Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld
Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld
Jahrgang 2013 - Stadt Grünhain-Beierfeld
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<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong>
2<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Hinweise der Redaktion:<br />
Die Ausgabe Nr. 2, <strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong>, unseres Amtsblattes „Der<br />
Spiegelwaldbote“ erscheint am<br />
Mittwoch, dem 13. Februar <strong>2013</strong>,<br />
Beiträge hierfür sind bis spätestens Freitag, den 1. Februar<br />
<strong>2013</strong>, einzureichen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> an presse@beierfeld.de<br />
Die Beiträge sollten möglichst auf elektronischem Weg übermittelt<br />
werden; aber auch eine Abgabe von Artikeln auf Datenträgern<br />
ist möglich.<br />
Der Spiegelwaldbote ist online unter www.beierfeld.de / Presse<br />
/ Amtsblatt / zu finden.<br />
Ihre Redaktion „Der Spiegelwaldbote“<br />
Spiegelwaldbote – Termine <strong>2013</strong><br />
Ausgabe Redaktionsschluss<br />
1. Halbjahr<br />
Erscheinungsdatum<br />
01/<strong>2013</strong> 4. Januar <strong>2013</strong> 16. Januar <strong>2013</strong> 3<br />
02/<strong>2013</strong> 1. Februar <strong>2013</strong> 13. Februar <strong>2013</strong> 7<br />
03/<strong>2013</strong> 1. März <strong>2013</strong> 13. März <strong>2013</strong> 11<br />
04/<strong>2013</strong> 28. März <strong>2013</strong> 10. April <strong>2013</strong> 15<br />
05/<strong>2013</strong> 3. Mai <strong>2013</strong> 15. Mai <strong>2013</strong> 20<br />
06/<strong>2013</strong> 31. Mai <strong>2013</strong> 12. Juni <strong>2013</strong> 24<br />
Ausgabe Redaktionsschluss<br />
2. Halbjahr<br />
Erscheinungsdatum<br />
Kalenderwoche<br />
07/<strong>2013</strong> 28. Juni <strong>2013</strong> 10. Juli <strong>2013</strong> 28<br />
08/<strong>2013</strong> 2. August <strong>2013</strong> 14. August <strong>2013</strong> 33<br />
09/<strong>2013</strong> 30. August <strong>2013</strong> 11. September <strong>2013</strong> 37<br />
10/<strong>2013</strong> 4. Oktober <strong>2013</strong> 16. Oktober <strong>2013</strong> 42<br />
11/<strong>2013</strong> 1. November <strong>2013</strong> 13. November <strong>2013</strong> 46<br />
12/<strong>2013</strong> 29. November <strong>2013</strong> 11. Dezember <strong>2013</strong> 50<br />
Bekanntmachung<br />
Kalenderwoche<br />
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)<br />
Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern,<br />
Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen<br />
zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse<br />
gesetzlich verpflichtet sind.<br />
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung<br />
für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die<br />
Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung<br />
und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.<br />
Spiegelwaldbote<br />
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages<br />
für <strong>2013</strong> ist der 01.01.<strong>2013</strong>.<br />
Die Meldebögen werden Ende Dezember 2012 an die uns bekannten<br />
Tierbesitzer versandt.<br />
Sollten Sie bis zum 01.01.<strong>2013</strong> keinen Meldebogen erhalten haben,<br />
rufen Sie uns bitte an.<br />
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 16 des Sächsischen<br />
Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG) in<br />
Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.<br />
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen<br />
Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.<br />
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss<br />
die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt<br />
werden.<br />
Bitte unbedingt beachten:<br />
Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt,<br />
welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer<br />
Homepage unter www.tsk-sachsen.de.<br />
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur<br />
Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse<br />
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können<br />
Sie als gemeldeter Tierbesitzer Ihr Beitragskonto (gemeldeter<br />
Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde,<br />
entsorgte Tiere usw.) einsehen.<br />
Sächsische Tierseuchenkasse<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden<br />
Tel.: 0351/80608-0, Fax: 0351/80608-35<br />
E-Mail: info@tsk-sachsen.de<br />
Internet: www.tsk-sachsen.de<br />
Tourismuszweckverband Spiegelwald<br />
Sehenswerte Ausstellungen<br />
auf dem König-Albert-Turm<br />
Das Team des König-Albert-Turm begrüßt auch <strong>2013</strong> recht herzlich<br />
seine großen und kleinen Gäste.<br />
Die <strong>Grünhain</strong>er Künstlerin Doreen Golla lädt zu Momentaufnahmen<br />
aus dem Leben in Fotografie und auf Leinwand ein. Inspiriert<br />
von Gesprächen und alltäglichen Situationen entstanden unter<br />
dem Motto „Lebenswege“ unverwechselbare Kunstwerke.<br />
Des Weiteren zeigt Herr Siegert aus Streckenwalde selbst gestaltete<br />
Türme des Erzgebirges und Umgebung en miniature.<br />
Neugierige haben noch die Möglichkeit, die aktuellen Ausstellungen<br />
bis 24.02. zu besuchen.
Spiegelwaldbote<br />
im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong><br />
Herrn Günter Franz am 19. Januar zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Horst Kempe am 19. Januar zum 89. Geburtstag<br />
Frau Eva Holm am 24. Januar zum 84. Geburtstag<br />
Frau Hilde Beuthner am 25. Januar zum 90. Geburtstag<br />
Frau Christa Hofmann am 25. Januar zum 84. Geburtstag<br />
Frau Brigitte Kemter am 31. Januar zum 82. Geburtstag<br />
Frau Dora Vetter am 01. Februar zum 90. Geburtstag<br />
Frau Regina Müller am 03. Februar zum 83. Geburtstag<br />
Herrn Fritz Voigt am 03. Februar zum 80. Geburtstag<br />
Frau Christa Unger am 05. Februar zum 88. Geburtstag<br />
im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Grünhain</strong><br />
Frau Anneliese Rudolph am 23. Januar zum 84. Geburtstag<br />
Frau Adelheid Wieland am 24. Januar zum 84. Geburtstag<br />
Herrn Günther Schulze am 30. Januar zum 87. Geburtstag<br />
Herrn Karl Friedel am 03. Februar zum 83. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Kunstmann am 04. Februar zum 87. Geburtstag<br />
Herrn Werner Weißflog am 07. Februar zum 92. Geburtstag<br />
Herrn Erhard Ebisch am 11. Februar zum 82. Geburtstag<br />
Herrn Horst Ulbricht am 12. Februar zum 82. Geburtstag<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Waschleithe<br />
Frau Christa Abendroth am 29. Januar zum 82. Geburtstag<br />
in Bernsbach<br />
Herrn Karlheinz Riedel am 19. Januar zum 83. Geburtstag<br />
Frau Hanni Stiehler am 19. Januar zum 82. Geburtstag<br />
Frau Renate Ficker am 19. Januar zum 80. Geburtstag<br />
Frau Ilona Seifert am 21. Januar zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Johannes Sachadä am 22. Januar zum 83. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Lauckner am 23. Januar zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Walter Jogode am 23. Januar zum 82. Geburtstag<br />
Herrn Horst Poller am 24. Januar zum 91. Geburtstag<br />
Frau Edeltraud Ficker am 24. Januar zum 85. Geburtstag<br />
Frau Herta Kaltofen am 26. Januar zum 93. Geburtstag<br />
Herrn Johannes Göthel am 27. Januar zum 89. Geburtstag<br />
Frau Ingeborg Nestmann am 01. Februar zum 84. Geburtstag<br />
Herrn Heinz Hoffmann am 02. Februar zum 86. Geburtstag<br />
Frau Gertrud Lorenz am 04. Februar zum 84. Geburtstag<br />
Frau Ruth Schmidt am 04. Februar zum 84. Geburtstag<br />
Herrn Kurt Drescher am 08. Februar zum 80. Geburtstag<br />
Herrn Erich Weigel am 11. Februar zum 92. Geburtstag<br />
Herrn Rudolf Bruske am 11. Februar zum 80. Geburtstag<br />
Frau Ruth Urland am 11. Februar zum 80. Geburtstag<br />
Frau Liane Friedel am 13. Februar zum 87. Geburtstag<br />
Frau Maria Wiedrich am 14. Februar zum 84. Geburtstag<br />
Frau Gertrud Dummis am 16. Februar zum 91. Geburtstag<br />
Herrn Armin Witscher am 17. Februar zum 81. Geburtstag<br />
Frau Liane Lang am 19. Februar zum 80. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Ficker am 20. Februar zum 81. Geburtstag<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Frau Isolde Blechschmidt am 22. Februar zum 84. Geburtstag<br />
Frau Magda Wirth am 23. Februar zum 85. Geburtstag<br />
Frau Thea Weigel am 23. Februar zum 81. Geburtstag<br />
Herrn<br />
Johannes Schuffenhauer am 25. Februar zum 86. Geburtstag<br />
Frau Hilde Zimmermann am 27. Februar zum 87. Geburtstag<br />
Den 50. Hochzeitstag begehen<br />
in <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, ST <strong>Beierfeld</strong><br />
am 02.02.<br />
Herr Rüdiger und Frau Erika Höhne<br />
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren.<br />
Beschlüsse der 32. Sitzung<br />
des Technischen Ausschusses<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />
vom 15. November 2012<br />
3<br />
Beschluss Nr.: TA-2009-2014/146/32<br />
Der Technische Ausschuss <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt, zum<br />
Ersatzneubau eines Gartenhauses auf dem Flurstück 1002/1 der<br />
Gemarkung <strong>Grünhain</strong> – Hermannstraße – das gemeindliche Einvernehmen<br />
zu erteilen, sofern der Bauherr die gesicherte Schmutzund<br />
Niederschlagswasserbeseitigung nachweist.<br />
Bauherr: Herrmann Decker, Carl-von-Ossietzky-Straße 166a, 09127<br />
Chemnitz<br />
Beschluss Nr.: TA-2009-2014/147/32<br />
Der Technische Ausschuss <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt, zum<br />
Einbau einer Wohnung in ein Gewerbegebäude auf dem Flur -<br />
stück 517 der Gemarkung <strong>Grünhain</strong> – Röhrenweg 13 – das gemeindliche<br />
Einvernehmen zu erteilen.<br />
Bauherr: Hans-Jörg Krause, Annaberger Straße 12, 08352 Raschau-<br />
Markersbach
4<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Beschluss Nr.: TA-2009-2014/148/32<br />
Der Technische Ausschuss <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt, zum<br />
Neubau einer Garage mit Abstellraum auf dem Flurstück 162 der<br />
Gemarkung <strong>Beierfeld</strong> – Goethestraße 17 – das gemeindliche Einvernehmen<br />
zu erteilen.<br />
Bauherr: Gudrun Schürer, Goethestraße 17, 08344 <strong>Grünhain</strong>-<br />
<strong>Beierfeld</strong><br />
<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 16.11.2012<br />
Rudler<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss der 16. Sitzung<br />
des Ortschaftsrates <strong>Grünhain</strong><br />
vom 10.12.2012<br />
Beschluss Nr.: ORG-2009-2014/24/16<br />
Der Ortschaftsrat <strong>Grünhain</strong> beschließt in einer internen Ortschaftsratsangelegenheit.<br />
Beschluss Nr.: ORG-2009-2014/25/16<br />
Der Ortschaftsrat <strong>Grünhain</strong> beschließt den Sitzungsterminplan<br />
für die Sitzungen des Ortschaftsrates <strong>Grünhain</strong> für das Jahr <strong>2013</strong>.<br />
<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 11.12.2012<br />
Rudler<br />
Bürgermeister<br />
Beschlüsse der 17. Sitzung<br />
des Ortschaftsrates Waschleithe<br />
vom 10. Dezember 2012<br />
Beschluss Nr.: ORW-2009-2014/17/17<br />
Der Ortschaftsrat Waschleithe beschließt in einer internen Ortschaftsratangelegenheit.<br />
Beschluss Nr.: ORW-2009-2014/18/17<br />
Der Ortschaftsrat Waschleithe beschließt den Sitzungsterminplan<br />
für die Sitzungen des Ortschaftsrates Waschleithe für das Jahr <strong>2013</strong>.<br />
<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 11.12.2012<br />
Rudler<br />
Bürgermeister<br />
Spiegelwaldbote<br />
Beschlüsse der 38. Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />
vom 10.12.2012<br />
Beschluss Nr.: SR-2009-2014/322/38<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt den Sitzungsterminplan<br />
für die Gremien <strong>Stadt</strong>rat, Verwaltungsausschuss,<br />
Technischer Ausschuss, Betriebsausschuss sowie für den Ortschaftsrat<br />
<strong>Grünhain</strong> und den Ortschaftsrat Waschleithe für das<br />
Jahr <strong>2013</strong>.<br />
Beschluss Nr.: SR-2009-2014/323/38<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, eine Firma mit dem Winterdienst im<br />
OT Waschleithe zu beauftragen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt,<br />
einen entsprechenden Vertrag über die Winterdienstleistung<br />
im Rahmen der jetzt geplanten Winterdienstkosten abzuschließen.<br />
Beschluss Nr.: SR-2009-2014/324/38<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Durchführung des Ziel-3-Projektes „Auf<br />
den Spuren der Zisterzienser vom Erzgebirge zu den wiederbelebten<br />
Weinbergen im böhmischen Mittelgebirge“ ohne Errichtung<br />
des Kulturlandschaftshauses. Die Unterbringung der Ausrüstung<br />
wird zunächst im Fritz-Körner-Haus erfolgen.<br />
Beschluss Nr.: SR-2009-2014/325/38<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt in einer internen<br />
<strong>Stadt</strong>ratangelegenheit.<br />
Beschluss-Nr.: SR-2009-2014/326/38<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, für den Fördermittelantrag „Errichtung<br />
einer Tourismusinformation in Waschleithe“ im Rahmen eines<br />
GA-Förderprojektes zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur<br />
die erforderlichen Eigenmittel bereitzustellen.<br />
<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>, den 20.12.2012<br />
Rudler<br />
Bürgermeister<br />
Terminkalender<br />
Für die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> und dessen<br />
Gremien<br />
Monat Januar / Februar <strong>2013</strong>:<br />
Sitzung Technischer Ausschuss<br />
Donnerstag, 17. Januar <strong>2013</strong>, 19:00 Uhr, Rathaus <strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong><br />
Sitzung <strong>Stadt</strong>rat<br />
Montag, 4. Februar <strong>2013</strong>, 19:00 Uhr, Rathaus <strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong><br />
Änderungen und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen<br />
öffentlichen Bekanntmachungen.<br />
Rudler<br />
Bürgermeister
Spiegelwaldbote<br />
Nachruf<br />
Am 16. Dezember 2012 verstarb unser Kamerad, Mitglied<br />
der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />
Kamerad<br />
Gerhard Kraus<br />
Mehr als 50 Jahre war Kamerad Kraus im Feuerwehrdienst<br />
aktiv und hat sich im Dienst der <strong>Beierfeld</strong>er Feuerwehr für<br />
den Nächsten eingesetzt. Mit Ehrgeiz und festem Willen hat<br />
Gerhard vieles geleistet.<br />
Als Vorsitzender des Kreisfeuerverbandes Aue-Schwarzenberg<br />
machte er sich über viele Jahre für die Belange der Kameradinnen<br />
und Kameraden stark. Sein Wirken und seine<br />
Einsatzbereitschaft werden wir vermissen. Seiner Familie<br />
wünschen wir viel Trost in diesen schweren Stunden.<br />
Sein Andenken werden wir in Ehren bewahren.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong> – <strong>Beierfeld</strong><br />
Joachim Rudler Matthias Müller Jörg Zimmermann<br />
Bürgermeister <strong>Stadt</strong>wehrleiter <strong>Stadt</strong>teilwehrleiter<br />
Hallenschließung<br />
zur Faschingszeit <strong>2013</strong><br />
In der Zeit vom 30. Januar bis 15. Februar <strong>2013</strong> bleibt die „Spiegelwaldhalle“<br />
in <strong>Beierfeld</strong> für jeglichen Trainings- und Spielbetrieb<br />
geschlossen.<br />
Öffnungszeiten Schiedsstelle<br />
I. Quartal <strong>2013</strong><br />
An folgenden Tagen führt der Friedensrichter Sprechzeiten<br />
im Rathaus, August-Bebel-Str. 79, Erdgeschoss, Zimmer -<br />
nummer 115, durch:<br />
Donnerstag, 17.01.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Donnerstag, 07.02.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Donnerstag, 21.02.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Donnerstag, 07.03.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Donnerstag, 21.03.<strong>2013</strong> 16.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, unter Telefon<br />
03774/153221 Termine zu vereinbaren.<br />
Porzig<br />
Friedensrichter<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Information<br />
des Einwohnermeldeamtes<br />
5<br />
Das Meldeamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> ist <strong>2013</strong> an folgenden<br />
Samstagen von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet:<br />
Februar 02.02.<strong>2013</strong><br />
März 02.03.<strong>2013</strong><br />
April 06.04.<strong>2013</strong><br />
Mai 03.05.<strong>2013</strong><br />
Juni 01.06.<strong>2013</strong><br />
Änderungen zur Samstagsöffnungszeit werden im Spiegelwaldboten<br />
und im Aushang bekannt gegeben.<br />
Die anderen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt bleiben wie<br />
bisher bestehen:<br />
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und<br />
Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Terminliche Vereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind<br />
unter Tel. 03774/153224 möglich.<br />
Schaubergwerk<br />
„Herkules-Frisch-Glück“<br />
Besucherrekord<br />
Mit einem neuen Besucherrekord endete am 29. Dezember die<br />
Mettenschichtsaison 2012 in Sachsens ältestem Schaubergwerk.<br />
Innerhalb eines Monats besuchten über 2000 Gäste Waschleithe,<br />
um erzgebirgisches Brauchtum zu erleben. Viele Besucher kamen<br />
aus dem gesamten Bundesgebiet.<br />
Die Mettenschichten im Schaubergwerk „Herkules-Frisch-Glück“<br />
haben sich in den zurückliegenden Jahren zu einer beliebten Veranstaltung<br />
im Erzgebirge etabliert.<br />
Mit 16 Mettenschichten für Erwachsene und 3 eigens für Kinder<br />
2012 gestalteten Programmen entsprachen die Organisatoren den<br />
Wünschen und Erwartungen vieler großer und kleiner Gäste.<br />
Im festlich geschmückten Marmorsaal erwarteten alle Besucher<br />
eine einzigartige Atmosphäre und ein weihnachtliches Programm<br />
mit erzgebirgischen Darbietungen.<br />
Auch im kommenden Dezember soll diese schöne Tradition fortgesetzt<br />
werden. Die neuen Veranstaltungstermine werden ab März<br />
veröffentlicht.
6<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Bergmännische Erlebniswelt übergeben<br />
Im winterlichen Weiß und hellen Lichterschein präsentierte sich<br />
das Schaubergwerk „Herkules-Frisch-Glück“ am Vorabend des<br />
zweiten Advents. Trotz kalter Temperaturen kamen viele Besucher<br />
am 8.12.2012 an den Fürstenberg, um bei der offiziellen Eröffnung<br />
der neuen Erlebniswelt „Weg des Erzes“ mit dabei zu sein.<br />
Mit bergmännischem Zeremoniell wurde die Anlage offiziell seiner Bestimmung<br />
übergeben.<br />
Die musikalische Umrahmung übernahm die Bergkappelle Johanngeorgenstadt.<br />
Seit Sommer 2012 wurde das Areal neben der Bergschmiede touristisch<br />
aufgewertet und Waschleithe um eine Attraktion reicher. Neu<br />
entstanden vier thematische Erlebnisstationen, die den Prozess der<br />
Erzverarbeitung anschaulich vermitteln. Rund 68.000 Euro hat die<br />
neue Anlage gekostet, ca. 38.000 Euro kamen aus dem Entwicklungsprogramm<br />
für den ländlichen Raum. Neben Pochwerk und<br />
Erzwäsche wurde ein Rennofen errichtet, in welchem Metalle wie<br />
Zinn geschmolzen werden können. In der benachbarten Münze<br />
haben Besucher ab sofort die Gelegenheit, ihren eigenen „Fürstenberger“<br />
zu schlagen. Die Münze zeigt auf der Vorderseite die Werkzeuge<br />
der Zinnseifner und auf der Rückseite das Ortswappen von<br />
Waschleithe. Als Zahlungsmittel soll der „Fürstenberger“ künftig<br />
in den touristischen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong> Verwendung finden.<br />
Ab April <strong>2013</strong> wird einmal monatlich zum Fürstenberger Hüttentag<br />
eingeladen. Dann sind alle Erlebnisstationen funktionstüchtig live<br />
zu erleben. Außerhalb der festen Termine steht die Anlage nach<br />
Voranmeldung allen Interessierten offen.<br />
Mittelschule <strong>Beierfeld</strong><br />
Spiegelwaldbote<br />
Informationsabend<br />
stellt schulische Ganztagsangebote vor<br />
Auch für das kommende Schuljahr <strong>2013</strong>/14 wird wieder ein Fördermittelantrag<br />
nach der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums<br />
für Kultus zum Ausbau von Ganztagsangeboten an<br />
Schulen gestellt.<br />
Wir rufen alle interessierten Lehrer, ortsansässigen Vereine und Institutionen<br />
auf, sich an diesem Förderprogramm zu beteiligen. Im<br />
Rahmen der Förderrichtlinien werden Honorar- und Sachkosten<br />
gezahlt.<br />
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann laden wir interessierte<br />
Lehrer, einen Vertreter Ihres Vereins oder Ihrer Institution zu einer<br />
Informationsstunde recht herzlich<br />
am Dienstag, dem 29. Januar <strong>2013</strong>, um 18.00 Uhr,<br />
in den Beratungsraum der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong><br />
ein.<br />
Zu dieser Beratung werden die erforderlichen Modalitäten für die<br />
Antragsstellung aufgezeigt.<br />
Zur Information:<br />
Die Projektbeschreibungen sind bis spätestens 22. Februar <strong>2013</strong><br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung bzw. in der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong> einzureichen.<br />
Dafür sind die entsprechenden Formulare zur Projektbeschreibung<br />
zu verwenden. Die Formulare werden in der Informationsstunde<br />
am 29. Januar <strong>2013</strong> ausgegeben bzw. können in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> bei Frau Müller abgeholt werden.<br />
W. Mai St. Kaspersky G. Müller<br />
Schulleiter GTAKoordinator GTAKoordinator<br />
Mittelschule <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Entsorgungskalender<br />
Januar / Februar <strong>2013</strong><br />
Restabfallgefäße<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />
22.01., 05.02. 25.01., 08.02. 22.01., 05.02.<br />
Gelber Sack / Gelbe Tonne<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />
21.01., 04.02. 21.01., 04.02. 21.01., 04.02.<br />
Papiertonne<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />
21.01. 05.02. 21.01.
