07/09 - Evangelische Kirchen in Erfurt
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5 EVANGELISCHES MINISTERIUM<br />
Magdeburg <strong>in</strong> den nächsten Jahrzehnten,<br />
es aufzuheben.<br />
Als dann im Jahre 1873 <strong>in</strong> Preußen Geme<strong>in</strong>dekirchenräte,<br />
Kreissynoden und<br />
Kreiskirchenräte e<strong>in</strong>geführt wurden, übertrugen<br />
Kreissynode und Kreiskirchenrat<br />
<strong>Erfurt</strong> dem M<strong>in</strong>isterium und se<strong>in</strong>em Senior<br />
alle Vollmachten, die sie bisher<br />
schon ausgeübt hatten, so dass künftig –<br />
und zwar stets mit Billigung des Konsistoriums<br />
zu Magdeburg bzw. der <strong>Kirchen</strong>prov<strong>in</strong>z<br />
Sachsen – die genannten Gremien<br />
und Organe geme<strong>in</strong>sam wirkten.<br />
Die völlige Trennung von Staat und Kirche,<br />
mit der Weimarer Verfassung 1919<br />
e<strong>in</strong>geleitet, wurde <strong>in</strong> <strong>Erfurt</strong> erst nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg vollendet, als der Magistrat<br />
der Stadt auf se<strong>in</strong>e Rechte im <strong>Kirchen</strong>kreis<br />
und damit auch im <strong>Evangelische</strong>n<br />
M<strong>in</strong>isterium verzichtete. Doch das<br />
M<strong>in</strong>isterium besteht auch <strong>in</strong> der 1950 erlassenen<br />
Grundordnung der nunmehrigen<br />
<strong>Kirchen</strong>prov<strong>in</strong>z Sachsen weiter,<br />
wenn auch jetzt mit teilweise veränderten<br />
Aufgaben. Maßgebend ist heute die<br />
Ordnung des <strong>Kirchen</strong>kreises <strong>Erfurt</strong> von<br />
1975, die die Rolle des <strong>Evangelische</strong>n<br />
M<strong>in</strong>isteriums im Rahmen des <strong>Kirchen</strong>kreises<br />
klar umreißt, ohne die Rechte des <strong>Kirchen</strong>kreises<br />
und se<strong>in</strong>er Organe zu schmälern.<br />
Es handelt sich nach wie vor um den<br />
Konvent aller festangestellten Pfarrer des<br />
<strong>Kirchen</strong>kreises; geleitet wird es von dem<br />
gewählten Vorsitzenden des Kreiskirchenrates<br />
als se<strong>in</strong>em Senior. Nicht zuletzt<br />
konnte auch für die Mitwirkung des M<strong>in</strong>isteriums<br />
bei der Besetzung der Pfarrstellen<br />
im Rahmen der Verfassung der <strong>Kirchen</strong>prov<strong>in</strong>z<br />
e<strong>in</strong>e von allen Seiten anerkannte<br />
und <strong>in</strong>zwischen bewährte Regelung<br />
gefunden werden. E<strong>in</strong>e unerwartete<br />
Rolle spielte das M<strong>in</strong>isterium zudem<br />
<strong>in</strong> den späten dreißiger Jahren unter nationalsozialistischer<br />
Bedrückung, dann <strong>in</strong><br />
der Zeit des Sozialismus und besonders<br />
wieder 1989: Als gleichsam „<strong>in</strong>nerer Ort“<br />
des Gedankenaustausches und der Diskussion<br />
gewährte es der <strong>Erfurt</strong>er Pfarrerschaft<br />
Standhaftigkeit, Halt und Geborgenheit<br />
erfolgreich und mit nicht ger<strong>in</strong>ger<br />
Strahlkraft nach außen.<br />
Insgesamt gesehen handelt es sich bei<br />
dem Evanelischen M<strong>in</strong>isterium zu <strong>Erfurt</strong><br />
um e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zigartige E<strong>in</strong>richtung der<br />
<strong>Evangelische</strong>n Kirche mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> der<br />
heutigen Zeit beispiellosen Tradition. Seit<br />
se<strong>in</strong>en Anfängen <strong>in</strong> den ersten Jahren der<br />
Reformation besteht das M<strong>in</strong>isterium jetzt<br />
ununterbrochen rund 485 Jahre. Es hat<br />
<strong>in</strong> diesem nahezu halben Jahrtausend<br />
auch die stärksten Umbrüche und Veränderungen<br />
auf politischem wie auf kirchenorganisatorischem<br />
Felde unbeschadet<br />
überstanden, sich stets den geänderten<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen gestellt und<br />
angepasst, ohne jedoch se<strong>in</strong>e Grundsubstanz<br />
aufzugeben. So konnte es se<strong>in</strong>e Mitwirkung<br />
an der Pfarrstellenbesetzung als<br />
e<strong>in</strong>es se<strong>in</strong>er ältesten, seit dem 16.Jahrhundert<br />
unverändert bestehenden Rechte<br />
<strong>in</strong> der Tradition bürgerlicher wie kirchlicher<br />
Selbstverwaltung bis auf den heutigen<br />
Tag bewahren.<br />
Die <strong>Erfurt</strong>er evangelischen Christen können<br />
mit großem Stolz auf ihr <strong>Evangelische</strong>s<br />
M<strong>in</strong>isterium blicken. Es ist nachdrücklich<br />
zu wünschen, dass ihnen und<br />
ihren Pfarrern diese so e<strong>in</strong>malige und<br />
ehrwürdige, über Jahrhunderte höchst<br />
erfolgreiche E<strong>in</strong>richtung auch <strong>in</strong> Zukunft<br />
erhalten bleibt.<br />
So wie das M<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />
immer wieder den veränderten<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Rechten, Pflichten<br />
und Aufgaben angepasst wurde, dürfte<br />
dies unschwer auch im Rahmen der<br />
Föderation der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirchen</strong><br />
Mitteldeutschlands gel<strong>in</strong>gen.