong> Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11, Tel. 03772<br />

22528<br />

Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87, Tel. 03774<br />

81006<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

31<br />

19.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />

731353<br />

20.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-Str. 1,<br />

Tel.: 03774 62154<br />

21.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str., Tel. 03771<br />

51094<br />

Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />

Tel. 03774 62100<br />

22.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />

51215<br />

Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr. 7,<br />

Tel. 03774 23232<br />

23.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />

51215<br />

Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr.<br />

7, Tel. 03774 23232<br />

24.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />

51215<br />

Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr.<br />

7, Tel. 03774 23232<br />

25.02.<strong>2013</strong> Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Ein-<br />

heit 50, Tel. 03774 15180<br />

Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771<br />

55560<br />

26.02.<strong>2013</strong> Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559<br />

oder 03771 51770<br />

Spiegelwald-Apoth., <strong>Beierfeld</strong>, August-Bebel-Str. 94,<br />

Tel. 03774 61041<br />

27.02.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke, Aue, Altmarkt 2, Tel. 03771 22000<br />

oder 03771 53049<br />

Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />

Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />

28.02.<strong>2013</strong> Berg-Apotheke, Lößnitz, Heinestr. 2, Tel. 03771 35109<br />

Wochenend- und Feiertagsdienst<br />

der Zahnärzte<br />

Aue, Bockau, Zschorlau,<br />

Bernsbach, Lauter<br />

Dienstzeiten: Aue Bernsbach, Bockau,<br />

Zschorlau, Lauter<br />

______________________________________________________<br />

Samstag 8.30 – 11.30 Uhr 9.00 – 11.00 Uhr<br />

So./ Feiertag u. 9.00 – 11.00 Uhr 9.00 – 11.00 Uhr<br />

Brückentag<br />

19. und 20. Januar <strong>2013</strong><br />

ZA Herr Männel<br />

Markt 9, Lauter-Bernsbach<br />

Tel. 03771-24205<br />

2. und 3. Februar <strong>2013</strong><br />

DS Frau Ullmann<br />

Markt 9, Lauter-Bernsbach<br />

Tel. 03771-26065<br />

16. und 17. Februar <strong>2013</strong><br />

Hr. Dr. Sonntag<br />

Ernst-Schneller-Straße 14, Lauter-Bernsbach<br />

Tel. 03774-63270


32<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Clemens-Winkler-Wettbewerb in Aue:<br />

Grundschüler trotzen Winterwetter<br />

Am 6. Dezember fand am Auer Clemens-Winkler-Gymnasium der<br />

gleichnamige Wettbewerb in den Fächern Mathematik und Englisch<br />

für Schüler der vierten Klassen statt. Auch die Hugo-Ament-<br />

Grundschule Bernsbach hatte eine Schulmannschaft aus vier<br />

Grundschülern zusammengestellt, die zeigen wollten, wie gut sie<br />

mit kniffligen mathematischen Aufgaben umgehen können und<br />

welche Fähigkeiten sie sich beim Erlernen der Fremdsprache Englisch<br />

bereits erworben haben. Wegen des widrigen Winterwetters<br />

mit starken Schneefällen und gefährlichen Straßenverhältnissen<br />

stellte die Schule den Mädchen und Jungen die Teilnahme an<br />

den Wettbewerben frei – die Gesundheit ist schließlich wichtiger.<br />

Der Transport lag in der Eigenverantwortung der Eltern und jeder<br />

musste für sich entscheiden, ob er sich auf den Weg nach Aue<br />

macht. Für die teilnehmenden Grundschüler stellten die Aufgaben<br />

schon eine große Herausforderung dar. Arne Degenkolb (Klasse<br />

4a) schlug sich dabei beachtlich und konnte sich am Ende des anstrengenden,<br />