Spiegelwaldbote<br />
Bioabfallgefäße<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Beierfeld</strong> <strong>Grünhain</strong> Waschleithe<br />
22.12., 08.01. 20.12., 03.01. 22.12., 08.01.<br />
Entsorgung Weihnachtsbäume:<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Grünhain</strong>:<br />
25.01.<strong>2013</strong><br />
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen der ZAS-Entsorgungsunternehmen!<br />
Medizinische Bereitschaftsdienste<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Hausbesuche sind vom Patienten bei der Leitstelle Zwickau, Tel.<br />
0375/19222, anzumelden.<br />
Bereitschaftsdienst Apotheken<br />
Datum Apotheken<br />
17.01.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />
18.01.<strong>2013</strong> Alte Kloster-Apotheke <strong>Grünhain</strong><br />
19.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke Elterlein<br />
20.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke Elterlein<br />
21.01.<strong>2013</strong> Adler-Apotheke Schwarzenberg<br />
22.01.<strong>2013</strong> Neustädter-Apotheke Schwarzenberg<br />
23.01.<strong>2013</strong> Spiegelwald-Apotheke <strong>Beierfeld</strong><br />
24.01.<strong>2013</strong> Apotheke im Kaufland Schwarzenberg<br />
25.01.<strong>2013</strong> Land-Apotheke Breitenbrunn<br />
26.01.<strong>2013</strong> Rosen-Apotheke Raschau<br />
27.01.<strong>2013</strong> Rosen-Apotheke Raschau<br />
28.01.<strong>2013</strong> Apotheke zum Berggeist Schwarzenberg<br />
29.01.<strong>2013</strong> Brunnen-Apotheke Zwönitz<br />
Apotheke im Kaufland Schwarzenberg<br />
30.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke Elterlein<br />
31.01.<strong>2013</strong> Rosen-Apotheke Raschau<br />
01.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />
02.02.<strong>2013</strong> <strong>Stadt</strong>-Apotheke Zwönitz<br />
03.02.<strong>2013</strong> <strong>Stadt</strong>-Apotheke Zwönitz<br />
04.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />
05.02.<strong>2013</strong> Alte Kloster-Apotheke <strong>Grünhain</strong><br />
06.02.<strong>2013</strong> Adler-Apotheke Schwarzenberg<br />
07.02.<strong>2013</strong> Neustädter-Apotheke Schwarzenberg<br />
08.02.<strong>2013</strong> Spiegelwald-Apotheke <strong>Beierfeld</strong><br />
09.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />
10.02.<strong>2013</strong> Löwen-Apotheke Zwönitz<br />
11.02.<strong>2013</strong> Apotheke im Kaufland Schwarzenberg<br />
12.02.<strong>2013</strong> Land-Apotheke Breitenbrunn<br />
13.02.<strong>2013</strong> Apotheke zum Berggeist Schwarzenberg<br />
Erreichbarkeit Apotheken<br />
Land-Apotheke, Breitenbrunn Tel. 037756/1300<br />
Berggeist-Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/61191<br />
Spiegelwald-Apotheke, <strong>Beierfeld</strong> Tel. 03774/61041<br />
Brunnen-Apotheke, Zwönitz Tel. 037754/75532<br />
Markt-Apotheke, Elterlein Tel. 037349/7248<br />
Rosen-Apotheke, Raschau Tel. 03774/81006<br />
Löwen-Apotheke, Zwönitz Tel. 037754/2375<br />
<strong>Stadt</strong>-Apotheke, Zwönitz Tel. 037754/2143<br />
Heide-Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/23005<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Neustädter Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/15180<br />
Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong> Tel. 03774/62100<br />
Adler-Apotheke, Schwarzenberg Tel. 03774/23232<br />
Zahnärztliche Bereitschaftsdienste<br />
19.01.<strong>2013</strong> Dr. Beyreuther, Udo Tel. 0162/6072760<br />
26.01./27.01.<strong>2013</strong> DS Schürer, Uwe Tel. 03774/21249<br />
02.02./03.02.<strong>2013</strong> Dr. Rockstroh, Tobias Tel. 03774/23015<br />
09.02./10.02.<strong>2013</strong> DS Braun, Joachim Tel. 037756/1483<br />
Tierärztliche Bereitschaftsdienste<br />
7<br />
11.01. – 18.01.<strong>2013</strong><br />
TÄ Brabant, Schwarzenberg<br />
Tel. (0 37 74) 20 68 20 oder 01 52/01 73 39 15<br />
18.01. – 25.01.<strong>2013</strong><br />
TA Thomas Ficker, Aue<br />
Tel. (0 37 71) 73 55 71 oder 01 71/8 37 12 29<br />
25.01. – 29.01.<strong>2013</strong><br />
TA Andre Morgner, Schwarzenberg (nur Kleintiere)<br />
Tel. (0 37 74) 2 76 87<br />
29.01. – 31.01.<strong>2013</strong><br />
TÄ Brabant, Schwarzenberg<br />
Tel. (0 37 74) 20 68 20 oder 01 52/01 73 39 15<br />
31.01. – 01.02.<strong>2013</strong><br />
TA Andre Morgner, Schwarzenberg (nur Kleintiere)<br />
Tel. (0 37 74) 2 76 87<br />
01.02. – 08.02.<strong>2013</strong><br />
Dr. Küblböck, Schwarzenberg<br />
Tel. (0 37 74) 17 84 90 oder 01 71/8 24 94 79<br />
11.02. – 15.02.<strong>2013</strong><br />
TÄ Brabant, Schwarzenberg<br />
Tel. (0 37 74) 20 68 20 oder 01 52/01 73 39 15<br />
Der Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18 Uhr und<br />
endet am darauf folgenden Tag 6 Uhr.<br />
Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18 Uhr und endet<br />
Montag 6 Uhr.<br />
Kurzfristige Änderungen der Bereitschaftsdienste entnehmen Sie<br />
bitte der „Freien Presse“ und der Bildschirmzeitung des Kabeljournals!<br />
Evangelisch-Lutherische<br />
Christuskirchgemeinde <strong>Beierfeld</strong><br />
Pfarrweg 2 – Tel. 03774/61144<br />
Donnerstag, 17.01.<br />
15.30 Uhr Schatzsucherinsel Mädels Kl. 3 – 6<br />
19.30 Uhr Allianzgebetswoche bei EMK<br />
Freitag, 18.01.<br />
14.00 Uhr Schatzsucherinsel Kl. 1 + 2<br />
15.30 Uhr Schatzsucherinsel Jungs Kl. 3 – 6<br />
19.00 Uhr Junge Gemeinde<br />
Sonntag, 20.01.<br />
09.30 Uhr Abschlussgottesdienst zur Allianzgebetswoche
8<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Montag, 21.01.<br />
17.00 Uhr Gebetskreis<br />
Dienstag, 22.01.<br />
14.00 Uhr Bibelstunde<br />
15.00 Uhr Mutti-Vati-Kind-Kreis<br />
Mittwoch, 23.01.<br />
09.30 Uhr Gottesdienst in Sonnenleithe<br />
15.30 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 7<br />
16.15 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 8<br />
Donnerstag, 24.01.<br />
15.30 Uhr Schatzsucherinsel Mädels Kl. 3 – 6<br />
Freitag, 25.01.<br />
14.00 Uhr Schatzsucherinsel Kl. 1 + 2<br />
15.30 Uhr Schatzsucherinsel Jungs Kl. 3 – 6<br />
19.00 Uhr Junge Gemeinde<br />
Sonntag, 27.01.<br />
09.30 Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedächtnis<br />
Montag, 28.01.<br />
17.00 Uhr Gebetskreis<br />
Dienstag, 29.01.<br />
15.00 Uhr Mutti-Vati-Kind-Kreis<br />
Mittwoch, 30.01.<br />
09.30 Uhr Gottesdienst in Sonnenleithe<br />
15.30 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 7<br />
16.15 Uhr Konfi-Unterricht Kl. 8<br />
Donnerstag, 31.01.<br />
15.30 Uhr Schatzsucherinsel Mädels Kl. 3 – 6<br />
Freitag, 01.02.<br />
19.30 Uhr Freitagskreis<br />
Sonntag, 03.02.<br />
09.30 Uhr Predigtgottesdienst<br />
Montag, 04.02.<br />
17.00 Uhr Gebetskreis<br />
Sonntag, 10.02.<br />
09.00 Uhr Predigtgottesdienst<br />
Montag, 11.02<br />
17.00 Uhr Gebetskreis<br />
Dienstag, 12.02.<br />
14.30 Uhr Seniorenkreis<br />
Evangelisch-Lutherische<br />
Kirchgemeinde <strong>Grünhain</strong> mit Waschleithe<br />
Markt 1 – Tel. 03774/62017<br />
Sonntag, 20.01.<br />
09.30 Uhr Abschlussgottesdienst der Allianzgebetswoche in<br />
der ev.-meth. Kirche<br />
Sonntag, 27.01.<br />
09.30 Uhr Gottesdienst in <strong>Grünhain</strong><br />
14.30 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl in Waschleithe<br />
Sonntag, 03.02.<br />
09.30 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl, Taufgedächtnis<br />
und Kindergottesdienst in <strong>Grünhain</strong><br />
Sonntag, 10.02.<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Grünhain</strong><br />
14.30 Uhr Gottesdienst in Waschleithe<br />
Spiegelwaldbote<br />
Evangelisch-methodistische<br />
Kirche <strong>Grünhain</strong><br />
<strong>Beierfeld</strong>er Weg 5 – Tel. 03774/63922<br />
Mittwoch, 16.01.<br />
19.30 Uhr Gebetsabend, Gemeindehaus der ev.-luth. Kirchgemeinde<br />
Donnerstag, 17.01.<br />
09.30 Uhr Krabbelgruppe „Volltreffer“<br />
(für Eltern mit Kindern bis drei Jahre)<br />
19.30 Uhr Gebetsabend in unserem Gemeindehaus<br />
Sonntag, 20.01.<br />
09.30 Uhr Allianz-Gottesdienst mit der Feier des Abendmahls;<br />
parallel Kindergottesdienst<br />
Donnerstag, 24.01.<br />
16.00 Uhr Eltern-Kind-Nachmittag „Volltreffer MAXIs“<br />
(für Kinder von zwei bis sechs Jahren)<br />
Sonntag, 27.1.<br />
09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />
Mittwoch, 30.1.<br />
19.30 Uhr Bibelstunde<br />
Donnerstag, 31.1.<br />
09.00 Uhr Krabbelgruppe „Volltreffer“ mit Frühstück<br />
(für Eltern mit Kindern bis drei Jahre)<br />
Evangelisch-methodistische<br />
Kirche <strong>Beierfeld</strong><br />
AugustBebelStr. 74 – Tel. 03774/63922<br />
Mittwoch, 16.1.<br />
19.30 Uhr Gebetsabend<br />
Donnerstag, 17.1.<br />
19.30 Uhr Gebetsabend<br />
Sonntag, 20.1.<br />
09.30 Uhr Allianz-Gottesdienst in der Christuskirche; parallel<br />
Kindergottesdienst<br />
Samstag, 19.1.<br />
08.30 Uhr Männerkreis mit Frühstück<br />
Sonntag, 27.1.<br />
09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />
19.00 Uhr Gebetskreis<br />
Donnerstag, 31.1.<br />
19.00 Uhr Bibelstunde<br />
Landeskirchliche Gemeinschaft <strong>Beierfeld</strong><br />
Bockweg 5<br />
Sonntag, 20.01.<br />
Allianzgottesdienst<br />
Mittwoch, 23.01.<br />
19.00 Uhr Bibelstunde<br />
Sonntag, 27.01.<br />
17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde<br />
Sonntag, 03.02.<br />
17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde<br />
Montag, 04.02.<br />
15.00 Uhr Frauenstunde
Spiegelwaldbote<br />
Römisch-Katholische<br />
Kirche Schwarzenberg<br />
Graulsteig 4 – Tel. 03774/23379<br />
Mittwoch, 16.01.<br />
18.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />
Donnerstag, 17.01.<br />
09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe/Seniorenmesse<br />
Freitag, 18.01.<br />
18.15 Uhr <strong>Grünhain</strong> (ev. Gemeindesaal): Hl. Messe<br />
Sonntag, 20.01.<br />
09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />
Mittwoch, 23.01.<br />
09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />
Donnerstag, 24.01.<br />
09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe/Seniorenmesse<br />
Samstag, 26.01.<br />
17.30 Uhr <strong>Beierfeld</strong> (ev. Gemeindesaal): Hl. Messe<br />
Sonntag, 27.01.<br />
09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />
Mittwoch, 30.01.<br />
18.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />
Donnerstag, 31.01.<br />
09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe/Seniorenmesse<br />
Freitag, 01.02.<br />
18.15 Uhr <strong>Grünhain</strong> (ev. Gemeindesaal): Hl. Messe<br />
Samstag, 02.02.<br />
17.30 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />
Sonntag, 03.02.<br />
09.00 Uhr Schwarzenberg: Hl. Messe<br />
Faschingsverein <strong>Beierfeld</strong> e.V.<br />
„20 Jahre um die Welt – Maskenball in <strong>Beierfeld</strong>!“ –<br />
heißt es zur Jubiläumssaison in <strong>Beierfeld</strong><br />
Wie jedes Jahr werden viele fleißige Helfer binnen kürzester Zeit<br />
die Spiegelwaldhalle für die Faschingsfete umfunktionieren.<br />
Alle großen und kleinen Narren, die mit uns feiern möchten, begrüßt<br />
der Elferrat an folgenden Terminen:<br />
Samstag, 2.2.<strong>2013</strong><br />
Einlass: 18.00 Uhr<br />
Freitag, 8.2.<strong>2013</strong><br />
Kinderfasching<br />
Eintritt: 11,00 EUR<br />
Einlass: 14.00 Uhr<br />
Mittwoch, 6.2.<strong>2013</strong><br />
Eintritt frei!<br />
Fasching für Junggebliebene (Geheimtipp)<br />
Einlass: 14.30 Uhr<br />
Samstag, 9.2.<strong>2013</strong><br />
Eintritt: 8,00 EUR<br />
Einlass: 18.00 Uhr Eintritt: 11,00 EUR<br />
In diesem Sinne: „20 Jahre ... Hut ab – Maske auf!“<br />
Oliver Wogenstein<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Kulturhistorischer Förderverein<br />
<strong>Beierfeld</strong> e.V.<br />
Rekordkulisse zur Weihnachtsnacht im Kerzenschein<br />
9<br />
Das traditionelle Weihnachtskonzert in der Peter-Pauls-Kirche in<br />
<strong>Beierfeld</strong> fand am Sonntag, dem 23. Dezember 2012, um 20.00 Uhr<br />
bei mildem Wetter vor ca. 300 Besuchern statt.<br />
Im Rahmen der „Weihnachtsnacht im Kerzenschein“ erklangen unter<br />
dem Motto „Losst uns wie der Weihnachten feiern wie ze unnrer<br />
Kinnerzeit“ erzgebirgische Weisen und Teile der Alten Zwönitzer<br />
Christmette, dargeboten von der Gesangs- und Instrumentalgruppe<br />
„Zwäntzer Maad“.<br />
Zwei Zugaben durch die Gesangs- und Instrumentalgruppe<br />
„Zwäntzer Maad“ und die zahlreichen Spenden kündeten sowohl<br />
von der hohen Qualität der Darbietung als auch von der Zufriedenheit<br />
der Besucher.<br />
Recht herzlichen Dank all jenen, welche durch ihre Arbeitsleistung<br />
zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben oder durch<br />
eine Spende ihre Liebe zu dieser Kirche bekundeten.<br />
Fortsetzung Chronik des Kulturhistorischen<br />
Fördervereins <strong>Beierfeld</strong> e.V.<br />
(Teil 10)<br />
Im Februar 2011 erfolgte der Kauf von weinrotem Dekostoff vom<br />
Stoff-Haase Lößnitz zur Abdeckung unserer 150 Stühle.<br />
Während der Jahreshauptversammlung wurde am 4. März 2011 in<br />
offener Wahl im Block mit 25 Ja-Stimmen Frau Karin Hahn einstimmig<br />
zur 2. Vorsitzenden gewählt. Die Nachwahl der Schatzmeisterin<br />
konnte krankheitsbedingt nicht stattfinden. Die Nachwahl der<br />
Schatzmeisterin erfolgt in einer weiteren Vollversammlung.<br />
Im März baute die Zimmerei Günther Wiedrich eine Wärmedämmung<br />
im Dachboden der Kirche ein. Dazu erfolgte der abschnittsweise<br />
Rückbau der bereits verlegten Dielung in Eigenleistung.<br />
Das traditionelle Frühlingskonzert in der Peter-Pauls-Kirche in<br />
<strong>Beierfeld</strong> fand am Sonntag, dem 15. Mai 2011, um 17.00 Uhr statt.<br />
Unter dem Motto „Willkommen schöner Jüngling!“ erklang ein<br />
bunter Reigen von Frühlingsliedern, dargeboten vom Ensemble<br />
Consenza aus Dresden unter musikalischer Leitung von Friedemann<br />
Condé.<br />
Ensemble Consenza.<br />
Die gesangliche Leistung des Ensembles wurde vom Publikum mit<br />
viel Beifall honoriert. Aus unerklärlichen Gründen besuchten leider<br />
nur ca. 30 Personen diese anspruchsvolle Veranstaltung bei einem<br />
Eintrittspreis von 10 €.
