06.03.2013 Aufrufe

Brandschutzbedarfsplan - Stadt Schleiden

Brandschutzbedarfsplan - Stadt Schleiden

Brandschutzbedarfsplan - Stadt Schleiden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stand: 12/2010<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong><br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

-Arbeitsexemplar-


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010<br />

1. Allgemeiner Teil ...................................................................................................................... 1<br />

1.1. Vorwort .............................................................................................................................................. 1<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen ......................................................................................................................... 2<br />

1.2.1 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG) ....................................... 4<br />

1.2.2 Zivilschutzgesetz (ZSG)......................................................................................................... 7<br />

1.2.3 Landesbauordnung (BauO NRW): ....................................................................................... 8<br />

1.2.4 VVBauO NRW: ......................................................................................................................... 8<br />

1.3 Aufgaben der Feuerwehr ..................................................................................................................... 9<br />

1.4 Geltungsbereich .................................................................................................................................. 13<br />

2. Schutzzieldefinition ............................................................................................................... 14<br />

2.1 Einleitung .............................................................................................................................................. 14<br />

2.2. Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen .................................................................. 17<br />

2.2.1 Brandeinsätze .............................................................................................................................. 17<br />

2.2.2 Technische Hilfeleistung: ............................................................................................................ 21<br />

3. Ist-Struktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> ............................................................................................ 23<br />

3.1.1 Allgemeine tabellarische Angaben........................................................................................... 24<br />

3.1.2 Nationalpark Eifel ......................................................................................................................... 27<br />

3.2 Beschreibung der Ortsteile ................................................................................................................ 28<br />

3.2.1 Ortsteil Berescheid ...................................................................................................................... 28<br />

3.2.2 Ortsteil Broich ............................................................................................................................... 30<br />

3.2.3 Ortsteil Bronsfeld ......................................................................................................................... 32<br />

3.2.4 Ortsteil Dreiborn ........................................................................................................................... 34<br />

3.2.5 Ortsteil Ettelscheid ....................................................................................................................... 36<br />

3.2.6 Ortsteil Gemünd ........................................................................................................................... 38<br />

3.2.7 Ortsteil Harperscheid .................................................................................................................. 41<br />

3.2.8 Ortsteil Herhahn ........................................................................................................................... 44<br />

3.2.9 Ortsteil Kerperscheid ................................................................................................................... 46<br />

3.2.10 Ortsteil Morsbach ...................................................................................................................... 48<br />

3.2.11 Ortsteil Nierfeld .......................................................................................................................... 50<br />

3.2.12 Ortsteil Oberhausen .................................................................................................................. 52<br />

3.2.13 Ortsteil Olef ................................................................................................................................. 55<br />

3.2.14 Ortsteil Scheuren ....................................................................................................................... 57<br />

3.2.15 <strong>Schleiden</strong> ................................................................................................................................... 59<br />

3.2.16 Ortsteil Schöneseiffen ............................................................................................................... 62<br />

3.2.17 Ortsteil Wintzen .......................................................................................................................... 64<br />

3.2.18 Ortsteil Wolfgarten ..................................................................................................................... 66<br />

4. IST-Struktur der Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> ................................................................................. 68


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010<br />

4.1 Allgemeines, Organisation, Alarm- und Ausrückeordnung ........................................................... 68<br />

4.2 Einzelbetrachtung der Löschgruppen und Löschzüge .................................................................. 71<br />

4.2.1 Löschzug <strong>Schleiden</strong> .................................................................................................................... 71<br />

4.2.2 Löschgruppe Oberhausen .......................................................................................................... 79<br />

4.2.3 Löschzug Gemünd ...................................................................................................................... 86<br />

4.2.4 Löschgruppe Dreiborn ................................................................................................................ 94<br />

4.2.5 Löschgruppe Herhahn .............................................................................................................. 102<br />

4.2.6 Löschgruppe Harperscheid ...................................................................................................... 109<br />

4.2.7 Löschgruppe Bronsfeld ............................................................................................................. 116<br />

5. Vergleich der Strukturen .................................................................................................... 123<br />

5.1 Gesamtüberblick über die Erreichungsgrade im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Schleiden</strong> .................................. 123<br />

5.2 Personal ............................................................................................................................................. 125<br />

5.2.1 Übersicht Funktionen Freiwillige Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> ....................................................... 125<br />

5.2.2 Übersicht Stärke Freiwillige Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> ............................................................... 127<br />

5.2.3 Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> ............................................................ 128<br />

5.3 Material ............................................................................................................................................... 128<br />

5.4 Feuerwehrgerätehäuser ................................................................................................................... 129<br />

6. Planungsziel .............................................................................................................................. 130<br />

7. Maßnahmen ...................................................................................................................... 132<br />

7.1 Personelle / organisatorische Maßnahmen ............................................................................. 132<br />

7.1.1 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) ...................................................................................... 132<br />

7.1.2 Tätigkeit in mehreren Löschgruppen ...................................................................................... 132<br />

7.1.3 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................... 133<br />

7.1.4 Mitgliederwerbung - verstärkt auch weibliche Mitglieder - .................................................. 133<br />

7.1.5 Jugendarbeit ............................................................................................................................... 134<br />

7.2 Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr ....................................................................................... 134<br />

7.2.1 Fahrzeuge ................................................................................................................................... 134<br />

7.2.2 Gerätschaften ............................................................................................................................. 136<br />

7.2.3 Sonstige Ausstattung ................................................................................................................ 137<br />

7.3 Löschwasserversorgung .................................................................................................................. 138<br />

7.4 Finanz- und Investitionsplanung ................................................................................................... 139<br />

7.4.1 Feuerwehrgerätehäuser ..................................................................................................... 139<br />

7.4.2 Fahrzeuge ............................................................................................................................. 139<br />

7.4.3 Schutzausrüstung ................................................................................................................ 140<br />

7.4.4 Technische Ausrüstung (laufende Kosten / Ersatzbeschaffungen) ............................. 140<br />

7.4.5 Funk-und Alarmierungstechnik .......................................................................................... 141<br />

8. Sonderschutzpläne ............................................................................................................. 141<br />

9. ABC – Einsatz .................................................................................................................... 141


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010<br />

10. Waldbrandbekämpfung ...................................................................................................... 141<br />

11. Rettungsdienstbedarfsplan ................................................................................................. 142


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010<br />

Abkürzungen<br />

AAO Alarm- und Ausrückeordnung<br />

AGBF NW Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

AU Abgasuntersuchung<br />

BauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(Landesbauordnung)<br />

BBM Bezirksbrandmeister<br />

BF Berufsfeuerwehr<br />

BSU Bremssonderuntersuchung<br />

DIN Deutsches Institut für Normung<br />

DLK Drehleiter mit Rettungskorb<br />

DRK Deutsches Rotes Kreuz<br />

ELW Einsatzleitwagen<br />

FB Fachbereich<br />

FF Freiwillig Feuerwehr<br />

FM Feuerwehrmann SB (Sammelbegriff für m/w)<br />

FNP Flächennutzungsplan<br />

FP Feuerlöschkreiselpumpe<br />

FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung<br />

FwDV Feuerwehrdienstvorschrift<br />

FwGH Feuerwehrgerätehaus<br />

GSG Gefährliche Stoffe und Güter<br />

GW-G Gerätewagen Gefahrgut<br />

GW-L Gerätewagen Logistik<br />

HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug<br />

HU Hauptuntersuchung<br />

HuPF Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine universelle<br />

Feuerschutzkleidung


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010<br />

KBM Kreisbrandmeister<br />

KdoW Kommandowagen<br />

LB Str NRW Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen<br />

LdF Leiter der Feuerwehr<br />

LF Löschgruppenfahrzeug<br />

LVO FF Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen<br />

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

MTF Mannschaftstransportfahrzeug<br />

MTW Mannschaftstransportwagen<br />

NN Normalnull<br />

OT Ortsteil<br />

RTB Rettungsboot<br />

RW Rüstwagen<br />

SB Sammelbegriff (männlich/weiblich)<br />

SP Sicherheitsprüfung<br />

THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />

TLF Tanklöschfahrzeug<br />

TS Tragkraftspritze<br />

TSF Tragkraftspritzenfahrzeug<br />

TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser<br />

VfdB Verein zur Förderung des deutschen Brandschutzes<br />

VV Verwaltungsvorschrift<br />

ZSG Zivilschutzgesetz<br />

z.b.V. zur besonderen Verwendung


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 1<br />

1. Allgemeiner Teil<br />

1.1. Vorwort<br />

Mit Wirkung vom 01.03.1998 trat das neue Gesetz über den Feuerschutz und<br />

die Hilfeleistung (FSHG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist die Bekämpfung von<br />

Schadenfeuer und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und sonstigen<br />

öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche<br />

Vorkommnisse verursacht werden. Hiermit im Zusammenhang stehen<br />

Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und die Sicherstellung einer<br />

angemessenen Löschwasserversorgung.<br />

Gleichzeitig wurde in die Neufassung des FSHG erstmals die Verpflichtung<br />

der Städte und Gemeinden aufgenommen, Pläne für den Einsatz der<br />

öffentlichen Feuerwehren aufzustellen und fortzuschreiben. Diesem<br />

gesetzlichen Auftrag kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> mit diesem<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> nach, der unter Beteiligung der Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> erstellt wurde.<br />

Ziel dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>s ist der bestmögliche Schutz der Bürger<br />

vor den genannten Gefahren- und Schadenslagen. Hierzu wurde von der<br />

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren am 16.09.1998 eine<br />

Empfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in<br />

Städten“ verabschiedet, die Kriterien über Funktionsstärke und Hilfsfristen<br />

enthält. Diese Empfehlung wurde zwischenzeitlich zu einer „Anerkannten<br />

Regel der Technik“ erklärt und vom Innenministerium NW mit Erlass vom<br />

09.02.2001 bestätigt.<br />

Damit dieser Plan seinen Aufgaben gerecht werden kann, rufe ich alle<br />

Einwohner sowie Beteiligte in Politik, Verwaltung und Feuerwehr auf, sich<br />

aktiv an seiner Umsetzung und Fortschreibung zu beteiligen. Für Anfragen<br />

und Anregungen steht Ihnen der Fachbereich 2 in meinem Hause jederzeit zur<br />

Verfügung.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 2<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen<br />

1. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 01.<br />

März 1998 (GV. NRW. S. 122)<br />

2. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes<br />

(Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) vom 25. März 1997 (BGBl. I<br />

S. 726)<br />

- Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG)<br />

3. Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März<br />

2000<br />

(GV. NRW. S. 256/SGV. NRW. 232)<br />

4. Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d.<br />

Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 24.1.1997 - II A 3 - 100/85<br />

5. Sonderbauverordnung<br />

a) Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten<br />

(Sonderbauverordnung – SB VO) vom 17.11.2009<br />

Teil I: Versammlungsstätten<br />

Teil II: Beherbergungsstätten<br />

Teil III: Verkaufsstätten<br />

Teil IV: Hochhäuser<br />

Teil V: Garagen<br />

Teil VI: Betriebsräume für elektrische Anlagen<br />

b) Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen<br />

(Schulbaurichtlinie – SchulBauR) vom 29.11.2000<br />

6. Weitere Erlasse, Vorschriften und Empfehlungen<br />

- Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei<br />

Bränden<br />

Gem. RdErl. d. Innenministeriums – V D 2 – 4.131 – 5 - u. d.<br />

Ministeriums für<br />

Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung –834.36-86/0<br />

Nr. 240/99 vom 19.05.2000 (MBl. NW. S. 650; SMBl. NRW. 2130)<br />

- Technische Regeln für Gefahrstoffe, Dieselmotoremissionen (DME)<br />

TRGS 554


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 3<br />

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung<br />

im Bundesarbeitsblatt (BArbBI.) bekannt gegeben.<br />

- Technische Regel, Arbeitsblatt W405, Bereitstellung von Löschwasser<br />

durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Herausgegeben von<br />

Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)<br />

7. Schutzzieldefinition der AGBF<br />

Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom<br />

10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NW als<br />

anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs-<br />

und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.<br />

Siehe dazu auch:<br />

Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen<br />

und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen,<br />

Bericht - Teil I und II.<br />

Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus<br />

dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997.<br />

8. Schutzzieldefinition der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 4<br />

1.2.1 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG)<br />

I. Abschnitt: Aufgaben und Träger<br />

§ 1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise<br />

Gemeinden:<br />

Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen<br />

Feuerwehr<br />

Maßnahmen zur Verhütung von Bränden<br />

Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen<br />

Löschwasserversorgung<br />

Kreise und kreisfreie Städte:<br />

Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen<br />

Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen<br />

zur Bekämpfung von Großschadensereignissen<br />

Kreise:<br />

Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf<br />

Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende<br />

Einheiten:<br />

Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im<br />

Verteidigungsfall § 11 Abs. 1 ZSG)<br />

§ 2 Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und<br />

Eisenbahnstrecken<br />

§ 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung<br />

II. Abschnitt: Vorbeugender Brandschutz<br />

§ 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften<br />

§ 6 Brandschau<br />

§ 7 Brandsicherheitswachen<br />

§ 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe<br />

III. Abschnitt: Die Feuerwehren


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 5<br />

§ 9 Arten<br />

§ 10 Berufsfeuerwehren<br />

§ 11 Leiter der Freiwilligen Feuerwehr<br />

§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr<br />

§ 13 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr<br />

§ 14 Pflichtfeuerwehren<br />

§ 15 Werkfeuerwehren<br />

§ 16 Verbände der Feuerwehren<br />

§ 17 Einsatz im Rettungsdienst<br />

IV. Abschnitt: Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen und weiterer Einheiten<br />

§ 18 Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen<br />

§ 19 Regieeinheiten<br />

§ 20 Rechte und Pflichten der Helfer<br />

V. Abschnitt: Vorzuhaltende Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen<br />

§ 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst<br />

(1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für<br />

Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von<br />

Großschadensereignissen.<br />

(2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren<br />

und Großen kreisangehörigen Städten.<br />

§ 22 Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse<br />

(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für<br />

Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte.<br />

(2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe.<br />

§ 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen<br />

§ 24 Pflichten der Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere<br />

Gefahren ausgehen.<br />

§ 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 6<br />

VI. Abschnitt: Durchführung der Abwehrmaßnahmen<br />

§ 25 Überörtliche Hilfe und Behördenhilfe<br />

§ 26 Leitung der Abwehrmaßnahmen<br />

§ 27 Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen<br />

§ 28 Pflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer<br />

§ 29 Leitung und Koordinierung bei Großschadensereignissen<br />

§ 30 Einsatzleitung bei Großschadensereignissen<br />

§ 31 Auskunftsstelle<br />

VII. Abschnitt: Aufsicht<br />

§ 32 Aufsichtsbehörden<br />

§ 33 Unterrichtungs- und Weisungsrecht<br />

§ 34 Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister<br />

VIII. Abschnitt: Rechte und Pflichten der Bevölkerung<br />

§ 35 Meldepflicht<br />

§ 36 Entschädigung<br />

§ 37 Zulässigkeit der Datenverarbeitung<br />

§ 38 Einschränkung von Grundrechten<br />

§ 39 Bußgeldvorschriften<br />

IX. Abschnitt: Kosten<br />

§ 40 Kostenträger<br />

§ 41 Kostenersatz<br />

X. Abschnitt: Schlussvorschriften


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 7<br />

1.2.2 Zivilschutzgesetz (ZSG)<br />

§ 1 Aufgaben des Zivilschutzes<br />

(1) Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten usw. durch<br />

nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie Beseitigung oder<br />

Milderung der Folgen.<br />

(2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere<br />

1. der Selbstschutz,<br />

2. die Warnung der Bevölkerung,<br />

5. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11.<br />

§ 2 Auftragsverwaltung<br />

§ 5 Selbstschutz<br />

(1) Den Gemeinden obliegt Aufbau, Förderung und Leitung des<br />

Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe.<br />

§ 6 Warnung der Bevölkerung<br />

§ 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes<br />

(1) Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen auch<br />

die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und<br />

Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.<br />

§ 12 Ausstattung<br />

Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den<br />

Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw.<br />

§ 14 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 8<br />

1.2.3 Landesbauordnung (BauO NRW):<br />

§ 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung<br />

(1) Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen und<br />

Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden.<br />

(2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken<br />

auf:<br />

5. Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen<br />

(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für<br />

die in § 68 Abs. 1 Satz 3 aufgeführten Vorhaben.<br />

§ 72 Behandlung des Bauantrages<br />

(7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen.... Im<br />

Hinblick auf den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen<br />

über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen<br />

erforderlich<br />

1.2.4 VVBauO NRW:<br />

54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (§ 54)<br />

54.33 Beteiligung der Brandschutzdienststellen<br />

72 Behandlung des Bauantrages (§ 72)<br />

72.622 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des<br />

Brandschutzes


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 9<br />

1.3 Aufgaben der Feuerwehr<br />

Die nachstehenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr<br />

wahrgenommen.<br />

- Bekämpfung von Schadenfeuer<br />

- Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen.<br />

Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschen- und Tierleben zu<br />

verstehen, daneben auch das Bergen von Sachwerten aus unmittelbarer<br />

Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.<br />

- Abwehr von Gefahren durch Tiere<br />

- Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz<br />

- Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine<br />

erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große<br />

Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine<br />

den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.<br />

- Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften<br />

(Sonderbauverordnung)<br />

- Aufklärung der Bevölkerung -insbesondere die Brandschutzerziehung in<br />

Kindergärten und Schulen- über das Verhalten bei Bränden, den<br />

sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der<br />

Möglichkeiten der Selbsthilfe<br />

- Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von<br />

Brandschutzbedarfsplänen<br />

- Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für<br />

Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders<br />

gefährliche Objekte<br />

- Durchführung von objektbezogenen Einsatzübungen<br />

- Einsatzleitung bei Großschadensereignissen<br />

- Mitwirkung bei der Einrichtung von Leitungs- und Koordinierungsgruppen für<br />