aber auch erlebnisreichen Nachmittages über einen<br />

5. Platz im Bereich Mathematik freuen.<br />

P. Weigel<br />

GTA­Leiterin „Mathe­Füchse“<br />

Unterricht einmal anders<br />

Am Montag, dem 10.12., stand für alle zweiten und dritten Klassen<br />

der Hugo-Ament-Grundschule Bernsbach eine besondere Schulstunde<br />

auf dem Programm. Gestaltet wurde diese willkommene<br />

Abwechslung durch das team-ec (Deutscher Jugendverband „Entschieden<br />

für Christus“) aus Kassel.<br />

Fünf junge Leute aus den verschiedensten Teilen Deutschlands<br />

leisten hier ihr soziales Jahr und reisen quer durch das Land, um<br />

mit Kindern über Gott und die Welt ins Gespräch zu kommen.<br />

Die Botschaft war einfach, aber für jeden wichtig: Du bist wertvoll,<br />

egal was du kannst oder eben auch nicht kannst. Selbst wenn du<br />

kein Mathegenie oder keine Sportskanone bist, wirst du doch geliebt.<br />

Ob beim Spiel, beim Puppentheater oder in den kleinen Gesprächsgruppen,<br />

die Kinder waren mit Freude und guten Ideen<br />

bei der Sache.<br />

Besonders begeistert waren die Kinder von Matthias, einem der<br />

Jugendlichen, der ein komplettes Schlagzeug täuschend echt nur<br />

mit seiner Stimme nachahmen konnte. Diese besondere Begabung<br />

nennt man beatboxen.<br />

Am Ende brachten es die Jungs der Klasse 3a auf den Punkt: „Das<br />

war echt cooler Unterricht!“<br />

Frau Mehlhorn und Herr Schubert<br />

„Tag der offenen Tür“<br />

am Clemens-Winkler-Gymnasium<br />

Mehr als Schule –<br />

Das Clemens-Winkler-Gymnasium Aue öffnet seine Türen<br />

Am 01.03.13 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4<br />

der Grundschulen ihre Bildungsempfehlung. Eltern und Schüler<br />

Spiegelwaldbote<br />

stehen dann vor der wichtigen Entscheidung, den weiteren Bildungsweg<br />

des Kindes zu bestimmen. Ist die Ausbildung am Gymnasium<br />

vorgesehen, können Eltern ihre Kinder bis zum 08.03.13<br />

am Clemens-Winkler-Gymnasium anmelden.<br />

Um eine fundierte und optimale Entscheidung treffen können,<br />

laden die Schüler, Lehrer, Eltern sowie der Förderverein des Auer<br />

Gymnasiums alle Interessenten zu einem Besuch während des „Tages<br />

der offenen Tür“<br />

am Dienstag, dem 19.02.13,<br />

15.30 – 19.30 Uhr<br />

recht herzlich ein.<br />

Bei einer Schulführung oder einem individuellen Rundgang können<br />

sich alle Gäste von dem neu gestalteten Schulhaus, den Klassenräumen<br />

sowie den modernen Unterrichtsvoraussetzungen<br />

des Gymnasiums überzeugen und über die Profile (naturwissenschaftlich,<br />

gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich) bzw. über<br />

die Angebotsvielfalt in der Fremdsprachenausbildung (Englisch,<br />

Französisch, Spanisch, Latein und Russisch) informieren. Eine Vorstellung<br />

des Projektes „Sportklasse“, welches im Schuljahr <strong>2013</strong>/14<br />

in der Klassenstufe 5 fortgesetzt wird, erfolgt ebenso.<br />

Die anwesenden Gymnasiasten, Lehrer sowie die Schulleitung helfen<br />

sehr gern bei der Klärung von Fragen rund um den gymnasialen<br />

Bildungsweg sowie den Schulalltag (einschließlich der zahlreichen<br />

Ganztagesangebote).<br />

Schüler und Lehrer des CWG Aue geben zudem lebendige Einblicke<br />

in die erfolgreiche schulische Arbeit. Dazu zählen u.a. die<br />

Präsentation verschiedener Projekte, das internationale Café, die<br />

Durchführung verschiedener Experimente, die Anwendung verschiedener<br />

künstlerischer Drucktechniken, … u.v.m.<br />

Wir laden Schüler sowie Eltern recht herzlich ein und würden uns<br />

sehr freuen, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.<br />

110 Jahre Rassekaninchenzucht in Bernsbach<br />

RKZV 1902 Bernsbach e.V.<br />

Vom 18.01. bis 20.01.<strong>2013</strong> führt der Rassekaninchenzuchtverein<br />

S21 Bernsbach die 17. Kreisrammlerschau des KV Aue-Schwarzenberg<br />

in der Mehrzweckhalle Bernsbach durch. Von 89 Ausstellern<br />

aus 15 Vereinen des Landkreises werden ca. 320 Vatertiere in<br />

39 Rassen und 68 Farbschlägen ausgestellt.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Freitag, 18.01.<strong>2013</strong> 16 bis 20 Uhr<br />