10<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Am Sonnabend, dem 18. Juni 2011, fand um 15.00 Uhr zum elften<br />
Mal unser Konzert mit dem „CONVIVIUM MUSICUM CHEMNICEN-<br />
SE“ und dem sich im Pfarrgarten anschließenden traditionellen<br />
„Kantoreischmaus“ statt. Die 124 Besucher erlebten in der Kirche<br />
wieder einen ausgesprochenen musikalischen Genuss. Die 8 Musiker<br />
aus Chemnitz unter Leitung von Hans-Hermann Schmidt unter<br />
Mitwirkung der Sopranistin Antje Gebhardt-Randazzo boten diesmal<br />
ein Programm unter dem Motto: „... denn alles will den grünen<br />
Esel sehn!“ Die Wahrheit braucht die Anmut der Fabel ... (Lessing.)<br />
CONVIVIUM MUSICUM CHEMNICENSE mit der Sopranistin Antje Gebhardt<br />
Randazzo.<br />
Wie in den vergangenen Jahren luden die Mitglieder des Vereins<br />
anschließend zu einem selbst angerichteten Essen in den Pfarrgarten<br />
ein. Das CONVIVIUM MUSICUM CHEMNICENSE übernahm<br />
dazu ab 17.15 Uhr gemeinsam mit Mitgliedern der Kirchenchöre<br />
aus <strong>Beierfeld</strong> und <strong>Grünhain</strong> die „Musicallische Taffelbedienung“.<br />
Durch die Verteilung von Liedtexten gelang der gemeinsame<br />
Gesang der beiden Kirchenchöre mit den Besuchern. Auch das<br />
angenehme kühle und trockene Wetter trug zum Gelingen der<br />
Veranstaltung bei.<br />
Die Außentür zum Religionsraum an der Giebelseite der Kirche<br />
wurde durch die Tischlerei Johannes Friedrich erneuert. Ebenso<br />
erfolgte die Kürzung der Zugangstür an der Giebelseite.<br />
Zum 7. Mal fanden unsere Kunst- und Kulturtage vom 4. bis<br />
11. September in der Peter-Pauls-Kirche <strong>Beierfeld</strong> statt. Im Mittelpunkt<br />
stand eine Ausstellung von Gemälden und Kunstwerken von<br />
Künstlern aus unserer Region. Die Ausstellung mit Sektempfang<br />
wurde von der 2. Vorsitzenden des Vereins Frau Hahn und dem<br />
stellvertretenden Bürgermeister Herrn Espig am Sonntag, dem<br />
4. September, um 18.00 Uhr eröffnet. Der Bürgermeister und<br />
1. Vorsitzende Herr Rudler war leider erkrankt.<br />
Die neue Außentür zum Religionsraum.<br />
Während der Vernissage.<br />
Spiegelwaldbote<br />
Am Montag, Dienstag und Donnerstag konnten sich 150 Kinder<br />
der Grundschule Sonnenleithe, des Kinderhortes <strong>Beierfeld</strong>, der<br />
Lernförderschule Sonnenleithe und der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong> in<br />
unserer Peter-Pauls-Kirche kreativ an der Bemalung von Tontalern<br />
beteiligen, die sie anschließend mit nach Hause nehmen durften.<br />
Außerdem erhielten die Kinder Informationen über die Kirche und<br />
diskutierten über die ausgestellten Kunstwerke. Diese Aktion fand<br />
sehr großen Zuspruch sowohl bei den Kindern als auch bei den<br />
Erziehern und Lehrern.<br />
Kinder beim Malen in der PeterPaulsKirche.
Spiegelwaldbote<br />
Der Heimatnachmittag am Mittwoch, dem 7. September, fand um<br />
15.00 Uhr statt. Vorher gab es für die Senioren Kaffee und Kuchen,<br />
diesmal erstmalig in der Kirche selbst. Der Kuchen wurde von Schülern<br />
der Mittelschule <strong>Beierfeld</strong> gebacken und angeboten. 100 Besucher<br />
erfreuten sich dann an einem fröhlichen Hutzennachmittag<br />
mit Geschichten und Liedern aus der Seele des Erzgebirges, gestaltet<br />
von Hanna Roßner und Stephan Malzdorf.<br />
Auch das am Donnerstag, dem 8. September, 20.00 Uhr, vor 61 Besuchern<br />
stattgefundene Konzert mit dem Annette Illig Projekt mit<br />
Musik, Tanz & Schauspiel fand regen Zuspruch. Mehrere Zugaben<br />
am Ende des Abends waren erforderlich.<br />
Annette Illig im Konzert.<br />
Ein weiterer Höhepunkt war die gemeinsam mit vielen namhaften<br />
Künstlern unserer Region durchgeführte Kunstnacht am Freitag,<br />
dem 9. September, 19.00 Uhr, mit den Annaberger Kammersolisten.<br />
Die Soiree (festliches Essen) wurde unter dem Titel „Weinfest<br />
am Sächsischen Hofe – Speisen wie August der Starke“ vom<br />
Gourmet-Küchenmeister Rainer Wiesner und seiner Mannschaft<br />
kredenzt.<br />
Die während der Kunstnacht stattgefundene Versteigerung von<br />
Gemälden und Kunstwerken erbrachte ein Rekordergebnis von<br />
1850,00 €.<br />
Im Rahmen dieser Kunstnacht erfüllte der Verein zusätzlich zur<br />
Erhaltung der Kirche einen sozialen Zweck durch die Bereitstellung<br />
einer Plattform für die Versteigerung bzw. den Verkauf von<br />
Kunstwerken, deren Ertrag zu 90 % den Künstlern zugutekommt.<br />
Den Abschluss der Kunst- und Kulturtage bildete der Tag des offenen<br />
Denkmals. Am Sonntag, dem 11. September, besuchten<br />
50 Personen unsere Kirche und bewunderten oder kauften die<br />
ausgestellten Gemälde und Kunstwerke.<br />
Während der 7. Kunst- und Kulturtage konnte auch die im neuen<br />
Glanz erstrahlende Loge der Gewerkschaft (Vorstand) der Hütte<br />
Silberhoffnung bewundert werden. Die Reparaturverglasungsarbeiten<br />
an der Loge wurden von der Bau- und Möbeltischlerei<br />
Johannes Friedrich und die Malerarbeiten vom Meisterbetrieb des<br />
Malerhandwerks Knut Schäffner durchgeführt. Gesponsert wurden<br />
die obengenannten Arbeiten von unseren Vereinsmitgliedern<br />
Gralf und Elke Popken aus Nordenham.<br />
Die erste wieder instandgesetzte Loge auf der westlichen Nordempore<br />
unserer Peter-Pauls-Kirche ist die kulturhistorisch interessanteste<br />
Loge. Sie berührt die Wirtschaftsgeschichte <strong>Beierfeld</strong>s.<br />
Die Loge ist das letzte gegenständliche Zeugnis dieser Hütte.<br />
Die erneuerte Loge der Hütte Silberhoffnung.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
11<br />
Die Anfänge dieses Hüttenbetriebes, der in der Montangeschichte<br />
des Erzgebirges eine wesentliche Rolle spielte, reichen bis ins<br />
15. Jh. zurück. Der Einbau der Loge in die Kirche erfolgte in der<br />
Zeit zwischen 1768 (Errichtung des Emporenabschnittes) und 1782<br />
(Inschrift im Inneren der Loge vom 17. September 1782.) Der Bau<br />
der Loge fällt in die Zeit des Wirkens der beiden Hüttenbesitzer<br />
Emanuel Köhler und Christian Friedrich Köhler (Vater und Sohn).<br />
Nach Abnahme der geschnitzten Kartusche von der Loge kam das<br />
auf dem Foto zu sehende gemalte Medaillon zum Vorschein.<br />
Während der Klosterführung.<br />
Am Sonnabend, dem 17. September 2011, erfolgte eine Tagesfahrt<br />
mit einem Reisebus der Firma Weidtmann-Reisen nach Eberbach<br />
bei Eltville am Rhein zum Besuch des dortigen Zisterzienserklos-
12<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
ters. Am Vormittag erlebten die 26 Teilnehmer eine Führung durch<br />
das Kloster mit anschließender Weinverkostung.<br />
Am Nachmittag besuchten wir den Steinbergkeller, den modernsten<br />
Weinkeller Europas. Das Mittagessen nahmen wir in der<br />
Klosterschänke ein.<br />
Am 26. November 2011 beteiligte sich der Verein am <strong>Beierfeld</strong>er<br />
Weihnachtsmarkt im Rahmen eines gemeinsamen Standes mit der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>.<br />
Die schrittweise Orgelrestaurierung konnte beginnen dank der<br />
Förderung durch das LRA Erzgebirgskreis. Der Auftrag wurde an<br />
den Vogtländischen Orgelbau Thomas Wolf aus Limbach vergeben.<br />
Im Rahmen des 1. Bauabschnittes erfolgte der Abtransport<br />
des Orgelprospektes und des Orgelwerkes aus der Kirche in die<br />
Werkstatt des Orgelbauers. Es erfolgt zunächst die Säuberung und<br />
tischlerseitige Aufarbeitung des Orgelwerkes und -prospektes.<br />
Besuch beim Vogtländischen Orgelbau Thomas Wolf in Limbach/Vogtl.<br />
am 7. Dezember 2011.<br />
Am Freitag, dem 23.12., fand das traditionelle Weihnachtskonzert<br />
um 20.00 Uhr statt. Unter dem Motto „Weihnachtsnacht im Kerzenschein“<br />
erklang vor ca. 250 Besuchern ein weihnachtliches Programm,<br />
dargeboten vom „Glück Auf“ Bergchor Schneeberg unter<br />
Leitung von Herrn Jürgen Weber.<br />
Mit ihrem Weihnachtsprogramm, gespickt mit lustigen Weihnachtsgeschichten,<br />
brachte der seit 126 Jahren bestehende 4-stimmige<br />
„Glück Auf“-Bergchor Schneeberg dem Publikum die Tradition<br />
des Erzgebirges und die Freude der Weihnachtszeit näher.<br />
Freuen konnten sich die Besucher auch über die Außenbeleuchtung<br />
der Kirche vom B&V Beschallungs & Veranstaltungs-Service<br />
Marian Lengwenus aus Zwickau, über den vom Förderverein angeschafften<br />
Auftrittsbelag, Farbe bordeaux mit einer Fläche von<br />
12 m² vom Raumausstatter Thomas Müller aus <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />
zum Schutz der Grabplatten vor dem Altar und über die vom<br />
<strong>Beierfeld</strong>er Klempnermeister Hermann Anger gefertigten drei kupfernen<br />
Kerzenständer.<br />
Es wurde bisher vieles getan, aber große Aufgaben stehen noch<br />
vor uns. Weitere Aufgaben sind die Restaurierung der Orgel, des<br />
Altars, der Emporenbilder und des Geläutes. Nicht zu vergessen<br />
sind auch die tausend kleinen Dinge, die an der Kirche noch zu<br />
machen sind, die eben auch in ihrer Summe noch einen gewaltigen<br />
Geldbedarf erfordern.<br />
Recht herzlichen Dank all jenen, welche durch ihre Arbeitsleistung<br />
oder eine Spende ihre Liebe zu dieser Kirche bekundeten.<br />
Mit ihrer Unterstützung haben jene Menschen maßgeblich dazu<br />
beigetragen, ein Stück <strong>Beierfeld</strong>er Zeitgeschichte zu erhalten und<br />
mit neuem Leben zu erfüllen.<br />
Spiegelwaldbote<br />
Nachrichten aus dem DRK-Ortsverein <strong>Beierfeld</strong><br />
Nächster Rot-Kreuz-Tag:<br />
Dienstag, den 22. Januar und 12. Februar <strong>2013</strong>, um 18.00 Uhr im<br />
Schulungsraum des Ortsvereins<br />
Sächsisches Rot-Kreuz-Museum:<br />
Samstagsöffnungszeit:<br />
2. Februar <strong>2013</strong> von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Montag und Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr<br />
und nach Voranmeldung<br />
(Einlass bis 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit)<br />
Weitere Informationen unter Tel. 03774/509333 oder unter<br />
www.drk-beierfeld.de.<br />
Mitstreiter gesucht!<br />
Die Mitglieder der Museumsgruppe des Rot-Kreuz-Museums<br />
<strong>Beierfeld</strong> suchen auch <strong>2013</strong> weitere Mitstreiter. Wir bieten eine<br />
interessante, abwechslungsreiche und ehrenamtliche Freizeitgestaltung<br />
im Sächsischen Rot-Kreuz-Museum <strong>Beierfeld</strong> an. Aufgabenbereiche<br />
sind z. B. Vorbereitung von Ausstellungen, Museumsführungen,<br />
Internetrecherchen, Registrierung und Archivierung<br />
von Museumsbeständen sowie Museumspädagogik. Genauso gehören<br />
Weiterbildungen, Besichtigungen von anderen Rot-Kreuz-<br />
Museen und staatlichen Museen dazu.<br />
Gesucht werden rüstige Vorruheständler, Rentner, aber auch alle<br />
anderen Interessierten, die Zeit und Lust haben, ihre Freizeit sinnvoll<br />
zu gestalten.<br />
Es müssen nicht unbedingt Kenntnisse auf medizinischem,<br />
pädagogischem oder computertechnischem Gebiet vorhanden<br />
sein. Wir finden für jeden ein Betätigungsfeld.<br />
Interessenten können sich beim Sächsischen Rot-Kreuz-Museum<br />
<strong>Beierfeld</strong> per Telefon 03774/509333 oder abends 03774/61693<br />
oder per Mail: museum@drk-beierfeld.de melden.<br />
Ausbildungszentrum:<br />
Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“:<br />
Samstag, 2. Februar <strong>2013</strong>, im Ausbildungszentrum <strong>Beierfeld</strong><br />
Beginn: 8.00 Uhr – Ende: ca. 15.00 Uhr<br />
Anmeldungen werden im DRK-Ausbildungszentrum in Aue, Wettiner<br />
Straße 4, Telefon 03771/550019, von Herrn Mehlhorn entgegengenommen.<br />
Information des Vorstandes:<br />
Sächsischer DRK-Präsident Dr. Lehmann verstorben<br />
Plötzlich und unerwartet verstarb am 3. Januar <strong>2013</strong> unser Präsident<br />
des DRK-Landesverbades Sachsen e.V. Dr. Eginhardt Lehmann<br />
wirkte über 57 Jahre im DRK mit. Im vergangenen Jahr wurde er<br />
wiederholt ins Präsidentenamt gewählt. Dr. Lehmann nahm er jede<br />
Gelegenheit war, unserem Museum einen Besuch abzustatten. Ob<br />
bei Ausstellungseröffnung oder beim Tag der Sachsen fand er immer<br />
Zeit für ein persönliches Wort. Wir werden sein Andenken auch<br />
in unserem Museum aufrechterhalten. Unsere Gedanken sind in<br />
diesen schweren Stunden auch bei seiner Familie.
Spiegelwaldbote<br />
Besuch von Dr. Lehmann (m.) im Sächsischen RotKreuzMuseum <strong>Beierfeld</strong><br />
gemeinsam mit DRKEhrenpräsident Prof. Dr. Brückner (re.) im Gespräch<br />
mit Museumsleiter Kamerad André Uebe im Oktober 2009.<br />
Blutspende<br />
18.01.<strong>2013</strong>, Freitag<br />
14.00 –<br />
19.00 Uhr <strong>Beierfeld</strong>, Fritz-Körner-Haus<br />
01.02.<strong>2013</strong>, Freitag<br />
15.00 –<br />
18.30 Uhr <strong>Grünhain</strong>, Gymnastikraum, Zwönitzer Straße 38<br />
08.02.<strong>2013</strong>, Freitag<br />
15.00 –<br />
18.00 Uhr Antonsthal, Grundschule<br />
22.02.<strong>2013</strong>, Freitag<br />
12.30 –<br />
19.00 Uhr <strong>Beierfeld</strong>, Fritz-Körner-Haus<br />
02.03.<strong>2013</strong>, Samstag<br />
08.30 –<br />
12.30 Uhr Schwarzenberg, Ringcenter<br />
Wer darf Blut spenden?<br />
Alle gesunden Bürger im Alter von 18 bis 65 Jahren. Beraten Sie<br />
sich mit Ihrem Hausarzt.<br />
Vor jeder Spende sollte der Spender reichlich (1 Liter) trinken (Säfte,<br />
Kaffee etc.), keinen Alkohol und keine fettreiche Nahrung zu sich<br />
nehmen.<br />
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Personalausweis und Ihren Blutspender-Pass<br />
mitbringen.<br />
Bei jeder Blutspende werden Blutdruck und Puls gemessen sowie<br />
verschiedene Blutwerte überprüft und Tests durchgeführt.<br />
Kinder bis 18 Jahren können pro Spender (Eltern) zur kostenlosen<br />
Blutgruppenbestimmung mitgebracht werden.<br />
Weitere Informationen über die kostenlose Rufnummer<br />
0800/1194911 oder beim DRK-Ortsverein <strong>Beierfeld</strong>, Tel.<br />
03774/509333, oder www.drk-beierfeld.de.<br />
DRK-Kreisverband Aue-SZB<br />
Seniorenclub <strong>Beierfeld</strong><br />
Weihnachtszeit im Seniorenclub<br />
Die Adventszeit begannen wir mit einer Ausfahrt nach Satzungen.<br />
Bei Ankunft in der Gaststätte „Erbgericht“ war bereits der Kaffeetisch<br />
mit Stollen für uns gedeckt. Anschließend erfreuten uns<br />
die „Flöhataler“ – eine Kulturgruppe aus Olbernhau – mit Musik,<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
13<br />
erzgebirgischen Liedern und teils besinnlichen und humorvollen<br />
Einlagen. Der Beifall bewies, dass es allen sehr gut gefallen hat.<br />
Kaum war die Zugabe verklungen, stand schon das Abendbrot auf<br />
dem Tisch – eine Bewirtung und Bedienung, die keine Wünsche<br />
offen ließ.<br />
Draußen dunkelte es schon, als wir die Heimfahrt durch die wunderschön<br />
beleuchteten Dörfer und Städte antraten. Besonders<br />
beeindruckt waren wir von dem Abstecher in das kleine Dörfchen<br />
Mauersberg, dessen Lichterpracht mitsamt der angestrahlten kleinen<br />
Kirche wohl einmalig ist. Mit Recht sind wir das Weihnachtsland<br />
und stolz auf unser Erzgebirge.<br />
Eine Woche später trafen wir uns bei Schneegestöber zu unserer<br />
traditionellen Weihnachtsfeier im Erzhof zum Mittagessen.<br />
Kinder unserer Grundschule erfreuten uns mit Liedern, Gedichten<br />
und dem Auftritt eines kleinen Weihnachtsmannes.<br />
Viel Applaus war der Dank für diesen gelungenen Spaß.<br />
Nach dem Kaffeetrinken mit frischem Stollenkuchen sorgten „De<br />
Spaakörble“ aus Lauter mit Musik, ihren Liedern und „Schnorken“<br />
für richtige Gemütlichkeit. Es wurde gesungen, gelacht und geschunkelt<br />
wie in einer „Hutznstub“ üblich.<br />
Vor Eintritt der Dunkelheit traten wir per Auto oder zu Fuß den<br />
Heimweg an.<br />
Den Abschluss unserer Veranstaltungen bildet alljährlich eine besinnliche<br />
„Stille Stunde“ unter musikalische Begleitung des „Collegium<br />
musicum“ aus Schwarzenberg.<br />
Diese Veranstaltung wurde vor zig Jahren von unserer damaligen<br />
Vorsitzenden, Frau Ruth Junghans, ins Leben gerufen und erfreut<br />
sich noch immer großer Beliebtheit.<br />
Wir wünschen allen Senioren und Freunden unseres Clubs für das<br />
neue Jahr ein gute Gesundheit und Wohlergehen.<br />
Senioren, die ihren Alltag bereichern und sich etwas Abwechslung<br />
wünschen, sind in unseren Reihen jederzeit herzlich willkommen.<br />
Wir treffen uns jeweils mittwochs – 14 Uhr – im Fritz-Körner-Haus<br />
in <strong>Beierfeld</strong>.<br />
Schauen Sie doch mal vorbei!<br />
Seniorenclub <strong>Beierfeld</strong><br />
Charlotte Brennig<br />
Veranstaltung Januar <strong>2013</strong><br />
Mittwoch, 16.01.<br />
14 Uhr Rechenschaftslegung und Jahresrückblick<br />
Mittwoch, 23.01.<br />
14 Uhr Lustig geht´s ins neue Jahr mit unserem beliebten<br />
Spielenachmittag<br />
Mittwoch, 30.01.<br />
14 Uhr Heute treiben wir Sport<br />
Mittwoch, 06.02.<br />
14 Uhr Spielenachmittag<br />
<strong>Grünhain</strong>er Kegelsportverein<br />
Kegeln um die Weihnachtsgans<br />
Das traditionelle Weihnachtsganskegeln 2012 des <strong>Grünhain</strong>er<br />
Kegelsportvereins fand am 1. Dezember statt. 32 Kegler gingen<br />
an den Start. Bei den Erwachsenen (aktiv) gewann Armin Leischel<br />
mit 70 Punkten vor Michael Ehnert (68) und Thomas Müller (65).
