Antrag an Gemeindeversammlung
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1. Vorwort<br />
Bek<strong>an</strong>ntlich ist das Thema Verkehrsberuhigung in Niedergösgen schon<br />
l<strong>an</strong>ge vor der letzten Legislaturperiode aufgetaucht.<br />
2003 hatte sich der Gemeinderat entschlossen, erneut mit einer<br />
Arbeitsgruppe das Thema <strong>an</strong>zugehen.<br />
Bevor noch weitere Ressourcen seitens der Werkkommission und <strong>an</strong>derer<br />
Gremien investiert werden, soll eine klare Grundlage geschaffen werden,<br />
d.h. Grundsatzentscheid der Einwohner.<br />
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Verkehrsberuhigung<br />
Niedergösgen wurde durch das Pl<strong>an</strong>ungsbüro Visiopl<strong>an</strong> ein gesetzlich<br />
umsetzbares und wirkungsvolles Tempo 30 Konzept für unsere Quartiere<br />
ausgearbeitet.<br />
Infoflugblatt alle politischen Parteien Niedergösgen<br />
1.1 Tod eines Kindes<br />
Der neunjährige Michael aus Schneisigen AG wurde auf dem Schulweg zu Tode<br />
gefahren. Bei Tempo 30 hätte er vermutlich überlebt.<br />
Der 15. August 2000 war ein sonniger und ein aufregender Tag: Für den neunjährigen<br />
Michael Fleury aus dem aargauischen Schneisingen war es der erste Schultag nach den<br />
grossen Sommerferien - und der letzte Tag in seinem Leben.<br />
Als er auf dem Heimweg kurz nach elf Uhr zwischen Niederweningen ZH und Siglistorf AG<br />
vor dem Fussgängerstreifen <strong>an</strong>hält, stoppen die Fahrzeuge von rechts. Michael marschiert<br />
los - direkt ins Auto, das von links kommt, ungebremst, mit Tempo 50. Das Kind wird vom<br />
rechten Kotflügel erfasst und bleibt am Strassenr<strong>an</strong>d schwer verletzt liegen. Die Lenkerin<br />
hatte Michael übersehen.<br />
Wenig später schaut Silvia F. zum Küchenfenster hinaus: ein Unfall - schon wieder, denkt sie.<br />
D<strong>an</strong>n kocht sie weiter und wartet. Aber ihr Sohn kommt nicht. Stattdessen ein Anruf. Der<br />
Unfall, das sei ihr Sohn. Die Mutter eilt zur Strasse. «Er sah nicht schlimm aus», erinnert sie<br />
sich, «wie wenn er schlafen würde.» Der Rettungshelikopter kommt und fliegt Michael ins<br />
Zürcher Kinderspital. Die Ärzte auf der Intensivstation können ihn nicht retten. Michael stirbt.<br />
Die Fahrerin wird voraussichtlich mit einer bedingten Gefängnisstrafe, einem<br />
Ausweisentzug und einer Busse von rund 1000 Fr<strong>an</strong>ken bestraft werden. Denn zu<br />
schnell war sie mit Tempo 50 nicht.<br />
Facts; 2001-02-01; Seite 32; Nummer 5
2. Ausg<strong>an</strong>gslage Niedergösgen<br />
2.1 Einstellung der Bevölkerung zu verkehrsberuhigenden<br />
Massnahmen:<br />
- Strassenmöblierungen kritisch<br />
- Berlinerkissen kritisch bis ablehnend<br />
- fin<strong>an</strong>zielle Aufwände negativ / minimal<br />
- Temporeduktion Quartierstrassen zustimmend, positiv<br />
2.2 Vorarbeiten/Anregungen:<br />
- Diverse Vorarbeiten Werkkommission<br />
- Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen seit 1997 oder früher<br />
- Unterschriftensammlungen: Schachen, Neufeldstrasse, Kreuz-<br />
/Schlossrainstrasse<br />
- Informationsver<strong>an</strong>staltung Aula<br />
- Diverse Techn. Gutachten/Messungen der Werkkommision,<br />
des BfU und des k<strong>an</strong>t. Amt für Verkehrspl<strong>an</strong>ung<br />
- Diverse Anregungen/Ideen der Bewohner<br />
2.4 Rechtliche Grundlagen BfU:<br />
Seit Anf<strong>an</strong>g 2002 sind die Änderungen der Signalisationsverornung SSV<br />
über Tempo 30 in Kraft.Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelung<br />
ist die grossräumige Einführung von Tempo-30-Zonen auch ohne<br />
weitreichende bauliche Massnahmen möglich.<br />
2.5 Auswirkungen auf Niedergösgen:<br />
Es k<strong>an</strong>n eine Verkehrsberuhigung in den Quartieren erreicht werden<br />
mit minimalsten baulichen Massnahmen durch die gezielte Errichtung<br />
von Tempo-30-Zonen<br />
- Der fin<strong>an</strong>zielle Aspekt ist auf ein minimum reduziert<br />