Großschadensereignissen


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 10<br />

- Mitwirkung im Zivilschutz<br />

- Beteiligung im baurechtlichen Verfahren<br />

Umfasst im wesentlichen Stellungnahme zum abwehrenden Brandschutz, d. h.<br />

Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Löschangriffes,<br />

insbesondere die Löschwasserversorgung, die Zugänglichkeit, Lage und<br />

Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,<br />

Löschwasserrückhalteanlagen, Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die<br />

Brandbekämpfung sowie für Brandmeldung und die Alarmierung im Brandfall,<br />

betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie<br />

zur Rettung von Menschen und Tieren.<br />

- Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau (Brandschutztechniker).<br />

Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhtem Maß<br />

brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes<br />

oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche<br />

Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß<br />

Sonderbauverordnung.<br />

Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben<br />

- Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis<br />

z. B. - Türöffnungen<br />

- Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten<br />

- Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken<br />

z. B. nach Zerstörungen durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln,<br />

Mauerstücken usw.<br />

- Amtshilfe für andere Ämter, wie Ordnungsamt etc.<br />

z.B. - Unterstützungsmaßnahmen bei Kampfmittelräumung<br />

- Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Umweltamt,<br />

Lebensmittelbehörde, untere Wasserbehörde<br />

- Aufstellen von Absperrungen<br />

- Beseitigung von Verkehrshindernissen<br />

- Hilfeleistung mit Fahrzeugen und Geräten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 11<br />

- Amtshilfe für die Polizei<br />

z. B. - Ausleuchten von Einsatzstellen<br />

- Gestellung von Fahrzeugen und Geräten<br />

- Leichenbergung<br />

- Bereich Abwehrender Brandschutz<br />

z. B. Erstellung von Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte<br />

- Bereich Vorbeugender Brandschutz<br />

z. B. - Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen<br />

- Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen<br />

- Überprüfung Löschwasserentnahmestellen<br />

- Überprüfung und Pflege von Hydranten<br />

- Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr<br />

- Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen<br />

- Bereich Aus- und Fortbildung<br />

z. B. - Grundausbildung, Truppmann, Truppführer, Sonderausbildungen<br />

(z.B. ABC, Maschinist)<br />

- Koordinierung / Durchführung interner / externer Ausbildung<br />

- Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemein-<br />

schaften, Arbeitskreisen usw.<br />

- Ausbildung externer Kräfte anderer Feuerwehren<br />

Firmenangehörige und andere Personen (Handhabung von<br />

Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.)<br />

- Weitere freiwillige (ggf. kostenpflichtige) Aufgaben<br />

z. B. - Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei)<br />

- Unterstützung von Sportveranstaltungen (Rad-, Reitsport,<br />

Leichtathletik, Fußball -Ordnungsdienst, Hindernisdienst, Verkehrs-<br />

maßnahmen)<br />

- Parkplatzdienste bei Großveranstaltungen (Gemeinde/<strong>Stadt</strong>feste)<br />

- Musikfeste (Ordnungsdienst)<br />

- Kirmesumzüge, Teilnahme als Verein<br />

- Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)<br />

- Leistungsnachweis (CTIF-Wettkämpfe, Wettkämpfe im Ausland)<br />

- Martinzugbegleitung<br />

- Verteilung von Informationen an Haushalte (fehlende Informationsmöglichkeiten<br />

bei besonderen Gefahrenlagen -Hochwasser-)<br />

- Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern<br />

- Teilnahme an Kirchenfesten einschl. Ordnungsdienste und<br />

Nachtwachen<br />

- Heimatfeste (Ordnungsdienste und Nachtwachen), Beteiligung<br />

mit eigenen Ständen


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 12<br />

- Ordnungsdienst und Beteiligung bei Karnevalsumzügen und<br />

Schützenfesten<br />

- Scheunenfeste (Sicherheitswachdienste)<br />

- Kranzniederlegungen


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 1.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 13<br />

1.4 Geltungsbereich<br />

Dieser Plan gilt nur für die der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> obliegenden Aufgaben nach dem<br />

FSHG. Alle anderen Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der<br />

Gefahrenabwehr, insbesondere der allgemeinen Ordnungsbehörden, der Polizei, des<br />

Rettungsdienstes, der Abwehr von Großschadensereignissen und der<br />

Sonderordnungsbehörden sind in den hierzu erlassenen speziellen Plänen geregelt.<br />

Beispielhaft seien hier genannt:<br />

o Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Euskirchen<br />

o Gefahrenabwehrplan für Großschadensereignisse des Kreises<br />

Euskirchen<br />

o Umweltalarmplan des Kreises Euskirchen<br />

o Pandemieplanung


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 14<br />

2. Schutzzieldefinition<br />

An dieser Stelle wird das von der Bezirksregierung Köln erarbeitete<br />

Grundlagenpapier zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie<br />

Eintreffzeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln in seinen<br />

wesentlichen Punkten auszugsweise wiedergegeben, um den Verantwortlichen in<br />

Rat und Verwaltung Hilfestellung bei der Beurteilung des „notwendigen<br />

Feuerschutzes“ zu geben.<br />

Diese Festlegungen sind mit Verfügung vom 07.04.1997 - 22.4.21-10.10 -<br />

veröffentlicht worden und sind Grundlage für die im <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

getroffenen Aussagen und Feststellungen.<br />

2.1 Einleitung<br />

Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier sollen -in Ermangelung bisheriger<br />

Festlegungen- Mindeststandards für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit<br />

Freiwilliger Feuerwehren festgeschrieben werden. Erst mit Erfüllung dieser<br />

Mindeststandards wird ein „Grundfeuerschutz“ als gewährleistet angesehen.<br />

Diese Mindeststandards betreffen<br />

- die Mindestpersonalstärke einer FF<br />

- die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals<br />

- die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken.<br />

Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede Freiwillige Feuerwehr zur<br />

Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes bestimmte, und zwar<br />

einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine „Standartsituation„<br />

zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann. Standardsituationen sind<br />

im Einzelnen:<br />

- der kritische Wohnungsbrand<br />

- der kritische Verkehrsunfall.<br />

Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des<br />

Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:<br />

1. Menschen und Tiere retten<br />

2. Sachwerte und Umwelt schützen und<br />

3. die Ausbreitung des Schadens verhindern.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 15<br />

Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der<br />

Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den<br />

zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht<br />

werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des<br />

Schadensereignisses wird ggf. zusätzliches Personal benötigt. Alle zu<br />

formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der vorgenannten<br />

Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.<br />

Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur<br />

bemessungsrelevante Schadensereignisse (Wohnungsbrand/Verkehrsunfall)<br />

sein.<br />

Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die<br />

Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht<br />

gleichbedeutend mit den häufigsten Schadensereignissen.<br />

Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche<br />

praktische Erfahrung gesicherten Grenzen orientieren. In diesem<br />

Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum Brandverlauf und zu<br />

medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise die sogenannte<br />

„ORBIT-Studie“.<br />

Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung der Schutzziele primär durch die<br />

einzelne kommunale Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im<br />

Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut<br />

sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonders sind dabei<br />

auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.<br />

Die Einhaltung gewisser Mindeststandards ist im Rahmen einer Überprüfung<br />

des Leistungsstandes einer Feuerwehr jederzeit nachprüfbar. Sofern sie nicht<br />

erfüllt werden, kann im Extremfall eine aufsichtsbehördliche Weisung<br />

erforderlich werden, um den Brandschutz zu gewährleisten.<br />

Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im Folgenden erläuterten<br />

Mindeststandards heranzuziehen sind als<br />

- Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr<br />

- als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr<br />

- als Maßstab für die Befreiung von der Pflicht, hauptamtliche Kräfte<br />

vorzuhalten.<br />

Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards kann der Gemeinde im<br />

Extremfall als Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 16<br />

hinzuweisen ist, dass im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal<br />

und Hilfsmitteln zur Verfügung stehen sollte.<br />

Inwieweit die Feuerwehr ein eventuell bestehendes Sicherheitsrisiko<br />

abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der Faktoren<br />

„Bedürfnis an Sicherheit“ und „Wirtschaftlichkeit“ bestimmt. Ein globales<br />

Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des <strong>Stadt</strong>gebietes ist unbestritten<br />

unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein<br />

geringeres Sicherheitsniveau hingenommen werden muss. Dennoch ist es<br />

notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter Gebiete<br />

innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als<br />

Sollvorgabe immer von einer einhundertprozentigen Erreichbarkeit ausgehen,<br />

da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad“)<br />

einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z.B. Schneefälle,<br />

Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze etc.) verhindern immer eine<br />

vollständige Erreichung des Schutzziels; der Erreichungsgrad sinkt unter<br />

100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der reale<br />

Erreichungsgrad immer um diesen (mathematisch nicht exakt bezifferbaren)<br />

Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau.<br />

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das<br />

Sicherheitsniveau in allen Kommunen eine politische Entscheidung. Die<br />

Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch<br />

die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der<br />

<strong>Stadt</strong>. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der<br />

Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §<br />

116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender<br />

Information der Entscheidungsträger durch die Feuerwehr möglich. Bis zu<br />

einer diesbezüglichen politischen Aussage gehen die Planungen von einem<br />

Sicherheitsniveau von 100 % aus.<br />

In Anlehnung an die „Schutzzieldefinition“ der AGBF Bund wurde in allen<br />

Fällen ein Erreichungsgrad von 95 % als Toleranzschwelle für<br />

kompensierende Maßnahmen angesetzt. Eine Differenzierung der<br />

Erreichungsgrade zwischen den einzelnen Schutzzielen erscheint nicht<br />

sachgerecht.<br />

Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Fall<br />

einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiden</strong> mangels gesetzlicher Standards auf „Regeln der Technik“<br />

zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der <strong>Stadt</strong> Düsseldorf hat in<br />

einem Gutachten festgestellt, das die „Schutzzieldefinition“ der AGBF<br />

Nordrhein-Westfalen (und in Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine<br />

solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit<br />

Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 2.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 17<br />

2.2. Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen<br />

2.2.1 Brandeinsätze<br />

Das als Eintreffzeit definierte Zeitfenster setzt sich zusammen aus der<br />

- Ausrückezeit Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken am Gerätehaus<br />

- Anfahrtszeit Zeit vom Ausrücken bis zum Eintreffen an der Schadenstelle<br />

Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine<br />

Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (Gruppe 1/8/9) von acht Minuten als<br />

notwendig erachtet = 1. Hilfsfrist.<br />

Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit spätestens<br />

fünf Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich (die Mindesteintreffzeit<br />

bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten = 2. Hilfsfrist).<br />

1. und 2. Hilfsfrist unterscheiden sich insoweit nur durch eine längere Ausrückezeit bzw.<br />

Anfahrtszeit von Feuerwehrangehörigen zum Gerätehaus und zur Einsatzstelle.<br />

Als Grundlage dieser Festlegung dient ein Einsatzszenario, das sich als täglich zu<br />

erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat. Man geht dabei von einem Zimmerbrand in<br />

einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung<br />

aus. Der vorhandene Treppenraum (erster Rettungsweg) ist durch den Brandausbruch<br />

unpassierbar.<br />

Aufgrund dieser Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die nachstehenden<br />

einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen.<br />

a) Menschenrettung als primäre Aufgabe durch Suche innerhalb des verqualmten<br />

Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen auf zwei<br />

voneinander unabhängigen Wegen. (Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines<br />

Rohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen<br />

zweiten, vom Treppenraum unabhängigen Rettungsweg sicherstellen).<br />

b) Brandbekämpfung über einen zweiseitigen Angriff mit 2 Rohren über den<br />

verqualmten Treppenraum bzw. den zu schaffenden unabhängigen zweiten<br />

Rettungsweg.<br />

Zur Bewältigung dieser Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen<br />

Einheit folgende Funktionen besetzt sein:


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 2.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 18<br />

- 1 Funktion für die Führungsaufgabe<br />

- 1 Funktion als Maschinist des Löschfahrzeuges<br />

- 2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung<br />

- 2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges<br />

- 2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen u.a.<br />

- 1 Funktion als Maschinist für die Drehleiter u.a.<br />

Zur Erfüllung dieser Erstaufgabe (1. Hilfsfrist) sind also 9 Funktionen notwendig.<br />

Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (2. Hilfsfrist) ist eine weitere taktische<br />

Einheit mit 6 Funktionen innerhalb von 13 Minuten erforderlich.<br />

- Funktionen zur Unterstützung der Menschenrettung<br />

- Funktionen zur Verhinderung der Brandausbreitung<br />

- Funktionen zur Verhinderung eines „flash-over“<br />

Oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von Menschenleben. Untersuchungen<br />

haben gezeigt, dass bei ca. 90% aller Brandtoten der Tod durch eine CO-Vergiftung wegen<br />

des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt. Eine Rauchschädigung von<br />

Personen tritt oftmals schon in einer sehr frühen Phase des Brandes auf. Es wurde ermittelt,<br />

dass zur Rettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten<br />

(Überlebensgrenze) nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen<br />

werden muss.<br />

Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen<br />

Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „flash-over“ liegen, der bei einem<br />

Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftreten<br />

kann. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:<br />

- Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten<br />

- Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten<br />

- Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: ca. 18 bis 20 Minuten<br />

Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt<br />

sich generell wie folgt zusammen:<br />

Zeitpunkt Zeitabschnitt<br />

1 Brandausbruch >Entdeckungszeit<br />

2 Brandentdeckung >Meldezeit<br />

3 Betätigung einer Meldeeinrichtung<br />

(Telefon, Notrufmelder usw.) >Aufschaltzeit


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 2.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 19<br />

4 Beginn der Notrufabfrage in der<br />

zuständigen Leitstelle >Gesprächs- und Dispositionszeit<br />

5 Alarmierung der Einsatzkräfte >Ausrückezeit<br />

6 Ausrücken der Einsatzkräfte >Anfahrzeit<br />

7 Eintreffen an der Einsatzstelle >Erkundungszeit<br />

8 Erteilung des Einsatzauftrages >Entwicklungszeit<br />

9 Wirksamwerden der Einsatz-<br />

maßnahmen<br />

Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr<br />

beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen<br />

- die Gesprächs- und Dispositionszeit<br />

- die Ausrückezeit sowie<br />

- die Anfahrzeit.<br />

Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:<br />

Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage -möglichst<br />

ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes in der Leitstelle- und dem<br />

Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.<br />

In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen<br />

Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten<br />

sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen.<br />

Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:<br />

- 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie<br />

- 8,0 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.<br />

Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung<br />

und die Notfallrettung angewendet.<br />

Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die<br />

Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von<br />

z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5<br />

jedoch nicht.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 2.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 20<br />

Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von<br />

- der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwehr teilweise oder ganz<br />

binden,<br />

- der strukturellen Betrachtung des <strong>Stadt</strong>gebietes,<br />

- der Optimierung des Personaleinsatzes,<br />

- den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 21<br />

2.2.2 Technische Hilfeleistung:<br />

Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines<br />

Hilfeleistungseinsatzes ebenfalls eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen<br />

Einheit von 8 Minuten als notwendig erachtet - 1. Hilfsfrist.<br />

Der kritische Einsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines<br />

Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist<br />

ein Verkehrsunfall mit Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person.<br />

Der Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in<br />

ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere<br />

Betriebsmittel (Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die<br />

Unfalldeformation des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei<br />

zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das<br />

Schadenereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet.<br />

Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist<br />

folgende Maßnahmen erforderlich:<br />

Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligten Personen sind in der ersten Phase vor<br />

dem fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und<br />

Warngeräte) und vor evtl. bestehender Brandgefahr (Vornahme eines C-Rohres und<br />

eines Pulverlöschers) zu schützen.<br />

Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein<br />

ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und<br />

Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von<br />

hydraulischen Rettungsgeräten, um den Patienten zu erreichen.<br />

Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person<br />

soweit befreit werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den<br />

Rettungswagen verbracht werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz<br />

von weiterem speziellem Rettungsgerät.<br />

Nach der Rettung der Person müssen das weitere Auslaufen von Betriebsmitteln<br />

gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen werden.<br />

Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene<br />

Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten<br />

zu bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal<br />

zur Verfügung stehen:<br />

- 1 Funktion für die Führungsaufgabe<br />

- 1 Funktion als Maschinist des Löschfahrzeuges<br />

- 2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen<br />

- 2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 22<br />

- 2 Funktionen zur Bereitstellung von Gerätschaften und Material<br />

- 1 Funktion als Maschinist für den Rüstwagen<br />

Zur Erfüllung der Erstaufgabe sind somit ebenfalls 9 Funktionen erforderlich (vgl.<br />

Brandeinsatz).<br />

Die Begründung ist in erster Linie durch die notwendige Anbindung der technischen Rettung<br />

an den Einsatz des Rettungsdienstes gegeben. Das integrierte Rettungssystem in der<br />

geplanten Form lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung<br />

aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte<br />

technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen<br />

von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 23<br />

3. Ist-Struktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong><br />

Übersichtskarte des <strong>Stadt</strong>gebietes


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.1.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 24<br />