14<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Bei den Erwachsenen (passiv) siegte wie im Vorjahr Ralf Bendiks<br />
(65) vor Heinz Näcke (58) und Klaus Reichl (57). Bei den Kindern<br />
(passiv) gewann Robin Ulbricht (40) vor Nico Seidenschwarz (21)<br />
und Nico Näcke (24).<br />
Beim Sonderpreis um die beste Hausnummer platzierten sich<br />
bei den Erwachsenen:<br />
1. Armin Leischel 9 8 4 7<br />
2. Marco Ulbricht 8 8 7 5<br />
3. Jürgen Lang 8 7 5 6<br />
Ein besonderes Dankeschön gilt der Fleischerei Reinwardt aus<br />
<strong>Grünhain</strong>, die jede Menge Festtagsbraten sponserte.<br />
Heinz Näcke, Robin Ulbricht und Armin Leischel (v. l.) gehörten zu den<br />
Besten beim Kegeln um den Weihnachtsbraten.<br />
Foto: Marco Ulbricht<br />
Heinz-Rossmark-Wanderpokal<br />
Das letzte Turnier des Jahres, der Heinz-Rossmark-Pokal, fand am<br />
27. Dezember 2012 statt. Als letzter von neun Teilnehmern konnte<br />
sich Mario Uebe mit sehr guten 303 Punkten bei 2 x 25 in die Vollen<br />
und dem besten letzten Wurf über zwei Bahnen den Wanderpokal<br />
zum ersten Mal sichern.<br />
Ergebnisse:<br />
1. Mario Uebe 303<br />
2. Florian Keller 303<br />
3. Carsten Wendler 300<br />
4. René Ulbricht 297<br />
5. Armin Leischel 291<br />
Allen Sponsoren ein recht herzliches Dankeschön.<br />
Armin Leischel<br />
SAV <strong>Grünhain</strong>-Schwarzenberg e. V.<br />
Rückblick 2012<br />
Wie in jedem Jahr werden auch 2012 viele tolle Momente und<br />
sportliche Höhepunkte in Erinnerung bleiben. Trotz aller guten<br />
Vorsätze am Jahresanfang blieb der SAV aber auch in diesem Jahr<br />
nicht von Enttäuschungen gefeit.<br />
Spiegelwaldbote<br />
Mit dem kleinen, schon zur Tradition gewordenen Rückblick<br />
sollen nochmals einige super Erfolge in Erinnerung gerufen werden.<br />
Januar<br />
Mit großer Freude bekamen die Leistungsträger des Vereins von<br />
der Firma Turck aus <strong>Beierfeld</strong> 17 Trainingsanzüge überreicht. Diese<br />
waren vom größten Wert, da die Alten schon in den 19er-Jahren<br />
gekauft wurden. Die Mädels versprachen, wieder alles zu geben,<br />
um das Ansehen des erzgebirgischen Vereins zu festigen und auszubauen.<br />
Februar<br />
Im den Winterferien wurden unsere D- und E-Kader Sachsens wieder<br />
für die kommenden Aufgaben von den Trainern und Choreografen<br />
fit gemacht.<br />
März<br />
Beim Frühlingsturnier in Dresden siegten am Podest Lisa Grimm,<br />
Helen Ebert und Charlene Wolf und vollzogen einen optimistischen<br />
Auftakt ins Wettkampfjahr.<br />
Mit 2 x Gold, 1x Silber und 4x Bronze kamen die Mädels von den<br />
Landesmeisterschaften und Ostdeutschen Meisterschaften aus<br />
Hoyerswerda zurück.<br />
Helen Ebert wurde Ostdeutsche und Landesmeisterin der Jugend<br />
am Podest. Bronze ging an Charlene Wolf in der Schülerklasse.<br />
Mit den gezeigten Leistungen konnten sich auch 2012 wieder unsere<br />
Mädels für die deutschen Meisterschaften der Schüler, Jugend<br />
und Junioren qualifizieren.<br />
Bei der Wahl der beliebten Nachwuchssportler des Erzgebirgskreises<br />
gingen Helen, Nora und Charlene überraschend als Sieger in<br />
der Kategorie Mannschaften hervor. Lisa Grimm wurde in der Einzelkonkurrenz<br />
Zweite. Der Dank für diesen sensationellen Erfolg<br />
gebührt den Lesern der „Freien Presse“, welche ihre Stimme für<br />
unsere Akrobaten in großer Zahl gaben.<br />
April<br />
Unsere Mädels ließen es sich nicht nehmen, der Nachwuchstrainerin<br />
Kerstin Goll zum 50. Geburtstag mit einer kleinen Show zu gratulieren.<br />
Dies fand großen Anklang beim anwesenden Publikum.<br />
Beim Nachwuchsturnier der Schüler in Ottendorf-Okrilla kamen<br />
Vivien Dinstuhl und Sophie Reimann mit der Silbermedaille nach<br />
Hause.<br />
Als Akromaus 2012 wurde verdient Kira Lorenz geehrt. Sie turnte<br />
die meisten Schweizer.
Spiegelwaldbote<br />
Mai<br />
Die erfolgreiche Teilnahme an den Deutschen Schülermeisterschaften<br />
in Friedberg war für Ersila Curri, Emma Schippel, Kira Lorenz,<br />
Kim Lorenz und Charlene Wolf ein Erlebnis.<br />
Über Platz 6 und 10 am Podest von Charlene und Kim sowie tolle<br />
Plätze im Mittelfeld konnte der Verein sich freuen.<br />
Der Wegfall unserer besten Damengruppe, welche noch etwas Zeit<br />
zur Reife brauchte, versetzte unsere Sportanhänger und Freunde<br />
der Sportakrobatik in Erstaunen.<br />
Der Neuanfang als Damenpaar von Nora Reimann und Kira Lorenz<br />
sowie Helen Ebert mit Charlene Wolf gelang durch den Einsatz der<br />
Trainer erfolgreich.<br />
Auf Grund ihrer herausragenden Leistungen am Podest wurde<br />
Lisa Grimm zum Sportass 2012 des Sächsischen Turnverbandes<br />
gekrönt.<br />
Juni<br />
Lisa Grimm und Kim Lorenz erkämpften den Erzgebirgsmeister<br />
2012 in der Sportakrobatik.<br />
In Vorbereitung der Deutschen Meisterschaften im Oktober konnten<br />
für die beiden Mädels wieder Erfolgschoreografinnen gewonnen<br />
werden.<br />
Dies zahlte sich schon beim Start zur Landesmeisterschaft der Junioren<br />
im September aus.<br />
August<br />
Mit tollen Leistungen und mit der Unterstützung der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
der großen Kreisstadt Schwarzenberg beendeten die Mädels<br />
das Trainingslager in der Ritter-Georg-Halle in Schwarzenberg.<br />
September<br />
Super Leistungen zeigten Lisa und Kim bei den Landesmeisterschaften<br />
in der Juniorenklasse als Neueinsteiger. Mit neuen Choreografien<br />
erkämpften die Mädels den dreifachen Titel in Balance,<br />
Tempo und im Mehrkampf.<br />
Oktober<br />
Gut gerüstet waren Lisa Grimm und Kim Lorenz beim Start der<br />
deutschen Juniorenmeisterschaften in Ebersbach/Baden-Württemberg.<br />
Ihr Optimismus war mit tollen, unerwarteten 6., 5. und 4. Rängen<br />
in Tempo, Balance und Mehrkampf berechtigt und löste große<br />
Freude aus.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
15<br />
Beim Start am Podest der Junioren waren viele gleichwertige Damen<br />
zu sehen.<br />
Zum wiederholten Male krönte Lisa ihre stetige Leistungsbereitschaft<br />
mit dem sensationellen Deutschen Vizemeister. Die Begeisterung<br />
der Eltern und Trainer war riesig.<br />
November<br />
Mit einem Ständchen ehrten unsere Mädels Karl-Heinz zum 60. Geburtstag.<br />
Er nahm die Präsente und Ehrungen gerührt entgegen.<br />
Ein großes Starterfeld erwartete unsere Mädels beim internationalen<br />
Turnier im Prag. Mit 2. Plätzen überzeugten Lisa Grimm und<br />
Kim Lorenz in der Meisterklasse sowie Ersila Curri, Emma Schippel<br />
und Kira Lorenz in der Schülerklasse.<br />
Eine nur kleine Abordnung, geschuldet der Vorbereitung zum<br />
12. Erzgebirgscup, nahm in Dresden am Nikolausturnier teil.<br />
Mit einer nicht zu erwartenden Silbermedaille kehrte unsere Damengruppe<br />
der Schülernachwuchsklasse, Clara Blechschmidt,<br />
Yolantha Thoß und Leonie Laberke, nach Hause zurück.<br />
Auch mit dem Sieg als Damenduo hatte unser Damenpaar der<br />
Nachwuchsklasse Jugend Stefanie Sandig mit Doppelstarterin<br />
Clara wohl nicht gerechnet. Sie machten sich zum Abschluss ihrer<br />
gemeinsamen Trainingsarbeit das schönste Geschenk.<br />
Dezember<br />
Zum Highlight des Jahres aber wurde für 14 Teams aus ganz<br />
Deutschland der nun schon 12. Erzgebirgscup in der Ritter-Georg-<br />
Halle.<br />
Auch beim Jahresabschluss gelang es unseren tollen Mädels wieder,<br />
in eindrucksvoller Manier Medaillen zu sammeln.<br />
Die Silbermedaille ging bei den Damenduos KAT A an unser stark<br />
verbessertes Duo Lisa Grimm und Kim Lorenz. In der KAT B wurden<br />
Helen Ebert und Charlene Wolf unseren Hoffnungen gerecht und<br />
komplettierten mit tollen Leistungen den Erfolg der Mädels aus<br />
Schwarzenberg, Langenberg und Markersbach. Mit nur 0,1 Punkten<br />
Rückstand nach einer sehr synchronen Kombiübung mussten<br />
sich Nora und Kira mit Rang 4 begnügen.<br />
Starter Erzgebirgscup.
16<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Einen spektakulären Showauftritt hatten u. a. die Turnerfrauen aus<br />
<strong>Grünhain</strong>, die älteste war 80 Jahre alt, die Karo Dancers, die Tänzer<br />
von Keen on Rhythm, die Tänzer vom T.A.C. Schwarzenberg, Akrobaten<br />
vom Sportensemble Chemnitz sowie Künstler aus Baden-<br />
Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Auch die Oldis<br />
waren wieder mit tollen Darbietungen dabei.<br />
Mit 20 Programmpunkten repräsentierte der Nachwuchs und das<br />
Showteam vom SAV Schwarzenberg seine große Vielseitigkeit.<br />
Nach nun 45 Jahren des Bestehens verfügt der SAV über einen<br />
großen Kleiderschrank, der jedes Jahr um tolle Kostüme erweitert<br />
wird und bei vielen Aufsehen erregte.<br />
Spiegelwaldbote<br />
Wir danken unseren Sponsoren, Eltern und Freunden der Sportakrobaten<br />
für ihr Engagement für den Verein.<br />
Danken möchten wir auch unseren Trainern Kerstin Goll, Jana Mages<br />
und Eileen Werner für die engagierte Trainingsarbeit sowie unserem<br />
Webbi Steffen Ebert für die Gestaltung unserer einzigartigen<br />
Homepage.<br />
KarlHeinz und Regine Schreier<br />
Veranstalter:<br />
<strong>Grünhain</strong>er Sportverein e. V.<br />
<strong>Grünhain</strong>er Sportverein e.V.<br />
Termin:<br />
Sonnabend, 9. Februar <strong>2013</strong><br />
Abfahrtslauf:<br />
Wintersportfest in <strong>Grünhain</strong><br />
Am Röhrenweg (16/17 – Schneise)<br />
ab 9.30 Uhr Training<br />
ab 10.00 Uhr 2 Wertungsläufe<br />
Langlauf:<br />
Start und Ziel am Sportplatz<br />
13.30 bis 15.30 Uhr<br />
3 km für AK:<br />
Kinder 6 – 8 Jahre<br />
9 – 11 Jahre<br />
12 – 13 Jahre<br />
6 km für AK:<br />
Jugend 14 – 16 Jahre und<br />
17 –18 Jahre<br />
Erwachsene<br />
3 km für AK:<br />
19 – 30 Jahre<br />
31 – 40 Jahre<br />
41 – 50 Jahre<br />
51 – 60 Jahre<br />
Senioren ab 61 Jahre<br />
Teilnehmer:<br />
Die Wettkämpfe sind offen für alle Interessenten aus dem Kreisgebiet<br />
Aue-Schwarzenberg.
Spiegelwaldbote<br />
Urkunden aus dem Knopf der Peter Pauls-Kirche<br />
Teil 5<br />
Mit dem Mittagsläuten wurde am Dienstag, dem 17. Juni 1997, die<br />
altehrwürdige Peter-Pauls-Kirche mit einem Kostenaufwand von<br />
15.000 DM neu gekrönt. Im Rahmen der laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />
wurden Schäden festgestellt, so dass auch der Turm<br />
zum Großteil erneuert werden musste.<br />
Bei einer kleinen Feierstunde dankten Pfarrer Andreas Richter und<br />
Bürgermeister Joachim Rudler den anwesenden Handwerkern,<br />
Kirchenvorstandsmitgliedern, Fördervereinsmitgliedern und Bürgerinnen<br />
und Bürgern für die bisher geleistete Arbeit.<br />
Schon am 13. Mai 1997 wurden vom Klempnermeister Klinder und<br />
Dachdeckermeister Voigt die Turmkugel und die Stange mit Hahn<br />
von der alten Kirche abgenommen. Die Schriften in der Kapsel befanden<br />
sich in einem erstaunlich guten Zustand und wurden am<br />
17. Juni 1997 mit Beigabe weiterer Dokumente in die von Herrn<br />
Klinder neu gefertigte Kugel eingelegt.<br />
Anschließend erhielt unsere alte Kirche wieder ihre Bekrönung mit<br />
Kugel und Wetterhahn, der von der Firma Schürer neu hergestellt<br />
wurde.<br />
Da der Inhalt der 1997 in die Kapsel neu eingelegten Schriftstücke<br />
bereits in den Spiegelwaldboten Nr.: 7 - 10/1998 veröffentlicht<br />
wurde, möchte ich hier die Artikelreihe zu den Urkunden aus dem<br />
Knopf der Peter-Pauls-Kirche beschließen.<br />
Thomas Brandenburg<br />
„Tag der offenen Tür“<br />
am Clemens-Winkler-Gymnasium<br />
Mehr als Schule – Das Clemens-Winkler-Gymnasium Aue<br />
öffnet seine Türen<br />
Am 01.03.13 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4<br />
der Grundschulen ihre Bildungsempfehlung. Eltern und Schüler<br />
stehen dann vor der wichtigen Entscheidung, den weiteren Bildungsweg<br />
des Kindes zu bestimmen.<br />
Ist die Ausbildung am Gymnasium vorgesehen, können Eltern ihre<br />
Kinder bis zum 08.03.13 am Clemens-Winkler-Gymnasium anmelden.<br />
Um eine fundierte und optimale Entscheidung treffen können,<br />
laden die Schüler, Lehrer, Eltern sowie der Förderverein des Auer<br />
Gymnasiums alle Interessenten zu einem Besuch während des<br />
„Tages der offenen Tür“<br />
am Dienstag, dem 19.02.13,<br />
15:30 – 19:30 Uhr<br />
recht herzlich ein.<br />
Bei einer Schulführung oder einem individuellen Rundgang können<br />
sich alle Gäste von dem neu gestalteten Schulhaus, den Klassenräumen<br />
sowie den modernen Unterrichtsvoraussetzungen<br />
des Gymnasiums überzeugen und über die Profile (naturwissen-<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
17<br />
schaftlich, gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich) bzw. über<br />
die Angebotsvielfalt in der Fremdsprachenausbildung (Englisch,<br />
Französisch, Spanisch, Latein und Russisch) informieren.<br />
Eine Vorstellung des Projektes „Sportklasse“, welches im Schul -<br />
jahr <strong>2013</strong>/14 in der Klassenstufe 5 fortgesetzt wird, erfolgt<br />
ebenso.<br />
Die anwesenden Gymnasiasten, Lehrer sowie die Schulleitung helfen<br />
sehr gern bei der Klärung von Fragen rund um den gymnasialen<br />
Bildungsweg sowie den Schulalltag (einschließlich der zahlreichen<br />
Ganztagesangebote).<br />
Schüler und Lehrer des CWG Aue geben zudem lebendige Einblicke<br />
in die erfolgreiche schulische Arbeit. Dazu zählen u. a. die<br />
Präsentation verschiedener Projekte, das internationale Café, die<br />
Durchführung verschiedener Experimente, die Anwendung verschiedener<br />
künstlerischer Drucktechniken, … u.v.m.<br />
Wir laden Schüler sowie Eltern recht herzlich ein und würden uns<br />
sehr freuen, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.<br />
Anzeige<br />
Dieses Programm der Herkuleskeule „Leise flehen meine Glieder”,<br />
welches schon einmal wegen Krankheit verschoben werden<br />
musste, wird nun am 19.01.13 die Besucher mit Sicherheit begeistern.<br />
Zwerchfellerschütternd und berührend zugleich gestehen drei<br />
Rentner, dass die Zukunft hinter ihnen liegt. Die Freiheit bestand<br />
immer aus Zwängen, das Glück hinterließ immer Wunden, der<br />
Kampf um die Liebe war Krampf, der Sex war strapaziös, die Ehe<br />
ein Missverständnis.<br />
Das Schönste war immer das Schlimmste. Ob es in zwanzig<br />
Jahren Rente erst ab 80 und dafür Arbeitslosigkeit ab<br />
40 gibt, Benzinpreise teurer und Fernsehprogramme billiger<br />
werden – in ihrem Alter kann man sich nur noch nützlich machen,<br />
indem man das geforderte “sozialverträgliche Frühableben”<br />
fordert.<br />
Bis sie ihre Kraft spüren: Wir sind 20 Millionen … Mal skurril komisch,<br />
mal leise melancholisch blicken in diesem mit Kritiker- und<br />
Zuschauerlogen bedachten Kabarettprogramm, das Wolfgang<br />
Schaller in Zusammenarbeit mit Peter Ensikat schrieb, Brigitte<br />
Heinrich, Michael Rümmler und Detlef Nier, begleitet von der Jens-<br />
Wagner-Band, auf aktuelle Probleme unserer Gesellschaft.
