Diakonie An der Agger - Evangelischer Kirchenkreis an der Agge
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Diakonisches Werk des <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Agge</strong>r</strong><br />
Allgemeine Reisebedingungen für Seniorenerholungen<br />
Aufgrund des neuen EG-Reiserechts, welches seit dem 01.11.1994 auch für die Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />
<strong>An</strong>wendung findet, drucken wir Ihnen <strong>an</strong> dieser Stelle unsere Allgemeinen Reisebedingungen ab.<br />
Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch ! Sie sind Best<strong>an</strong>dteil des Reisevertrages.<br />
I. <strong>An</strong>meldung<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>An</strong>meldung bieten Sie dem als Träger <strong>an</strong>gegebenen Freizeit- bzw. Reisever<strong>an</strong>stalter den Abschluss<br />
eines Reisevertrages aufgrund <strong>der</strong> Ihnen in dieser Ausschreibung gen<strong>an</strong>nten Leistungsbeschreibungen<br />
und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnehmerbedingungen verbindlich <strong>an</strong>. Die <strong>An</strong>meldung erfolgt<br />
beim Diakonischen Werk des <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Agge</strong>r</strong>.<br />
II. Zahlung des Reisepreises<br />
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Erst d<strong>an</strong>n ist die <strong>An</strong>meldung für uns verbindlich ! Mit<br />
Erhalt <strong>der</strong> Bestätigung ist eine <strong>An</strong>zahlung pro Person von 100,00 € - bei Flugreisen 200,00 € - notwendig.<br />
Die <strong>An</strong>zahlung wird auf den Reisepreis <strong>an</strong>gerechnet. Mit <strong>der</strong> schriftlichen Bestätigung erhalten Sie - wenn<br />
gewünscht - ein <strong>An</strong>tragsformular für Zuschüsse. Zuschüsse können nur im Rahmen <strong>der</strong> uns vom Oberbergischen<br />
Kreis zur Verfügung gestellten Mittel weitergegeben werden. Ca. 4 Wochen vor Beginn <strong>der</strong> Freizeit<br />
erhalten Sie von uns eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist d<strong>an</strong>n 21 Tage vor Freizeitbeginn zu zahlen.<br />
Bitte bewahren Sie Ihren Einzahlungsbeleg auf. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts brauchen wir Ihnen<br />
keinen Reisesicherungsschein auszuhändigen.<br />
III. Leistungen<br />
1. Die Leistungen ergeben sich aus <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diese<br />
Ausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden <strong>An</strong>gaben <strong>der</strong> Reisebestätigung. Nebenabreden<br />
(Wünsche, Vereinbarungen), die den Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> vertraglichen Leistungen verän<strong>der</strong>n, bedürfen <strong>der</strong><br />
schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitver<strong>an</strong>stalter (FV).<br />
2. Vermittelt <strong>der</strong> FV im Rahmen <strong>der</strong> Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung<br />
dieser Fremdleistungen, soweit in <strong>der</strong> Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich<br />
hingewiesen wird.<br />
IV. Höhere Gewalt<br />
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich beschwert,<br />
gefährdet o<strong>der</strong> beeinträchtigt, so können sowohl FV als auch <strong>der</strong> Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe<br />
<strong>der</strong> Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt ( § 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben<br />
sich aus dem Gesetz. Der FV wird d<strong>an</strong>n den gezahlten Reisepreis erstatten, k<strong>an</strong>n jedoch für erbrachte o<strong>der</strong><br />
noch zu erbringende Reiseleistungen eine <strong>an</strong>gemessene Entschädigung verl<strong>an</strong>gen. Der FV ist verpflichtet,<br />
die infolge <strong>der</strong> Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbeson<strong>der</strong>e, falls <strong>der</strong><br />
Vertrag die Rückbeför<strong>der</strong>ung vorsieht, Sie zurückzubeför<strong>der</strong>n. Die Mehrkosten für die Rückbeför<strong>der</strong>ungen<br />
sind von den Parteien je zu Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br />
V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisän<strong>der</strong>ung<br />
1. Wir können bis zum 14. Tage vor Reise<strong>an</strong>tritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Freizeitheft gen<strong>an</strong>nte<br />
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />
2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu än<strong>der</strong>n.<br />
Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Abweichungen einzelner Reiseleistungen aus dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages<br />
, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wi<strong>der</strong> Treu und Glauben<br />
herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Abweichungen nicht erheblich<br />
sind und den Gesamtzuschnitt <strong>der</strong> gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.