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Antrag an Gemeindeversammlung

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2. Ausg<strong>an</strong>gslage Niedergösgen<br />

2.1 Einstellung der Bevölkerung zu verkehrsberuhigenden<br />

Massnahmen:<br />

- Strassenmöblierungen kritisch<br />

- Berlinerkissen kritisch bis ablehnend<br />

- fin<strong>an</strong>zielle Aufwände negativ / minimal<br />

- Temporeduktion Quartierstrassen zustimmend, positiv<br />

2.2 Vorarbeiten/Anregungen:<br />

- Diverse Vorarbeiten Werkkommission<br />

- Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen seit 1997 oder früher<br />

- Unterschriftensammlungen: Schachen, Neufeldstrasse, Kreuz-<br />

/Schlossrainstrasse<br />

- Informationsver<strong>an</strong>staltung Aula<br />

- Diverse Techn. Gutachten/Messungen der Werkkommision,<br />

des BfU und des k<strong>an</strong>t. Amt für Verkehrspl<strong>an</strong>ung<br />

- Diverse Anregungen/Ideen der Bewohner<br />

2.4 Rechtliche Grundlagen BfU:<br />

Seit Anf<strong>an</strong>g 2002 sind die Änderungen der Signalisationsverornung SSV<br />

über Tempo 30 in Kraft.Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelung<br />

ist die grossräumige Einführung von Tempo-30-Zonen auch ohne<br />

weitreichende bauliche Massnahmen möglich.<br />

2.5 Auswirkungen auf Niedergösgen:<br />

Es k<strong>an</strong>n eine Verkehrsberuhigung in den Quartieren erreicht werden<br />

mit minimalsten baulichen Massnahmen durch die gezielte Errichtung<br />

von Tempo-30-Zonen<br />

- Der fin<strong>an</strong>zielle Aspekt ist auf ein minimum reduziert<br />

- Die Ch<strong>an</strong>cen der Akzept<strong>an</strong>z in der Bevölkerung sind erhöht<br />

- Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist reduziert<br />

2.3 Warum zu Tempo 30 in unseren Quartieren?<br />

M e h r S i c h e r h e i t<br />

Vorallem für Kinder, Senioren und alle Fussgänger<br />

weniger Gefahrenpotential auf den Quartierstrassen<br />

M e h r W o h n q u a l i t ä t<br />

Weniger Lärm, bessere Luft, ruhigerer Verkehr in unseren<br />

Quartieren<br />

Statistische Grundlagen BfU: Durch eine Reduktion der Kollisionsgeschwindigkeit wird eine<br />

deutliche Reduktion der Verletzungsschwere erzielt.<br />

• bei 30 km/h Kollisionsgeschwindigkeit 5%<br />

• bei 45 km/h Kollisionsgeschwindigkeit 50%<br />

• bei 65 km/h Kollisionsgeschwindigkeit praktisch 100%<br />

D.h. das Risiko bei den heute erlaubten 50 kmh liegt demzufolge bei ca. 70% (!)<br />

3. Ergebnisse der AG-Verkehrsberuhigung:<br />

Eine sinnvolle Verkehrsberuhigung k<strong>an</strong>n nur durch Temporeduktion<br />

erreicht werden<br />

Eine Einführung von Tempo-30 in den Quartieren ist <strong>an</strong>zustreben<br />

- Den Anliegen der Bevölkerung und der Sicherheit soll im Rahmen<br />

der Ver<strong>an</strong>twortung der Einwohner Rechnung getragen werden<br />

- Eine reine Ausschilderung von Zonen reicht nicht aus, jedoch müssen<br />

alle Massnahmen auf die kostengünstigste Art umgesetzt werden,<br />

d.h. optimales Kosten-/Wirkungsverhältnis

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