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Diakonie An der Agger - Evangelischer Kirchenkreis an der Agge

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Diakonisches Werk des <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Agge</strong>r</strong><br />

Allgemeine Reisebedingungen für Seniorenerholungen<br />

Aufgrund des neuen EG-Reiserechts, welches seit dem 01.11.1994 auch für die Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />

<strong>An</strong>wendung findet, drucken wir Ihnen <strong>an</strong> dieser Stelle unsere Allgemeinen Reisebedingungen ab.<br />

Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch ! Sie sind Best<strong>an</strong>dteil des Reisevertrages.<br />

I. <strong>An</strong>meldung<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>An</strong>meldung bieten Sie dem als Träger <strong>an</strong>gegebenen Freizeit- bzw. Reisever<strong>an</strong>stalter den Abschluss<br />

eines Reisevertrages aufgrund <strong>der</strong> Ihnen in dieser Ausschreibung gen<strong>an</strong>nten Leistungsbeschreibungen<br />

und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnehmerbedingungen verbindlich <strong>an</strong>. Die <strong>An</strong>meldung erfolgt<br />

beim Diakonischen Werk des <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Agge</strong>r</strong>.<br />

II. Zahlung des Reisepreises<br />

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Erst d<strong>an</strong>n ist die <strong>An</strong>meldung für uns verbindlich ! Mit<br />

Erhalt <strong>der</strong> Bestätigung ist eine <strong>An</strong>zahlung pro Person von 100,00 € - bei Flugreisen 200,00 € - notwendig.<br />

Die <strong>An</strong>zahlung wird auf den Reisepreis <strong>an</strong>gerechnet. Mit <strong>der</strong> schriftlichen Bestätigung erhalten Sie - wenn<br />

gewünscht - ein <strong>An</strong>tragsformular für Zuschüsse. Zuschüsse können nur im Rahmen <strong>der</strong> uns vom Oberbergischen<br />

Kreis zur Verfügung gestellten Mittel weitergegeben werden. Ca. 4 Wochen vor Beginn <strong>der</strong> Freizeit<br />

erhalten Sie von uns eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist d<strong>an</strong>n 21 Tage vor Freizeitbeginn zu zahlen.<br />

Bitte bewahren Sie Ihren Einzahlungsbeleg auf. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts brauchen wir Ihnen<br />

keinen Reisesicherungsschein auszuhändigen.<br />

III. Leistungen<br />

1. Die Leistungen ergeben sich aus <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diese<br />

Ausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden <strong>An</strong>gaben <strong>der</strong> Reisebestätigung. Nebenabreden<br />

(Wünsche, Vereinbarungen), die den Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> vertraglichen Leistungen verän<strong>der</strong>n, bedürfen <strong>der</strong><br />

schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitver<strong>an</strong>stalter (FV).<br />

2. Vermittelt <strong>der</strong> FV im Rahmen <strong>der</strong> Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung<br />

dieser Fremdleistungen, soweit in <strong>der</strong> Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich<br />

hingewiesen wird.<br />

IV. Höhere Gewalt<br />

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich beschwert,<br />

gefährdet o<strong>der</strong> beeinträchtigt, so können sowohl FV als auch <strong>der</strong> Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe<br />

<strong>der</strong> Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt ( § 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben<br />

sich aus dem Gesetz. Der FV wird d<strong>an</strong>n den gezahlten Reisepreis erstatten, k<strong>an</strong>n jedoch für erbrachte o<strong>der</strong><br />

noch zu erbringende Reiseleistungen eine <strong>an</strong>gemessene Entschädigung verl<strong>an</strong>gen. Der FV ist verpflichtet,<br />

die infolge <strong>der</strong> Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbeson<strong>der</strong>e, falls <strong>der</strong><br />

Vertrag die Rückbeför<strong>der</strong>ung vorsieht, Sie zurückzubeför<strong>der</strong>n. Die Mehrkosten für die Rückbeför<strong>der</strong>ungen<br />

sind von den Parteien je zu Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br />

V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisän<strong>der</strong>ung<br />

1. Wir können bis zum 14. Tage vor Reise<strong>an</strong>tritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Freizeitheft gen<strong>an</strong>nte<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />

2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu än<strong>der</strong>n.<br />

Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Abweichungen einzelner Reiseleistungen aus dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages<br />

, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wi<strong>der</strong> Treu und Glauben<br />

herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Abweichungen nicht erheblich<br />

sind und den Gesamtzuschnitt <strong>der</strong> gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

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