07.03.2013 Aufrufe

Vorkaufsrechtssatzung Görlitzer Ring Süd - Stadt Mölln

Vorkaufsrechtssatzung Görlitzer Ring Süd - Stadt Mölln

Vorkaufsrechtssatzung Görlitzer Ring Süd - Stadt Mölln

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> „<strong>Görlitzer</strong> <strong>Ring</strong> – <strong>Süd</strong>“<br />

-<br />

_________________________________________________________________________________<br />

__<br />

V O R K A U F S R E C H T S S A T Z U N G<br />

„G Ö R L I T Z E R R I N G - S Ü D“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Mölln</strong><br />

über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes für das Gebiet „<strong>Görlitzer</strong><br />

<strong>Ring</strong>-<strong>Süd</strong>“ zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in einem<br />

Gebiet, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung hat gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBI. I S. 3018) in<br />

Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBI. Schl.-H. S. 93) am 09.07.2009 folgende<br />

beschlossen:<br />

S a t z u n g<br />

§ 1<br />

1. Der Bereich „<strong>Görlitzer</strong> <strong>Ring</strong> - <strong>Süd</strong>“, eine überwiegend durch gewerbliche Bebauung<br />

geprägte Splittersiedlung im Außenbereich, ist im gültigen Flächennutzungsplan<br />

als Waldfläche dargestellt (städtebauliches Entwicklungsziel).<br />

2. Der Bereich „<strong>Görlitzer</strong> <strong>Ring</strong>-<strong>Süd</strong>“ wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden von der Waldfläche Flur 11, Flurstück 1/75<br />

Im Osten,<br />

im <strong>Süd</strong>en und<br />

im Westen von der Straße <strong>Görlitzer</strong> <strong>Ring</strong>, Flur 11, Flurstück 1/58<br />

Der beigefügte Übersichtsplan M 1:2.000 ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

- 1 -


<strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> „<strong>Görlitzer</strong> <strong>Ring</strong> – <strong>Süd</strong>“<br />

-<br />

_________________________________________________________________________________<br />

__<br />

§ 2<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Mölln</strong> steht in dem unter § 1 genannten Bereich das Vorkaufsrecht an unbebauten<br />

und bebauten Grundstücken im Sinne des § 25 Ab. 1 Nr. 2 BauGB zu.<br />

§ 3<br />

Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke<br />

sind gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB dazu verpflichtet der <strong>Stadt</strong> den Abschluss<br />

eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.<br />

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Mölln</strong>, den 16.07.2009<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Mölln</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Engelmann<br />

§ 4<br />

- 2 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!