18<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Hinweis zum Amtsblatt<br />
Sie halten nun die letzte Ausgabe des Amtsblattes „Der Spiegelwaldbote“<br />
für Bernsbach in den Händen. Die Herausgabe zweier<br />
getrennter Amtsblätter – also des „Spiegelwaldboten“ und des<br />
Mitteilungsblattes der <strong>Stadt</strong> Lauter – macht sich im Januar noch<br />
notwendig, da die neue Bekanntmachungssatzung noch in den<br />
bisherigen Amtsblättern veröffentlicht werden muss.<br />
Ab Februar können Sie sich dann auf das Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong><br />
Lauter-Bernsbach freuen. Hier finden Sie gewohnt amtliche Bekanntmachungen,<br />
Informationen aus Schulen und Kindergärten<br />
und Kirchen, Vereinsmitteilungen und Veranstaltungshinweise.<br />
Für Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin<br />
in der Bibliothek in Bernsbach, Frau Mikolajetz, Tel. 03774 1522-18,<br />
und E-Mail-presse@bernsbach.de.<br />
Lauter, wie wir es sehen<br />
Im <strong>Stadt</strong>anzeiger von Lauter erscheint ein Artikel von Herbert<br />
Kragel über unseren Ort und seine Bewohner, verbunden mit der<br />
Bitte, einen ebensolchen über Lauter zu verfassen. Nun, dieser Bitte<br />
kommen wir sehr gerne nach.<br />
Wo wohnen die meisten Sachsen? Diese Frage gab mir als Kind<br />
lange Zeit Rätsel auf. Na, in Lauter – Lauter/Sachsen. Obwohl wir<br />
ja alle in Sachsen wohnen und viele von uns Erzgebirger sind, gibt<br />
es eben auch noch Lauterer.<br />
Wenn man nach Besonderheiten und Merkmalen von Lauter fragt,<br />
kommt meist als Antwort: Vugelbeertroppen, Schwerteremaille,<br />
Spankörble und Dichterwinkel.<br />
Aber ist das alles? Sicher nicht. Als vor rund 850 Jahren die ersten<br />
Siedler sich in der „Hellen Aue“ eine bleibende Wohnstatt schufen,<br />
war neben der Sicherung des Nahrungserwerbs auch das geistliche<br />
Wohl der Menschen ein wichtiger Punkt. Schon frühzeitig besaß<br />
Lauter eine einfache Kirche, bis 1628 ein Neubau errichtet wurde.<br />
Einige Lauterer pilgerten wohl auch ins nahe Kloster <strong>Grünhain</strong> und<br />
kamen dabei auch durch Bernsbach, wo so manches Mädchenherz<br />
gebrochen wurde. Obwohl das Schwarzwasser zwei Herrschaftsgebiete<br />
teilte, war es nie eine Trennlinie, an seinen Ufern wurde<br />
gefischt, auf dem Fluss geflößt und an Stelle einer einfachen Furt<br />
wohl auch sehr früh eine Brücke gebaut. Bereits auf der Öderschen<br />
Karte (um 1600) befand sich an der Stelle der heutigen Schwarzwasserbrücke<br />
„eine Brig“, die unsere beiden Orte verband. Eine<br />
der ältesten ansässigen Familien, die Reinwarts, waren sowohl in<br />
Lauter als auch in Bernsbach als Müller und Gutsinhaber ansässig.<br />
Anfangs war Lauter ein reines Bauerndorf, doch es kamen Handwerker,<br />
Köhler und Bergleute hinzu. Genau wie Bernsbach hatte<br />
Lauter im 30-jährigen Krieg viel zu leiden. Zur Zeit der Napoleonischen<br />
Kriege kampierte eine russische Einheit in Lauter, die sowohl<br />
dort als auch in Bernsbach plünderte und brandschatzte.<br />
Mit dem Bau der Eisenbahn 1858 begann der wirtschaftliche Aufschwung,<br />
der schon mit der Vitriolherstellung einen ersten Höhepunkt<br />
erreicht hatte. Die industrielle Produktion hielt Einzug<br />
und es entstanden Email- und Maschinenfabriken, Wäsche- und<br />
Papierbetriebe.<br />
Einen Schwerpunkt bildete die Korbwarenfertigung und einige<br />
Bernsbacher gingen „zum Landmann“ auf Arbeit. Lauterer Fabrikanten<br />
(z.B. Fa. Gnüchtel) unterstützten die in Entstehung begriffene<br />
Landeskirchliche Gemeinschaft in Bernsbach, und schon<br />
zeitig gab es eine Verbindung zwischen Lauter und Bernsbach in<br />
Spiegelwaldbote<br />
der Ev.-methodistischen Kirche, welche auch noch heute existiert.<br />
Natürlich gab und gibt es auch viele verwandtschaftliche Verbindungen.<br />
Lauterer „Gunge“ kamen zum Tanz in den „Grünen Baum“<br />
und Bernsbacher „Maadle“ zog es nach Lauter zum „Schwofen“.<br />
Handfeste Auseinandersetzungen gab es natürlich auch einmal.<br />
Ein Fall ist bekannt, wo ein Bernsbacher vor seinem Hause „von<br />
wütenden Trunkenbolden“ aus Lauter mit Zaunlatten zu Tode geprügelt<br />
wurde.<br />
Seit nunmehr 10 Jahren besteht die Schulzweckvereinbarung zwischen<br />
der Mittelschule Lauter und der Grundschule Bernsbach.<br />
Zum Wohle der Kinder?!<br />
Sowohl der Blick von Lauter nach Bernsbach, als auch umgekehrt,<br />
entbietet unseren Augen eine Landschaft, die ihres gleichen sucht.<br />
Weder können die Bernsbacher sagen: „Wir blicken auf Lauter herab“,<br />
noch können die Lauterer antworten: „Wir müssen zu euch<br />
hinauf schauen. Es gibt überall wunderschöne „Flackle und Ecken“,<br />
es gilt sie nur zu suchen, zu erwandern und zu befahren.<br />
Wenn auch die festliche Vereinigung unserer beiden Orte in einem<br />
würdigeren Rahmen als in einem Bierzelt hätte geschehen können,<br />
so soll in Zukunft immer das Verbindende im Vordergrund stehen.<br />
<strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach, Gott segne diese Verbindung zum Wohle<br />
der Menschen, die darin leben.<br />
Glück auf!<br />
Matthias Herrmann<br />
im Auftrag des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach<br />
Straßenplanung für Straßenbau und Verkehr<br />
Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz<br />
(Straßenbaubehörde)<br />
Bekanntmachung<br />
Straßenplanung für die Bundesstraße 101 –<br />
Ausbau in Lauter, Knotenpunkt mit der Auer Straße<br />
Vorarbeiten auf Grundstücken<br />
Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach,<br />
der Gemarkung Lauter, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />
und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvorhaben<br />
durchzuführen.<br />
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen in<br />
Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf verschiedenen<br />
Grundstücken in der Zeit<br />
vom 28. Januar <strong>2013</strong> bis 3. Mai <strong>2013</strong><br />
Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar Vermessungsarbeiten.<br />
Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch<br />
Beauftragte der Straßenbauverwaltung betreten und ggf. befahren<br />
werden.<br />
Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Lauter betroffen:<br />
568/3, 561/3, 561/4, 560 n, 560 m, 560 l, 560 k, 560 e, 560 p, 560 q,<br />
1124, 1153, 1154, 1158, 1157, 1155, 1147, 560/4, 560 r, 569/9, 569/8,<br />
570 a, 581, 581 z, 581 e, 581 t, 581/6, 581/5, 569/7, 584, 584 c, 584 d,<br />
585, 586, 581 a, 581 b, 581 c, 581 d, 589 c, 589/7, 589/6, 589/8, 589/4,<br />
589/9, 588/6, 588/5, 604/8, 1144 b, 588 a, 589 a, 590/11.<br />
Eine Dokumentation mit der Darstellung (Auszug aus der Liegenschaftskatasterflurkarte)<br />
zur Lage des von den Arbeiten betroffenen<br />
Gebietes kann im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />
Zschopau, Sitz Chemnitz, während der Dienststunden<br />
eingesehen werden.
Spiegelwaldbote<br />
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen,<br />
hat das Bundesfernstraßengesetz (§ 16a FSrG) und das Sächsische<br />
Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet,<br />
sie zu dulden.<br />
Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden<br />
schonend behandelt.<br />
Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile<br />
werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste<br />
Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:<br />
Landesamt für Straßenbau und Verkehr<br />
Niederlassung Zschopau<br />
Sitz Chemnitz<br />
Abteilung 2<br />
Referat 21 - Planung<br />
Postfach 929<br />
09009 Chemnitz<br />
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht<br />
werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der<br />
Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.<br />
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der<br />
geplanten Straße entschieden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach<br />
seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />
Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz,<br />
eingelegt werden.<br />
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />
dem<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner<br />
Str. 19a, 01099 Dresden,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen,<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen,<br />
Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig,<br />
Maximilianallee 3, 04129 Leipzig,<br />
• Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung<br />
Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen<br />
eingelegt werden.<br />
Michael Stritzke<br />
Niederlassungsleiter<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Wahl zum Bürgermeister am 14.04.<strong>2013</strong><br />
sowie für eine etwaige Neuwahl am 05.05.<strong>2013</strong><br />
in der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />
I. Zu wählen ist der Bürgermeister für die <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach.<br />
Jeder Wahlvorschlag darf höchstens einen Bewerber beinhalten.<br />
Für jeden Wahlvorschlag ist eine Mindestanzahl von 60 Unterstützungsunterschriften<br />
notwendig.<br />
Die Stelle des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach ist hauptamtlich.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
19<br />
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese<br />
Wahl - frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und<br />
spätestens am 18.03.<strong>2013</strong> bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden<br />
des Gemeindewahlausschusses schriftlich einzureichen. Die<br />
Einreichung hat zu erfolgen bei:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Herr Matthias Mehlhorn<br />
Rathausstraße 11<br />
08315 LauterBernsbach<br />
2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen<br />
und auch von Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />
3. Bei einer etwaigen Neuwahl des Bürgermeisters können<br />
Wahlvorschläge ab dem 16.04.<strong>2013</strong> bis spätestens 18.04.<strong>2013</strong>,<br />
18.00 Uhr, eingereicht werden. Wahlvorschläge für die erste<br />
Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis<br />
18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden.<br />
III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen<br />
Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den<br />
Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in<br />
§ 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im<br />
§ 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen<br />
beizufügen.<br />
2. Jeder Bewerber für die Wahl hat eine schriftliche Erklärung gemäß<br />
§ 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) abzugeben.<br />
3. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen<br />
und Zustimmungserklärungen sind – während<br />
der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Hauptamt<br />
Rathausstraße 11<br />
08315 LauterBernsbach<br />
IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften<br />
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter I. angegebenen<br />
Mindestzahl, von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />
des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber<br />
des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).<br />
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung<br />
des Wahlvorschlages bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Rathausstraße 11<br />
08315 LauterBernsbach<br />
oder<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung LauterBernsbach<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Straße der Einheit 5<br />
08315 LauterBernsbach<br />
während der üblichen Öffnungszeiten für die Wahl bis<br />
18.03.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, und bei etwaiger Neuwahl vom<br />
15.04.<strong>2013</strong> bis 18.04.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, geleistet werden. Die<br />
Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.<br />
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen<br />
Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor<br />
einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben<br />
dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens<br />
am 18.04.<strong>2013</strong> schriftlich zu beantragen; dabei sind<br />
die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
20<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag<br />
vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemeinderat/<strong>Stadt</strong>rat<br />
vertreten ist, bedarf jedoch keiner Unterstützungsunterschriften;<br />
dies gilt entsprechend für den<br />
Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der<br />
Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem<br />
Gemeinderat/<strong>Stadt</strong>rat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören,<br />
unterschrieben ist.<br />
Lauter-Bernsbach, 16.01.<strong>2013</strong><br />
T. Kunzmann<br />
Amtsverweser<br />
Satzung<br />
über die Form der öffentlichen Bekanntmachung<br />
und der ortsüblichen Bekanntgabe<br />
der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />
(Bekanntmachungssatzung – BekS)<br />
Präambel<br />
Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März<br />
2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. 159), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />
Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562, 563), und der<br />
§§ 2, 6, 8 und 10 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums<br />
des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen<br />
(Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom<br />
19. Dezember 1997 (GVBl. 1998 S. 19) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />
Lauter-Bernsbach am 10.01.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />
erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen<br />
bestehen, durch Einrücken in das Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> Lauter-<br />
Bernsbach, dem „Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach“. Als<br />
Tag der Veröffentlichung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.<br />
(2) Ortsübliche Bekanntmachungen nach bundes- und landesrechtlichen<br />
Vorschriften erfolgen in der für öffentliche Bekanntmachungen<br />
vorgeschriebenen Form.<br />
§ 2<br />
Ersatzbekanntmachung<br />
(1) Sind Pläne oder zeichnerische Darstellungen, insbesondere Karten,<br />
Bestandteile einer Rechtsverordnung oder Satzung, können<br />
sie dadurch bekannt gemacht werden, dass<br />
a) ihr wesentlicher Inhalt in der Rechtsverordnung oder Satzung<br />
umschrieben wird,<br />
b) sie an einer bestimmten Verwaltungsstelle zur kostenlosen<br />
Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten, mindestens<br />
aber wöchentlich 20 Stunden, für die Dauer von mindestens<br />
zwei Wochen niedergelegt werden und<br />
c) hierauf bei der Bekanntmachung der Rechtsverordnung oder<br />
Satzung hingewiesen wird.<br />
(2) Absatz 1 gilt für sonstige öffentliche Bekanntmachungen entsprechend.<br />
Spiegelwaldbote<br />
§ 3<br />
Ortsübliche Bekanntgabe<br />
(1) Die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehene ortsübliche Bekanntgabe<br />
erfolgt, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes<br />
bestimmt ist, durch Anschlag an den Verkündigungstafeln<br />
vor dem Verwaltungsgebäude I (Rathausstraße 11) und vor dem<br />
Verwaltungsgebäude II (Straße der Einheit 5). Der Anschlag erfolgt<br />
in vollem Wortlaut während der Dauer von mindestens 5 vollen<br />
Tagen.<br />
(2) Der Tag der Veröffentlichung ist auf dem Original der jeweiligen<br />
Bekanntgabe urkundlich zu vermerken.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Form der öffentlichen<br />
Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der <strong>Stadt</strong><br />
Lauter/Sa. vom 23.03.1999 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der<br />
<strong>Stadt</strong> Lauter vom 01.04.1999), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung<br />
vom 17.12.2003 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt<br />
der <strong>Stadt</strong> Lauter vom 02.04.2004), und die Satzung über die Form<br />
der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Bernsbach vom<br />
03.08.1998 (veröffentlicht im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“<br />
vom 12.08.1998), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung<br />
zur Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der<br />
Gemeinde Bernsbach vom 25.05.2000 (veröffentlicht im Amtsblatt<br />
„Der Spiegelwaldbote“ vom 16.08.2000), außer Kraft.<br />
ausgefertigt:<br />
Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />
Kunzmann<br />
Amtsverweser<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />
von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />
sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-<br />
GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO benannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />
der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht worden ist.
Spiegelwaldbote<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
ausgefertigt: Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />
Kunzmann<br />
Amtsverweser<br />
Hauptsatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />
Auf Grund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber.<br />
159), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. Oktober<br />
2012 (SächsGVBl. S. 562, 563), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter-<br />
Bernsbach am 10.01.<strong>2013</strong> mit der Mehrheit der Stimmen seiner<br />
Mitglieder die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
Abschnitt I<br />
Organe der <strong>Stadt</strong><br />
§ 1<br />
Organe der <strong>Stadt</strong><br />
Organe der <strong>Stadt</strong> sind der <strong>Stadt</strong>rat und der Bürgermeister.<br />
Abschnitt II<br />
<strong>Stadt</strong>rat<br />
§ 2<br />
Rechtsstellung und Aufgaben<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan<br />
der <strong>Stadt</strong>. Er führt die Bezeichnung <strong>Stadt</strong>rat. Der <strong>Stadt</strong>rat legt die<br />
Grundsätze für die Verwaltung der <strong>Stadt</strong> fest und entscheidet über<br />
alle Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong>, soweit nicht der Bürgermeister<br />
kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der <strong>Stadt</strong>rat bestimmte Angelegenheiten<br />
überträgt. Der <strong>Stadt</strong>rat überwacht die Ausführung<br />
seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.<br />
§ 3<br />
Zusammensetzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
(1) Der <strong>Stadt</strong>rat besteht aus den <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister<br />
als Vorsitzenden.<br />
(2) Nach dem Stand vom 01.01.<strong>2013</strong> beträgt die Einwohnerzahl der<br />
<strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach 9.137 Einwohner. Die Zahl der <strong>Stadt</strong>räte<br />
wird bis zur ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates nach der Vereinigung der<br />
<strong>Stadt</strong> Lauter und der Gemeinde Bernsbach auf 32 festgelegt. Nach<br />
der ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates wird die Zahl der <strong>Stadt</strong>räte gemäß<br />
§ 29 Abs. 2 i. V. m. § 29 Abs. 3 SächsGemO auf 22 festgelegt.<br />
Abschnitt III<br />
Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates<br />
§ 4<br />
Beratende Ausschüsse<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat kann bei Bedarf gem. § 43 Abs. 1 SächsGemO für bestimmte<br />
Gebiete beratende Ausschüsse bilden. Über die Besetzung<br />
des jeweiligen Ausschusses entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat unter<br />
Anwendung der Vorschriften des § 42 SächsGemO.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
21<br />
§ 5<br />
Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben<br />
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:<br />
1. der Verwaltungsausschuss,<br />
2. der Technische Ausschuss.<br />
(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht bis zur ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates<br />
nach der Vereinigung der <strong>Stadt</strong> Lauter und der Gemeinde<br />
Bernsbach aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 16 weiteren<br />
Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates. Nach der ersten Wahl des <strong>Stadt</strong>rates<br />
wird die Zahl der Ausschussmitglieder auf 11 festgelegt. Der<br />
<strong>Stadt</strong>rat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in gleicher<br />
Zahl widerruflich aus seiner Mitte.<br />
(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6<br />
und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung<br />
übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind der Verwaltungsausschuss<br />
und der Technische Ausschuss zuständig für:<br />
1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit<br />
der Betrag im Einzelfall mehr als 20.000,00 Euro, aber<br />
nicht mehr als 70.000,00 Euro beträgt,<br />
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben von mehr als 4.000,00 Euro, aber nicht mehr<br />
als 7.000,00 Euro im Einzelfall.<br />
Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen<br />
wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen<br />
Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit<br />
ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen<br />
bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.<br />
(4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die <strong>Stadt</strong> von besonderer<br />
Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die<br />
Angelegenheit dem <strong>Stadt</strong>rat zur Beschlussfassung unterbreiten.<br />
Lehnt der <strong>Stadt</strong>rat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige<br />
beschließende Ausschuss.<br />
(5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem <strong>Stadt</strong>rat nach<br />
§ 41 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden<br />
Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung<br />
zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind,<br />
müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder<br />
des <strong>Stadt</strong>rates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur<br />
Vorberatung überwiesen werden.<br />
§ 6<br />
Aufgaben des Verwaltungsausschusses<br />
(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende<br />
Aufgabengebiete:<br />
1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,<br />
2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten,<br />
3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz,<br />
4. soziale und kulturelle Angelegenheiten,<br />
5. Gesundheitsangelegenheiten,<br />
6. Marktangelegenheiten,<br />
7. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschließlich<br />
der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.<br />
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der<br />
Verwaltungsausschuss über:<br />
1. die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Beschäftigten<br />
der Entgeltgruppen 6 bis 8 TVöD, soweit es sich<br />
nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt,<br />
2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen<br />
Zuschüssen von mehr als 500,00 Euro, aber nicht mehr<br />
als 2.500,00 Euro im Einzelfall,
22<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
3. die Stundung von Forderungen von mehr als 2 Monaten<br />
bis zu 6 Monaten ab 1.500,00 € bis in unbeschränkte Höhe,<br />
von mehr als 6 Monaten bis zu einem Höchstbetrag von<br />
50.000,00 €,<br />
4. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> oder die Niederschlagung<br />
solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten<br />
und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht<br />
oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen<br />
das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> im Einzelfall mehr als 5.000,00<br />
Euro, aber nicht mehr als 25.000,00 Euro beträgt,<br />
5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und<br />
Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten,<br />
wenn der Wert mehr als 500,00 Euro, aber nicht mehr als<br />
2.500,00 Euro im Einzelfall beträgt,<br />