3.1.1 Allgemeine tabellarische Angaben<br />

Einwohnerstatistik Stand: 12/2010<br />

Ortsteil Einwohner<br />

(1. Wohnsitz)<br />

Einwohner<br />

(2. Wohnsitz)<br />

Berescheid 203 6 209<br />

Broich 381 8 389<br />

Bronsfeld 555 10 565<br />

Dreiborn 1.020 16 1.036<br />

Ettelscheid 272 8 280<br />

Gemünd 3.904 68 3.972<br />

Harperscheid 429 12 441<br />

Herhahn 457 6 463<br />

Kerperscheid 90 0 90<br />

Morsbach 328 4 332<br />

Nierfeld 443 5 448<br />

Oberhausen 858 19 877<br />

Olef 1.192 37 1.229<br />

Scheuren 345 5 350<br />

<strong>Schleiden</strong> 2.170 58 2.228<br />

Schöneseiffen 423 6 429<br />

Wintzen 79 15 94<br />

Wolfgarten 215 9 224<br />

Gesamt-<br />

Einwohner<br />

Gesamt 13.364 292 13.656


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.1.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 25<br />

Flächen, Nutzungen in km²<br />

Flächennutzung km²<br />

Siedlungsfläche 6,87<br />

Verkehrsfläche 3,60<br />

Bes. Entwicklungsbereich Nationalparkzentrum 0,99<br />

Landwirtschaftliche Fläche 29,11<br />

Wasserfläche 2,85<br />

Waldfläche 77,38<br />

Fläche für Ver- und Entsorgung 0,03<br />

Grünfläche 0,61<br />

Fläche für den Gemeinbedarf 0,39<br />

Sonstige Fläche 0,27<br />

Gesamt 122,10<br />

Topographie / Entfernungen:<br />

Gerätehaus<br />

Entfernung km<br />

Ortsteil m. üb. NN nächstes Entf. Km nach <strong>Schleiden</strong><br />

Berescheid 540 Dreiborn 1,8 5,0<br />

Broich 521 <strong>Schleiden</strong> 3,3 3,3<br />

Bronsfeld 529 im Ort 0,0 3,5<br />

Dreiborn 578 im Ort 0,0 6,9<br />

Ettelscheid 521 <strong>Schleiden</strong> 1,5 1,5<br />

Gemünd 336 im Ort 0,0 5,6<br />

Harperscheid 562 im Ort 0,0 5,5<br />

Herhahn 527 im Ort 0,0 4,0<br />

Kerperscheid 527 <strong>Schleiden</strong> 3,5 3,5<br />

Morsbach 518 Herhahn 0,4 4,8<br />

Nierfeld 345 Gemünd 1,6 4,0<br />

Oberhausen 382 im Ort 0,0 1,1<br />

Olef 352 <strong>Schleiden</strong> 2,3 2,3<br />

Scheuren 508 <strong>Schleiden</strong> 1,4 1,4<br />

<strong>Schleiden</strong> 368 im Ort 0,0 0,0<br />

Schöneseiffen 580 Harperscheid 0,7 6,4<br />

Wintzen 482 <strong>Schleiden</strong> 5,3 5,3<br />

Wolfgarten 513 Gemünd 4,3 10,0<br />

Sonstige Daten<br />

Max. Ausdehnung des <strong>Stadt</strong>gebietes Ost - West<br />

Max. Ausdehnung des <strong>Stadt</strong>gebietes Nord - Süd<br />

Höchste Erhebung<br />

Tiefster Punkt<br />

km<br />

km<br />

620 m über N.N.<br />

281 m.über N.N.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.1.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 26<br />

Nachbargemeinden (überörtliche Hilfe)<br />

Entfernung in km nach<br />

<strong>Schleiden</strong><br />

Gemeinde Hellenthal 6,1<br />

Gemeinde Kall 7,9<br />

<strong>Stadt</strong> Mechernich 18<br />

<strong>Stadt</strong> Monschau 23,4<br />

Gemeinde Simmerath 20,3<br />

<strong>Stadt</strong> Heimbach 12,2<br />

Gemeinde Büllingen 13,7<br />

sonstige Besonderheiten:<br />

Urftstausee, große Waldflächen, große Höhenunterschiede zwischen den<br />

Ortschaften, Campingplätze in vielen Ortsteilen<br />

witterungsbedingte Besonderheiten:<br />

Schneefall in den Höhenlagen, Hochwasser im Tal


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.1.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 27<br />

3.1.2 Nationalpark Eifel<br />

Weiterhin ist an dieser Stelle der zum weitaus überwiegenden Teil im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Schleiden</strong><br />

gelegene Nationalpark Eifel zu nennen. Rund um die ehemalige NS-Ordensburg und dem<br />

heutigen Nationalparkzentrum Vogelsang erstreckt er sich über ein Gebiet von rund<br />

110 km².<br />

Ziele des Nationalparks, die in der Nationalparkverordnung formuliert sind, sind<br />

beispielsweise das Erreichen einer natürlichen Selbstregulierung auf 75 % der Gesamtfläche<br />

sowie die Erfüllung einer touristischen Funktion und der Erlebbarkeit von Natur.<br />

Als ehemaliger Truppenübungsplatz ist auf der Dreiborner Hochfläche zusätzliche Vorsicht<br />

geboten. Wegen möglicher zurückgelassener Kampfmittel besteht Lebensgefahr abseits der<br />

markierten Wanderwege. Weitere Einzelheiten sind in der<br />

„Kampfmittelunfallverhütungsverordnung“ niedergeschrieben.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 28<br />

3.2 Beschreibung der Ortsteile<br />

3.2.1 Ortsteil Berescheid<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Berescheid liegt im westlichen Bereich des <strong>Stadt</strong>gebietes auf einer Höhe<br />

von ca. 540 Meter über NN.<br />

Der Ort zählt 209 Einwohner.<br />

Erschlossen wird der Ort durch die ca. 2 km westlich vorbeiführende L 207.<br />

2. Risiken<br />

Der Flächennutzungsplan weist ein Dorfgebiet aus. Nach dem Bebauungsplan ist<br />

eine 2-geschossige Bebauung möglich.<br />

Besondere Risiken bestehen durch zwei landwirtschaftliche Anwesen. Diese befinden<br />

sich jedoch am Ortsrand bzw. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Flächen.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung aus dem Netz des Wasserverbandes Oleftal ist für den<br />

Grundschutz ausreichend.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 29<br />

4. Feuerwehr<br />

In Berescheid ist keine Löschgruppe vorhanden. Die nächstgelegene Einheit befindet<br />

sich in Dreiborn.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

nein nein nein nein<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit der Löschgruppe Dreiborn ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann bereits auf Grund der Ausrückezeit und der<br />

erforderlichen Alarmfahrzeit nicht eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann nur außerhalb der regulären Arbeitszeit erreicht<br />

werden.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Dreiborn finden Sie im Abschnitt 4.2.4 ab Seite 94


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 30<br />

3.2.2 Ortsteil Broich<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Broich liegt auf einer Höhe von ca. 520 Meter über NN. Die Ortschaft<br />

zählt 389 Einwohner.<br />

Erschlossen wird der Ort durch die L 105 aus Richtung Kall mit Anschluss an die B<br />

258 (Broicher Höhe).<br />

2. Risiken<br />

Im Flächennutzungsplan ist die Ortslage als Dorf- und Wohngebiet dargestellt. Vom<br />

Bebauungsplan Nr. 1 wird nur ein Teil der Ortslage erfasst. Ausgewiesen ist hier ein<br />

allgemeines Wohngebiet mit bis zu 2-geschossiger Bauweise. Unmittelbar neben der<br />

L 105, Ortsausgang in Richtung Kall, befindet sich ein Sägewerksbetrieb mit einer<br />

Betriebsfläche für Lagerung und Verarbeitung von rd. 13.000 m².<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung in der Ortslage ist durch Unterflurhydranten gesichert.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 31<br />

Im Bereich des Sägewerks liegt ein Unterflurhydrant in unmittelbarer Nähe in der<br />

Straße „Auf der Maar“. Der Sägewerksbetrieb ist für die Feuerwehr gut zugänglich. Im<br />

Brandfall muss hier jedoch Löschwasser zusätzlich mit Tanklöschfahrzeugen<br />

herbeigeschafft werden.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Broich ist keine Löschgruppe vorhanden.<br />

Die nächstgelegene Einheit ist der in <strong>Schleiden</strong> stationierte Löschzug. Die Entfernung<br />

über die B 258 / L 105 beträgt ca. 3,5 km bei einem Höhenunterschied von rd. 150<br />

Meter im Bereich der B 258.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

nein nein nein nein<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für den Löschzug <strong>Schleiden</strong> ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann bereits auf Grund der erforderlichen Alarmfahrzeit<br />

und Ausrückezeit nicht eingehalten werden.<br />

Die Alarmfahrzeiten der Hilfeleistungsfahrzeuge des Löschzuges <strong>Schleiden</strong> liegen<br />

unter Beachtung des zu bewältigenden Höhenunterschiedes und je nach<br />

Verkehrslage im Bereich der Bundesstraße bei 4-5 Minuten.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann während der regulären Arbeitszeit ebenfalls nicht<br />

erreicht werden.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug <strong>Schleiden</strong> finden Sie im Abschnitt 4.2.1 ab Seite 71


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 32<br />

3.2.3 Ortsteil Bronsfeld<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Bronsfeld liegt auf einer Höhe von rd. 540 Meter über NN. Derzeit hat der<br />

Ort 565 Einwohner.<br />

Erschlossen wird die Ortslage aus Richtung <strong>Schleiden</strong> durch eine<br />

Gemeindeverbindungsstraße mit Anschluss an die Landstraße L 159 zwischen<br />

Hellenthal und Schöneseiffen. Der Höhenunterschied im Verlauf der<br />

Gemeindeverbindungsstraße zwischen <strong>Schleiden</strong> und Bronsfeld beträgt bei einer<br />

Entfernung von rd. 3,5 km ca. 160 Meter.<br />

Zum Ort gehören noch drei Aussiedlerhöfe sowie die Weiermühle.<br />

2. Risiken<br />

Im Flächennutzungsplan ist die Ortslage als Dorf- und Wohngebiet dargestellt. Durch<br />

die Bebauungspläne werden Misch- und Wohnbauflächen mit bis zu 2-geschossiger<br />

Bebauung ausgewiesen. Durch das im Jahr 2000 neu erschlossene Baugebiet<br />

„Hausten“ sind 58 neue Bauparzellen geschaffen worden.<br />

Insbesondere aus der vorhandenen Altbebauung entlang der Dorfstraße<br />

sowie aus den Aussiedlerhöfen, ergeben sich erhöhte Brandlasten.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Eine für den Grundschutz ausreichende Versorgung mit Löschwasser kann aus dem


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 33<br />

Trinkwassernetz erzielt werden. Bei erhöhtem Löschwasserbedarf muss ein<br />

Pendelverkehr mit Tanklöschfahrzeugen eingerichtet werden.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Bronsfeld ist eine Löschgruppe stationiert. Diese Löschgruppe ist ausgestattet mit:<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF - W Brandbekämpfung<br />

Mannschaftstransportfahrzeug MTF Mannschaftstransport<br />

Die Löschgruppe bildet zusammen mit der Löschgruppe Harperscheid den<br />

Löschzug IV.<br />

Die Entfernung zwischen den Ortsteilen Harperscheid und Bronsfeld beträgt 3 km.<br />

Eine personell ausreichende Verfügbarkeit von Einsatzkräften kann tagsüber nur<br />

durch Zugalarm sichergestellt werden.<br />

Zusätzliche Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 müssen durch die Einheiten<br />

Harperscheid, <strong>Schleiden</strong>, Dreiborn und Gemünd gestellt werden.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit der Löschgruppe Bronsfeld ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann in Bronsfeld zur regulären Arbeitszeit nicht erreicht<br />

werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann während der regulären Arbeitszeiten nur durch die<br />

gleichzeitige Alarmierung der Löschgruppe Harperscheid und des Löschzuges<br />

<strong>Schleiden</strong> erreicht werden.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Bronsfeld finden Sie im Abschnitt 4.2.7 ab Seite 116


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 34<br />

3.2.4 Ortsteil Dreiborn<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Die Ortschaft Dreiborn liegt auf einer Höhe von rd. 578 Meter über NN.<br />

Der Ort zählt 1.036 Einwohner. Zu Dreiborn zählt auch die Siedlung Patersweiher.<br />

Erschlossen wird die Ortschaft durch die Landstraße L 207. Diese verbindet über<br />

Dreiborn die Bundesstraßen B 258 und B 266.<br />

2. Risiken<br />

Die Ortschaft Dreiborn ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet mit Misch- und<br />

Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Besondere Risiken bestehen durch:<br />

- Grundschulgebäude<br />

- Kindergarten<br />

- Burganlage<br />

- Landwirtschaftliche Betriebe<br />

Verkehrsmäßige Risiken:<br />

- L 207 als Verbindung zwischen B 266 und B 258<br />

- B 266 zwischen Herhahn und Einruhr


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 35<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung erfolgt aus dem Netz des Wasserverbandes Oleftal und<br />

gilt als gesichert.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Dreiborn ist eine Löschgruppe stationiert. Die Löschgruppe ist ausgestattet mit:<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung<br />

für den Ersteinsatz<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Brandbekämpfung<br />

Die Einheit bildet zusammen mit der Löschgruppe Herhahn den Löschzug III.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja nein<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für die Löschgruppe Dreiborn ist mit 6 Minuten<br />

ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann in Dreiborn nicht erreicht werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann während der regulären Arbeitszeiten nicht erreicht<br />

werden.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Dreiborn finden Sie im Abschnitt ab Seite 94


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 36<br />

3.2.5 Ortsteil Ettelscheid<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Ettelscheid liegt auf einer Höhe von 521 Meter über NN.<br />

Der Ort zählt 280 Einwohner.<br />

Erschlossen wird die Ortschaft durch eine Gemeindeverbindungsstraße zwischen der<br />

B 258 und der K 66.<br />

2. Risiken<br />

Die Ortschaft ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.<br />

Es bestehen keine besonderen Risiken durch Gewerbe- und Industrieflächen.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung gilt durch das Ortsnetz und einen Hydranten auf der<br />

vorbeiführenden Wasserleitung nach Vogelsang (NW 300) als gesichert.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 37<br />

4. Feuerwehr<br />

In Ettelscheid ist keine Löschgruppe vorhanden.<br />

Die nächstgelegene Einheit ist die Löschgruppe Dreiborn. Die Entfernung über die K<br />

66 und die Gemeindeverbindungsstraße beträgt ca. 4,3 km.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

nein nein nein nein<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit der Löschgruppe Dreiborn ist mit 6 Minuten<br />

ermittelt.<br />

Die Alarmfahrzeiten der Hilfeleistungsfahrzeuge der Löschgruppe Dreiborn liegen<br />

unter Berücksichtigung der zurückzulegenden Wegstrecke zwischen den beiden<br />

Ortsteilen bei ca. 5 Minuten.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann bereits auf Grund der Ausrückezeit und der<br />

erforderlichen Alarmfahrzeit nicht eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann erreicht werden, wenn der Löschzug <strong>Schleiden</strong><br />

parallel alarmiert wird.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Dreiborn finden Sie im Abschnitt 4.2.4 ab Seite 94


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 38<br />

3.2.6 Ortsteil Gemünd<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Gemünd liegt am Beginn des <strong>Schleiden</strong>er Tales auf einer Höhe von<br />

ca.336 Meter über NN.<br />

Der Ort ist mit 3.972 Einwohnern der größte Ortsteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> und liegt am<br />

Zusammenfluss von Urft und Olef.<br />

Erschlossen wird der Ort in seiner Nord-Süd-Achse durch die B 265 aus Richtung<br />

Düren und in der Ost-West-Achse durch die B 266 aus Richtung Köln.<br />

Zur Ortslage Gemünd gehört auch die Siedlung Hohenfried mit dem dortigen<br />

Schullandheim.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 39<br />

2. Risiken<br />

Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne weisen neben Wohnbauflächen<br />

und gemischten Flächen auch Sonderbauflächen und Gewerbeflächen mit bis zu 3geschossiger<br />

Bauweise aus.<br />

Demzufolge bestehen besondere Risiken für:<br />

- Ev. Alten- und Pflegeheim<br />

- Altenheim Kloster Maria Hilf<br />

- Schullandheim<br />

- Jugendherberge<br />

- Ferienwohnparkanlage<br />

- Seniorenwohnanlage<br />

- Grundschule<br />

- Hotels<br />

- Kurhaus<br />

- geschlossene Bauweise im Kernbereich<br />

- div. Gewerbebetriebe<br />

Verkehrsbedingte Risiken<br />

- Bundesstraße B 265<br />

- Bundesstraße B 266<br />

- Landstraße L 249<br />

- Landstraße L 15<br />

- eingleisige Bahnstrecke Kall – <strong>Schleiden</strong> - Hellenthal<br />

Topographische Risiken<br />

- bedingt durch die Flussläufe der Urft und der Olef besteht bei entsprechender<br />

Wetterlage Hochwassergefahr<br />

- Waldflächen im Nationalpark Eifel (Kermeter)<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung über Hydranten aus dem Trinkwassernetz ist vom<br />

Grundsatz her gesichert.<br />

Ausgenommen ist die im Dürener Berg in Höhe des Ev. Altenheimes abzweigende<br />

