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Anja Christine Wagner | UEBERflow

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© a c w Ko mp e t e n t e s L e rn e n in d e r N e t zw e r k g e s e l l sc h a f t 43<br />

„Nur indem der Mensch als Individuum zu sich selbst findet.“<br />

(Lütgert 2002b)<br />

Wilhelm von Humboldts autonomes Bildungskonzept zielt auf die individuelle<br />

Vervollkommnung der Individualität als „einzigartige Ausgestaltung persönlicher<br />

Fähigkeiten und Haltungen“, der Totalität als Bildung aller persönlichen, geistigen wie<br />

körperlichen Kräfte und der Universalität als „Teilhabe an allen Lebens- und<br />

Kulturbereichen“ (Raithel, Dollinger, und Hörmann 2007, 38). Die außerhalb des<br />

Menschen angesiedelte Welt gilt es nach Humboldt zu ergreifen und mit dem Selbst zu<br />

verbinden. Zu diesem Zwecke bedarf es der Bildung mittels Wissenschaft und Kunst,<br />

Freundschaften, Geselligkeit und der Teilhabe am öffentlichem Leben (Benner und<br />

Brüggen 2008, 220).<br />

„Dies führte v. Humboldt zur Konzeption des (neu)humanistischen<br />

Gymnasiums, in dem das Ziel eines methodischen wie inhaltlichen<br />

Zugangs zur Erkenntnis des Menschen überhaupt und eine Einsicht in<br />

die Möglichkeit seiner Entfaltung zu einer vollständigen Humanität<br />

ermöglicht werden sollte.“ (Michael Schmidt 2005)<br />

Allerdings sei es Aufgabe des Staates,<br />

„(...) in Schulen wie Universitäten der allgemeinen Menschenbildung<br />

einen zeitlichen Vorrang vor jeder beruflichen Spezialisierung<br />

einzuräumen.“ (Benner und Brüggen 2008, 216)<br />

Dem Staat kommt in dieser Sichtweise auf die Bildung eine ordnungspolitische<br />

Funktion zu: Indem Bildung zur Wissenschaft gekürt wird, erfahren sich bildende<br />

Menschen einen Freiraum, der infrastrukturell abgesichert und bildungspolitisch<br />

gewollt ist - als soziales Konstrukt dieser in sich ruhenden, gebildeten Menschen. Der<br />

Mensch als natürlich-freie Person im Rousseau'schen und als Endzweck im Kant'schen<br />

Verständnis (Lütgert 2002b) führt in letzter Konsequenz zur Bildung als<br />

Menschenrecht (Prengel und Overwien 2007).<br />

Diese Perspektive auf den Menschen ist eine auf den Educand „mit dem Ziel der<br />

reflexiven Ausformung eines kultivierten Lebensstils“ (Raithel, Dollinger, und<br />

Hörmann 2007, 36) und nur vermittelt eine Sichtweise auf die Erziehung des<br />

Menschen. Das Recht auf Bildung ist ein Gewährleistungsrecht im Sinne einer<br />

Bereitstellung von Bedingungen, „die es ermöglichen, das Bildungsziel zu erreichen.“<br />

(Krappmann 2007, 13) Es liegt in der Verantwortung des Kindes oder der Eltern,<br />

darauf zuzugreifen und die angebotenen Bildungsmöglichkeiten zu nutzen (ebd.).<br />

Im originär deutschen Bildungsverständnis gewährleistet der Staat also eine<br />

Infrastruktur, die eine Vervollkommnung der jeweiligen Individualität, Totalität und<br />

Universalität ermöglicht. Wie er diese Bedingungen innerhalb der (hoch-)schulischen<br />

Struktur ausgestalten kann, soll im Teilkapitel Erziehung ausgeführt werden. Eine<br />

teleologische Ausrichtung des Bildungsbegriffes auf die gesellschaftliche Brauchbarkeit

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