- Die Ch<strong>an</strong>cen der Akzept<strong>an</strong>z in der Bevölkerung sind erhöht<br />
- Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist reduziert<br />
2.3 Warum zu Tempo 30 in unseren Quartieren?<br />
M e h r S i c h e r h e i t<br />
Vorallem für Kinder, Senioren und alle Fussgänger<br />
weniger Gefahrenpotential auf den Quartierstrassen<br />
M e h r W o h n q u a l i t ä t<br />
Weniger Lärm, bessere Luft, ruhigerer Verkehr in unseren<br />
Quartieren<br />
Statistische Grundlagen BfU: Durch eine Reduktion der Kollisionsgeschwindigkeit wird eine<br />
deutliche Reduktion der Verletzungsschwere erzielt.<br />
• bei 30 km/h Kollisionsgeschwindigkeit 5%<br />
• bei 45 km/h Kollisionsgeschwindigkeit 50%<br />
• bei 65 km/h Kollisionsgeschwindigkeit praktisch 100%<br />
D.h. das Risiko bei den heute erlaubten 50 kmh liegt demzufolge bei ca. 70% (!)<br />
3. Ergebnisse der AG-Verkehrsberuhigung:<br />
Eine sinnvolle Verkehrsberuhigung k<strong>an</strong>n nur durch Temporeduktion<br />
erreicht werden<br />
Eine Einführung von Tempo-30 in den Quartieren ist <strong>an</strong>zustreben<br />
- Den Anliegen der Bevölkerung und der Sicherheit soll im Rahmen<br />
der Ver<strong>an</strong>twortung der Einwohner Rechnung getragen werden<br />
- Eine reine Ausschilderung von Zonen reicht nicht aus, jedoch müssen<br />
alle Massnahmen auf die kostengünstigste Art umgesetzt werden,<br />
d.h. optimales Kosten-/Wirkungsverhältnis
4. Anträge <strong>an</strong> die <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />
4.1 <strong>Antrag</strong><br />
Der Gemeinderat be<strong>an</strong>tragt zuh<strong>an</strong>den der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 1.<br />
Juni 2004 einstimmig:<br />
A) Die Einführung von Tempo 30 in den Quartieren, flächendeckend in der<br />
g<strong>an</strong>zen Gemeinde, gemäss dem vorliegenden Projekt, das in drei Etappen<br />
(Jahre 2004, 2005 und 2006) realisiert werden soll.<br />
B) Die Kreditfreigabe von Fr. 340'000.00 zur Realisierung des Projektes.<br />
Grafik Gesamtpl<strong>an</strong>ung Tempo-30<br />
Verkehrsberuhigung Niedergösgen<br />
2<br />
3<br />
1<br />
2<br />
3<br />
2<br />
Phase 1 H<strong>an</strong>g<br />
Phase 2 Schachen,<br />
Inseli, Mülidorf<br />
Phase 3 Dorf<br />
5 Realisierungsschritte<br />
5.1 Verabschiedung Gesamtpl<strong>an</strong>ung mit Reihenfolgevorgabe durch die<br />
<strong>Gemeindeversammlung</strong> 1.6.2004<br />
5.2 Beginn Umsetzung 2004 Verkehrsberuhigung H<strong>an</strong>g mittels<br />
minimaler baulicher Massnahmen und Auschilderung als Tempo-30-Zone<br />
(Miteinbezug der Quartierbewohner)<br />
5.3 Realisierung 2005/6 Schachen/Inseli und Dorf wiederum unter Miteinbezug<br />
der Quartierbewohner<br />
5.4 Ende 2006 Abnahme der Signalisation<br />
6. Ausg<strong>an</strong>gslage<br />
6.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Mit der Revision der Signalisationsverordnung (SSV) ist die Einrichtung von<br />
Tempo 30 Zonen und Begegnungszonen vereinfacht worden.<br />
6.2 Grundlagen der Gemeinde<br />
Es stehen folgende Pl<strong>an</strong>ungsgrundlagen zur Verfügung:<br />
§ Übersichtspl<strong>an</strong>, § Zonenpl<strong>an</strong>, § Studie Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
Kreuzstrasse, Ballmer + Partner,
7. Grundsätzliches zur Zone 30<br />
7.1 Wirkung<br />
Eine Reduktion der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist aus folgenden<br />
Gründen sinnvoll:<br />
- grössere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer<br />
- quartiergerechter Verkehr und höhere Wohnqualität<br />
Insbesondere wird die Situation für schwächere Verkehrsteilnehmer<br />
wie Kinder sowie Fussgänger verbessert<br />
Zudem wird die Koexistenz unter den Verkehrsteilnehmer<br />
gefördert und die Wohnqualität gesteigert<br />
- weniger Lärm und bessere Luft<br />
7.4 Anforderungen<br />
Gutachten in Form eines Kurzberichtes verl<strong>an</strong>gt,welcher über die folgenden<br />