Straße „Auf der Batterie“ und der Bereich Hohenfried. Auf Grund der<br />

Höhenunterschiede sind hier keine zur Brandbekämpfung ausreichenden<br />

Entnahmemengen zu erzielen. Im Brandfall betroffen sind hiervon die beiden in<br />

diesen Bereichen gelegenen Schullandheime.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 40<br />

Hier ist der Einsatz zusätzlicher Tanklöschfahrzeuge erforderlich. Der Aufbau einer<br />

Wasserförderstrecke ist möglich, jedoch durch die örtliche Topographie und die<br />

erforderliche Überquerung der Bundesstraße B 265 zeit- und personalintensiv<br />

(Schlauchbrücke).<br />

Im Bereich Hohenfried kann bei Benachrichtigung des Wasserverbandes durch<br />

kurzfristige Maßnahmen eine Verbesserung im Einsatzfall herbeigeführt werden.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Gemünd stationiert ist der Löschzug II, ausgestattet mit:<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 Brandbekämpfung<br />

Löschfahrzeug LF 16/TS Brandbekämpfung und Wasserförderung<br />

Rüstwagen RW 1 Technische Hilfeleistung<br />

Gerätewagen GW-Logistik 1 Materialtransporte, variable Beladung<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja ja ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für den Löschzug Gemünd ist mit 5 Minuten<br />

ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann in Gemünd eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann in Gemünd ebenfalls eingehalten werden.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug Gemünd finden Sie im Abschnitt 4.2.3 ab Seite 86.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 41<br />

3.2.7 Ortsteil Harperscheid<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Harperscheid liegt auf einer Höhe von ca. 562 Meter über NN.<br />

Der Ort zählt 441 Einwohner.<br />

Erschlossen wird die Ortschaft aus der Tallage über die Bundesstraße B 258 in<br />

Richtung Aachen. Die Entfernung von <strong>Schleiden</strong> nach Harperscheid beträgt rund 5,5<br />

km bei einer Höhendifferenz von ca. 190 Meter. Zu dieser Ortschaft gehört ebenfalls<br />

die Siedlung Schafbachmühle, an der auch ein Campingplatz gelegen ist.<br />

2. Risiken<br />

Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne weisen neben Wohnbauflächen<br />

auch Misch- und Gewerbegebiete aus. Die Bebauung erstreckt sich zu großen Teilen<br />

entlang der Bundesstraße in gewachsener ländlicher Struktur.<br />

Besondere Risiken bestehen im Bereich des Sägewerks, welches pro Tag ca. 1.200<br />

Festmeter Stammholz zu Kanthölzern verarbeitet.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 42<br />

Außerdem stellen verschiedene Betriebe im Gewerbegebiet ein leicht erhöhtes Risiko<br />

dar.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die aus dem Trinkwassernetz entnehmbare Wassermenge ist für den Grundschutz<br />

ausreichend.<br />

Für die Löschwasserversorgung in der Ortslage Harperscheid kann der<br />

Wasserverband nach Benachrichtigung im Bedarfsfall über eine Wasserumleitung<br />

und zugeschaltete Pumpen eine Erhöhung der verfügbaren Wassermenge<br />

herbeiführen.<br />

Zur Deckung des im Brandfall erhöhten Löschwasserbedarfes im Bereich des<br />

Sägewerkes befindet sich dort ein 400 m³ fassender Löschwasserbehälter.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Harperscheid ist eine eigene Löschgruppe vorhanden. Diese ist ausgestattet mit:<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung<br />

für den Ersteinsatz<br />

Löschfahrzeug LF 16-TS Brandbekämpfung und Wasserförderung<br />

Einsatzleitwagen ELW 1 zum Einsatz im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Das Feuerwehrgerätehaus liegt verkehrsgünstig am Ortsausgang in Richtung<br />

Schöneseiffen.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit der Löschgruppe Harperscheid ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann in Harperscheid zur regulären Arbeitszeit nicht<br />

erreicht werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann während der regulären Arbeitszeit nicht erreicht<br />

werden.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 43<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Harperscheid finden Sie im Abschnitt 4.2.6 ab Seite<br />

109


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.8<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 44<br />

3.2.8 Ortsteil Herhahn<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Die Ortschaft Herhahn liegt auf einer Höhe von ca. 527 Meter über NN. Der Ort zählt<br />

derzeit 463 Einwohner.<br />

Erschlossen wird der Ort durch die Bundesstraße B 256 sowie der hier tangierenden<br />

Landstraße L 207.<br />

Zum Ortsteil Herhahn gehört die Siedlung Hühnerbusch sowie ein Gewerbe- und<br />

Industriegebiet mit einer Fläche von insgesamt 165.000 m².<br />

2. Risiken<br />

Im Gewerbe- und Industriegebiet Herhahn sind unter anderem ein Lager für<br />

Papierprodukte, ein Gewerbehof mit unterschiedlichen Nutzungseinheiten, ein<br />

Fachbetrieb für Hydraulik- und Industriebedarf sowie mehrere Handwerksbetriebe<br />

verschiedener Gewerke angesiedelt. Die Ortschaft Herhahn selber ist als Dorfgebiet<br />

mit Wohnbauflächen ausgewiesen. Hier bestehen Risiken durch mehrere<br />

landwirtschaftliche Betriebe sowie dem Bürgerhaus als Veranstaltungsstätte für bis zu<br />

600 Personen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.8<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 45<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Für den Ortsbereich Herhahn ist über das derzeit vorhandene Leitungsnetz ein<br />

Grundschutz nicht sicherzustellen. Am Wasserhochbehälter zwischen Herhahn und<br />

Morsbach ist ein Überflurhydrant installiert, über den Tanklöschfahrzeuge zügig<br />

betankt werden können.<br />

Die für das Gewerbe- und Industriegebiet geforderte erhöhte Löschwassermenge von<br />

1600 Liter Wasser pro Minute, kann mindestens für die geforderte Zeit von zwei<br />

Stunden aus einem dort vorhandenen Löschwasserteich entnommen werden.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Herhahn ist eine Löschgruppe stationiert. Sie bildet zusammen mit der<br />

Löschgruppe Dreiborn den Löschzug III. Sie ist ausgestattet mit:<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 Brandbekämpfung und Technische<br />

Hilfeleistung für den Ersteinsatz<br />

Gerätewagen Logistik GW-L Materialtransporte, variable Beladung<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit der Löschgruppe Herhahn ist mit 5 Minuten<br />

ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann in Herhahn zur regulären Arbeitszeit nicht erreicht<br />

werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann während der regulären Arbeitszeit nur durch die<br />

gleichzeitige Alarmierung der Löschzüge <strong>Schleiden</strong> oder Gemünd erreicht werden.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Herhahn finden Sie im Abschnitt 4.2.5 ab Seite 102.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.12<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 46<br />

3.2.9 Ortsteil Kerperscheid<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Kerperscheid liegt auf einer Höhe von ca. 527 Meter über NN. Der Ort hat<br />

zurzeit 90 Einwohner.<br />

Erschlossen wird die Ortschaft durch eine von der Bundesstraße B 258 abgehende<br />

Gemeindeverbindungsstraße, die am Ende der Ortslage als Wirtschaftsweg nach<br />

Oberhausen weitergeführt wird. Für den Durchgangsverkehr ist dieses Straßenstück<br />

jedoch gesperrt.<br />

Zum Ort Kerperscheid gehört ein von der Bundesstraße B 258 zu erreichender<br />

Aussiedlerhof.<br />

2. Risiken<br />

In Kerperscheid bestehen, mit Ausnahme mehrerer landwirtschaftlicher Anwesen,<br />

keine weiteren besonderen Risiken. Im Flächennutzungsplan ist die Ortslage als<br />

Dorfgebiet mit Wohnbauflächen dargestellt.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert.<br />

Dieser Umstand ist auf den geringen Trink- und Brauchwasserbedarf des Ortes<br />

zurückzuführen und kann durch Maßnahmen an der Trinkwasserversorgungsanlage<br />

nicht behoben werden.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.12<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 47<br />

Der Löschwasserbedarf muss zusätzlich durch Pendelverkehr mit<br />

Tanklöschfahrzeugen zwischen Kerperscheid und Broich ergänzt werden.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Kerperscheid ist keine Löschgruppe vorhanden. Im Brandfall zuständig ist die in<br />

Oberhausen stationierte Löschgruppe Oberhausen. Die Anfahrstrecke beträgt rd. 4,5<br />

km. Bei der Alarmfahrzeit ist der zu bewältigende Höhenunterschied von rd. 160<br />

Meter im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße zu berücksichtigen.<br />

Zusätzliche Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 und 16/24 müssen wegen der<br />

unzureichenden Löschwasserversorgung durch die Einheiten <strong>Schleiden</strong>, Gemünd,<br />

Dreiborn und Harperscheid gestellt werden.<br />

Aufgrund der exponierten Lage der Ortschaft Kerperscheid, wird im Brandfall relativ<br />

frühzeitig die Löschgruppe Sistig zur Unterstützung alarmiert.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

nein nein nein nein<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für die Löschgruppe Oberhausen ist mit 6 Minuten<br />

ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann bereits auf Grund der erforderlichen Alarmfahrzeit<br />

und Ausrückezeit nicht eingehalten werden.<br />

Die Alarmfahrzeit des Hilfeleistungsfahrzeuges der Löschgruppe Oberhausen liegt<br />

unter Beachtung des zu bewältigenden Höhenunterschiedes bei 4-5 Minuten.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann nur bei gleichzeitiger Alarmierung des Löschzuges<br />

Schleidne und unter Inanspruchnahme der überörtlichen Hilfeleistung durch die<br />

Löschgruppe Sistig erreicht werden.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Oberhausen finden Sie im Abschnitt 4.2.2 ab Seite<br />

79.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.10<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 48<br />

3.2.10 Ortsteil Morsbach<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Morsbach liegt auf einer Höhe von rd. 520 Meter über NN und zählt 332<br />

Einwohner.<br />

Er wird durch zwei Gemeindeverbindungsstraßen mit direktem Anschluss an die<br />

Bundesstraße B 266 erschlossen.<br />

Zur Ortschaft gehört ebenfalls die ehemalige Ordensburg Vogelsang, welche als<br />

Nationalparkzentrum zunehmend an Bedeutung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> gewinnt. Das<br />

Gebiet um die Burg Vogelsang ist im Flächennutzungsplan als Fläche für<br />

Gemeinbedarf, Sondergebiete für Beherbergung sowie als Mischgebiet dargestellt.<br />

2. Risiken<br />

Der Ort Morsbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.10<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 49<br />

Es bestehen Risiken durch verschieden Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe.<br />

In Vogelsang bestehen Risiken durch verschiedene Versammlungsstätten und<br />

Gebäude, wie beispielsweise durch das Nationalparkforum mit Ausstellungsbereichen,<br />

den Aussichtsturm sowie durch das ca. 1000 Personen fassende Kino.<br />

Dort ist ebenfalls ein Schwimmbad vorhanden.<br />

In Planung befinden sich noch eine Jungendherberge, ein Jugendwaldheim sowie<br />

weitere Beherbergungsbetriebe.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung in Morsbach gilt als gesichert.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Morsbach ist keine Löschgruppe vorhanden.<br />

Zuständig ist hier die dem Löschzug III zugehörige Löschgruppe Herhahn. Die<br />

Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Herhahn über die Bundesstraße B 266 nach<br />

Morsbach beträgt 1,1 km.<br />

Die Burg Vogelsang liegt in rund 4 km Entfernung zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Herhahn.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für die Löschgruppe Herhahn ist mit 5 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann zu der regulären Arbeitszeit nicht eingehalten<br />

werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann vollständig erreicht werden, wenn der Löschzug<br />

<strong>Schleiden</strong> oder Gemünd zur regulären Arbeitszeit zeitgleich mit alarmiert wird.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Herhahn finden Sie im Abschnitt 4.2.5 ab Seite 102.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.11<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 50<br />

3.2.11 Ortsteil Nierfeld<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Die Ortslage Nierfeld erstreckt sich zwischen den Orten Olef und Gemünd entlang<br />

der Bundesstraße B 265. Im westlich der Bundesstraße gelegenen Ortsteil wird die dort<br />

vorhandene Wohnbebauung durch den Flusslauf der Olef begrenzt. Der östlich der<br />

Bundesstraße B 265 gelegene Ortsteil, welcher ausnahmslos als 30er-Verkehrszone<br />

ausgewiesen ist, geht im Bereich der <strong>Schleiden</strong>er Straße nahezu nahtlos in den Ort<br />

Gemünd über. Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne weisen Misch-<br />

und Wohnbauflächen mit bis zu 2-geschossiger Bebauung aus.<br />

In Nierfeld wohnen zurzeit 448 Einwohner.<br />

2. Risiken<br />

Als besondere Risiken sind hier die an der Olef gelegene Pappenfabrik Nierfeld und<br />

eine Reitsporthalle zu nennen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.11<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 51<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung für Nierfeld ist sowohl durch das Trinkwassernetz, als<br />

auch durch die Nähe des Flusses Olef, der als offene Wasserentnahmestelle genutzt<br />

werden kann, durchweg gesichert.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Nierfeld ist keine Feuerwehr vorhanden. Zuständig ist hier der Löschzug II aus dem<br />

Nachbarort Gemünd. Die Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Gemünd nach<br />

Nierfeld beträgt ca. 1km.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja ja ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit des Löschzuges Gemünd ist mit 5 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann vom Löschzug Gemünd, aufgrund der guten<br />

Ausrückezeit und dem daraus resultierenden Gewinn für die Fahrzeit, eingehalten<br />

werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann ebenfalls vollständig erreicht werden.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug Gemünd finden Sie im Abschnitt 4.2.3 ab Seite 86.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.12<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 52<br />

3.2.12 Ortsteil Oberhausen<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Oberhausen erstreckt sich beidseitig entlang der Bundesstraße B 265<br />

anschließend an die Ortslage <strong>Schleiden</strong> in Richtung Hellenthal.<br />

Der Ort hat 877 Einwohner.<br />

Über den Ortsteil erschlossen wird ein Gewerbegebiet mit einer Fläche von rd.<br />

95.000 qm.<br />

Angesiedelt sind hier u.a. ein Einkaufszentrum, ein Baumarkt, eine Dependance des<br />

Bauhofes des Kreises Euskirchen, ein Raiffeisenmarkt, eine Firma für LKW- und<br />

Anhängeraufbauten, ein Aldi-Markt, ein Lidl-Markt sowie ein Steinmetzbetrieb.<br />

Des Weiteren angesiedelt ist unmittelbar im Bereich der Bundesstraße die<br />

mittlerweile stillgelegte Glashütte, für die zurzeit nach einer neuen<br />

Nutzungsmöglichkeit gesucht wird.<br />

In Oberhausen ist der Ortsverband <strong>Schleiden</strong> des THW stationiert.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.12<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 53<br />

2. Risiken<br />

Im Talbereich erhöhte Hochwassergefahr durch den Wasserlauf der Olef,<br />

insbesondere im Bereich der Bebauung Hofpesch und Pützauel sowie Zöllerstraße<br />

und An der Olef.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz ist nur im Talbereich der<br />

Ortslage gesichert.<br />

Eine zusätzliche Wasserentnahme ist aus dem Wasserlauf der Olef möglich, da<br />

ganzjährig eine ausreichende Wassermenge verfügbar ist. Im Bedarfsfall wird zur<br />

zusätzlichen Wasserförderung aus der Olef und Querung der B 266 bei der<br />

Feuerwehr (Löschgruppe Harperscheid) eine Wasserbrücke vorgehalten.<br />

Im Bereich der Baugebiete Hillenhardt und Steinkuhle ist der Wasserdruck für eine<br />

Löschwasserversorgung zu gering.<br />

In diesen Bereichen müssen Tanklöschfahrzeuge zur Sicherstellung der<br />

Löschwasserversorgung eingesetzt werden.<br />

Die für das Gewerbegebiet erforderliche erhöhte Wassermenge ist durch die Olef<br />

gesichert.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Oberhausen ist eine mit einem TSF-W ausgerüstete Löschgruppe vorhanden.<br />

Diese Löschgruppe bildet zusammen mit dem Löschzug <strong>Schleiden</strong> den Löschzug I.<br />

Eine personell ausreichende Verfügbarkeit von Einsatzkräften kann tagsüber nur<br />

durch Zugalarm sichergestellt werden.<br />

Zusätzliche Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 sind gegebenenfalls erforderlich und<br />

müssen durch die Einheiten in Gemünd, Dreiborn und Harperscheid gestellt<br />

werden.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.12<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 54<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja nein<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die Ausrückezeit der Löschgruppe Oberhausen ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann, auch aufgrund fehlender Fahrzeugkapazitäten,<br />

nicht eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) wird vollständig erreicht.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Oberhausen finden Sie im Abschnitt 4.2.2 ab Seite<br />

79.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.13<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 55<br />

3.2.13 Ortsteil Olef<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Olef ist beidseits der Bundesstraße B 265 zwischen den Ortschaften<br />

<strong>Schleiden</strong> und Nierfeld gelegen. Den Kern des Ortes bildet eine überwiegend aus<br />

Fachwerkhäusern bestehende Gruppierung historischer Bauten, welche sich in<br />

geschlossener Bauweise aneinander reihen. Der größte Teil der Wohnbebauung wird<br />

im Talbereich des Ortes durch die Straßen Oleftal und Johannesweg erschlossen.<br />