Samstag, 19.01.<strong>2013</strong> 9 bis 18 Uhr<br />

Sonntag, 20.01.<strong>2013</strong> 9 bis 16 Uhr<br />

Eröffnung ist am Samstag um 10 Uhr. Wir halten eine reichhaltige<br />

Tombola mit lebenden Tieren bereit. Ebenso ist für das leibliche<br />

Wohl bestens gesorgt. Wir laden alle Züchter, Kaninchenhalter und<br />

Interessenten ganz herzlich nach Bernsbach ein.<br />

Allen unseren Vereinsmitgliedern, Sponsoren und Liebhabern der<br />

Kaninchenzucht wünschen wir noch ein gesundes und erfolgreiches<br />

Jahr <strong>2013</strong>.<br />

– Gut Zucht –<br />

Ullrich Epperlein<br />

1. Vorsitzender


Spiegelwaldbote<br />

Liebe Seniorinnen und Senioren aus Bernsbach<br />

und Oberpfannenstiel!<br />

Zu unserer Auftaktveranstaltung im neuen Jahr laden wir Sie am<br />

Donnerstag, dem 24. Januar <strong>2013</strong>, herzlich in die Mehrzweckhalle<br />

ein.<br />

Ein Notar aus Aue wird Sie über das Erbrecht informieren.<br />

Nach der Kaffeepause erklingt Tanzmusik. Informieren Sie auch<br />

Freunde, Bekannte und Nachbarn über diese Veranstaltung.<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

Herzlich grüßt der Vorstand<br />

EZV Bernsbach<br />

Bücher: „Das war unser Heimatfest“<br />

für die Pflegeheime<br />

Ein paar Tage vor Weihnachten überreichte der EZV Bernsbach die<br />

Bücher „Das war unser Heimatfest“ an das Pflegeheim in Bernsbach.<br />

Matthias Herrmann, 2. Vorsitzenter des EZV Bernsbach, übergab<br />

die Bücher an Pflegerin Frau Krügel. Viele Heimbewohner erlebten<br />

den Festumzug mit, jedoch war es ihnen nicht möglich, die Veranstaltungen<br />

zu besuchen oder die vielen Puppen, die die Bürger mit<br />

sehr viel Liebe aufstellten, zu besichtigen. Deshalb war die Freude<br />

über das Buch sehr groß, denn es ist eine wertvolle Ergänzung zu<br />

unserem Heimatfest. Auch das Pflegeheim in Lauter bekam einige<br />

Bücher überreicht.<br />

Die Bücher wurden von Frank Maschka und Volker Beckmeier an<br />

die Leiterin Frau Zimmer übergeben. Sind doch die Lauterer mit<br />

dem Bernsbachern schon viele Jahre eng verwurzelt. Und ab <strong>2013</strong><br />

sind wir alle in einer gemeinsamen <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach vereint.<br />

Dass diese Bücher überreicht werden konnten, ermöglichten<br />

einige Sponsoren.<br />

Bei diesen möchten sich die Pflegeheime von Lauter und Bernsbach<br />

ganz herzlich bedanken. Dies waren Dr. Frank Sonntag, Dr.<br />

Dieter Bachmann, Dr. Steve Blechschmidt, Dr. Henrik Dolling,<br />

Blechverarbeitung mit CNC-Technik GmbH Wolfgang Stephan und<br />

der EZV Bernsbach. Dieses Buch „Das war unser Heimatfest“ ist eine<br />

kurze Zusammenfassung der 775-Jahr-Feier unseres Ortes. Leider<br />

war es nicht möglich, alle Fotos einzuarbeiten, dann wäre das Buch<br />

fünfmal so dick und unbezahlbar gewesen. Das Buch erschien Ende<br />

November und erfreut sich sehr großer Beliebtheit.<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