Aspekte Aufschluss geben soll:<br />
§ Ziele, welche erreicht werden sollen<br />
§ Hierarchie der Strassen (Pläne)<br />
§ vorh<strong>an</strong>dene Sicherheitsdefizite und Massnahmen zu deren Behebung<br />
§ Angaben zum vorh<strong>an</strong>denen Geschwindigkeitsniveau (Messungen)<br />
§ Angaben zur bestehenden und <strong>an</strong>gestrebten Qualität (Bericht)<br />
§ Überlegungen zu möglichen Auswirkungen (Bericht)<br />
§ eine Aufzählung und Umschreibung der notwendigen Massnahmen<br />
Bei der Realisierung sind diverse Grundsätze zu beachten: Der Rechtsvortritt<br />
muss eingeführt werden und das Erscheinungsbild der Strasse soll der<br />
signalisierten Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Dazu sind oft bauliche<br />
sowie betriebliche Massnahmen notwendig.<br />
Eine alleinige Signalisationsmassnahme genügt demzufolge meistens<br />
nicht.<br />
7.2 Ziele<br />
Aus den vor<strong>an</strong>gehenden Überlegungen zur Wirkung von Tempo 30 können<br />
folgende Ziele hergeleitet werden:<br />
Erhöhung der Verkehrssicherheit vor allem im Bereich der Schule und<br />
des Kindergartens und in den Wohnquartieren durch:<br />
§ <strong>an</strong>gepasste Geschwindigkeiten<br />
§ erhöhte Aufmerksamkeit seitens der Fahrzeuglenker<br />
Erhöhung der Wohnqualität durch<br />
§ Reduktion des quartierfremden Verkehrs<br />
§ mehr Aufenthaltsqualität im Wohnquartier<br />
§ Positive Wirkung auf Lärm- und Schadstoffemissionen<br />
8 Strassentypen und Strassenraum<br />
8.1 Verkehrssicherheit<br />
- Unfallstatistik<br />
- Geschwindigkeitsmessungen<br />
- Gefahren<strong>an</strong>alyse<br />
§ Schmiedenstrasse, Äussere K<strong>an</strong>alstrasse<br />
§ Quartierstrasse, Neufeldstrasse;<br />
§ Jurastrasse; Aufgrund der Fahrbahnbreite<br />
8.2 Gesamtbeurteilung<br />
Kreuzstrasse, Schmiedenstrasse und Äussere K<strong>an</strong>alstrasse weisen nicht<br />
nutzungsorientierte Erscheinungsbilder auf.<br />
Im Bereich der Schule und dem Kindergarten besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis,<br />
welches ebenfalls entsprechende Massnahmen erfordert.<br />
Eine besondere Schwierigkeit stellen die starken Gefällsverhältnisse im Quartier H<strong>an</strong>g<br />
dar.
Zwischenbericht Grundinformationen Zwischenbericht Konzept / Ausg<strong>an</strong>gslage<br />
Zwischenbericht Verkehrssicherheit Zwischenbericht Gefahrenpotenzial
9. Verkehrskonzept<br />
9.1 Netzpl<strong>an</strong><br />
Im Rahmen des Tempo 30 Konzeptes sind die Strassenhirarchien und die<br />
grundlegende Verkehrsorg<strong>an</strong>isation (Regelung, Signalisation) festzulegen. Der<br />
Netzpl<strong>an</strong> zeigt das übergeordnete Strassennetz mit den auptverkehrsstrassen,<br />
den Sammelstrassen der Indurstrie- und Gewerbegebiete und den<br />
verkehrsberuhigten Quartierkammern.<br />
Das Konzept lässt sich aufgrund der heutigen Strassendimensionierung gut<br />
umsetzen, da die als Sammelstrassen bezeichneten Strassenzüge bereits heut<br />
überdurchschnittlich breit dimensioniert sind. Die Erschliessungsstrassen sind<br />
teilweise zu grosszügig dimensioniert und ein Rückbau ist <strong>an</strong>zustreben.<br />
10. Massnahmen<br />
Die zum Kapitel gehörende Pl<strong>an</strong>darstellung nachfolgend<br />
Weiter 10. Massnahmen<br />
10.1 Strategie<br />
Für die Umsetzung der verkehrsberuhigenden Massnahmen k<strong>an</strong>n zwischen<br />
Sofortmassnahmen und l<strong>an</strong>gfristigen Massnahmen unterschieden werden.<br />
Sofortmassnahmen sollen mit einfachen Mitteln kostengünstig und rasch<br />
realisiert werden können.<br />
10.2 "Rückbau Strassenraum"<br />
Bauliche Einengung, Optische Einengung, Versetzte Parkierung<br />
10.3 Vertikaler Versatz<br />
Berliner Kissen, Knoten<strong>an</strong>hebung<br />
10.4 Markierungen<br />
Zone 30 / 30 , "Rechtsvortritt„<br />
10.5 Information<br />
Öffentlichkeitsarbeit, Publikation, Info Radar, Plakate<br />
Vorschlag gesetzliche Massnahmenverteilung<br />
11. Kostenschätzung / Kostenverteilung