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Service - Daus

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Herzlich willkommen<br />

beim Kfz - <strong>Service</strong> - <strong>Daus</strong><br />

Auf den folgenden Seiten will ich Sie über meine<br />

<strong>Service</strong>leistungen informieren und würde mich freuen,<br />

Sie in meiner Werkstatt bei Bedarf begrüßen zu dürfen.<br />

Der Kfz - <strong>Service</strong> - <strong>Daus</strong> ist ein Meisterbetrieb mit<br />

einem umfangreichen Dienstleistungsangebot.<br />

Bei mir in meiner Mehrmarkenwerkstatt erhalten Sie so<br />

gut wie alle Leistungen rund um Auto und Anhänger in<br />

den Bereichen Reparatur und Wartung.<br />

Ich möchte Sie gerne umfassend über alle wichtigen<br />

Details beraten, wenn Sie ein Auto, einen Anhänger<br />

oder ein Wohnmobil kaufen oder verkaufen möchten.<br />

Seit 2010 habe ich auch die Gebietsvertretung von<br />

Schwabo-Autoglas. Zu den Dienstleistungen gehören<br />

das Erneuern von Windschutzscheiben, Seiten- und<br />

Heckscheiben und selbstverständlich auch eine<br />

fachgerechte Steinschlagreparatur.<br />

Die Dienstleistungen im Scheiben- oder Unfallbereich<br />

kann ich (soweit es von ihnen gewünscht wird) direkt<br />

mit ihrer bzw. bei einem unverschuldetem Unfall mit der<br />

gegnerischen Versicherung abrechnen.<br />

Auf Ihren Besuch freut sich<br />

Marc <strong>Daus</strong><br />

Bedingungen für die Reparatur von<br />

Steinschlagschäden<br />

www.schwabo-autoglas-stockach.eu<br />

Die gesetzlichen Grundlagen bestehen in erster Linie<br />

aus den "Bedingungen für die Reparatur von<br />

Verbundglas-Windschutzscheiben". Diese<br />

Bedingungen sind im amtlichen Verkehrsblatt des<br />

Bundesverkehrsministeriums Heft 4- 1986 unter Nr. 55<br />

veröffentlicht.<br />

Bedingungen für die Reparatur von Steinschlägen<br />

1. Nur Schäden an der Scheibenaussenfläche dürfen<br />

repariert werden, Innenscheiben und Kunststofffolien<br />

dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen.<br />

2. Die Reparatur muss möglichst bald nach dem<br />

Schadenseintritt erfolgen. In die Schadensstelle dürfen<br />

sichtbar keine Feuchtigkeit und kein Schmutz<br />

eingedrungen sein.<br />

3. Der Krater der Einschlagstelle darf einen<br />

Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten.<br />

4. Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge<br />

dürfen nicht länger als 50 mm sein. Sie dürfen nicht im<br />

Scheibendichtgummi enden.<br />

Bei Pkw und anderen Fahrzeugen bis zu einem<br />

zul. Gesamtgewicht von 3,5 t :<br />

Das Sichtfeld (A), durch das der Fahrer die Fahrbahn<br />

hauptsächlich überblickt, wird vom TÜV das<br />

Fernsichtfeld genannt. Das Fernsichtfeld (A) ist in<br />

seiner Lage und Abmessung in Anlehnung an das<br />

Verfahren der StVZO, § 35 b beschrieben. Danach muß<br />

für den Fahrzeugführer - unter allen Betriebs- und<br />

Witterungsverhältnissen - ein ausreichend großes und<br />

einwandfreies Sichtfeld gewährleistet sein. Das<br />

Fernsichtfeld (A) ist - gemessen aus der Sitzmitte (bei<br />

symmetrisch angeordneten Sitzen) - 29 cm breit und<br />

endet im oberen und unteren Bereich des<br />

Scheibenwischerfeldes.<br />

Schematische Ansicht für die Bereiche einer<br />

Steinschlagreparatur:<br />

Im Bereich -B- ist in der Regel<br />

eine Reparatur möglich<br />

Wichtige Grundinformation:<br />

- Mindestabstand vom Scheibenrand ca. 10 cm<br />

- der schraffierte Bereich in der Ansicht ist gesetzlich<br />

verboten zu reparieren<br />

- der Durchmesser der Schadensstelle darf nicht<br />

größer als ein 50-Cent-Stück sein<br />

- die Schadensstelle darf nur von außen sein<br />

- die meisten Versicherungen zahlen bei Teilkasko-<br />

Verischung die Steinschlagreparaturen bis zu 2<br />

Reparaturstellen, bei mehr als zwei Schadensstellen<br />

ist von einer Reparatur abzusehen bzw. es wird<br />

geraten, die Windschutzscheibe zu erneuern, dann<br />

ist der Selbstbeteiligungsbetrag je nach Höhe des<br />

Versicherungsvertrages fällig.<br />

kostenlose Hotline 0800 - 72 49 226<br />

29 cm<br />

Fernsichtfeld<br />

Mein Werkstattangebot<br />

- Kfz-Inspektionen /<br />

Reparaturen aller Fabrikate<br />

- Meisterbetrieb der Kfz-Innung<br />

- Räder- und Reifendienst mit Einlagerung<br />

- TÜV / Dekra im Haus<br />

(Dienstag und Mittwoch)<br />

- Hauptuntersuchung bei PKW, Motorräder,<br />

Traktoren, Anhänger<br />

- anerkannte AU-Werkstatt<br />

- Gasanlagenprüfung bei Wohnwagen und<br />

Wohnmobilen<br />

- Klimaanlagenservice<br />

- Unfallinstandsetzung<br />

Vermittlung an einen Verkehrsrechtsanwalt<br />