33<br />

All meine Erwartungen wurden weit übertroffen. Die Resonanz<br />

aus der Bevölkerung war sehr gut. Auch aus anderen Orten und<br />

anderen Bundesländern kam eine sehr gute Resonanz. Ein Buch<br />

fand sogar den Weg bis nach Frankreich. Weiterhin wurden Bücher<br />

im Kreisarchiv Aue, im Staatsarchiv Chemnitz und im Hauptstaatsarchiv<br />

in Dresden eingelagert und somit für die Nachwelt unwiderruflich<br />

aufbewahrt. Dass dieses Buch bei vielen zu Weihnachten<br />

unter dem Gabentisch lag, freute mich sehr. Dieses Buch ist einmalig<br />

in seiner Zusammenfassung und außerdem das letzte Buch in<br />

der Eigenständigkeit von Bernsbach. Deshalb ist es ein Muss für<br />

jeden, der mit seinen Ort Bernsbach eng verbunden ist.<br />

Ich möchte mich bei allen bedanken, die zum Gelingen des Druckerzeugnisses<br />

beigetragen haben. Dieses waren Diana Reinhold,<br />

Karl Leicht, Dieter Trömel, Thomas Lißke, Uwe Lauckner, Matthias<br />

und Christian Herrmann. Ein ganz großer Dank gebührt Frank<br />

Maschka, der mich bei allen Vorhaben unterstützt hat. Danke<br />

möchte ich auch den Sponsoren sagen, dieses waren Reisebüro<br />

Grund, Gasthof „Bahnschlößen“, Auto-Service Günther, Schweiß-<br />

& Montagebetrieb Herrmann, Physiotherapie Claudia Schäbitz,<br />

EDKA-Lebensmittel Heinz Ficker, Auto Ullmann, Landgasthof „Zum<br />

Bären“, Malerbetrieb Dieter Wehrmann, Innungsfachbetrieb Rene<br />

Ficker, Zahnarztpraxis Hannelore Warnke, Malerbetrieb Volker<br />

Hübner, Bäckerei-Konditorei Ullmann, Auto Ullmann, Landgasthof<br />

„zum Bären“, Malerbetrieb Dieter Wehrmann, „Meyerfleischer“<br />

Gunter Lauckner, Friseursalon Lerch, Cristina Marsch, „Pietät“ Heiko<br />

Junghanns, Energie & Mobilfunkshop Sven Scherber, Planungsbüro<br />

Mike Groß, Haushaltwaren Stanel, KFZ Meisterbetrieb Dirk<br />

Göbel, Ficker Elektro, Uhrmacher und Juwelier Riedel, Schönheitssalon<br />

„Peggy“, TIB GmbH Bernsbach, Floristik-Wohndesign Christel<br />

Habrecht und Elke Gebhardt.<br />

Ich möchte auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass<br />

dieses Buch eine limitierte Auflage ist und es keine neue Auflage<br />

geben wird. Dieses Buch ist weiterhin zu erwerben bei „Meyer<br />

Fleischer“, Inh. Gunter Lauckner, Floristik-Wohndesign Christel<br />

Habrecht, EDKA-Lebensmittel Heinz Ficker, Physiotherapie Claudia<br />

Schäbitz, Haushaltswaren Stanel, im Pfarramt und in der <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />

Lauter bei Frau Schneider.<br />

Ein herzliches Glückauf<br />

EZV Bernsbach<br />

Volker Beckmeier


34<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Urlaubsanspruch Langzeiterkrankter<br />

Entgegen der früheren Rechtssprechung sollte Urlaub Langzeiterkrankter<br />

nicht mehr verfallen.<br />

Diese Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)<br />

und infolge des Bundesarbeitsgerichtes sorgte doch für erhebliche<br />

Unruhe. Teilweise entstanden daraus Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche<br />

für mehrere Jahre. Arbeitgeber sprachen daraufhin<br />

reihenweise Kündigungen Langzeiterkrankter aus, denn sie<br />

hatten zu Recht Angst vor erheblichen finanziellen Belastungen.<br />

Diese Situation hat die Rechtssprechung wohl zutreffend als Problem<br />

erkannt. Nachdem der EuGH seine diesbezügliche Rechtssprechung<br />

einschränkte, wurde das Bundesarbeitsgericht nunmehr<br />

konkret. Es sei eine modifizierte unionsrechtskonforme Auslegung<br />

von § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geboten.<br />

Gesetzliche Urlaubsansprüche verfallen danach im laufenden Arbeitsverhältnis<br />

nicht vor Ablauf eines Zeitraumes von 15 Monaten<br />

nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer<br />

aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung<br />

gehindert war. Sie gehen jedoch mit Ablauf des 31.03. des zweiten<br />

Folgejahres unter. Dies gilt auch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit.<br />

Eine solche Auslegung entspricht dem vom Gesetzgeber verfolgten<br />

Zweck, eine zeitlich unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen<br />

zu vermeiden. Außerdem müsse der Arbeitgeber vor<br />

arbeitsorganisatorischen Schwierigkeiten geschützt werden, die<br />

sich aus einer Ansammlung von Urlaubsansprüchen aus zu langen<br />

Abwesenheitszeiträumen ergeben könnten.<br />

Die Rechtssprechung hat also deutlich zurückgerudert, die Ansprüche<br />

auf ein erträgliches, zutreffendes Maß festgelegt. Eine<br />

gute Entscheidung.<br />

Thomas Schulte, Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Spiegelwaldbote


Spiegelwaldbote<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

35


36<br />

<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />

Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Spiegelwaldbote<br />

-- 01/<strong>2013</strong>/03 --

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!