6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />
Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />
von mehr als 1.000,00 Euro aber nicht mehr als 2.500,00 Euro<br />
im Einzelfall,<br />
7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als<br />
1.000,00 Euro aber nicht mehr als 5.000,00 Euro im Einzelfall,<br />
8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 6 Abs. 1 der<br />
Technische Ausschuss zuständig ist.<br />
§ 7<br />
Aufgaben des Technischen Ausschusses<br />
(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende<br />
Aufgabengebiete:<br />
1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung,<br />
Städtebauförderung),<br />
2. Versorgung und Entsorgung,<br />
3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen,<br />
Bauhof, Fuhrpark,<br />
4. Verkehrswesen,<br />
5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz,<br />
6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,<br />
7. technische Verwaltung kommunaler Gebäude,<br />
8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,<br />
9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.<br />
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der<br />
Technische Ausschuss über:<br />
1. die Erklärung des Einvernehmens der <strong>Stadt</strong> bei der Entscheidung<br />
über<br />
a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,<br />
b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />
c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes,<br />
d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile,<br />
e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die<br />
jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung<br />
der <strong>Stadt</strong> nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder<br />
von besonderer Wichtigkeit ist,<br />
f) die Zulassung von Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches<br />
eines Bebauungsplanes,<br />
g) die nachbarliche Stellungnahme zu Bauvorhaben,<br />
h) die Zustimmung als Grundstückseigentümer zu Bauvorhaben<br />
von Nutzern kommunaler Grundstücke,<br />
Spiegelwaldbote<br />
i) Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und Teilungsgenehmigung<br />
bei Bauvorhaben mit einem Wertumfang von 10.000,00 Euro<br />
bis 500.000,00 Euro,<br />
2. die Ausführung von kommunalen Bauvorhaben (Baubeschluss)<br />
und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe<br />
von Lieferungen und Leistungen entsprechend VOB und<br />
VOL für die Bauausführung (Vergabebeschluss) bei voraussichtlichen<br />
Gesamtkosten nach § 4 Abs. 3.<br />
Abschnitt IV<br />
Bürgermeister<br />
§ 8<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates und Leiter der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung. Er vertritt die <strong>Stadt</strong>.<br />
(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine<br />
Amtszeit beträgt sieben Jahre.<br />
§ 9<br />
Aufgaben des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben<br />
und den ordnungsmäßigen Gang der <strong>Stadt</strong>verwaltung verantwortlich<br />
und regelt die innere Organisation der <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />
Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden<br />
Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom<br />
<strong>Stadt</strong>rat übertragenen Aufgaben.<br />
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />
dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der<br />
laufenden Verwaltung handelt:<br />
1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis<br />
zum Betrag von 20.000,00 Euro im Einzelfall,<br />
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven<br />
bis zu 4.000,00 Euro im Einzelfall,<br />
3. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beschäftigten<br />
der Entgeltgruppen 1 – 5 TVöD, Aushilfsbeschäftigten,<br />
Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung<br />
stehenden Personen,<br />
4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen<br />
sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen<br />
im Rahmen der vom <strong>Stadt</strong>rat erlassenen Richtlinien,<br />
5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen<br />
Zuschüssen bis zu 500,00 Euro im Einzelfall,<br />
6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Monaten<br />
in unbeschränkter Höhe, bis zu 6 Monaten und bis zu einem<br />
Höchstbetrag von 1.500,00 Euro,<br />
7. den Verzicht auf Ansprüche der <strong>Stadt</strong> und die Niederschlagung<br />
solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten<br />
und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht<br />
oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen<br />
das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> im Einzelfall nicht mehr als<br />
5.000,00 Euro beträgt,<br />
8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und<br />
Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten<br />
im Wert bis zu 500,00 Euro im Einzelfall,<br />
9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />
von 1.000,00 Euro im Einzelfall,<br />
10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 1.000,00<br />
Euro im Einzelfall,
Spiegelwaldbote<br />
11. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften<br />
und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen<br />
und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden<br />
Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von<br />
2.500,00 Euro nicht übersteigen,<br />
12. die Erteilung des Einvernehmens der <strong>Stadt</strong> gemäß § 7 Abs. 2<br />
Ziffer 1 bei Bauvorhaben bis 10.000,00 € Wertumfang,<br />
13. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden<br />
für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel<br />
des Baugesetzbuches. Vor Versagen der Genehmigung ist der<br />
Technische Ausschuss zu hören,<br />
14. das Zins- und Schuldmanagement.<br />
§ 10<br />
Stellvertretung des Bürgermeisters<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat bestellt aus seiner Mitte 2 Stellvertreter des Bürgermeisters.<br />
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.<br />
§ 11<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
(1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum/zur Gleichstellungsbeauftragten.<br />
Der/Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt seine/ihre<br />
Aufgaben im Ehrenamt.<br />
(2) Aufgabe des/der Gleichstellungsbeauftragten ist es, bei allen<br />
Vorhaben in der <strong>Stadt</strong> auf die Verwirklichung des Grundrechts der<br />
Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 des<br />
Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere<br />
• die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit von<br />
<strong>Stadt</strong>vertretern und <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie<br />
• die Mitwirkung an Maßnahmen der <strong>Stadt</strong>, die die Gleichstellung<br />
von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf in der beruflichen Lage von Frauen berühren.<br />
(3) Der/Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/ihrer<br />
Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des<br />
Gemeinderates sowie der für seinen/ihren Aufgabenbereich zuständigen<br />
Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Der<br />
Bürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragten/die Gleichstellungsbeauftragte<br />
über geplante Maßnahmen gem. Abs. 2<br />
rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />
Abschnitt V<br />
Mitwirkung der Bürgerschaft<br />
§ 12<br />
Einwohnerversammlung<br />
Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzuberaumen,<br />
wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag<br />
muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten<br />
schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens<br />
5 v. H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet<br />
sein.<br />
§ 13<br />
Bürgerbegehren<br />
Die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 25 SächsGemO<br />
kann schriftlich von Bürgern der <strong>Stadt</strong> beantragt werden (Bürgerbegehren).<br />
Das Bürgerbegehren muss mindestens von 15 v. H. der<br />
Bürger der <strong>Stadt</strong> unterzeichnet sein.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Abschnitt VI<br />
Schlussbestimmungen<br />
23<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten die Hauptsatzung der der <strong>Stadt</strong> Lauter/Sa. vom<br />
20.08.2009 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Lauter vom<br />
09.10.2009) sowie die Hauptsatzung der Gemeinde Bernsbach<br />
vom 21.12.1994 (veröffentlicht im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“<br />
vom 15.02.1995) in Verbindung mit der 1. Änderungssatzung<br />
zur Hauptsatzung der Gemeinde Bernsbach vom 25.02.2000 (veröffentlicht<br />
im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“ vom 16.08.2000)<br />
in Verbindung mit der Satzung zur Anpassung der Satzungen der<br />
Gemeinde Bernsbach an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) vom<br />
25.10.2001 (veröffentlicht im Amtsblatt „Der Spiegelwaldbote“<br />
vom 05.12.2001) außer Kraft.<br />
ausgefertigt:<br />
Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />
Kunzmann<br />
Amtsverweser<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />
von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />
sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-<br />
GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO benannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />
der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
ausgefertigt:<br />
Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />
Kunzmann<br />
Amtsverweser
24<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Geschäftsordnung<br />
für den <strong>Stadt</strong>rat und die Ausschüsse<br />
der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach (GeschäftsO)<br />
Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), rechtsbereinigt mit<br />
Stand vom 27.01.2012, hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach<br />
am 10.01.<strong>2013</strong> folgende Geschäftsordnung beschlossen:<br />
Erster Teil<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Zusammensetzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat besteht aus den <strong>Stadt</strong>räten und dem Bürgermeister<br />
als Vorsitzendem.<br />
§ 2<br />
Fraktionen<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>räte können sich zu Fraktionen zusammenschließen.<br />
Diese sind Organteile des <strong>Stadt</strong>rates. Fraktionen sind auf Dauer<br />
angelegte Zusammenschlüsse von mindestens 2 <strong>Stadt</strong>räten, zwischen<br />
denen eine grundsätzliche politische Übereinstimmung<br />
besteht. Ein <strong>Stadt</strong>rat kann nur einer Fraktion angehören.<br />
(2) Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre<br />
Bezeichnung, der Name des Vorsitzenden, des Stellvertreters sowie<br />
die Namen der Mitglieder sind dem Bürgermeister schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
(3) Im Namen der Fraktion dürfen nur vom Fraktionsvorsitzenden<br />
bzw. dessen Stellvertreter Anträge gestellt bzw. sonstige Erklärungen<br />
abgegeben werden.<br />
(4) Die Fraktionen können die Rechte ausüben, die von einzelnen<br />
<strong>Stadt</strong>räten oder von Gruppen von <strong>Stadt</strong>räten nach der Sächs GemO<br />
ausgeübt werden können. Bei der Wahrnehmung von Antragsrechten<br />
muss die Fraktionsstärke das von der SächsGemO jeweils<br />
bestimmte Quorum erfüllen.<br />
Zweiter Teil<br />
Rechte und Pflichten der <strong>Stadt</strong>räte<br />
§ 3<br />
Rechtsstellung der <strong>Stadt</strong>räte<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>räte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Der Bürgermeister<br />
verpflichtet die <strong>Stadt</strong>räte in der ersten Sitzung öffentlich<br />
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.<br />
(2) Die <strong>Stadt</strong>räte üben ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer freien,<br />
dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. An Verpflichtungen<br />
und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind<br />
sie nicht gebunden.<br />
§ 4<br />
Informations- und Anfragerecht<br />
(1 Ein Viertel der <strong>Stadt</strong>räte kann in allen Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong><br />
verlangen, dass der Bürgermeister den <strong>Stadt</strong>rat informiert und diesem<br />
oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt.<br />
In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.<br />
(2) Jeder <strong>Stadt</strong>rat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in<br />
einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates mündliche Anfragen über einzelne<br />
Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong> richten. Eine Aussprache über Anfragen<br />
findet nicht statt.<br />
(3) Schriftliche Anfragen sind mindestens fünf Werktage vor Beginn<br />
der nächstfolgenden Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates dem Bürgermeister<br />
zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der<br />
Fragesteller es verlangt.<br />
Spiegelwaldbote<br />
(4) Mündliche Anfragen können nach Erledigung der Tagesordnung<br />
der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates an den Bürgermeister gerichtet<br />
werden. Die mündlichen Anfragen sind auf zwei Fragen je Fragesteller<br />
in einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates beschränkt und dürfen sich<br />
nicht auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine<br />
kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf, wenn die<br />
Anfrage mündlich beantwortet wird, jeweils nur eine Zusatzfrage<br />
stellen. Die Zusatzfrage muss in einem unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit der Hauptfrage stehen und darf keine Feststellungen<br />
oder Wertungen enthalten. Ist eine sofortige Beantwortung nicht<br />
möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten<br />
Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates oder auf eine schriftliche Beantwortung<br />
verwiesen werden. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb<br />
angemessener Frist zu erfolgen.<br />
(5) Das Informations- und Akteneinsichtsrecht ist durch die Rechte<br />
Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt<br />
werden. Geheim zu haltende Angelegenheiten nach § 53 Abs. 3<br />
S. 3 SächsGemO dürfen nicht Gegenstand des Informations- und<br />
Akteneinsichtsrechts sein. Anfragen nach Absatz 2 dürfen ferner<br />
zurückgewiesen werden, wenn<br />
a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 entsprechen,<br />
b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller<br />
innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt<br />
wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser Zeit nicht<br />
geändert hat,<br />
c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen<br />
Aufwand verbunden wäre.<br />
§ 5<br />
Mandatsausübung und Verschwiegenheitspflicht<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>räte müssen die ihnen übertragenen Aufgaben uneigennützig<br />
und verantwortungsbewusst erfüllen. Die <strong>Stadt</strong>räte<br />
haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der <strong>Stadt</strong>. <strong>Stadt</strong>räte<br />
dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die <strong>Stadt</strong><br />
nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter<br />
handeln.<br />
(2) Die <strong>Stadt</strong>räte sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten<br />
verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben,<br />
besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist<br />
bzw. die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden (siehe auch<br />
§ 11 Abs. 5). Sie dürfen die Kenntnis von geheimzuhaltenden Angelegenheiten<br />
nicht unbefugt verwerten. Diese Verpflichtungen<br />
bestehen auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />
fort. Die Geheimhaltung kann nur aus Gründen des öffentlichen<br />
Wohls oder zum Schutz berechtigter Interessen Einzelner angeordnet<br />
werden.<br />
Dritter Teil<br />
Geschäftsführung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
Erster Abschnitt<br />
Vorbereitung der Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
§ 6<br />
Einberufung der Sitzung<br />
(1) Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen<br />
Sitzungen.<br />
(2) Der Bürgermeister beruft den <strong>Stadt</strong>rat schriftlich mit angemessener<br />
Frist, in der Regel fünf volle Tage vor dem Sitzungstag, ein<br />
und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind<br />
die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit<br />
nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner<br />
entgegenstehen. Auf eventuell nachzureichende Unterlagen ist
Spiegelwaldbote<br />
gesondert hinzuweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat ist einzuberufen, wenn es<br />
die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im<br />
Monat einberufen werden.<br />
(3) Der <strong>Stadt</strong>rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel<br />
der <strong>Stadt</strong>räte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt.<br />
Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.<br />
(4) In Eilfällen kann der <strong>Stadt</strong>rat ohne Frist, formlos und nur unter<br />
Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.<br />
§ 7<br />
Aufstellen der Tagesordnung<br />
(1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verantwortung<br />
auf.<br />
(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der <strong>Stadt</strong>räte ist ein<br />
Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der<br />
übernächsten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates zu setzen, wenn der <strong>Stadt</strong>rat<br />
den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten<br />
sechs Monate bereits behandelt hat oder wenn sich seit der<br />
Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.<br />
Die Verhandlungsgegenstände müssen in die Zuständigkeit des<br />
<strong>Stadt</strong>rates fallen.<br />
(3) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungsgegenstände<br />
fest und bestimmt unter Beachtung der<br />
gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in<br />
nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen.<br />
(4) Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zum Eintritt in die Sitzung<br />
Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen,<br />
sofern es sich nicht um Verhandlungsgegenstände nach § 6 Abs.<br />
3 und § 7 Abs. 2 handelt.<br />
(5) Der Bürgermeister kann die Tagesordnung ohne Einhaltung der<br />
erforderlichen Ladungsfrist erweitern, sofern die Voraussetzungen<br />
eines Eilfalles gegeben sind.<br />
§ 8<br />
Beratungsunterlagen<br />
(1) Die Beratungsunterlagen sind nur für die <strong>Stadt</strong>räte bestimmt.<br />
Sie sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen<br />
Beschlussvorschlag enthalten. Die Übersendung von Beratungsunterlagen<br />
unterbleibt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte<br />
Interessen Einzelner entgegenstehen. Es liegt im Ermessen des<br />
Bürgermeisters, Beratungsunterlagen für Verhandlungsgegenstände,<br />
die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, nicht<br />
zu übersenden, sondern erst zu Beginn der Sitzung auszureichen<br />
und auch wieder einzuziehen.<br />
(2) Mit den erhaltenen Beratungsunterlagen ist sorgsam umzugehen.<br />
Sie dürfen ohne Zustimmung des Bürgermeisters nicht an<br />
Dritte weitergegeben und – soweit sie nichtöffentlichen Charakters<br />
sind bzw. geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten<br />
– Dritten nicht (vorsätzlich oder fahrlässig) zugänglich gemacht<br />
werden.<br />
§ 9<br />
Ortsübliche Bekanntgabe<br />
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom<br />
Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel fünf volle Tage vor dem<br />
Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der<br />
Einberufung des <strong>Stadt</strong>rates in Eilfällen.<br />
Zweiter Abschnitt<br />
Durchführung der Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
§ 10<br />
Teilnahmepflicht<br />
Die <strong>Stadt</strong>räte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Im<br />
Falle der Verhinderung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
25<br />
ist dies unter Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens jedoch<br />
zu Beginn der Sitzung, dem Bürgermeister mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht<br />
besteht auch für den Fall, dass ein <strong>Stadt</strong>rat die Sitzung<br />
vorzeitig verlassen muss.<br />
§ 11<br />
Öffentlichkeit der Sitzungen<br />
(1) Die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates sind öffentlich, sofern nicht das<br />
öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche<br />
Verhandlung erfordern. Zu den öffentlichen Sitzungen<br />
des <strong>Stadt</strong>rates hat jeder Zutritt, soweit es die räumlichen Möglichkeiten<br />
gestatten. Zuhörer sind – außer bei Einwohnerfragestunden<br />
– nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an der<br />
Verhandlung des <strong>Stadt</strong>rates zu beteiligen.<br />
(2) Während der Sitzung sind Ton- und Bildaufzeichnungen, die<br />
nicht zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift nach § 40 Sächs-<br />
GemO angefertigt werden, nicht gestattet.<br />
(3) Über Anträge aus der Mitte des <strong>Stadt</strong>rates, einen Verhandlungsgegenstand<br />
entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder<br />
nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher<br />
Sitzung beraten und entschieden. Beschließt der <strong>Stadt</strong>rat, einen<br />
Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so<br />
hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten<br />
Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates zu setzen.<br />
(4) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffentlicher<br />
Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl<br />
oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.<br />
(5) Die <strong>Stadt</strong>räte und der Bürgermeister sind zur Verschwiegenheit<br />
über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten<br />
so lange verpflichtet, bis der <strong>Stadt</strong>rat im Einvernehmen mit<br />
dem Bürgermeister die Verschwiegenheitspflicht aufhebt; dies gilt<br />
nicht für Beschlüsse, die nach Absatz 4 bekanntgegeben worden<br />
sind.<br />
§ 12<br />
Sitzordnung<br />
Die <strong>Stadt</strong>räte sitzen entsprechend ihrer Fraktionszugehörigkeit.<br />
Um einen reibungslosen Ablauf der Verhandlung zu gewährleisten,<br />
ist der Bürgermeister berechtigt, die Sitzordnung unter Berücksichtigung<br />
der Fraktionszugehörigkeit festzulegen.<br />
§ 13<br />
Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat<br />
(1) Den Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat führt der Bürgermeister. Er eröffnet und<br />
schließt die Sitzungen und leitet die Verhandlung des <strong>Stadt</strong>rates.<br />
Der Bürgermeister kann die Verhandlungsleitung an einen <strong>Stadt</strong>rat<br />
abgeben.<br />
(2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürgermeisters<br />
übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind mehrere<br />
Stellvertreter bestellt, so sind sie in der gemäß § 54 Abs. 1 Sächs-<br />
GemO festgelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind<br />
alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder sind im<br />
Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche Stellvertreter<br />
verhindert, hat der <strong>Stadt</strong>rat unverzüglich einen oder<br />
mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung<br />
zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste, nicht verhinderte Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates die<br />
Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr.<br />
§ 14<br />
Beschlussfähigkeit des <strong>Stadt</strong>rates<br />
(1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die<br />
ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des<br />
<strong>Stadt</strong>rates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken.