Weiterhin gehören das Wohngebiet Lützenberg sowie ein Gewerbegebiet zum<br />

Ortsteil Olef.<br />

2. Risiken<br />

Durch die historische Reihenbebauung im Ortskern ergibt sich ein erhöhtes<br />

Gefährdungspotenzial, da hier bei einem ausgedehnten Feuer mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit gleich mehrere Gebäude und somit auch Menschen in<br />

Mitleidenschaft gezogen würden.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.13<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 56<br />

Weitere Risiken ergeben sich aus den ortsansässigen Gewerbebetrieben. Diese sind<br />

im Einzelnen:<br />

- Fa. CL.Rick, Herstellung und Lagerung von Papier- und Pappprodukten<br />

gelegen im Gewerbegebiet Olef.<br />

- Fa. Pappen Olef, Herstellung und Lagerung von Kartonagen<br />

- Das Gelände der ehemaligen Fa. Eifelith, hier ist eine Lagerfläche für Holz<br />

und Hackschnitzel vorgesehen<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Eine ausreichende Versorgung in der Ortslage Olef gilt mit Ausnahme des oberen<br />

„Büchel“ als gesichert. Im Bedarfsfall muss eine ausreichende Versorgung dieses<br />

Bereiches aus tiefer gelegenen Hydranten erfolgen.<br />

Die für das Gewerbegebiet erforderliche Wassermenge kann aus dem Bachlauf der<br />

Olef entnommen werden.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Olef gibt es keine Löschgruppe der Feuerwehr. Zuständig ist hier der Löschzug<br />

<strong>Schleiden</strong>, dessen Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus zum historischen<br />

Ortskern ca. 2,5 km beträgt.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja nein<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit des Löschzuges <strong>Schleiden</strong> ist mit 6 Minuten<br />

ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann nicht eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann während der regulären Arbeitszeit nicht erreicht<br />

werden.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug <strong>Schleiden</strong> finden Sie im Abschnitt 4.2.1 ab Seite 71.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.14<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 57<br />

3.2.14 Ortsteil Scheuren<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Scheuren liegt auf einer Höhe von ca. 510 Meter über NN. Die Ortschaft<br />

zählt 350 Einwohner.<br />

Erschlossen wird der Ort durch die Kreisstraße K 66, welche eine Verbindung nach<br />

<strong>Schleiden</strong> in die eine Richtung und nach Dreiborn in die andere Richtung darstellt.<br />

2. Risiken<br />

Im Flächennutzungsplan ist die Ortslage als Dorfgebiet mit Wohnbauflächen<br />

dargestellt. Ausgewiesen ist hier ein allgemeines Wohngebiet mit bis zu 2geschossiger<br />

Bauweise. Besondere Risiken bestehen durch landwirtschaftliche<br />

Betriebe sowie durch eine im Ort gelegene Schreinerei.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Eine ausreichende Versorgung in der Ortslage Scheuren gilt, mit Ausnahme des<br />

„Oberdorfes“, als gesichert. Im Bedarfsfall muss eine ausreichende Versorgung<br />

dieses Bereiches aus tiefer gelegenen Hydranten oder aus dem Neubaugebiet<br />

erfolgen.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Scheuren gibt es keine Löschgruppe der Feuerwehr. Zuständig ist hier der


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.14<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 58<br />

Löschzug <strong>Schleiden</strong>. Die Entfernung beträgt ca. 2,5 km. Hierbei muss allerdings ein<br />

Höhenunterschied von 150 m überwunden werden.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

nein nein nein nein<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für den Löschzug <strong>Schleiden</strong> ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die Alarmfahrzeiten der Hilfeleistungsfahrzeuge des Löschzuges <strong>Schleiden</strong> liegen<br />

unter Beachtung des zu bewältigenden Höhenunterschiedes und je nach<br />

Verkehrslage im Bereich der Bundesstraße bei 4-5 Minuten.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann bereits auf Grund der Ausrückezeit und der<br />

erforderlichen Alarmfahrzeit nicht eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann eingehalten werden. Hierfür ist es allerdings<br />

erforderlich, dass zu den regulären Arbeitszeiten gleichzeitig zum Löschzug 1<br />

ebenfalls die Löschgruppe Herhahn alarmiert wird.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug <strong>Schleiden</strong> finden Sie im Abschnitt 4.2.1 ab Seite 71.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.15<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 59<br />

3.2.15 <strong>Schleiden</strong><br />

1. Ortsbeschreibung<br />

<strong>Schleiden</strong> liegt auf einer Höhe von ca. 360 Meter über NN. Die Kernstadt hat derzeit<br />

2.228 Einwohner. Im Ortsbereich kreuzen sich die Bundesstraßen B 265 und B 258.<br />

Einen Schwerpunkt bilden die schulischen Einrichtungen. Diese sind:<br />

- Grund- Haupt- und Sonderschule als Schulzentrum, gelegen „Am<br />

Mühlenberg“<br />

- Städtische Realschule mit zwei Gebäuden, gelegen „Schulweg“<br />

- Städtisches Gymnasium, gelegen „Blumenthaler Straße“<br />

- Bischöfliches Clara-Fey-Gymnasium, gelegen „Malmedyer Straße“<br />

weitere Schwerpunkte werden gebildet durch<br />

- Sankt-Antonius-Krankenhaus, gelegen Am Hähnchen<br />

- Seniorenresidenz im ehem. Schloss <strong>Schleiden</strong>, gelegen Vorburg<br />

- Seminarhotel KPMG Deutsche Treuhand - Gesellschaft AG, gelegen<br />

Monschauer Straße


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.15<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 60<br />

Alle vorstehenden Einrichtungen dienen vorwiegend einer überregionalen<br />

Versorgung.<br />

2. Risiken<br />

Besondere Risiken sind vorhanden durch:<br />

- die schulischen Einrichtungen, insbesondere Turmgebäude Städt. Gymnasium<br />

- das St. Antonius Krankenhaus<br />

- teilweise geschlossene Altbebauung im Innenstadtbereich<br />

- Seniorenresidenz und Altenpflegeheim Liebfrauenhof<br />

- Hotelbetrieb KPMG<br />

Verkehrsbelastungen auf den Bundesstraßen:<br />

nach der letzten Verkehrszählung aus dem Jahre 1995 im Jahresmittel in 24<br />

Stunden:<br />

- B 258 5.474 Fahrzeuge (Ost-West-Achse)<br />

- B 265 10.687 Fahrzeuge in der Tallage (Nord-Süd-Achse)<br />

sowie nicht unerheblichem Ausflugsverkehren an Wochenenden entsprechend den<br />

Jahreszeiten.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung aus dem Trink- und Brauchwassernetz ist nicht in allen<br />

Bereichen gesichert; insbesondere wegen zu geringem Wasserdruck in höher<br />

gelegenen Wohngebieten und einer damit verbundenen unzureichenden<br />

Wasserentnahmemenge.<br />

Davon betroffen sind folgende Bereiche:<br />

- Wohngebiet „Oberes Hähnchen“<br />

- Wohngebiet Holgenbach und „An der Eiche“<br />

- Schloss <strong>Schleiden</strong><br />

Zusätzliche Wasserentnahmen sind aus dem Wasserlauf der Olef und<br />

gegebenenfalls aus dem Holgenbach und dem Diefenbach möglich. Dazu ist jedoch<br />

der Aufbau einer Wasserförderstrecke mit entsprechendem zeitlichem Aufwand<br />

erforderlich.<br />

Eine kurzfristig ausreichende Löschwasserversorgung ist daher zunächst über<br />

Pendelverkehre mit Tanklöschfahrzeugen TLF 16/25 sicherzustellen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.15<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 61<br />

4. Feuerwehr<br />

In <strong>Schleiden</strong> stationiert ist der Löschzug <strong>Schleiden</strong>, ausgestattet mit:<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 Brandbekämpfung<br />

Löschfahrzeug LF 8/6 Brandbekämpfung und Wasserförderung<br />

Drehleiter DLK 23/12 Menschenrettung, Brandbekämpfung, technische<br />

Hilfeleistung<br />

Rüstwagen RW 1 Technische Hilfeleistung<br />

Dem Löschzug <strong>Schleiden</strong> ist die Löschgruppe Oberhausen organisatorisch<br />

angegliedert.<br />

Zusätzliche Tanklöschfahrzeuge müssen im Bedarfsfall durch die Einheiten in<br />

Gemünd, Dreiborn und Harperscheid gestellt werden.<br />

In <strong>Schleiden</strong> ansässig ist das Brandschutzzentrum des Kreises Euskirchen mit Funk-<br />

und Atemschutzwerkstatt sowie Schlauchpflegerei.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja ja ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja ja ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für den Löschzug <strong>Schleiden</strong> ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann in <strong>Schleiden</strong> eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann in <strong>Schleiden</strong> ebenfalls eingehalten werden.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug <strong>Schleiden</strong> finden Sie im Abschnitt 4.2.1 ab Seite 71.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.16<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 62<br />

3.2.16 Ortsteil Schöneseiffen<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ort Schöneseiffen liegt auf einer Höhe von ca. 580 Meter über NN und zählt<br />

derzeit 429 Einwohner. Die Ortslage wird von der Bundesstraße B 258 aus Richtung<br />

<strong>Schleiden</strong> erschlossen. Im Ort wird die Bundesstraße von der L 159 aus Richtung<br />

Hellenthal tangiert.<br />

Die Bebauung der Ortschaft Schöneseiffen stellt sich überwiegend als offene<br />

Wohnbebauung mit bis zu zweigeschossiger Bauweise dar.<br />

2. Risiken<br />

Im Flächennutzungsplan ist die Ortslage als Dorfgebiet mit Misch- und<br />

Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Besondere Risiken durch Industrie- und Gewerbetriebe bestehen in Schöneseiffen<br />

nicht.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.16<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 63<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

In der Ortslage Schöneseiffen ist die Versorgung im Bereich der Ortsstraße<br />

Schöneseiffen als nicht ausreichend anzusehen.<br />

Im Bedarfsfall ist hier die erforderliche Löschwassermenge mittels<br />

Tanklöschfahrzeugen zu decken oder eine Wasserversorgung über eine längere<br />

Wegstrecke aufzubauen.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Schöneseiffen ist keine Löschgruppe vorhanden.<br />

Zuständig ist hier die dem Löschzug IV zugehörige Löschgruppe Harperscheid. Die<br />

Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Harperscheid über die Bundesstraße B 258<br />

nach Schöneseiffen beträgt ca. 1 km.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

ja nein ja ja<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für die Löschgruppe Harperscheid ist mit 6<br />

Minuten ermittelt.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann nur außerhalb der regulären Arbeitszeit erreicht<br />

werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) kann tagsüber nicht erreicht werden.<br />

Nähere Angaben über die Löschgruppe Harperscheid finden Sie im Abschnitt 4.2.6 ab Seite<br />

109.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.17<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 64<br />

3.2.17 Ortsteil Wintzen<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Die Ortschaft Wintzen liegt auf einer Höhe von ca. 482 Meter über NN. Derzeit hat<br />

der Ort 94 Einwohner.<br />

Erschlossen wird die Ortslage über eine Gemeindeverbindungsstraße. Die<br />

Verbindungsstraße führt vom Ortsteil Broich (abgehend L 115) bis Wintzen, bei einer<br />

Entfernung zwischen beiden Ortslagen von ca. 2 km. Von Wintzen aus führt diese<br />

Gemeindeverbindungsstraße weiter nach Olef. Die Höhendifferenz beträgt hier rund<br />

130 Meter auf einer Länge von ebenfalls 2 km. Für eine LKW-Anfahrt ist dieses<br />

Teilstück nur bedingt geeignet.<br />

2. Risiken<br />

Im Flächennutzungsplan ist die Ortslage Wintzen als Dorfgebiet mit Wohnbauflächen<br />

dargestellt. Der Bebauungsplan lässt eine 2-geschossige Bebauung zu.<br />

Besondere Risiken durch die vorhandene Bebauung bzw. Gebäudenutzungen sind<br />

nicht vorhanden.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung ist nicht sichergestellt.<br />

Dieser Umstand ist auf den geringen Trink- und Brauchwasserbedarf des Ortes<br />

zurückzuführen und kann durch Maßnahmen an der Trinkwasserversorgungsanlage<br />

nicht behoben werden.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.17<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 65<br />

Der Löschwasserbedarf muss zusätzlich durch Pendelverkehre mit<br />

Tanklöschfahrzeugen zwischen Broich und Wintzen ergänzt werden.<br />

4. Feuerwehr<br />

In Wintzen ist keine Löschgruppe stationiert. Im Einsatzfall zuständig ist der in<br />

<strong>Schleiden</strong> stationierte Löschzug.<br />

Zusätzliche Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 und 16/24 müssen wegen der<br />

unzureichenden Löschwasserversorgung durch die Einheiten Gemünd, Dreiborn<br />

und Harperscheid gestellt werden.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

nein nein nein nein<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für des Löschzuges <strong>Schleiden</strong> ist mit 6 Minuten ermittelt.<br />

Die Alarmfahrzeiten der Hilfeleistungsfahrzeuge des Löschzuges <strong>Schleiden</strong> liegen<br />

unter Berücksichtigung der erheblichen Höhenunterschiede zwischen den beiden<br />

Ortsteilen, je nach Motorisierung des Fahrzeuges, bei 5-6 Minuten.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann bereits aufgrund der Ausrückezeit und der<br />

erforderlichen Alarmfahrzeit nicht eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) wird nur außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreicht.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug <strong>Schleiden</strong> finden Sie im Abschnitt 4.2.1 ab Seite71.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.18<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 66<br />

3.2.18 Ortsteil Wolfgarten<br />

1. Ortsbeschreibung<br />

Der Ortsteil Wolfgarten liegt umgeben vom Staatsforst <strong>Schleiden</strong> auf einer Höhe von<br />

ca. 518 Meter über NN.<br />

Der Ort zählt rd. 224 Einwohner.<br />

Erschlossen wird die Ortschaft durch die an der Peripherie vorbeiführende<br />

Landstraße L 249 mit Anschluss an die Bundesstraße B 265. Durchgangsverkehr ist<br />

insoweit nicht vorhanden.<br />

In den Bereich Wolfgarten fällt ebenfalls noch die rd. 9 km entfernt liegende<br />

Staumauer der Urfttalsperre mit 320 Meter über NN.<br />

2. Risiken<br />

Der Bebauungsplan weist gemischte Bauflächen mit bis zu 2-geschossiger Bauweise<br />

als Dorfgebiet ( MD ) aus.<br />

Besondere Risiken durch die vorhandene Bebauung bzw. Gebäudenutzungen sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Verkehrsmäßige Risiken sind im Bereich der B 265 bis Düttling und insbesondere auf<br />

der L 15 Richtung Schwammenauel (Ausflugsverkehr an Wochenenden) vorhanden.<br />

3. Löschwasserversorgung<br />

Die für den Grundschutz erforderliche Wassermenge von 800 l/min kann in<br />

Wolfgarten über das vorhandene Trinkwassernetz gesichert werden.<br />

4. Feuerwehr


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 3.2.18<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 67<br />

In Wolfgarten ist keine Löschgruppe vorhanden.<br />

Die nächstgelegene Einheit ist der in der Ortslage Gemünd stationierte Löschzug II.<br />

Die Entfernung zwischen Gemünd und der Ortslage Wolfgarten über die B 265 und<br />

die L 249 beträgt 4,3 km.<br />

Bei der Anfahrzeit ist der im Streckenabschnitt der B 265 zu bewältigende<br />

Höhenunterschied von rd. 180m auf einer Länge von 2,6 km ( ca. 7 % Steigung ) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Aufgrund der exponierten Lage der Ortschaft Wolfgarten, wird im Brandfall relativ<br />

frühzeitig die Löschgruppe Hergarten zur Unterstützung alarmiert.<br />

5. Erreichungsgrad<br />

Werktags<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, Werktags<br />

16.00 - 8.00 Uhr<br />

Zeit Funktionen Zeit Funktionen<br />

1. Hilfsfrist<br />

Gruppe 1/8/9<br />

2. Hilfsfrist<br />

nein nein nein nein<br />

Staffel 1/5/6 ja nein ja ja<br />

Die durchschnittliche Ausrückezeit für den Löschzug Gemünd ist mit 5 Minuten<br />

ermittelt.<br />

Die Alarmfahrzeiten der Hilfeleistungsfahrzeuge des Löschzuges Gemünd liegen<br />

unter Berücksichtigung der erheblichen Höhenunterschiede zwischen den beiden<br />

Ortsteilen je nach Motorisierung des Fahrzeuges bei 6-8 Minuten.<br />

Die 1. Hilfsfrist (8-Minuten) kann vom nächstgelegenen Löschzug Gemünd bereits auf<br />

Grund der erforderlichen Alarmfahrzeit nicht eingehalten werden.<br />

Die 2. Hilfsfrist (13-Minuten) wird nur außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreicht.<br />

Bei einem kritischen Ereignis ist eine parallele Alarmierung der Löschgruppe<br />

Hergarten bereits in der Alarm- und Ausrückeordnung vorgesehen, da nachrückende<br />

Einheiten aus <strong>Schleiden</strong> und Herhahn eine erhebliche Anfahrtszeit benötigen.<br />

