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<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Der Landrat<br />

Amt für Veterinärangelegenheiten<br />

und Verbraucherschutz<br />

29221 <strong>Celle</strong>, Trift 29<br />

Tel.: 0 5141/916-168<br />

Merkblatt<br />

Fischverderb und Fischkennzeichnung<br />

Merkblatt Fischetikennzeichnung_2006-7.doc<br />

Ist die Totenstarre beendet, setzen früher oder später die Veränderungen des Fischfleisches<br />

ein, die schließlich zur Genussuntauglichkeit bzw. <strong>zum</strong> Verderb führen. Dies ist schon<br />

äußerlich zu erkennen. Der Fisch verliert bald seine leuchtende Farbe, die spiegelnde und<br />

glänzende Oberfläche erhält ein stumpfgraues Aussehen, wobei die Transparenz des<br />

Schleims verschwindet. Dieser wird dünnflüssiger und löst sich schließlich zu einer<br />

schmutzig- grauen Substanz auf. Die Augen sind zunächst prall gewölbt, wobei die Hornhaut<br />

klar und glänzend und die Pupille tiefschwarz erscheint. Der Augapfel sinkt mit abfallender<br />

Qualität ein, die Hornhaut wird opaleszierend (opalartig schimmernd) bis missfarben, die<br />

Pupille milchig und undurchsichtig und schließlich von einem missfarbenen Schleim<br />

überzogen. Die Konsistenz des Fleisches, das ursprünglich fest und elastisch war, wird<br />

weich, so dass Fingereindrücke bestehen bleiben; die Schuppen lassen sich herausziehen.<br />

Die Kiemen verlieren ihre blutrote Farbe über blassrot, graurot bis <strong>zum</strong> schmutzigen<br />

braunrot, wobei der auffallend gleichmäßige und fadenziehende Schleim milchig- trüb und<br />

schließlich missfarben grau und klumpig wird. Entsprechende Abweichungen lassen sich an<br />

den Schnittflächen sowie an den Organen der Leibeshöhle beobachten. Der Geruch des<br />

Fisches geht vom frischen Fisch- bzw. Seegeruch über geruchlos, muffig, süßlich, fruchtig,<br />

nussartig bis käsig oder faulig, wobei früher oder später ein ammoniakartiger Geruch<br />

wahrnehmbar ist. Gelegentlich geht die Fäulnis ohne merklichen Geruch vonstatten. Die<br />

Geruchsänderungen treten gegebenenfalls bei der Kochprobe stärker in den Vordergrund.<br />

Fischkennzeichnung im Sinne der Verordnung zur Durchführung des<br />

Fischetikettierungsgesetzes (Fischetikettierungsverordnung – FischEtikettV) (1)<br />

Beim Verkauf folgender Fisch- und Fischerzeugnisse im Einzelhandel müssen<br />

zusätzliche Informationen angegeben werden:<br />

• Fische, frisch und gekühlt<br />

• Fische, gefroren<br />

• Fischfilets und Fischfleisch (auch zerkleinert), frisch, gekühlt und gefroren<br />

• Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake<br />

• Fische, geräuchert oder gegart<br />

• Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen<br />

oder in Salzlake<br />

• Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren,<br />

getrocknet, gesalzen oder in Salzlake<br />

• Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen<br />

oder in Salzlake<br />

• Wirbellose Wassertiere (andere als Krebstiere und Weichtiere), lebend, frisch, gekühlt,<br />

gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake<br />

Ausnahme<br />

Bei folgenden Produkten sind die zusätzlichen Angaben nicht erforderlich:<br />

Panierte Fischerzeugnisse, Fische und Fischzubereitungen mit Saucen, Fischmarinaden,<br />

Fischdauerkonserven, Fischsalate, Schlemmerfilet, panierte Krebs- und<br />

Weichtiererzeugnisse, Kaviar und Kaviarersatz


Folgende zusätzliche Angaben sind zu machen:<br />

• Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart<br />

• Produktionsmethode<br />

• Fanggebiet<br />

Handelsbezeichnung:<br />

Die Handelsbezeichnung muss bei loser Ware in unmittelbarer Nähe angebracht sein und<br />

dieser zuzuordnen sein (z.B. Preisschild).<br />

Produktionsmethode:<br />

Die Produktionsmethode muss mit den folgenden Worten angegeben werden:<br />

gefangen in ...<br />

(gefolgt vom Fanggebiet)<br />

aus Binnenfischerei ...<br />

(gefolgt von der Angabe des Landes)<br />

aus Aquakultur in .... oder gezüchtet in...<br />

(gefolgt von der Angabe des Landes)<br />

für Seefische<br />

für Fische aus Binnenfischerei<br />

für Fische aus Aquakultur<br />

Bei Seefisch ist die Angabe der Produktionsmethode entbehrlich, wenn sich aus der<br />

Handelsbezeichnung und dem Fanggebiet eindeutig entnehmen lässt, dass es sich um<br />

eine im Meer gefangene Fischart handelt ( z.B. Ostsee-Dorsch)<br />

Beispiele<br />

Richtig:<br />

• Kabeljau, gefangen im Südpazifik<br />

• Ostsee-Kabeljau<br />

• Forelle aus Aquakultur in Deutschland<br />

• Lachs, gezüchtet in Norwegen<br />

Falsch: Richtig müsste es heißen:<br />

• Honauer Forellen • Forellen aus Aquakultur in Deutschland<br />

• Bodensee-Felchen • Felchen aus Binnenfischerei in Deutschland<br />

• Schottischer Zuchtlachs • Lachs, gezüchtet in Schottland<br />

• Kanadischer Wildlachs • Lachs, gefangen im Nordatlantik<br />

Für die Seefischerei muss als Fanggebiet eines der nach genannten Fanggebiete genannt<br />

werden.<br />

Fanggebiete:<br />

• Nordwestatlantik • Nordostatlantik<br />

• Ostsee • Mittlerer Ostatlantik<br />

• Mittlerer Westatlantik • Südostatlantik<br />

• Südwestatlantik • Schwarzes Meer<br />

• Mittelmeer • Pazifischer Ozean<br />

• Indischer Ozean • Antarktis<br />

Bei Fisch aus Binnenfischerei muss das Land angegeben werden in dem der Fisch seinen<br />

Ursprung hat.<br />

Bei Fisch aus Aquakultur muss das Land angegeben werden, in dem die letzte<br />

Entwicklungsphase stattfand.<br />

(1) Weitere Informationen zu den genannten Rechtsnormen erhalten Sie unter http://bundesrecht.juris.de/index.html und in den<br />

deutschsprachigen Suchmaschinen.

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