26<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
(2) Der <strong>Stadt</strong>rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller<br />
Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit<br />
von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der <strong>Stadt</strong>rat beschlussfähig,<br />
wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und<br />
stimmberechtigt ist.<br />
(3) Ist der <strong>Stadt</strong>rat nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sitzung<br />
stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder<br />
anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung<br />
der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung<br />
entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind.<br />
(4) Ist der <strong>Stadt</strong>rat wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig,<br />
entscheidet der Bürgermeister an seiner Stelle nach<br />
Anhörung der nicht befangenen <strong>Stadt</strong>räte. Sind auch der Bürgermeister<br />
und seine Stellvertreter befangen, kann der <strong>Stadt</strong>rat ein<br />
stimmberechtigtes Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter<br />
des Bürgermeisters bestellen. Wird kein stimmberechtigtes<br />
Mitglied zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt, schließt<br />
der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt und unterrichtet die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde. Diese kann alsdann einen Beauftragten<br />
bestellen, der den Vorsitz im <strong>Stadt</strong>rat für die anstehende Entscheidung<br />
übernimmt (§ 117 SächsGemO).<br />
§ 15<br />
Befangenheit von Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates<br />
(1) Ein Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der<br />
Befangenheit nach § 20 Abs. 1 SächsGemO zur Folge haben kann,<br />
hat dies unter Angabe des Ausschließungsgrundes vor Beginn der<br />
Beratung über diese Angelegenheit unaufgefordert dem Bürgermeister<br />
mitzuteilen. Wer im Sinne des § 20 SächsGemO befangen<br />
ist, darf weder beratend noch entscheidend in der Angelegenheit<br />
mitwirken und muss den Sitzungsraum verlassen. Ist die Sitzung<br />
öffentlich, darf der befangene <strong>Stadt</strong>rat als Zuhörer in dem für die<br />
Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes anwesend bleiben.<br />
(2) Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall<br />
der <strong>Stadt</strong>rat, und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.<br />
§ 16<br />
Teilnahme an Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates,<br />
Fragerecht von Einwohnern<br />
(1) Der <strong>Stadt</strong>rat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige<br />
zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. An der<br />
Beschlussfassung der Angelegenheit dürfen sich die Geladenen<br />
nicht beteiligen.<br />
(2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der <strong>Stadt</strong>rat<br />
betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben,<br />
ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die<br />
Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung<br />
und Beschlussfassung dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen.<br />
(3) Der <strong>Stadt</strong>rat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und<br />
den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellten Personen<br />
sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen,<br />
Fragen zu Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong> zu stellen oder Anregungen<br />
und Vorschläge zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Zu den<br />
Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Bürgermeister<br />
oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. Ist eine sofortige Beantwortung<br />
nicht möglich, so kann der Fragesteller auf die schriftliche<br />
Beantwortung verwiesen werden. Melden sich mehrere Fragesteller<br />
gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der<br />
Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine<br />
Zusatzfrage zu stellen. Eine Aussprache findet nicht statt.<br />
(4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
einem Bediensteten der <strong>Stadt</strong> übertragen; auf Verlangen des<br />
<strong>Stadt</strong>rates muss er einen solchen zu sachverständigen Auskünften<br />
hinzuziehen.<br />
Spiegelwaldbote<br />
§ 17<br />
Änderung und Erweiterung der Tagesordnung<br />
(1) Der <strong>Stadt</strong>rat kann vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen,<br />
a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern,<br />
b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu verbinden,<br />
c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Verhandlungsgegenstandes<br />
in die nichtöffentliche Sitzung zu<br />
verweisen, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte<br />
Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 Sächs-<br />
GemO erfordern.<br />
(2) Die Tagesordnung kann in der öffentlichen Sitzung durch den<br />
Bürgermeister erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände<br />
handelt, die Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4<br />
SächsGemO sind und alle Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates anwesend sind.<br />
Sind nicht alle <strong>Stadt</strong>räte anwesend, sind die abwesenden <strong>Stadt</strong>räte<br />
in einer Weise frist- und formlos und unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes<br />
zu laden, der sie noch rechtzeitig folgen können<br />
(z. B. durch telefonischen Rundruf). Die Erweiterung ist in die<br />
Niederschrift aufzunehmen.<br />
(3) Die Erweiterung der Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung<br />
durch den Bürgermeister ist zulässig, wenn dem alle <strong>Stadt</strong>räte,<br />
nicht nur die anwesenden, zustimmen.<br />
§ 18<br />
Redeordnung<br />
(1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach<br />
der vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeichnung<br />
des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die<br />
Angelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten,<br />
die auf Antrag von mindestens einem Fünftel der <strong>Stadt</strong>räte auf<br />
die Tagesordnung gesetzt wurde, ist zunächst den Antragstellern<br />
Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen. Im Übrigen<br />
erhält, soweit eine Berichterstattung vorgesehen ist, zunächst der<br />
Berichterstatter das Wort.<br />
(2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Handheben zu melden.<br />
Melden sich mehrere Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates gleichzeitig,<br />
so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen.<br />
Ein Teilnehmer der Beratung darf das Wort erst dann ergreifen,<br />
wenn es ihm vom Bürgermeister erteilt wird.<br />
(3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur<br />
Geschäftsordnung stellen will.<br />
(4) Der Bürgermeister kann nach jedem Redner das Wort ergreifen;<br />
er kann ebenso dem Vortragenden, zugezogenen sachkundigen<br />
Einwohnern, <strong>Stadt</strong>bediensteten oder Sachverständigen jederzeit<br />
das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern.<br />
(5) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens fünf Minuten. Sie<br />
kann durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates verlängert oder verkürzt werden.<br />
Ein Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates darf höchstens zweimal zum selben<br />
Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung<br />
bleiben hiervon unberührt.<br />
§ 19<br />
Anträge zur Geschäftsordnung<br />
(1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied<br />
des <strong>Stadt</strong>rates gestellt werden. Dazu gehören insbesondere<br />
folgende Anträge:<br />
a) auf Schluss der Aussprache,<br />
b) auf Schluss der Rednerliste,<br />
c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister,<br />
d) auf Vertagung,
Spiegelwaldbote<br />
e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung,<br />
f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,<br />
g) auf namentliche oder geheime Abstimmung,<br />
h) auf Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung.<br />
(2) Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Sachberatung.<br />
Außer dem Antragsteller und dem Bürgermeister erhalten<br />
je ein Redner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden<br />
<strong>Stadt</strong>räte Gelegenheit, zu dem Geschäftsordnungsantrag zu<br />
sprechen.<br />
(3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der <strong>Stadt</strong>rat gesondert<br />
vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung<br />
gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitestgehenden<br />
Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister<br />
die Reihenfolge der Abstimmungen.<br />
(4) Ein Antrag auf Schluss der Aussprache oder auf Schluss der Rednerliste<br />
darf erst gestellt werden, wenn jede Fraktion und die keiner<br />
Fraktion angehörenden <strong>Stadt</strong>räte Gelegenheit hatten, einmal zur<br />
Sache zu sprechen. Wird ein Antrag auf Schluss der Aussprache<br />
angenommen, ist die Beratung abzubrechen und Beschluss zu<br />
fassen. Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen,<br />
dürfen nur noch diejenigen <strong>Stadt</strong>räte zur Sache sprechen, die zum<br />
Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind.<br />
§ 20<br />
Sachanträge<br />
(1) Jedes Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand<br />
Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der<br />
Sache herbeizuführen (Sachanträge). Sie sind vor Abschluss der<br />
Aussprache über diesen Verhandlungsgegenstand zu stellen und<br />
müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten.<br />
Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge. § 19 Abs. 3 Satz 2<br />
und 3 gelten entsprechend. Der Vorsitzende kann verlangen, dass<br />
Anträge schriftlich abgefasst werden.<br />
(2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand<br />
oder den Haushalt der <strong>Stadt</strong> nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge),<br />
insbesondere Änderungen der Aufwendungen und<br />
Erträge gegenüber dem Haushaltsplan zur Folge haben, müssen<br />
mit einem nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren<br />
Deckungsvorschlag verbunden werden.<br />
§ 21<br />
Beschlussfassung<br />
(1) Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Der<br />
Bürgermeister ist stimmberechtigt, sofern die SächsGemO nichts<br />
Abweichendes regelt.<br />
(2) Der Bürgermeister hat sich vor jeder Beschlussfassung davon<br />
zu überzeugen, dass der <strong>Stadt</strong>rat beschlussfähig ist.<br />
§ 22<br />
Abstimmungen<br />
(1) Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung erfolgt<br />
durch Handzeichen, soweit nicht der <strong>Stadt</strong>rat im Einzelfall<br />
etwas anderes beschließt.<br />
(2) Aus wichtigem Grund kann der <strong>Stadt</strong>rat geheime Abstimmung<br />
beschließen. Geheime Abstimmungen werden durch Abgabe von<br />
Stimmzetteln durchgeführt.<br />
(3) Der <strong>Stadt</strong>rat hat namentlich abzustimmen, wenn der Vorsitzende<br />
dies anordnet oder die Mehrheit der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates<br />
dies beantragt. Bei namentlicher Abstimmung ist die Stimmabgabe<br />
jedes einzelnen Mitgliedes des <strong>Stadt</strong>rates in der Niederschrift<br />
zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand sowohl<br />
ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime Abstimmung<br />
gestellt, so hat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
27<br />
(4) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit<br />
ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden<br />
bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.<br />
(5) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntgegeben<br />
und in der Niederschrift festgehalten.<br />
(6) Über Gegenstände einfacher Art kann der <strong>Stadt</strong>rat im Wege der<br />
Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschließen. Der damit<br />
verbundene Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied des<br />
<strong>Stadt</strong>rates widerspricht. Ein Widerspruch im schriftlichen Verfahren<br />
hat innerhalb der gesetzten Frist schriftlich zu erfolgen.<br />
§ 23<br />
Wahlen<br />
(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es<br />
kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt<br />
ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten<br />
erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl<br />
nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den<br />
meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im<br />
Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfache<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.<br />
(2) Die Stimmzettel sind vom Bürgermeister bereitzuhalten. Jeder<br />
Bewerber wird auf dem Stimmzettel namentlich benannt und erhält<br />
ein abgegrenztes Feld gleicher Größe. Der Stimmzettel muss<br />
so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung die<br />
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Werden mehrere Wahlen in<br />
derselben Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates durchgeführt, müssen sich die<br />
Farben der Stimmzettel deutlich voneinander unterscheiden.<br />
(3) Die Stimmzettel sind von den stimmberechtigten Mitgliedern<br />
des <strong>Stadt</strong>rates zweifelsfrei zu kennzeichnen. Unbeschriftete<br />
Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen<br />
„ja“ oder „nein“ vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur<br />
eine Person zur Wahl ansteht.<br />
(4) Der Bürgermeister ermittelt unter Mithilfe eines vom <strong>Stadt</strong>rat<br />
bestellten Mitgliedes oder eines Gemeindebediensteten das Wahlergebnis<br />
und gibt es dem <strong>Stadt</strong>rat bekannt.<br />
(5) Ist das Los zu ziehen, so hat der <strong>Stadt</strong>rat hierfür ein Mitglied<br />
zu bestimmen. Der Bürgermeister oder in seinem Auftrag ein Gemeindebediensteter<br />
stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten<br />
Mitglieds des <strong>Stadt</strong>rates die Lose her. Der Hergang der<br />
Losziehung ist in der Niederschrift zu vermerken.<br />
§ 24<br />
Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht<br />
aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen<br />
alle Personen, die sich während einer Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates im<br />
Beratungsraum aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlich benimmt<br />
oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom<br />
Bürgermeister zur Ordnung gerufen und aus dem Sitzungssaal<br />
gewiesen werden, wenn die Ordnung auf andere Weise nicht wiederhergestellt<br />
werden kann.<br />
(2) Entsteht während der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates unter den Zuhörern<br />
störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger<br />
Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Beratungsraumes<br />
räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise<br />
nicht zu beseitigen ist.
28<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
§ 25<br />
Ordnungsruf und Wortentziehung<br />
(1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister<br />
zur Sache rufen.<br />
(2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder<br />
die vorgeschriebene bzw. die vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossene Redezeit<br />
trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der Bürgermeister<br />
zur Ordnung rufen.<br />
(3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1)<br />
oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürgermeister<br />
ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer<br />
weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort<br />
entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden<br />
Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden.<br />
§ 26<br />
Ausschluss aus der Sitzung,<br />
Entzug der Sitzungsentschädigung<br />
Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des<br />
<strong>Stadt</strong>rates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen<br />
werden. Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust des<br />
Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung<br />
verbunden. Satz 1 gilt entsprechend für andere Personen, die gemäß<br />
§ 16 an den Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates teilnehmen.<br />
Dritter Abschnitt<br />
Niederschrift über die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates,<br />
Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />
§ 27<br />
Niederschrift über die Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten:<br />
a) den Namen des Vorsitzenden,<br />
b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden<br />
<strong>Stadt</strong>räte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit,<br />
c) die Gegenstände der Verhandlung,<br />
d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung,<br />
e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und<br />
f) den Wortlaut der vom <strong>Stadt</strong>rat gefassten Beschlüsse.<br />
(2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs<br />
enthalten. Der Vorsitzende und jedes Mitglied des<br />
<strong>Stadt</strong>rates können verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung<br />
in der Niederschrift festgehalten wird.<br />
(3) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt, der vom Bürgermeister<br />
bestimmt wird. Der Bürgermeister kann einen Gemeindebediensteten<br />
oder ein Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates damit beauftragen.<br />
(4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei <strong>Stadt</strong>räten,<br />
die an der Sitzung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu<br />
unterzeichnen. Die beiden <strong>Stadt</strong>räte werden vom Bürgermeister<br />
bestimmt. Ist einer der Unterzeichnenden mit einzelnen Punkten<br />
der Niederschrift nicht einverstanden oder können sich die Unterzeichnenden<br />
über den Inhalt der Niederschrift nicht einigen, kann<br />
über die entsprechenden Einwände ein Vermerk gefertigt werden.<br />
(5) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch<br />
spätestens zur nächsten regelmäßigen Sitzung dem <strong>Stadt</strong>rat<br />
zur Kenntnis zu bringen. Dies erfolgt durch Übersendung je<br />
einer Mehrfertigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der Sitzung an alle Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates und Auslage der<br />
Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Einsichtnahme<br />
in der Verwaltung sowie durch Auslage zur nächsten<br />
Sitzung. Einwendungen gegen die Niederschrift sind spätestens<br />
Spiegelwaldbote<br />
3 Werktage vor der Sitzung, zu der über die Einwendungen gegen<br />
diese Niederschrift beschlossen werden soll, gegenüber dem Bürgermeister<br />
schriftlich geltend zu machen, sofern die Zustellung<br />
bis dahin bereits erfolgt ist und die Möglichkeit der Einsichtnahme<br />
gegeben war. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen<br />
entscheidet der <strong>Stadt</strong>rat.<br />
(6) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen<br />
Sitzungen ist den Einwohnern der <strong>Stadt</strong> gestattet. Mehrfertigungen<br />
von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen<br />
weder den Mitgliedern des <strong>Stadt</strong>rates noch sonstigen Personen<br />
ausgehändigt werden.<br />
(7) Dem Schriftführer ist es gestattet, Tonaufzeichnungen während<br />
der Sitzungen des <strong>Stadt</strong>rates zur Erstellung der Niederschrift<br />
zu fertigen. Die Aufzeichnungen sind nach erfolgter Bestätigung<br />
der schriftlich ausgefertigten Niederschrift vollständig zu vernichten.<br />
§ 28<br />
Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />
(1) Über den wesentlichen Inhalt der vom <strong>Stadt</strong>rat gefassten Beschlüsse<br />
ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten.<br />
Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeisters, der auch darüber<br />
entscheidet, in welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat.<br />
(2) Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt auch für Beschlüsse des <strong>Stadt</strong>rates,<br />
die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sofern sie<br />
in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben worden sind bzw. nicht<br />
das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.<br />
Vierter Teil<br />
Geschäftsordnung der Ausschüsse<br />
§ 29<br />
Beschließende Ausschüsse<br />
Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die Bestimmungen<br />
dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des<br />
<strong>Stadt</strong>rates sinngemäß anzuwenden.<br />
§ 30<br />
Beratende Ausschüsse<br />
(1) Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Bestimmungen<br />
dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des<br />
<strong>Stadt</strong>rates sinngemäß anzuwenden, soweit nicht die folgenden<br />
Absätze abweichende Regelungen enthalten.<br />
(2) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nicht öffentlich;<br />
die in § 9 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe entfällt. § 28<br />
dieser Geschäftsordnung findet keine Anwendung.<br />
(3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern<br />
nicht beschlussfähig, entfällt die Vorberatung.<br />
Fünfter Teil<br />
Schlussbestimmungen, Inkrafttreten<br />
§ 31<br />
Schlussbestimmungen<br />
Jedem Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates und der Ausschüsse ist eine Ausfertigung<br />
dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird die Geschäftsordnung<br />
während der Wahlperiode geändert, so ist auch<br />
die geänderte Fassung auszuhändigen.
Spiegelwaldbote<br />
§ 32<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung<br />
durch den <strong>Stadt</strong>rat in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnungen<br />
für den <strong>Stadt</strong>rat und seine Ausschüsse der <strong>Stadt</strong> Lauter/<br />
Sa. vom 20.08.2009 und die Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />
und seiner Ausschüsse der Gemeinde Bernsbach vom 22.02.2009<br />
außer Kraft.<br />
ausgefertigt:<br />
Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />
Kunzmann)<br />
Amtsverweser<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO<br />
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als<br />
von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />
sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-<br />
GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO benannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften<br />
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />
der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
ausgefertigt:<br />
Lauter-Bernsbach, den 11.01.<strong>2013</strong><br />
Kunzmann<br />
Amtsverweser<br />
Die <strong>Stadt</strong> teilt mit<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach<br />
hat im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 12.12.2012<br />
nachfolgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss GR2012/062<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, ab<br />
01.01.<strong>2013</strong> die kommunale Straße, das Flurstück 687/1, in seiner<br />
Gesamtheit mit<br />
„Untere Viehtrift“<br />
zu bezeichnen und die Grundstücke<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
29<br />
– Panoramablick 7, Flurstück 5/21, sowie Panoramablick 16, Flurstück<br />
4/11,<br />
ab 01.01.<strong>2013</strong> der Oberen Bahnhofstraße zuzuordnen.<br />
Die entsprechenden Hausnummern regelt die <strong>Stadt</strong>verwaltung im<br />
Zuge des Verwaltungsverfahrens.<br />
Beschluss GR2012/064<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt den Verkauf<br />
eines<br />
Grundstückes an der Schulstraße, T.v. 733/1.<br />
Grundstückspreis: 30,00 €/m²<br />
Grundstücksgröße: ca. 1.000 m²<br />
Beschluss GR2012/065<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, zu der<br />
Werbeanlage (unbeleuchtet) für eine KfzWerkstatt,<br />
auf dem Flurstück 482<br />
das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.<br />
Beschluss GR2012/073<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt den Verkauf<br />
eines Grundstückes im Bereich der Felsstraße 6, eine noch<br />
zu vermessende Teilfläche vom Flurstück 250/3, Grundstück der<br />
Felsstraße.<br />
Grundstücksgröße: ca. 30,00 m²<br />
Grundstückspreis: 13,00 €/m²<br />
Der Gemeinderat beauftragt den stellvertretenden Bürgermeister,<br />
einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.<br />
Beschluss GR2012/074<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach beschließt, die<br />
Fa. Meisterbetrieb Renè Ficker<br />
Untere Viehtrift 2<br />
08315 Bernsbach<br />
mit der Erneuerung der Heizungsanlage (Gebäude Imbiss und Filteranlage)<br />
im Freibad Bernsbach zu beauftragen.<br />
Auftragssumme: 3.698,09 € brutto.<br />
Im öffentlichen Teil der 42. Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Lauter<br />
am 13.12.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss Nr. SR-2012/087<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, Frau Roswitha Markert<br />
als weitere Tagespflegeperson befristet von Januar <strong>2013</strong> bis Juli<br />
<strong>2013</strong> in den Bedarfsplan der <strong>Stadt</strong> Lauter aufzunehmen, sofern das<br />
Jugendamt die erforderliche Genehmigung für Frau Markert erteilt.<br />
Beschluss Nr. SR-2012/088<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt die Beschaffung eines<br />
Kleinbusses für die Jugendfeuerwehr Lauter auf Grundlage des<br />
wirtschaftlichsten Angebotes.<br />
Beschluss Nr. SR-2012/089<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt die Einziehung des Teilstücks<br />
der Antonsthaler Straße zwischen dem Netzknoten 5202064<br />
(Einmündung Erzstraße) und dem Netzknoten 5202065 (südliche<br />
Flurstücksgrenze 234 b am Schnittpunkt zum Flurstück 225). Die<br />
Einziehung wird zum 01.01.<strong>2013</strong> wirksam.<br />
Beschluss Nr. SR-2012/090<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, auf die Inanspruchnahme<br />
des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 24 (1) Nr. 3 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zum Kaufvertrag vom 09.11.2012 – UR Nr. 2189/2012<br />
des Notars Bochmann – über das Flst. 51 der Gemarkung Lauter zu<br />
550 m² zu verzichten.