Nähere Angaben über den Löschzug Gemünd finden Sie im Abschnitt 4.2.3 ab Seite 86.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 68<br />

4. IST-Struktur der Feuerwehr <strong>Schleiden</strong><br />

4.1 Allgemeines, Organisation, Alarm- und Ausrückeordnung<br />

Nach § 1 FSHG NRW haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen<br />

entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten und für eine<br />

angemessene Löschwasserversorgung Sorge zu tragen.<br />

Die Gemeinden sind darüber hinaus verpflichtet, ein, den örtlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes, Melde- und Alarmsystem einzurichten und zu<br />

unterhalten. Die Feuerwehr muss in ihrer Stärke, Ausrüstung und Gliederung<br />

(Zahl der Feuerwehrgerätehäuser sowie ihre Verteilung über das<br />

Gemeindegebiet) den aus den örtlichen Verhältnissen ergebenden<br />

Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.<br />

→ „Örtliche Verhältnisse“:<br />

sind gekennzeichnet durch besondere Merkmale der Brandgefährdung wie<br />

Wohndichte, Flächengröße, Art der Bebauung, Bodengestaltung, große Wald-<br />

und Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte. Es sei<br />

an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von<br />

Einsatzfahrzeugen nicht nur an die örtlichen Verhältnisse, sondern<br />

insbesondere einsatztaktisch an den jeweilig zuständigen Löschzug gebunden<br />

ist, um eine effiziente Brandbekämpfung bzw. technische Hilfeleistung zur<br />

Rettung von Menschenleben bzw. Sachwerten sicherstellen zu können.<br />

→ „angemessene Löschwasserversorgung“:<br />

die Löschwasserversorgung ist eine der Aufgaben der Gemeinde, die zur<br />

Brandbekämpfung nötigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen.<br />

Angemessen bedeutet, dass die Gemeinde nicht die Pflicht hat, für jede nur<br />

denkbare Gefahr Vorkehrungen zu treffen. Die Eigentümer, Besitzer oder<br />

Nutzungsberechtigten von Betrieben, Baulichkeiten und Grundstücken, von<br />

denen eine erhöhte Brandlast oder Brandgefährdung ausgeht, müssen für die<br />

besondere Löschwasserversorgung selbst Sorge tragen. Entsprechendes gilt<br />

für die Besitzer großer zusammenhängender Waldflächen.<br />

→ „leistungsfähige Feuerwehr“:<br />

d.h. Vorhalten und Einsetzen der feuerwehrspezifischen, personellen und<br />

sachlichen Mittel, die- entsprechend den gegebenen örtlichen Verhältnissen-<br />

allgemein erforderlich sind, um eine wirksame Brandbekämpfung und die<br />

Durchführung technischer Hilfeleistungen im Gemeindegebiet zu<br />

gewährleisten. Feuerwehrspezifisch sind in diesem Sinne Löschfahrzeuge,


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 69<br />

Pumpen, Hubrettungsfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen, Schlauchwagen,<br />

Gefahrgutfahrzeuge, Einsatzleitwagen u.a. mit entsprechendem Personal zur<br />

Bekämpfung von Bränden sowie zur Durchführung technischer<br />

Hilfeleistungen. Für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist die Errichtung<br />

und Unterhaltung entsprechender Feuerwehrgerätehäuser, die der<br />

Unterbringung von Fahrzeug, Gerät und persönlicher Ausrüstung sowie der<br />

Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dienen, unabdingbar.<br />

Dabei sind Stärke und besondere Ausrüstung der jeweiligen Feuerwehr an<br />

den speziellen Bedürfnissen des zu schützenden Gemeindegebietes<br />

auszurichten.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> unterhält nach den Vorgaben des § 1<br />

FSHG NRW insgesamt sieben Löschgruppen und Löschzüge, die flächendeckend<br />

organisiert sind.<br />

Zuständigkeitsbereiche der Löschgruppen und -züge<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Die Ausrückebereiche der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> umfassen<br />

grundsätzlich das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Schleiden</strong>.<br />

Aus einsatztaktischen Gründen ist das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> in die<br />

nachstehend aufgeführten Ausrückebereiche eingeteilt. Hieraus ergibt sich auch die<br />

örtliche Zuständigkeit der Löschgruppen und –züge.<br />

Löschzug I LZ <strong>Schleiden</strong> Kernort <strong>Schleiden</strong>, Ortsteil Olef, Ortsteil Broich,<br />

Ortsteil Scheuren, Ortsteil Wintzen<br />

LG Oberhausen Ortsteil Oberhausen mit den Häusern bei<br />

Müllershammer, Ortsteil Kerperscheid<br />

Löschzug II LZ Gemünd Ortsteil Gemünd, Ortsteil Nierfeld, Ortsteil Wolfgarten,<br />

Urfttalsperre, Hohenfried<br />

Löschzug III LG Dreiborn Ortsteil Dreiborn, Ortsteil Berescheid, Ortsteil<br />

Ettelscheid, Siedlung Patersweiher, Siedlung<br />

Katzenbroich<br />

LG Herhahn Ortsteil Herhahn, Ortsteil Morsbach, Vogelsang sowie<br />

die im Einruhrer Berg gelegene Sauermühle<br />

Löschzug IV LG Harperscheid Ortsteil Harperscheid, Ortsteil Schöneseiffen,<br />

Weiermühle, Schafbachmühle, Wahlerscheid


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 70<br />

LG Bronsfeld Ortsteil Bronsfeld sowie die Aussiedlerhöfe<br />

Ludwigshof, Thomscheid und Dellenhof<br />

Bei größeren Schadenslagen, die den Einsatz weiterer Einheiten erfordern,<br />

entscheidet der Einsatzleiter nach einsatztaktischen Gesichtspunkten, welche<br />

weiteren Einheiten nachgefordert werden sollen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 71<br />

4.2 Einzelbetrachtung der Löschgruppen und Löschzüge<br />

4.2.1 Löschzug <strong>Schleiden</strong><br />

1. Feuerwehrgerätehaus<br />

<strong>Schleiden</strong>, Poensgenstraße 29<br />

Beschreibung Gerätehaus<br />

Grundriss<br />

Das Feuerwehrgerätehaus <strong>Schleiden</strong> wurde im Jahr 1976 gebaut. Es besteht aus der<br />

Fahrzeughalle mit vier Fahrzeugeinstellplätzen sowie einem Nebengebäude mit sanitären<br />

Einrichtungen und einem Unterrichtsraum. Das Flachdach der Fahrzeughalle wurde im Jahr<br />

1986 und das Flachdach des Nebengebäudes im Jahr 1989 saniert. Die Warmluftheizung<br />

der Fahrzeughalle wurde 1992 von Heizöl auf Erdgas umgerüstet. Dagegen wurde 1993 die


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 72<br />

im Sozialtrakt installierte Elektro-Nachtspeicherheizung gegen eine gasbetriebene<br />

Warmwasserzentralheizung ausgetauscht.<br />

Im Jahr 2003 wurden die alten Falttore gegen moderne, elektrisch betriebene Sektionaltore<br />

ausgetauscht. Durch den Einbau eines fest stehenden Elementes an Stelle eines der Tore,<br />

wurde die Anzahl der Fahrzeugeinstellplätze auf vier reduziert.<br />

Notwendige Investition: Es ist keine Abgasabsauganlage, wie sie nach den „Technische<br />

Regeln für Gefahrstoffe“, Dieselmotoremissionen (DME), TRGS 554, Vorschrift ist, installiert.<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 73<br />

Ausrückbereich innerhalb der Hilfsfrist von 13 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 74<br />

2. Ausstattung<br />

a) Fahrzeuge<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 Allrad<br />

Fahrzeug zur Brandbekämpfung<br />

Baujahr: 1986<br />

Hersteller: Mercedes / Ziegler<br />

Wasser: 2.500 Liter<br />

Staffelbesatzung: 1/5/6<br />

Anschaffungswert: 102.300 €<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 Allrad<br />

Fahrzeug zur Wasserförderung über längere<br />

Strecken<br />

Baujahr: 1998<br />

Hersteller: MAN / Schlingmann<br />

Wasser: 600 Liter<br />

Gruppenbesatzung: 1/8/9<br />

Anschaffungswert: 155.000 €<br />

Rüstwagen RW1<br />

Fahrzeug für technische Hilfeleistungen<br />

Baujahr: 1988<br />

Hersteller: Mercedes / Wackenhut<br />

Truppbesatzung: 1/2/3<br />

Anschaffungswert: Schenkung Bund<br />

1998<br />

Drehleiter mit Korb DLK 23/12<br />

Hubrettungsfahrzeug<br />

Baujahr: 1996<br />

Hersteller: MAN / Iveco<br />

Leiterlänge: 30 Meter<br />

Nennrettungshöhe: 23 Meter bei<br />

12 Meter Ausladung<br />

Truppbesatzung: 1/2/3<br />

Anschaffungswert: 434.450 €


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 75<br />

b.) Zusatzgeräte<br />

Hochdrucklüfter<br />

2 Tauchpumpensatz TP 4/1<br />

Schlauchanhänger<br />

Baujahr: 1963<br />

Hersteller: Ziegler<br />

Bestückung: 18 Stück B-Schlauch<br />

= 360 Meter


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 76<br />

3. Personal<br />

a.) Der Löschzug <strong>Schleiden</strong> verfügt über 42 Mitglieder der Einsatzabteilung<br />

11 Mitglieder der Jugendfeuerwehr und<br />

8 Mitglieder der Ehrenabteilung<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder (ohne Jugendfeuerwehr) beträgt 36,94 Jahre.<br />

b.) Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder:<br />

Führerscheinklasse D 0 0,0 %<br />

Führerscheinklasse C 19 50,0 %<br />

Führerscheinklasse C1 27 71,1 %<br />

Führerscheinklasse B 28 73,7 %<br />

Führerschein Boot 1 2,6 %<br />

Leiter der Feuerwehr 1 2,6 %<br />

Führer von Verbänden 0 0,0 %<br />

Zugführer 1 2,6 %<br />

Gruppenführer 10 26,3 %<br />

Truppführer 13 34,2 %<br />

Truppmann - Teil 2 5 13,2 %<br />

Truppmann - Teil 1 4 10,5 %<br />

Erste Hilfe 32 84,2 %<br />

Rettungshelfer 1 2,6 %<br />

Rettungssanitäter 4 10,5 %<br />

Rettungsassistent 3 7,9 %<br />

Sprechfunker 28 73,7 %<br />

Maschinisten 27 71,1 %<br />

Atemschutzgeräteträger 29 76,3 %<br />

Jugendgruppenleiter 4 10,5 %<br />

Atemschutzgerätewarte 3 7,9 %<br />

Gerätewarte 1 2,6 %<br />

Drehleitermaschinisten 17 44,7 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 1 15 39,5 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 1 6 15,8 %<br />

Strahlenschutz 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 3 0 0,0 %<br />

ABC – Einsatz 5 13,2 %<br />

ABC – Dekon 1 2,6 %<br />

ABC – Erkunder 1 2,6 %<br />

ABC – Führung 1 2,6 %<br />

Technische Hilfeleistung RW 3 7,9 %<br />

Technische Hilfeleistung Wald 8 21,1 %


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 77<br />

c.) Ausstattung:<br />

Ausbilder-Eignung 8 21,1 %<br />

Ausbilder Truppmann/Truppführer 0 0,0 %<br />

Ausbilder Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe Wald 2 5,3 %<br />

Ausbilder Sprechfunker 0 0,0 %<br />

Ausbilder Atemschutzgeräteträger 1 2,6 %<br />

Ausbilder Gerätewarte 0<br />

Ausbilder Drehleiter-Maschinisten 2 5,3 %<br />

Ausbilder Gefährliche Stoffe und Güter 0 0,0 %<br />

Ausbilder Strahlenschutz 0 0,0 %<br />

Funkmeldeempfänger 41 97,6 %<br />

2-M Handfunksprechgeräte 8<br />

Einsatzüberjacke HUPF 1 42 100,0 %<br />

Einsatzüberhose HUPF 4 42 100,0 %<br />

d.) Alarmierung: Die Alarmierung des Löschzuges <strong>Schleiden</strong> erfolgt ausschließlich über<br />

Funkmeldeempfänger.<br />

e.) Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 32 6 4<br />

Meldeempfänger 32 5 4<br />

Schlüssel FGH 23 2 0<br />

Führerschein C 14 2 2<br />

Führerschein C 1 24 3 5<br />

Atemschutzgeräteträger 20 2 0<br />

Führungskräfte 12 3 0<br />

f.) Verfügbarkeit Arbeitsplatz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Abkömmlich 27<br />

Schichtarbeit 9<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 8 7 12<br />

Meldeempfänger 8 6 12<br />

Schlüssel FGH 6 4 9<br />

Führerschein C 5 2 8<br />

Führerschein C 1 6 5 9<br />

Atemschutzgeräteträger 3 2 4<br />

Führungskräfte 4 3 6


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 78<br />

4. Statistik<br />

a.) Einsätze<br />

2007 2008 2009 2010<br />

Brandbekämpfungen 9 9 13 10<br />

Technische Hilfeleistungen 45 13 16 26<br />

ABC-Einsatz 11 7 6 7<br />

Vorbeugender Brandschutz 4 3 5 5<br />

Überörtliche Hilfeleistung 7 3 0 3<br />

Fehlalarme 17 7 4 8<br />

Sonstige 4 0 2 3<br />

Summe 97 42 46 62


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 79<br />

4.2.2 Löschgruppe Oberhausen<br />

1. Feuerwehrgerätehaus<br />

Oberhausen, Trierer Straße 28<br />

Grundriss<br />

Beschreibung<br />

Das Gerätehaus wurde in den Jahren 1999 bis 2000 durch die Angehörigen der<br />

Löschgruppe in Eigenleistung neu errichtet und konnte am 09.09.2000 eingeweiht werden.<br />

Mit diesem Neubau steht der Löschgruppe ein funktionales Gebäude für die Einstellung des<br />

TSF-W und eines Anhängers zur Verfügung. Unterrichts- und Nebenräume sind<br />

zweckentsprechend gestaltet.<br />

Das Gebäude wird mit Erdgas beheizt.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 80<br />

Notwendige Investitionen: Für die Unterbringung eines weiteren Fahrzeuges (MTW) ist der<br />

Anbau eines weiteren Stellplatzes erforderlich, da für jedes eingestellte Fahrzeug ein<br />

Stellplatz vorhanden sein muss.<br />

Durch Personalzuwachs sind nicht mehr ausreichend Spindplätze vorhanden. Eine<br />

Erweiterung der Spindplätze ist in den vorhandenen Räumen nicht mehr möglich.<br />

Es ist keine Abgasabsauganlage, wie sie nach den „Technische Regeln für Gefahrstoffe“,<br />

Dieselmotoremissionen (DME), TRGS 554, Vorschrift ist, installiert.<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 81<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 13 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 82<br />

2. Ausstattung<br />

a) Fahrzeuge<br />

b.) Zusatzgeräte<br />

Bohlensperre für Öleinsätze auf einem Gewässer<br />

Tauchpumpensatz TP 4/1 und TP 6/1<br />

Motorkettensägensatz<br />

Greifzug 1,6 t<br />

Wasserwerfer<br />

Stromerzeuger 5 kVA, Beleuchtungssatz auf dem TSF-W<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF W<br />

Baujahr: 1997<br />

Hersteller: Mercedes/Iveco<br />

Wasser: 700 Liter<br />

Staffelbesatzung: 1/5/6<br />

Anschaffungswert 82.620 €<br />

Anhänger<br />

Baujahr: 2007<br />

Hersteller:<br />

Beladung: nach Bedarf<br />

mit Rollwagen<br />

Anschaffungswert: 4.500 €<br />

Bemerkungen: Nachdem bereits das Gerätehaus vollständig in Eigenleistung errichtet<br />

wurde, hat die Löschgruppe Oberhausen ebenfalls den überwiegenden Teil der<br />

Beschaffungskosten des Anhängers übernommen. Dadurch hat sie erneut mit<br />

überdurchschnittlichem Engagement zur Erhaltung bzw. Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit<br />

beigetragen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 83<br />

3. Personal<br />

a.) Die Löschgruppe Oberhausen verfügt über 19 aktive Mitglieder<br />

10 Mitglieder der Jugendfeuerwehr<br />

und 11 Mitglieder der Ehrenabteilung<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder (ohne Jugendfeuerwehr) beträgt 37,52 Jahre.<br />

b.) Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder:<br />

Führerscheinklasse D 1 6,7 %<br />

Führerscheinklasse C 6 40,0 %<br />

Führerscheinklasse C1 10 66,7 %<br />

Führerscheinklasse B 15 100,0 %<br />

Führerschein Boot 0 0,0 %<br />

Leiter der Feuerwehr 0 0,0 %<br />

Führer von Verbänden 1 6,7 %<br />

Zugführer 0 0,0 %<br />

Gruppenführer 1 6,7 %<br />

Truppführer 5 33,3 %<br />

Truppmann Teil 2 6 40,0 %<br />

Truppmann Teil 1 0 0,0 %<br />

Erste Hilfe 15 100,0 %<br />

Rettungshelfer 1 6,7 %<br />

Rettungssanitäter 2 13,3 %<br />

Rettungsassistent 1 6,7 %<br />

Sprechfunker 13 86,7 %<br />

Maschinisten 10 66,7 %<br />

Atemschutzgeräteträger 13 86,7 %<br />

Jugendgruppenleiter 2 13,3 %<br />

Atemschutzgerätewarte 1 6,7 %<br />

Gerätewarte 1 6,7 %<br />

Drehleitermaschinisten 1 6,7 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 1 2 13,3 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 2 1 6,7 %<br />

