pdf-Datei zum Download - Landkreis Celle
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />
Der Landrat<br />
Amt für Veterinärangelegenheiten<br />
und Verbraucherschutz<br />
29221 <strong>Celle</strong>, Trift 29<br />
Tel.: 0 5141/916-168<br />
Merkblatt<br />
Fischverderb und Fischkennzeichnung<br />
Merkblatt Fischetikennzeichnung_2006-7.doc<br />
Ist die Totenstarre beendet, setzen früher oder später die Veränderungen des Fischfleisches<br />
ein, die schließlich zur Genussuntauglichkeit bzw. <strong>zum</strong> Verderb führen. Dies ist schon<br />
äußerlich zu erkennen. Der Fisch verliert bald seine leuchtende Farbe, die spiegelnde und<br />
glänzende Oberfläche erhält ein stumpfgraues Aussehen, wobei die Transparenz des<br />
Schleims verschwindet. Dieser wird dünnflüssiger und löst sich schließlich zu einer<br />
schmutzig- grauen Substanz auf. Die Augen sind zunächst prall gewölbt, wobei die Hornhaut<br />
klar und glänzend und die Pupille tiefschwarz erscheint. Der Augapfel sinkt mit abfallender<br />
Qualität ein, die Hornhaut wird opaleszierend (opalartig schimmernd) bis missfarben, die<br />
Pupille milchig und undurchsichtig und schließlich von einem missfarbenen Schleim<br />
überzogen. Die Konsistenz des Fleisches, das ursprünglich fest und elastisch war, wird<br />
weich, so dass Fingereindrücke bestehen bleiben; die Schuppen lassen sich herausziehen.<br />
Die Kiemen verlieren ihre blutrote Farbe über blassrot, graurot bis <strong>zum</strong> schmutzigen<br />
braunrot, wobei der auffallend gleichmäßige und fadenziehende Schleim milchig- trüb und<br />
schließlich missfarben grau und klumpig wird. Entsprechende Abweichungen lassen sich an<br />
den Schnittflächen sowie an den Organen der Leibeshöhle beobachten. Der Geruch des<br />
Fisches geht vom frischen Fisch- bzw. Seegeruch über geruchlos, muffig, süßlich, fruchtig,<br />
nussartig bis käsig oder faulig, wobei früher oder später ein ammoniakartiger Geruch<br />
wahrnehmbar ist. Gelegentlich geht die Fäulnis ohne merklichen Geruch vonstatten. Die<br />
Geruchsänderungen treten gegebenenfalls bei der Kochprobe stärker in den Vordergrund.<br />
Fischkennzeichnung im Sinne der Verordnung zur Durchführung des<br />
Fischetikettierungsgesetzes (Fischetikettierungsverordnung – FischEtikettV) (1)<br />
Beim Verkauf folgender Fisch- und Fischerzeugnisse im Einzelhandel müssen<br />
zusätzliche Informationen angegeben werden:<br />
• Fische, frisch und gekühlt<br />
• Fische, gefroren<br />
• Fischfilets und Fischfleisch (auch zerkleinert), frisch, gekühlt und gefroren<br />
• Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake<br />
• Fische, geräuchert oder gegart<br />
• Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen<br />
oder in Salzlake<br />
• Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren,<br />
getrocknet, gesalzen oder in Salzlake<br />
• Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen<br />
oder in Salzlake<br />
• Wirbellose Wassertiere (andere als Krebstiere und Weichtiere), lebend, frisch, gekühlt,<br />
gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake<br />
Ausnahme<br />
Bei folgenden Produkten sind die zusätzlichen Angaben nicht erforderlich:<br />
Panierte Fischerzeugnisse, Fische und Fischzubereitungen mit Saucen, Fischmarinaden,<br />
Fischdauerkonserven, Fischsalate, Schlemmerfilet, panierte Krebs- und<br />
Weichtiererzeugnisse, Kaviar und Kaviarersatz
Folgende zusätzliche Angaben sind zu machen:<br />
• Handelsbezeichnung der Fisch-, Krebs- oder Weichtierart<br />
• Produktionsmethode<br />
• Fanggebiet<br />
Handelsbezeichnung:<br />
Die Handelsbezeichnung muss bei loser Ware in unmittelbarer Nähe angebracht sein und<br />
dieser zuzuordnen sein (z.B. Preisschild).<br />
Produktionsmethode:<br />
Die Produktionsmethode muss mit den folgenden Worten angegeben werden:<br />
gefangen in ...<br />
(gefolgt vom Fanggebiet)<br />
aus Binnenfischerei ...<br />
(gefolgt von der Angabe des Landes)<br />
aus Aquakultur in .... oder gezüchtet in...<br />
(gefolgt von der Angabe des Landes)<br />
für Seefische<br />
für Fische aus Binnenfischerei<br />
für Fische aus Aquakultur<br />
Bei Seefisch ist die Angabe der Produktionsmethode entbehrlich, wenn sich aus der<br />
Handelsbezeichnung und dem Fanggebiet eindeutig entnehmen lässt, dass es sich um<br />
eine im Meer gefangene Fischart handelt ( z.B. Ostsee-Dorsch)<br />
Beispiele<br />
Richtig:<br />
• Kabeljau, gefangen im Südpazifik<br />
• Ostsee-Kabeljau<br />
• Forelle aus Aquakultur in Deutschland<br />
• Lachs, gezüchtet in Norwegen<br />
Falsch: Richtig müsste es heißen:<br />
• Honauer Forellen • Forellen aus Aquakultur in Deutschland<br />
• Bodensee-Felchen • Felchen aus Binnenfischerei in Deutschland<br />
• Schottischer Zuchtlachs • Lachs, gezüchtet in Schottland<br />
• Kanadischer Wildlachs • Lachs, gefangen im Nordatlantik<br />
Für die Seefischerei muss als Fanggebiet eines der nach genannten Fanggebiete genannt<br />
werden.<br />
Fanggebiete:<br />
• Nordwestatlantik • Nordostatlantik<br />
• Ostsee • Mittlerer Ostatlantik<br />
• Mittlerer Westatlantik • Südostatlantik<br />
• Südwestatlantik • Schwarzes Meer<br />
• Mittelmeer • Pazifischer Ozean<br />
• Indischer Ozean • Antarktis<br />
Bei Fisch aus Binnenfischerei muss das Land angegeben werden in dem der Fisch seinen<br />
Ursprung hat.<br />
Bei Fisch aus Aquakultur muss das Land angegeben werden, in dem die letzte<br />
Entwicklungsphase stattfand.<br />
(1) Weitere Informationen zu den genannten Rechtsnormen erhalten Sie unter http://bundesrecht.juris.de/index.html und in den<br />
deutschsprachigen Suchmaschinen.