30<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Beschluss Nr. SR-2012/091<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses,<br />
rückwirkend per 01.01.2012 das Flurstück 777<br />
(landwirtschaftliche Freifläche) aus dem Anlagevermögen des<br />
Wohnungsunternehmens in das Vermögen der <strong>Stadt</strong> Lauter zu<br />
übertragen.<br />
Im nichtöffentlichen Teil<br />
wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Beschluss Nr. SR-2012/092<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Lauter beschließt, der Änderung des Arbeitsvertrages<br />
eines Beschäftigten bezüglich der Höhergruppierung zuzustimmen.<br />
Die Änderung soll ab 01.01.<strong>2013</strong> wirksam werden.<br />
Im nichtöffentlichen Teil der 35. Beratung des<br />
Verwaltungsausschusses des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Lauter am<br />
29.11.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Mit den Beschlüssen Nr. VA2012/028, VA2012/029 und VA2012/030<br />
wurden Personalentscheidungen zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit<br />
und Höhergruppierung gemäß TVöD getroffen bzw. eine Empfehlung<br />
an den <strong>Stadt</strong>rat ausgesprochen.<br />
Anlagen zu den Beschlüssen können während der Sprechzeiten in<br />
den Rathäusern eingesehen werden.<br />
Abfallkalender <strong>2013</strong>, Lauter-Bernsbach:<br />
<strong>Stadt</strong>teil Bernsbach<br />
Im Abfallkalender für das Jahr <strong>2013</strong>, herausgegeben vom Zweckverband<br />
Abfallwirtschaft Südwestsachsen, sind leider Druckfehler<br />
enthalten:<br />
• Bioabfall, Dezember – März 14-täglich Montag, ungerade<br />
Kalenderwoche<br />
• Bioabfall, Sondertour, Dezember – März 14-täglich Donnerstag,<br />
ungerade Kalenderwoche<br />
Im „Spiegelwaldboten“ 24/2012 hat sich im Entsorgungskalender<br />
ebenfalls ein Druckfehler eingeschlichen! Die Papiertonne wird<br />
dienstags gelehrt und nicht wie geschrieben Freitag.<br />
Die Meldestelle Lauter informiert<br />
In der Zeit vom 21.01.<strong>2013</strong> bis zum 01.02.<strong>2013</strong> ist die Meldestelle<br />
in Lauter nur zu den bekannten Sprechzeiten:<br />
Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr,<br />
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und<br />
von 13.00 bis 18.00 Uhr und<br />
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und<br />
von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.<br />
Bitte beachten Sie diese Information bei Ihrer persönlichen Planung.<br />
Das Standesamt Lauter-Bernsbach informiert<br />
In der Zeit vom 04.02.<strong>2013</strong> bis zum 06.02.<strong>2013</strong> bleibt das Standesamt<br />
wegen Fortbildung geschlossen.<br />
Spiegelwaldbote<br />
Die Meldestellen Bernsbach und Lauter<br />
informieren<br />
In der Zeit vom 04.02.<strong>2013</strong> bis zum 08.02.<strong>2013</strong> bleiben die Meldestellen<br />
wegen Fortbildung und Technikumstellung geschlossen.<br />
In der Zeit vom 11.02.<strong>2013</strong> bis 15.02.<strong>2013</strong> bleibt die Meldestelle<br />
Bernsbach geschlossen.<br />
Bereitschaftsdienst für den Betreuungsbereich<br />
Lauter/Bernsbach – Ärzte<br />
19 – 7 Uhr<br />
ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 (ohne Vorwahl)<br />
Bereitschaftsdienstplan Apotheken<br />
17.01.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-Str. 1,<br />
Tel.: 03774 62154<br />
18.01.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str., Tel. 03771<br />
51094<br />
Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />
Tel. 03774 62100<br />
19.01.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />
Tel. 03771 551258<br />
20.01.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />
Tel. 03771 551258<br />
21.01.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />
51215<br />
Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr. 7,<br />
Tel. 03774 23232<br />
22.01.<strong>2013</strong> Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Ein -<br />
heit 50, Tel. 03774 15180<br />
Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771<br />
55560<br />
23.01.<strong>2013</strong> Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559<br />
oder 03771 51770<br />
Spiegelwald-Apoth., <strong>Beierfeld</strong>, August-Bebel-Str. 94,<br />
Tel. 03774 61041<br />
24.01.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke, Aue, Altmarkt 2, Tel. 03771 22000<br />
oder 03771 53049<br />
Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />
Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />
25.01.<strong>2013</strong> Berg-Apotheke, Lößnitz, Heinestr. 2, Tel. 03771 35109<br />
26.01.<strong>2013</strong> Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11,<br />
Tel. 03772 22528<br />
Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87,<br />
Tel. 03774 81006<br />
27.01.2012 Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11,<br />
Tel. 03772 22528<br />
Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87,<br />
Tel. 03774 81006<br />
28.01.<strong>2013</strong> Schwanen-Apoth. im Kaufland, Aue, Brünlasberg 1 A,<br />
Tel. 03771 340004<br />
Apotheke „Zum Berggeist“, Schwarzenberg, Sachsenfelder<br />
Str. 69, Tel. 03774 61191<br />
29.01.<strong>2013</strong> Brunnen-Apotheke, Aue, Dr.-Otto-Nuschke-Str. 1,<br />
Tel. 03771 553722<br />
Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />
Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />
30.01.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />
Tel. 03771 551258
Spiegelwaldbote<br />
31.01.<strong>2013</strong> Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11, Tel. 03772<br />
22528<br />
Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87, Tel. 03774<br />
81006<br />
01.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />
731353<br />
02.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />
731353<br />
03.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />
731353<br />
04.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-Str. 1,<br />
Tel.: 03774 62154<br />
05.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str., Tel. 03771<br />
51094<br />
Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14, Tel.<br />
03774 62100<br />
06.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />
51215<br />
Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr. 7,<br />
Tel. 03774 23232<br />
07.02.<strong>2013</strong> Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Ein -<br />
heit 50, Tel. 03774 15180<br />
Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771<br />
55560<br />
08.02.<strong>2013</strong> Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559<br />
oder 03771 51770<br />
Spiegelwald-Apoth., <strong>Beierfeld</strong>, August-Bebel-Str. 94,<br />
Tel. 03774 61041<br />
09.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-<br />
Str. 1, Tel.: 03774 62154<br />
10.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-<br />
Str. 1, Tel.: 03774 62154<br />
11.02.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke, Aue, Altmarkt 2, Tel. 03771 22000<br />
oder 03771 53049<br />
Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />
Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />
12.02.<strong>2013</strong> Berg-Apotheke, Lößnitz, Heinestr. 2, Tel. 03771 35109<br />
13.02.<strong>2013</strong> Schwanen-Apoth. im Kaufland, Aue, Brünlasberg 1 A,<br />
Tel. 03771 340004<br />
Apotheke „Zum Berggeist“, Schwarzenberg, Sachsenfelder<br />
Str. 69, Tel. 03774 61191<br />
14.02.<strong>2013</strong> Brunnen-Apotheke, Aue, Dr.-Otto-Nuschke-Str. 1,<br />
Tel. 03771 553722<br />
Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />
Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />
15.02.<strong>2013</strong> Aesculap-Apotheke, Aue, Schwarzenberger Str. 7,<br />
Tel. 03771 551258<br />
16.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str.,<br />
Tel. 03771 51094<br />
Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />
Tel. 03774 62100<br />
17.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str.,<br />
Tel. 03771 51094<br />
Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />
Tel. 03774 62100<br />
18.02.<strong>2013</strong> Bad-Apotheke, Schlema, Am Kurpark 11, Tel. 03772<br />
22528<br />
Rosen-Apotheke, Raschau, Schulstraße 87, Tel. 03774<br />
81006<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
31<br />
19.02.<strong>2013</strong> Vogelbeer-Apotheke, Lauter, Markt 12, Tel. 03771<br />
731353<br />
20.02.<strong>2013</strong> Bären-Apotheke, Bernsbach, Ernst-Schneller-Str. 1,<br />
Tel.: 03774 62154<br />
21.02.<strong>2013</strong> Apotheke Zeller Berg, Aue, Prof.-Beck-Str., Tel. 03771<br />
51094<br />
Alte Kloster-Apotheke, <strong>Grünhain</strong>, Auer Str. 14,<br />
Tel. 03774 62100<br />
22.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />
51215<br />
Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr. 7,<br />
Tel. 03774 23232<br />
23.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />
51215<br />
Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr.<br />
7, Tel. 03774 23232<br />
24.02.<strong>2013</strong> Auer <strong>Stadt</strong>-Apotheke, Aue, Altmarkt 7, Tel. 03771<br />
51215<br />
Adler-Apotheke, Schwarzenberg, Obere Schloßstr.<br />
7, Tel. 03774 23232<br />
25.02.<strong>2013</strong> Neustädter-Apoth., Schwarzenberg, Str. der Ein-<br />
heit 50, Tel. 03774 15180<br />
Mohren-Apotheke, Lößnitz, Marktplatz 4, Tel. 03771<br />
55560<br />
26.02.<strong>2013</strong> Adler-Apoth., Aue, Bahnhofstr. 27 A, Tel. 03771 51559<br />
oder 03771 51770<br />
Spiegelwald-Apoth., <strong>Beierfeld</strong>, August-Bebel-Str. 94,<br />
Tel. 03774 61041<br />
27.02.<strong>2013</strong> Markt-Apotheke, Aue, Altmarkt 2, Tel. 03771 22000<br />
oder 03771 53049<br />
Apoth. im Kaufland, Schwarzenberg, Karlsbader<br />
Str. 2 A, Tel. 03774 1744488<br />
28.02.<strong>2013</strong> Berg-Apotheke, Lößnitz, Heinestr. 2, Tel. 03771 35109<br />
Wochenend- und Feiertagsdienst<br />
der Zahnärzte<br />
Aue, Bockau, Zschorlau,<br />
Bernsbach, Lauter<br />
Dienstzeiten: Aue Bernsbach, Bockau,<br />
Zschorlau, Lauter<br />
______________________________________________________<br />
Samstag 8.30 – 11.30 Uhr 9.00 – 11.00 Uhr<br />
So./ Feiertag u. 9.00 – 11.00 Uhr 9.00 – 11.00 Uhr<br />
Brückentag<br />
19. und 20. Januar <strong>2013</strong><br />
ZA Herr Männel<br />
Markt 9, Lauter-Bernsbach<br />
Tel. 03771-24205<br />
2. und 3. Februar <strong>2013</strong><br />
DS Frau Ullmann<br />
Markt 9, Lauter-Bernsbach<br />
Tel. 03771-26065<br />
16. und 17. Februar <strong>2013</strong><br />
Hr. Dr. Sonntag<br />
Ernst-Schneller-Straße 14, Lauter-Bernsbach<br />
Tel. 03774-63270
32<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Clemens-Winkler-Wettbewerb in Aue:<br />
Grundschüler trotzen Winterwetter<br />
Am 6. Dezember fand am Auer Clemens-Winkler-Gymnasium der<br />
gleichnamige Wettbewerb in den Fächern Mathematik und Englisch<br />
für Schüler der vierten Klassen statt. Auch die Hugo-Ament-<br />
Grundschule Bernsbach hatte eine Schulmannschaft aus vier<br />
Grundschülern zusammengestellt, die zeigen wollten, wie gut sie<br />
mit kniffligen mathematischen Aufgaben umgehen können und<br />
welche Fähigkeiten sie sich beim Erlernen der Fremdsprache Englisch<br />
bereits erworben haben. Wegen des widrigen Winterwetters<br />
mit starken Schneefällen und gefährlichen Straßenverhältnissen<br />
stellte die Schule den Mädchen und Jungen die Teilnahme an<br />
den Wettbewerben frei – die Gesundheit ist schließlich wichtiger.<br />
Der Transport lag in der Eigenverantwortung der Eltern und jeder<br />
musste für sich entscheiden, ob er sich auf den Weg nach Aue<br />
macht. Für die teilnehmenden Grundschüler stellten die Aufgaben<br />
schon eine große Herausforderung dar. Arne Degenkolb (Klasse<br />
4a) schlug sich dabei beachtlich und konnte sich am Ende des anstrengenden,<br />
aber auch erlebnisreichen Nachmittages über einen<br />
5. Platz im Bereich Mathematik freuen.<br />
P. Weigel<br />
GTALeiterin „MatheFüchse“<br />
Unterricht einmal anders<br />
Am Montag, dem 10.12., stand für alle zweiten und dritten Klassen<br />
der Hugo-Ament-Grundschule Bernsbach eine besondere Schulstunde<br />
auf dem Programm. Gestaltet wurde diese willkommene<br />
Abwechslung durch das team-ec (Deutscher Jugendverband „Entschieden<br />
für Christus“) aus Kassel.<br />
Fünf junge Leute aus den verschiedensten Teilen Deutschlands<br />
leisten hier ihr soziales Jahr und reisen quer durch das Land, um<br />
mit Kindern über Gott und die Welt ins Gespräch zu kommen.<br />
Die Botschaft war einfach, aber für jeden wichtig: Du bist wertvoll,<br />
egal was du kannst oder eben auch nicht kannst. Selbst wenn du<br />
kein Mathegenie oder keine Sportskanone bist, wirst du doch geliebt.<br />
Ob beim Spiel, beim Puppentheater oder in den kleinen Gesprächsgruppen,<br />
die Kinder waren mit Freude und guten Ideen<br />
bei der Sache.<br />
Besonders begeistert waren die Kinder von Matthias, einem der<br />
Jugendlichen, der ein komplettes Schlagzeug täuschend echt nur<br />
mit seiner Stimme nachahmen konnte. Diese besondere Begabung<br />
nennt man beatboxen.<br />
Am Ende brachten es die Jungs der Klasse 3a auf den Punkt: „Das<br />
war echt cooler Unterricht!“<br />
Frau Mehlhorn und Herr Schubert<br />
„Tag der offenen Tür“<br />
am Clemens-Winkler-Gymnasium<br />
Mehr als Schule –<br />
Das Clemens-Winkler-Gymnasium Aue öffnet seine Türen<br />
Am 01.03.13 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4<br />
der Grundschulen ihre Bildungsempfehlung. Eltern und Schüler<br />
Spiegelwaldbote<br />
stehen dann vor der wichtigen Entscheidung, den weiteren Bildungsweg<br />
des Kindes zu bestimmen. Ist die Ausbildung am Gymnasium<br />
vorgesehen, können Eltern ihre Kinder bis zum 08.03.13<br />
am Clemens-Winkler-Gymnasium anmelden.<br />
Um eine fundierte und optimale Entscheidung treffen können,<br />
laden die Schüler, Lehrer, Eltern sowie der Förderverein des Auer<br />
Gymnasiums alle Interessenten zu einem Besuch während des „Tages<br />
der offenen Tür“<br />
am Dienstag, dem 19.02.13,<br />
15.30 – 19.30 Uhr<br />
recht herzlich ein.<br />
Bei einer Schulführung oder einem individuellen Rundgang können<br />
sich alle Gäste von dem neu gestalteten Schulhaus, den Klassenräumen<br />
sowie den modernen Unterrichtsvoraussetzungen<br />
des Gymnasiums überzeugen und über die Profile (naturwissenschaftlich,<br />
gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich) bzw. über<br />
die Angebotsvielfalt in der Fremdsprachenausbildung (Englisch,<br />
Französisch, Spanisch, Latein und Russisch) informieren. Eine Vorstellung<br />
des Projektes „Sportklasse“, welches im Schuljahr <strong>2013</strong>/14<br />
in der Klassenstufe 5 fortgesetzt wird, erfolgt ebenso.<br />
Die anwesenden Gymnasiasten, Lehrer sowie die Schulleitung helfen<br />
sehr gern bei der Klärung von Fragen rund um den gymnasialen<br />
Bildungsweg sowie den Schulalltag (einschließlich der zahlreichen<br />
Ganztagesangebote).<br />
Schüler und Lehrer des CWG Aue geben zudem lebendige Einblicke<br />
in die erfolgreiche schulische Arbeit. Dazu zählen u.a. die<br />
Präsentation verschiedener Projekte, das internationale Café, die<br />
Durchführung verschiedener Experimente, die Anwendung verschiedener<br />
künstlerischer Drucktechniken, … u.v.m.<br />
Wir laden Schüler sowie Eltern recht herzlich ein und würden uns<br />
sehr freuen, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.<br />
110 Jahre Rassekaninchenzucht in Bernsbach<br />
RKZV 1902 Bernsbach e.V.<br />
Vom 18.01. bis 20.01.<strong>2013</strong> führt der Rassekaninchenzuchtverein<br />
S21 Bernsbach die 17. Kreisrammlerschau des KV Aue-Schwarzenberg<br />
in der Mehrzweckhalle Bernsbach durch. Von 89 Ausstellern<br />
aus 15 Vereinen des Landkreises werden ca. 320 Vatertiere in<br />
39 Rassen und 68 Farbschlägen ausgestellt.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Freitag, 18.01.<strong>2013</strong> 16 bis 20 Uhr<br />
Samstag, 19.01.<strong>2013</strong> 9 bis 18 Uhr<br />
Sonntag, 20.01.<strong>2013</strong> 9 bis 16 Uhr<br />
Eröffnung ist am Samstag um 10 Uhr. Wir halten eine reichhaltige<br />
Tombola mit lebenden Tieren bereit. Ebenso ist für das leibliche<br />
Wohl bestens gesorgt. Wir laden alle Züchter, Kaninchenhalter und<br />
Interessenten ganz herzlich nach Bernsbach ein.<br />
Allen unseren Vereinsmitgliedern, Sponsoren und Liebhabern der<br />
Kaninchenzucht wünschen wir noch ein gesundes und erfolgreiches<br />
Jahr <strong>2013</strong>.<br />
– Gut Zucht –<br />
Ullrich Epperlein<br />
1. Vorsitzender
Spiegelwaldbote<br />
Liebe Seniorinnen und Senioren aus Bernsbach<br />
und Oberpfannenstiel!<br />
Zu unserer Auftaktveranstaltung im neuen Jahr laden wir Sie am<br />
Donnerstag, dem 24. Januar <strong>2013</strong>, herzlich in die Mehrzweckhalle<br />
ein.<br />
Ein Notar aus Aue wird Sie über das Erbrecht informieren.<br />
Nach der Kaffeepause erklingt Tanzmusik. Informieren Sie auch<br />
Freunde, Bekannte und Nachbarn über diese Veranstaltung.<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
Herzlich grüßt der Vorstand<br />
EZV Bernsbach<br />
Bücher: „Das war unser Heimatfest“<br />
für die Pflegeheime<br />
Ein paar Tage vor Weihnachten überreichte der EZV Bernsbach die<br />
Bücher „Das war unser Heimatfest“ an das Pflegeheim in Bernsbach.<br />
Matthias Herrmann, 2. Vorsitzenter des EZV Bernsbach, übergab<br />
die Bücher an Pflegerin Frau Krügel. Viele Heimbewohner erlebten<br />
den Festumzug mit, jedoch war es ihnen nicht möglich, die Veranstaltungen<br />
zu besuchen oder die vielen Puppen, die die Bürger mit<br />
sehr viel Liebe aufstellten, zu besichtigen. Deshalb war die Freude<br />
über das Buch sehr groß, denn es ist eine wertvolle Ergänzung zu<br />
unserem Heimatfest. Auch das Pflegeheim in Lauter bekam einige<br />
Bücher überreicht.<br />
Die Bücher wurden von Frank Maschka und Volker Beckmeier an<br />
die Leiterin Frau Zimmer übergeben. Sind doch die Lauterer mit<br />
dem Bernsbachern schon viele Jahre eng verwurzelt. Und ab <strong>2013</strong><br />
sind wir alle in einer gemeinsamen <strong>Stadt</strong> Lauter-Bernsbach vereint.<br />
Dass diese Bücher überreicht werden konnten, ermöglichten<br />
einige Sponsoren.<br />
Bei diesen möchten sich die Pflegeheime von Lauter und Bernsbach<br />
ganz herzlich bedanken. Dies waren Dr. Frank Sonntag, Dr.<br />
Dieter Bachmann, Dr. Steve Blechschmidt, Dr. Henrik Dolling,<br />
Blechverarbeitung mit CNC-Technik GmbH Wolfgang Stephan und<br />
der EZV Bernsbach. Dieses Buch „Das war unser Heimatfest“ ist eine<br />
kurze Zusammenfassung der 775-Jahr-Feier unseres Ortes. Leider<br />
war es nicht möglich, alle Fotos einzuarbeiten, dann wäre das Buch<br />
fünfmal so dick und unbezahlbar gewesen. Das Buch erschien Ende<br />
November und erfreut sich sehr großer Beliebtheit.<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
33<br />
All meine Erwartungen wurden weit übertroffen. Die Resonanz<br />
aus der Bevölkerung war sehr gut. Auch aus anderen Orten und<br />
anderen Bundesländern kam eine sehr gute Resonanz. Ein Buch<br />
fand sogar den Weg bis nach Frankreich. Weiterhin wurden Bücher<br />
im Kreisarchiv Aue, im Staatsarchiv Chemnitz und im Hauptstaatsarchiv<br />
in Dresden eingelagert und somit für die Nachwelt unwiderruflich<br />
aufbewahrt. Dass dieses Buch bei vielen zu Weihnachten<br />
unter dem Gabentisch lag, freute mich sehr. Dieses Buch ist einmalig<br />
in seiner Zusammenfassung und außerdem das letzte Buch in<br />
der Eigenständigkeit von Bernsbach. Deshalb ist es ein Muss für<br />
jeden, der mit seinen Ort Bernsbach eng verbunden ist.<br />
Ich möchte mich bei allen bedanken, die zum Gelingen des Druckerzeugnisses<br />
beigetragen haben. Dieses waren Diana Reinhold,<br />
Karl Leicht, Dieter Trömel, Thomas Lißke, Uwe Lauckner, Matthias<br />
und Christian Herrmann. Ein ganz großer Dank gebührt Frank<br />
Maschka, der mich bei allen Vorhaben unterstützt hat. Danke<br />
möchte ich auch den Sponsoren sagen, dieses waren Reisebüro<br />
Grund, Gasthof „Bahnschlößen“, Auto-Service Günther, Schweiß-<br />
& Montagebetrieb Herrmann, Physiotherapie Claudia Schäbitz,<br />
EDKA-Lebensmittel Heinz Ficker, Auto Ullmann, Landgasthof „Zum<br />
Bären“, Malerbetrieb Dieter Wehrmann, Innungsfachbetrieb Rene<br />
Ficker, Zahnarztpraxis Hannelore Warnke, Malerbetrieb Volker<br />
Hübner, Bäckerei-Konditorei Ullmann, Auto Ullmann, Landgasthof<br />
„zum Bären“, Malerbetrieb Dieter Wehrmann, „Meyerfleischer“<br />
Gunter Lauckner, Friseursalon Lerch, Cristina Marsch, „Pietät“ Heiko<br />
Junghanns, Energie & Mobilfunkshop Sven Scherber, Planungsbüro<br />
Mike Groß, Haushaltwaren Stanel, KFZ Meisterbetrieb Dirk<br />
Göbel, Ficker Elektro, Uhrmacher und Juwelier Riedel, Schönheitssalon<br />
„Peggy“, TIB GmbH Bernsbach, Floristik-Wohndesign Christel<br />
Habrecht und Elke Gebhardt.<br />
Ich möchte auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass<br />
dieses Buch eine limitierte Auflage ist und es keine neue Auflage<br />
geben wird. Dieses Buch ist weiterhin zu erwerben bei „Meyer<br />
Fleischer“, Inh. Gunter Lauckner, Floristik-Wohndesign Christel<br />
Habrecht, EDKA-Lebensmittel Heinz Ficker, Physiotherapie Claudia<br />
Schäbitz, Haushaltswaren Stanel, im Pfarramt und in der <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />
Lauter bei Frau Schneider.<br />
Ein herzliches Glückauf<br />
EZV Bernsbach<br />
Volker Beckmeier
34<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Urlaubsanspruch Langzeiterkrankter<br />
Entgegen der früheren Rechtssprechung sollte Urlaub Langzeiterkrankter<br />
nicht mehr verfallen.<br />
Diese Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)<br />
und infolge des Bundesarbeitsgerichtes sorgte doch für erhebliche<br />
Unruhe. Teilweise entstanden daraus Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche<br />
für mehrere Jahre. Arbeitgeber sprachen daraufhin<br />
reihenweise Kündigungen Langzeiterkrankter aus, denn sie<br />
hatten zu Recht Angst vor erheblichen finanziellen Belastungen.<br />
Diese Situation hat die Rechtssprechung wohl zutreffend als Problem<br />
erkannt. Nachdem der EuGH seine diesbezügliche Rechtssprechung<br />
einschränkte, wurde das Bundesarbeitsgericht nunmehr<br />
konkret. Es sei eine modifizierte unionsrechtskonforme Auslegung<br />
von § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geboten.<br />
Gesetzliche Urlaubsansprüche verfallen danach im laufenden Arbeitsverhältnis<br />
nicht vor Ablauf eines Zeitraumes von 15 Monaten<br />
nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer<br />
aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung<br />
gehindert war. Sie gehen jedoch mit Ablauf des 31.03. des zweiten<br />
Folgejahres unter. Dies gilt auch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit.<br />
Eine solche Auslegung entspricht dem vom Gesetzgeber verfolgten<br />
Zweck, eine zeitlich unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen<br />
zu vermeiden. Außerdem müsse der Arbeitgeber vor<br />
arbeitsorganisatorischen Schwierigkeiten geschützt werden, die<br />
sich aus einer Ansammlung von Urlaubsansprüchen aus zu langen<br />
Abwesenheitszeiträumen ergeben könnten.<br />
Die Rechtssprechung hat also deutlich zurückgerudert, die Ansprüche<br />
auf ein erträgliches, zutreffendes Maß festgelegt. Eine<br />
gute Entscheidung.<br />
Thomas Schulte, Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Spiegelwaldbote
Spiegelwaldbote<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
35
36<br />
<strong>Jahrgang</strong> <strong>2013</strong> · Nummer 1<br />
Mittwoch, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Spiegelwaldbote<br />
-- 01/<strong>2013</strong>/03 --