Strahlenschutz 1 1 6,7 %<br />

Strahlenschutz 2 1 6,7 %<br />

Strahlenschutz 3 0 0,0 %<br />

ABC – Einsatz 1 6,7 %<br />

ABC – Dekon 0 0,0 %<br />

ABC – Erkunder 0 0,0 %


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 84<br />

c.) Ausstattung<br />

ABC – Führung 0 0,0 %<br />

Technische Hilfeleistung RW 0 0,0 %<br />

Technische Hilfeleistung Wald 5 33,3 %<br />

Ausbilder-Eignung 2 13,3 %<br />

Ausbilder Truppmann/Truppführer 0 0,0 %<br />

Ausbilder Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe Wald 3 20,0 %<br />

Ausbilder Sprechfunker 0 0,0 %<br />

Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Ausbilder Drehleiter-Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gefährliche Stoffe und<br />

Güter<br />

0 0,0 %<br />

Ausbilder Strahlenschutz 0 0,0 %<br />

Funkmeldeempfänger 19 100,0 %<br />

2-M Handfunksprechgeräte 6<br />

Einsatzüberjacke HUPF 1 19 100,0 %<br />

Einsatzüberhose HUPF 4 19 100,0 %<br />

d.) Alarmierung: Die Alarmierung der Löschgruppe Oberhausen erfolgt ausschließlich<br />

über Funkmeldeempfänger.<br />

e.) Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 15 2 2<br />

Meldeempfänger 15 2 2<br />

Schlüssel FGH 13 2 2<br />

Führerschein C 7 1 0<br />

Führerschein C 1 8 1 1<br />

Atemschutzgeräteträger 9 1 2<br />

Führungskräfte 2 0 0


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 85<br />

f.) Verfügbarkeit Arbeitsplatz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Abkömmlich 17<br />

Schichtarbeit 4<br />

4. Statistik<br />

a.) Einsätze<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 5 6 6<br />

Meldeempfänger 5 6 6<br />

Schlüssel FGH 4 6 5<br />

Führerschein C 1 2 3<br />

Führerschein C 1 2 3 4<br />

Atemschutzgeräteträger 2 2 2<br />

Führungskräfte 0 0 0<br />

2007 2008 2009 2010<br />

Brandbekämpfungen 1 3 7 5<br />

Technische Hilfeleistungen 12 3 6 15<br />

ABC-Einsatz 3 3 5 4<br />

Vorbeugender Brandschutz 1 1 1 2<br />

Überörtliche Hilfeleistung 1 0 0 0<br />

Fehlalarme 1 0 6 5<br />

Sonstige 2 2 2 4<br />

Summe 20 12 27 35


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 86<br />

4.2.3 Löschzug Gemünd<br />

1. Feuerwehrgerätehaus<br />

Gemünd, Hermann-Kattwinkel-Platz 9<br />

Grundriss<br />

Beschreibung Gerätehaus<br />

Das Gerätehaus wurde im Jahre 1968 in Beton-Fertigbauweise mit 5<br />

Fahrzeugeinstellplätzen und den damals notwendigen Nebenräumen errichtet. Im Bereich<br />

des Unterrichtsraumes sowie der Nebenräume wurde die ehemalige Warmluftheizung durch<br />

eine Warmwasserheizung mit Gastherme im Jahre 1999 ersetzt.<br />

Altersbedingt sind die Fenster inzwischen erneuerungsbedürftig. Die Warmluftheizung in der<br />

Fahrzeughalle ist defekt und auf Grund ihres Alters nicht mehr in Stand zu setzen. Beide<br />

Heizungen werden mit Flüssiggas betrieben.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 87<br />

Der Unterrichts- und Schulungsraum mit einer Größe von rd. 36 qm wird den heutigen<br />

Anforderungen durch eine gestiegene Anzahl von Aktiven nicht mehr gerecht.<br />

Im Jahre 2003 wurden die veralteten Falttore durch moderne, elektrisch betriebene<br />

Sektionaltore ersetzt. Durch den Einbau eines feststehenden Elementes an Stelle eines der<br />

Tore, wurde die Anzahl der Fahrzeugeinstellplätze auf vier reduziert. Im Jahre 2006 wurde<br />

das Flachdach saniert.<br />

Notwendige Investitionen: Die Warmlufthallenheizung ist dringend erneuerungsbedürftig.<br />

Das gleiche gilt für die Fenster des Gebäudes. Es muss dringend Lagerfläche geschaffen<br />

werden, um die Fläche zwischen den Fahrzeugen frei räumen zu können, wie es nach „UVV-<br />

Feuerwehren“ Vorschrift ist. Die Zu- und Abfahrt zum Feuerwehrgerätehaus ist zu eng. Hier<br />

behindern sich ausrückende Feuerwehrfahrzeuge und anrückende Feuerwehrangehörige<br />

gegenseitig.<br />

Es ist keine Abgasabsauganlage, wie sie nach den „Technische Regeln für Gefahrstoffe“,<br />

Dieselmotoremissionen (DME), TRGS 554, Vorschrift ist, installiert.<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 88<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 13 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 89<br />

2. Ausstattung<br />

a) Fahrzeuge<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 Allrad<br />

Fahrzeug zur Brandbekämpfung<br />

Baujahr: 1999<br />

Hersteller: MAN/Schlingmann<br />

Wasser: 2.500 Liter<br />

Gruppenbesatzung 1/8/9<br />

Anschaffungswert: 151.000 €<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 16/TS<br />

Fahrzeug zur Wasserförderung über<br />

längere Strecken und Vorbaupumpe<br />

Baujahr: 1982<br />

Hersteller: Magirus<br />

Tragkraftspritze: TS 8/8<br />

Gruppenbesatzung 1/8/9<br />

Anschaffungswert: 120.000 €<br />

Rüstwagen RW 1<br />

Fahrzeug zur technischen Hilfeleistung<br />

Baujahr: 1988<br />

Hersteller: Mercedes/Ziegler<br />

Truppbesatzung 1/2/3<br />

Anschaffungswert: 128.000 €<br />

Gerätewagen Logistik 2<br />

Fahrzeug zum Transport von<br />

verschiedenem Einsatzmaterial<br />

Baujahr: 2007<br />

Hersteller: MAN<br />

Gruppenbesatzung 1/5/6<br />

Anschaffungswert: 53.000 €<br />

(gebraucht)


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 90<br />

b.) Zusatzgeräte<br />

Schaum - Wasserwerfer<br />

Ölauffangbehälter<br />

Bindemittelvorrat (Trocken / Nass)<br />

Mastpumpe<br />

Schmutzwasserpumpe<br />

Sprungretter<br />

Hochdrucklüfter<br />

Kanaldichtkissen<br />

Rettungszylinder in den Größen 1 - 3<br />

Schlauchboot, Baujahr 1990, Anschaffungskosten 2.500 €<br />

Ölwehrgerät „Nolte-Sperre“<br />

Rettungsbühne<br />

Bootsanhänger<br />

Baujahr: 1964<br />

Schlauchanhänger<br />

Baujahr: 1967<br />

10 Stück C-Schlauch = 150 Meter<br />

9 Stück B-Schlauch = 180 Meter


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 91<br />

3. Personal<br />

a.) Der Löschzug Gemünd verfügt über 40 Mitglieder der Einsatzabteilung<br />

16 Mitglieder der Jugendfeuerwehr und<br />

10 Mitglieder der Ehrenabteilung<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder (ohne Jugendfeuerwehr) beträgt 36,2 Jahre.<br />

b.) Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder:<br />

Führerscheinklasse D 1 2,8 %<br />

Führerscheinklasse C 24 66,7 %<br />

Führerscheinklasse C1 30 83,3 %<br />

Führerscheinklasse B 30 83,3 %<br />

Führerschein Boot 0 0,0 %<br />

Leiter der Feuerwehr 2 5,6 %<br />

Führer von Verbänden 0 0,0 %<br />

Zugführer 2 5,6 %<br />

Gruppenführer 5 13,9 %<br />

Truppführer 10 27,8 %<br />

Truppmann - Teil 2 10 27,8 %<br />

Truppmann - Teil 1 3 8,3 %<br />

Erste Hilfe 33 91,7 %<br />

Rettungshelfer 1 2,8 %<br />

Rettungssanitäter 0 0,0 %<br />

Rettungsassistent 0 0,0 %<br />

Sprechfunker 27 75,0 %<br />

Maschinisten 23 58,3 %<br />

Atemschutzgeräteträger 23 58,3 %<br />

Jugendgruppenleiter 3 8,3 %<br />

Atemschutzgerätewarte 0 0,0 %<br />

Gerätewarte 1 2,8 %<br />

Drehleitermaschinisten 0 0,0 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 1 12 33,3 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 2 2 5,6 %<br />

Strahlenschutz 1 5 13,9 %<br />

Strahlenschutz 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 3 0 0,0 %<br />

ABC – Einsatz 5 13,9 %


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 92<br />

c.) Ausstattung:<br />

ABC – Dekon 0 0,0 %<br />

ABC – Erkunder 0 0,0 %<br />

ABC – Führung 1 2,8 %<br />

Technische Hilfeleistung RW 3 8,3 %<br />

Technische Hilfeleistung Wald 9 25,0 %<br />

Ausbilder-Eignung 3 8,3 %<br />

Ausbilder Truppmann/Truppführer 1 2,8 %<br />

Ausbilder Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe 1 2,8 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe Wald 2 5,6 %<br />

Ausbilder Sprechfunker 0 0,0 %<br />

Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Ausbilder Drehleiter-Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gefährliche Stoffe und<br />

Güter<br />

0 0,0 %<br />

Ausbilder Strahlenschutz 0 0,0 %<br />

Funkmeldeempfänger 37 92,50 %<br />

2-m Handfunksprechgeräte 11<br />

Einsatzüberjacke HUPF 1 40 100,0 %<br />

Einsatzüberhose HUPF 4 40 100,0 %<br />

d.) Alarmierung: Die Alarmierung des Löschzuges Gemünd erfolgt ausschließlich über<br />

Funkmeldeempfänger.<br />

e.) Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 31 3 6<br />

Meldeempfänger 28 3 6<br />

Schlüssel FGH 25 2 2<br />

Führerschein C 19 1 3<br />

Führerschein C 1 20 1 4<br />

Atemschutzgeräteträger 11 0 3<br />

Führungskräfte 7 0 2


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 93<br />

f.) Verfügbarkeit Arbeitsplatz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Abkömmlich 25<br />

Schichtarbeit 7<br />

4. Statistik<br />

a.) Einsätze<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 5 2 18<br />

Meldeempfänger 4 2 17<br />

Schlüssel FGH 4 2 15<br />

Führerschein C 2 1 12<br />

Führerschein C 1 2 2 12<br />

Atemschutzgeräteträger 0 2 3<br />

Führungskräfte 0 2 5<br />

2007 2008 2009 2010<br />

Brandbekämpfungen 5 3 6 9<br />

Technische Hilfeleistungen 45 8 13 29<br />

ABC-Einsatz 9 7 10 8<br />

Vorbeugender Brandschutz 4 5 3 4<br />

Überörtliche Hilfeleistung 1 0 1 1<br />

Fehlalarme 12 5 11 5<br />

Sonstige 2 2 4 7<br />

Summe 78 30 48 63


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 94<br />

4.2.4 Löschgruppe Dreiborn<br />

1. Feuerwehrgerätehaus<br />

Dreiborn, Oberstraße 51<br />

Grundriss


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 95<br />

Beschreibung<br />

Das Feuerwehrgerätehaus Dreiborn wurde 1972 in Fertigbetonbauweise erbaut. Es verfügt<br />

über eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen für Großfahrzeuge sowie über ein<br />

Nebengebäude mit Sanitärräumen, einem Unterrichtsraum und mehren Garagen, die heute<br />

als zentrales Kleider- und Materiallager der Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> dienen. 1992 wurde das<br />

undichte Flachdach der Fahrzeughalle mit einem Satteldach überdeckt. Im Jahre 2006<br />

wurden die veralteten Falttore gegen moderne, elektrisch betriebene Sektionaltore<br />

ausgetauscht.<br />

Der ganze Komplex wird mit einer erdgasbetriebenen Heizung beheizt.<br />

Notwendige Investitionen: Es ist keine Abgasabsauganlage, wie sie nach den „Technische<br />

Regeln für Gefahrstoffe“, Dieselmotoremissionen (DME), TRGS 554, Vorschrift ist, installiert.<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 96<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 13 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 97<br />

2. Ausstattung<br />

a) Fahrzeuge<br />

b.) Zusatzgeräte<br />

kleiner Hilfeleistungssatz auf dem TLF<br />

Stromerzeuger 5 kVA<br />

Beleuchtungssatz<br />

mehrere Reserve-Pressluftatmer im Lager<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/24<br />

Fahrzeug zur Brandbekämpfung<br />

Baujahr: 1994<br />

Hersteller: MAN/Ziegler<br />

Wasser: 2.400 Liter<br />

Truppbesatzung: 1/2/3<br />

Anschaffungswert: 124.000 €<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF<br />

Fahrzeug zur Brandbekämpfung<br />

Baujahr: 1992<br />

Hersteller: VW/Ziegler<br />

Wasser: kein Wasser<br />

Staffelbesatzung: 1/5/6<br />

Anschaffungswert: 50.000 €<br />

Anhänger Material<br />

Baujahr: 2000<br />

Hersteller: Stema<br />

Anschaffungswert: 800 €<br />

Zweck: Materialtransporte<br />

Anhänger Beleuchtung<br />

Baujahr: 2002<br />

Hersteller: Stema<br />

Anschaffungswert: 400 €<br />

Zweck: Transport von<br />

Stromerzeuger und<br />

Beleuchtungsmaterial


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 98<br />

Bemerkungen: Beide Anhänger wurden ausschließlich durch die Löschgruppe Dreiborn<br />

beschafft. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> hat die Übernahme der laufenden Kosten, wie Versicherung<br />

und Steuer, übernommen. Hier zeigt sich überdurchschnittliches Engagement der<br />

Löschgruppe Dreiborn, welches zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der<br />

beigetragen hat.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 99<br />

3. Personal<br />

a.) Die Löschgruppe Dreiborn verfügt über 21 aktive Mitglieder<br />

9 Mitglieder der Jugendfeuerwehr<br />

und 9 Mitglieder der Ehrenabteilung<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder (ohne Jugendfeuerwehr) beträgt 34,79Jahre.<br />

b.) Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder:<br />

Führerscheinklasse D 0 0,0 %<br />

Führerscheinklasse C 5 25,0 %<br />

Führerscheinklasse C1 13 65,0 %<br />

Führerscheinklasse B 14 70,0 %<br />

Führerschein Boot 1 5,0 %<br />

Leiter der Feuerwehr 0 0,0 %<br />

Führer von Verbänden 0 0,0 %<br />

Zugführer 1 5,0 %<br />

Gruppenführer 2 10,0 %<br />

Truppführer 5 25,0 %<br />

Truppmann - Teil 2 6 30,0 %<br />

Truppmann - Teil 1 2 10,0 %<br />

Erste Hilfe 18 90,0 %<br />

Rettungshelfer 1 5,0 %<br />

Rettungssanitäter 1 5,0 %<br />

Rettungsassistent 1 5,0 %<br />

Sprechfunker 12 60,0 %<br />

Maschinisten 9 45,0 %<br />

Atemschutzgeräteträger 13 65,0 %<br />

Jugendgruppenleiter 2 10,0 %<br />

Atemschutzgerätewarte 1 5,0 %<br />

Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Drehleitermaschinisten 0 0,0 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 1 3 15,0 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 1 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 3 0 0,0 %<br />

ABC – Einsatz 0 0,0 %<br />

ABC – Dekon 0 0,0 %<br />

ABC – Erkunder 0 0,0 %


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 100<br />

c.) Ausstattung<br />

ABC – Führung 0 0,0 %<br />

Technische Hilfeleistung RW 0 0,0 %<br />

Technische Hilfeleistung Wald 3 15,0 %<br />

Ausbilder-Eignung 2 10,0 %<br />

Ausbilder Truppmann/Truppführer 0 0,0 %<br />

Ausbilder Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe Wald 2 10,0 %<br />

Ausbilder Sprechfunker 0 0,0 %<br />

Ausbilder Atemschutzgeräteträger 1 2,6 %<br />

Ausbilder Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Ausbilder Drehleiter-Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gefährliche Stoffe und<br />

Güter<br />

0 0,0 %<br />

Ausbilder Strahlenschutz 0 0,0 %<br />

Funkmeldeempfänger 15 71,40 %<br />

2-M Handfunksprechgeräte 8<br />

Einsatzüberjacke HUPF 1 21 100,0 %<br />

Einsatzüberhose HUPF 4 21 100,0 %<br />

d.) Alarmierung: Die Alarmierung des Löschgruppe Dreiborn erfolgt ausschließlich über<br />

Funkmeldeempfänger.<br />

e.) Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 12 3 5<br />

Meldeempfänger 12 3 0<br />

Schlüssel FGH 10 2 0<br />

Führerschein C 3 1 1<br />

Führerschein C 1 13 2 2<br />

Atemschutzgeräteträger 3 2 1<br />

Führungskräfte 1 2 0


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.4<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 101<br />

f.) Verfügbarkeit Arbeitsplatz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Abkömmlich 9<br />