- Mietwagen-Vermittlung<br />

- Anhängerverkauf- und -reparaturen<br />

- Reifen-Online-Shop (ab 2011)<br />

- Fahrzeug-Online-Shop (ab 2011)<br />

- Windschutzscheiben<br />

- Steinschlagreparaturen<br />

- Seiten- und Heckscheiben<br />

- Abrechnung mit den Versicherungen per<br />

Abtretungserklärung<br />

- Aufladestation für Prepaid-Handykarten<br />

Ihre Rechnung können Sie bequem<br />

bezahlen:<br />

Barzahlung<br />

EC-Karte (Pin-Verfahren)<br />

Kreditkarten<br />

Lastschriftverfahren


Meine Unfallhilfetipps:<br />

- Unfall ?? RUHE BEWAHREN - tief durchatmen<br />

- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen<br />

(in Griffnähe lagern)<br />

- auf den Verkehr achten, wenn nötig, auf der<br />

Beifahrerseite aussteigen, Warndreieck aufstellen,<br />

alle Unfallteilnehmer bringen sich in Sicherheit, an<br />

den Fahrbahnrand oder hinter die Leitplanke<br />

- Verletzte?? Polizei (110), Rettungswagen (19222),<br />

ggf. Feuerwehr (112) verständigen<br />

Die fünf W´s - für die Alarmierung der Rettung:<br />

- Wo ist der Unfall passiert?<br />

- Was ist passiert?<br />

- Wann ist der Unfall passiert?<br />

- Wieviel Verletzte?<br />

- Warten auf Rückfragen<br />

- Sind Sofortmaßnahmen bei Verletzten zu ergreifen?<br />

“Waren Sie schon einmal bei einem<br />

Erste-Hilfe-Kurs?”<br />

(Ein Erste-Hilfe-Kurs sollte mindestens alle 5 Jahre<br />

wiederholt werden.)<br />

Wussten Sie eigentlich?<br />

- Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung<br />

können mit einer Geldstrafe oder auch mit einer<br />

Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.<br />

Wichtige Notizen beim Unfall aufschreiben:<br />

- Anschrift des Unfallgegners<br />

- europäischer Unfallbericht mit dem Unfallgegner<br />

zusammen ausfüllen<br />

- wenn möglich, Fotos zur eigenen Sicherheit vom<br />

Unfallort machen<br />

- Grüne-Versicherungskarten austauschen<br />

- Haben Sie die Polizei verständigt?<br />

- Haben Sie alle Anschriften der Augenzeugen?<br />

Was sie dann noch erledigen sollten:<br />

- Unfallschaden der eigenen Versicherung melden<br />

- Werkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen<br />

- ist ein Verkehrsfachanwalt nötig? Rechtsberatung<br />

ist ratsam!<br />

Unfallschaden - Klärung der<br />

Schuldfrage ?<br />

1. Wer ist schuld ?<br />

- Haftpflichtschaden - der Unfallgegner ist<br />

schuld und die gegnerische Versicherung zahlt<br />

alle mit dem Unfall verbundenen Kosten.<br />

- ein Verkehrsfachanwalt wäre von Vorteil<br />

- Kaskoschaden - eigenes Verschulden,<br />

Sie sind hier an ihren Versicherungsvertrag<br />

gebunden und haben nur eingeschränkte<br />

Rechte, Sie sollten ihren Versicherungsmarkler<br />

zu Rate ziehen<br />

- Mitverschulden - Ihnen wird eine Teilschuld<br />

angelastet, somit werden die Kosten verteilt,<br />

ein Verkehrsfachanwalt ist sehr sinnvoll.<br />

2. Kasko- oder Haftpflichtschaden<br />

Zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung<br />

gibt es bedeutsame Unterschiede:<br />

- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine<br />

Pflichtversicherung<br />

- Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige<br />

Versicherung<br />

Werkstattwahl<br />

- Bei einem unverschuldetem Unfall haben Sie<br />

die freie Werkstattwahl.<br />

- Bei einem Kaskoschaden sind sie gebunden an<br />

den Versicherungsvertrag. Die Versicherung<br />

bestimmt die Werkstatt.<br />

- Bei einem Leasingfahrzeug müssen Sie den<br />

Leasinggeber informieren, da er der Fahrzeug-<br />

eigentümer ist und er den Reparaturweg<br />

Vorgibt.<br />

Kfz - <strong>Service</strong> - <strong>Daus</strong><br />

Inh. Marc <strong>Daus</strong><br />

Jahnstrasse 7<br />

78333 Stockach - Wahlwies<br />

Telefon: 07771 - 873181<br />

info@kfz-service-daus.de<br />

www.kfz-service-daus.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag - Freitag<br />

07:30 Uhr - 18:00 Uhr<br />

Samstag<br />

08:30 - 12:00 Uhr<br />

Mobil- und Notdienstnummer<br />

0151 - 15 76 70 22<br />

Schwabo - Autoglas<br />

Autoglaserei<br />

Inh. Marc <strong>Daus</strong><br />

Jahnstr. 7<br />

78333 Stockach - Wahlwies<br />

Telefon: 07771 - 873182<br />

info@schwabo-autoglas-stockach.eu<br />

www.schwabo-autoglas-stockach.eu<br />

Herzlich<br />

willkommen<br />

beim<br />

Kfz - <strong>Service</strong> - <strong>Daus</strong><br />

Inh. Marc <strong>Daus</strong><br />

Jahnstr.7<br />

78333 Stockach - Wahlwies<br />

Schwabo - Autoglas<br />

Ihre Autoglaserei in Stockach<br />

Kostenlose Hotline<br />

0800 - 72 49 226

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