Schichtarbeit 3<br />

4. Statistik<br />

a.) Einsätze<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 1 0 8<br />

Meldeempfänger 1 0 8<br />

Schlüssel FGH 1 0 7<br />

Führerschein C 0 0 2<br />

Führerschein C 1 0 0 5<br />

Atemschutzgeräteträger 0 0 4<br />

Führungskräfte 0 0 3<br />

2007 2008 2009 2010<br />

Brandbekämpfungen 5 5 4 4<br />

Technische Hilfeleistungen 6 5 3 9<br />

ABC-Einsatz 1 1 2 1<br />

Vorbeugender Brandschutz 2 3 4 2<br />

Überörtliche Hilfeleistung 1 0 0 0<br />

Fehlalarme 1 0 0 0<br />

Sonstige 3 4 0 4<br />

Summe 19 18 13 20


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 102<br />

4.2.5 Löschgruppe Herhahn<br />

1. Feuerwehrgerätehaus<br />

Herhahn, Eckstraße 8<br />

Grundriss


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 103<br />

Beschreibung<br />

Das Feuerwehrgerätehaus Herhahn wurde in konventioneller Bauweise erbaut. Es besteht<br />

aus einer Fahrzeughalle, die zwei Fahrzeugen Platz bietet sowie einem Unterrichtsraum. In<br />

seiner ursprünglichen Form war der Fahrzeughalle ein damals üblicher Schlauchtrockenturm<br />

angebaut. Dieser wich im Jahre 2001 einer Erweiterung der Fahrzeughalle, um dem<br />

erhöhten Platzbedarf moderner Feuerwehrfahrzeuge Rechnung zu tragen. Im Jahre 1997<br />

wurde das vorhandene Satteldach saniert. Die Heizungsanlage wurde teilerneuert und auf<br />

Erdgas umgerüstet. Es sind keine sanitären Einrichtungen für weibliche Nutzer vorhanden.<br />

Notwendige Investitionen: Es ist keine Abgasabsauganlage, wie sie nach den „Technische<br />

Regeln für Gefahrstoffe“, Dieselmotoremissionen (DME), TRGS 554, Vorschrift ist, installiert.<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 104<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 13 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 105<br />

2. Ausstattung<br />

a) Fahrzeuge<br />

b.) Zusatzgeräte<br />

Schlauchboot<br />

Hilfeleistungssatz Kombiretter mit CPS 400<br />

Ölwehrgerät „Nolte-Sperre“ 60m<br />

Heuwehrgerät<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 10/6<br />

Fahrzeug zur Brandbekämpfung mit<br />

Heckpumpe und TS 8/8<br />

Baujahr: 2003<br />

Hersteller: MAN/Schlingmann<br />

Wasser: 600<br />

Gruppenbesatzung: 1/8/9<br />

Anschaffungswert: 182.013 €<br />

Gerätewagen Logistik 1<br />

Fahrzeug zum Transport von<br />

Einsatzmaterial, welches je nach Einsatzart<br />

variabel beladen werden kann<br />

Baujahr: 2005<br />

Hersteller: Mercedes/ Eigenausbau<br />

Staffelbesatzung: 1/5/6<br />

Anschaffungswert: 21.349 €<br />

(gebraucht)<br />

Bemerkungen: Der 2001 erforderlich gewordene Umbau der Fahrzeughalle wurde in<br />

Eigenleistung durch die Löschgruppe Herhahn vollzogen. Hier und bei dem zuletzt<br />

geleisteten Eigenausbau des gebraucht beschafften Gerätewagens, zeigt sich das<br />

außerordentlich hohe Engagement der Löschgruppe Herhahn.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 106<br />

3. Personal<br />

a.) Die Löschgruppe Herhahn verfügt über 21 aktive Mitglieder<br />

1 Mitglieder der Jugendfeuerwehr<br />

und 13 Mitglieder der Ehrenabteilung<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder (ohne Jugendfeuerwehr) beträgt 36,91 Jahre.<br />

b.) Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder:<br />

Führerscheinklasse D 1 4,3 %<br />

Führerscheinklasse C 14 60,9 %<br />

Führerscheinklasse C1 16 69,6 %<br />

Führerscheinklasse B 17 73,9 %<br />

Führerschein Boot 1 4,3 %<br />

Leiter der Feuerwehr 0 0,0 %<br />

Führer von Verbänden 0 0,0 %<br />

Zugführer 1 4,3 %<br />

Gruppenführer 5 21,7 %<br />

Truppführer 6 26,1 %<br />

Truppmann - Teil 2 8 34,8 %<br />

Truppmann - Teil 1 0 0,0 %<br />

Erste Hilfe 23 100,0 %<br />

Rettungshelfer 1 4,3 %<br />

Rettungssanitäter 1 4,3 %<br />

Rettungsassistent 0 0,0 %<br />

Sprechfunker 20 87,0 %<br />

Maschinisten 16 69,6 %<br />

Atemschutzgeräteträger 19 82,6 %<br />

Jugendgruppenleiter 2 8,7 %<br />

Atemschutzgerätewarte 2 8,7 %<br />

Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Drehleitermaschinisten 1 4,3 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 1 5 21,7 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 1 1 4,3 %<br />

Strahlenschutz 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 3 0 0,0 %<br />

ABC – Einsatz 1 4,3 %<br />

ABC – Dekon 0 0,0 %<br />

ABC – Erkunder 0 0,0 %


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 107<br />

c.) Ausstattung<br />

ABC – Führung 0 0,0 %<br />

Technische Hilfeleistung RW 2 8,7 %<br />

Technische Hilfeleistung Wald 3 13,0 %<br />

Ausbilder-Eignung 2 8,7 %<br />

Ausbilder Truppmann/Truppführer 0 0,0 %<br />

Ausbilder Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe Wald 3 13,0 %<br />

Ausbilder Sprechfunker 0 0,0 %<br />

Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Ausbilder Drehleiter-Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gefährliche Stoffe und<br />

Güter<br />

0 0,0 %<br />

Ausbilder Strahlenschutz 0 0,0 %<br />

Funkmeldeempfänger 21 100,0 %<br />

2-M Handfunksprechgeräte 7<br />

Einsatzüberjacke HUPF 1 21 100,0 %<br />

Einsatzüberhose HUPF 4 21 100,0 %<br />

d.) Alarmierung: Die Alarmierung des Löschgruppe Herhahn erfolgt ausschließlich über<br />

Funkmeldeempfänger.<br />

e.) Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 20 1 0<br />

Meldeempfänger 20 1 0<br />

Schlüssel FGH 19 0 0<br />

Führerschein C 12 0 0<br />

Führerschein C 1 19 0 0<br />

Atemschutzgeräteträger 10 1 0<br />

Führungskräfte 5 0 0


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.5<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 108<br />

f.) Verfügbarkeit Arbeitsplatz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Abkömmlich 16<br />

Schichtarbeit 3<br />

4. Statistik<br />

a.) Einsätze<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 3 3 10<br />

Meldeempfänger 3 3 10<br />

Schlüssel FGH 2 3 10<br />

Führerschein C 1 2 10<br />

Führerschein C 1 1 2 10<br />

Atemschutzgeräteträger 0 3 7<br />

Führungskräfte 1 1 1<br />

2007 2008 2009 2010<br />

Brandbekämpfungen 7 5 3 2<br />

Technische Hilfeleistungen 10 5 7 7<br />

ABC-Einsatz 7 4 7 3<br />

Vorbeugender Brandschutz 2 3 3 1<br />

Überörtliche Hilfeleistung 10 0 0 0<br />

Fehlalarme 2 1 1 0<br />

Sonstige 0 0 1 2<br />

Summe 38 18 22 15


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 109<br />

4.2.6 Löschgruppe Harperscheid<br />

1. Feuerwehrgerätehaus<br />

Harperscheid, Harperscheid 63<br />

Grundriss<br />

Beschreibung<br />

Das Feuerwehrgerätehaus Harperscheid wurde im Jahre 1970 von dem damaligen Amt<br />

Harperscheid in Fertigbetonbauweise erbaut. Es besteht aus der Fahrzeughalle mit drei<br />

Stellplätzen für Großfahrzeuge und einem Nebengebäude mit einem Unterrichtsraum und<br />

den damals notwendigen Nebenräumen. Das als Flachdach ausgeführte Dach wurde 1988<br />

saniert, gleichzeitig wurde die Außenfassade des Nebengebäudes verkleidet. 1997 wurde<br />

die Heizungsanlage für das komplette Gebäude erneuert. Hier wird nach wie vor mit Heizöl<br />

geheizt. 2006 wurde die Fahrzeughalle in Eigenleistung durch die Löschgruppe<br />

Harperscheid renoviert. Im Jahre 2007 wurden auch hier die alten Tore gegen moderne<br />

Sektionaltore ausgetauscht.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 110<br />

Notwendige Investitionen: Es ist keine Abgasabsauganlage, wie sie nach den „Technische<br />

Regeln für Gefahrstoffe“, Dieselmotoremissionen (DME), TRGS 554, Vorschrift ist, installiert.<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 111<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 13 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 112<br />

2. Ausstattung<br />

a) Fahrzeuge<br />

b.) Zusatzgeräte<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25<br />

Fahrzeug zur Brandbekämpfung<br />

Baujahr: 2004<br />

Hersteller: MAN/Rosenbauer<br />

Wasser: 2.500 Liter<br />

Staffelbesatzung: 1/5/6<br />

Anschaffungswert: 175.575 €<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 16/TS<br />

Fahrzeug zur Wasserförderung über<br />

längere Strecken mit Tragkraftspritze und<br />

Vorbaupumpe.<br />

Baujahr: 1986<br />

Hersteller: Mercedes/Lentner<br />

Gruppenbesatzung: 1/8/9<br />

Anschaffungswert: Schenkung Bund<br />

1998<br />

Einsatzleitwagen ELW 1<br />

Führungsfahrzeug<br />

Baujahr: 1994<br />

Hersteller: VW/Eigenausbau<br />

Anschaffungswert: 38.000 €<br />

2 Wasserbrücken, zur möglichst behinderungsarmen Überführung von<br />

Wasserförderstrecken über Verkehrswege<br />

Kleiner Hilfeleistungssatz auf dem TLF<br />

Die Pumpen des LF 16-TS sind, aufgrund der Beschaffung für den Katastrophenschutz,<br />

größer dimensioniert als es die Norm vorsieht. Die Vorbaupumpe fördert 2400 l/min und die<br />

Tragkraftspritze fördert 1500 l/min


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 113<br />

3. Personal<br />

a.) Die Löschgruppe Harperscheid verfügt über 28 aktive Mitglieder<br />

10 Mitglieder der Jugendfeuerwehr<br />

und 15 Mitglieder der Ehrenabteilung<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder (ohne Jugendfeuerwehr) beträgt 38,46 Jahre.<br />

b.) Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder:<br />

Führerscheinklasse D 3 11,1 %<br />

Führerscheinklasse C 15 55,6 %<br />

Führerscheinklasse C1 20 74,1 %<br />

Führerscheinklasse B 21 77,8 %<br />

Führerschein Boot 1 3,7 %<br />

Leiter der Feuerwehr 2 7,4 %<br />

Führer von Verbänden 0 0,0 %<br />

Zugführer 1 3,7 %<br />

Gruppenführer 6 22,2 %<br />

Truppführer 7 25,9 %<br />

Truppmann - Teil 2 9 33,3 %<br />

Truppmann - Teil 1 1 3,7 %<br />

Erste Hilfe 27 100,0 %<br />

Rettungshelfer 0 0,0 %<br />

Rettungssanitäter 0 0,0 %<br />

Rettungsassistent 0 0,0 %<br />

Sprechfunker 17 63,0 %<br />

Maschinisten 15 55,6 %<br />

Atemschutzgeräteträger 23 85,2 %<br />

Jugendgruppenleiter 9 33,3 %<br />

Atemschutzgerätewarte 1 3,7 %<br />

Gerätewarte 1 3,7 %<br />

Drehleitermaschinisten 0 0,0 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 1 8 29,6 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 1 2 7,4 %<br />

Strahlenschutz 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 3 0 0,0 %<br />

ABC – Einsatz 2 7,4 %<br />

ABC – Dekon 0 0,0 %<br />

ABC – Erkunder 0 0,0 %


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 114<br />

c.) Ausstattung<br />

ABC – Führung 0 0,0 %<br />

Technische Hilfeleistung RW 2 7,4 %<br />

Technische Hilfeleistung Wald 17 63,0 %<br />

Ausbilder-Eignung 5 18,5 %<br />

Ausbilder Truppmann/Truppführer 1 3,7 %<br />

Ausbilder Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe 1 3,7 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe Wald 3 11,1 %<br />

Ausbilder Sprechfunker 0 0,0 %<br />

Ausbilder Atemschutzgeräteträger 1 3,7 %<br />

Ausbilder Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Ausbilder Drehleiter-Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gefährliche Stoffe und<br />

Güter<br />

0 0,0 %<br />

Ausbilder Strahlenschutz 0 0,0 %<br />

Funkmeldeempfänger 29 100,0 %<br />

2-M Handfunksprechgeräte 9<br />

Einsatzüberjacke HUPF 1 29 100,0 %<br />

Einsatzüberhose HUPF 4 29 100,0 %<br />

d.) Alarmierung: Die Alarmierung des Löschgruppe Harperscheid erfolgt ausschließlich<br />

über Funkmeldeempfänger.<br />

e.) Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 26 0 2<br />

Meldeempfänger 26 0 2<br />

Schlüssel FGH 15 0 0<br />

Führerschein C 9 0 0<br />

Führerschein C 1 17 0 0<br />

Atemschutzgeräteträger 17 0 0<br />

Führungskräfte 8 0 1


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 115<br />

f.) Verfügbarkeit Arbeitsplatz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Abkömmlich 17<br />

Schichtarbeit 1<br />

4. Statistik<br />

a.) Einsätze<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 3 4 10<br />

Meldeempfänger 3 4 10<br />

Schlüssel FGH 1 3 8<br />

Führerschein C 1 3 4<br />

Führerschein C 1 2 1 6<br />

Atemschutzgeräteträger 1 3 6<br />

Führungskräfte 0 3 6<br />

2007 2008 2009 2010<br />

Brandbekämpfungen 10 6 4 3<br />

Technische Hilfeleistungen 13 10 2 7<br />

ABC-Einsatz 5 1 1 2<br />

Vorbeugender Brandschutz 1 2 6 2<br />

Überörtliche Hilfeleistung 1 0 0 1<br />

Fehlalarme 1 1 2 1<br />

Sonstige 3 5 2 4<br />

Summe 34 25 17 20


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 116<br />

4.2.7 Löschgruppe Bronsfeld<br />

1. Feuerwehrgerätehaus<br />

Bronsfeld, Am Schmittenpesch 14<br />

Beschreibung<br />

Grundriss<br />

Die im Jahre 1969 errichtete Garage als Einstellplatz für ein TSF wurde durch die<br />

Angehörigen der Löschgruppe in den Jahren 1995/1996 um einen Schulungsraum sowie


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 117<br />

sanitäre Einrichtungen erweitert. Dabei wurde das ursprüngliche Flachdach der Garage<br />

durch ein Satteldach für das gesamte Gebäude überdeckt. Die 1983 als strombetriebener<br />

Warmlufterhitzer ausgeführte Garagenheizung wurde im Zuge der Umbau- und<br />

Erweiterungsmaßnahmen erneuert und durch eine, mit Flüssiggas betriebene Heizung<br />

ersetzt.<br />

Notwendige Investitionen: Die Unterbringung von zwei Fahrzeugen macht den Anbau<br />

eines weiteren Stellplatzes erforderlich, da für jedes eingestellte Fahrzeug ein Stellplatz<br />

vorhanden sein muss.<br />

Es ist keine Abgasabsauganlage, wie sie nach den „Technische Regeln für Gefahrstoffe“,<br />

Dieselmotoremissionen (DME), TRGS 554, Vorschrift ist, installiert.<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 118<br />

Ausrückebereich innerhalb der Hilfsfrist von 13 Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 119<br />

2. Ausstattung<br />

a) Fahrzeuge<br />

b.) Zusatzgeräte<br />

keine<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W<br />

Baujahr: 1988<br />

Hersteller: Ford/Ziegler<br />

Wasser: 400 Liter<br />

Staffelbesatzung: 1/5/6<br />

Anschaffungswert: 35.300 €<br />

Mannschaftstransportfahrzeug MTF<br />

Baujahr: 2008<br />

Hersteller: Ford FT 280<br />

Sitzplätze: 9<br />

Anschaffungswert: 16.500 €<br />

(gebraucht)<br />

Feldküche<br />

Baujahr: 1980<br />

Hersteller: Progress


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 120<br />

3. Personal<br />

a.) Die Löschgruppe Bronsfeld verfügt über 16 aktive Mitglieder<br />

8 Mitglieder der Jugendfeuerwehr<br />

und 6 Mitglieder der Ehrenabteilung<br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Mitglieder (ohne Jugendfeuerwehr) beträgt 40,32 Jahre.<br />

b.) Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder:<br />

Führerscheinklasse D 0 0,0 %<br />

Führerscheinklasse C 8 53,3 %<br />

Führerscheinklasse C1 12 80,0 %<br />

Führerscheinklasse B 14 93,3 %<br />

Führerschein Boot 2 13,3 %<br />

Leiter der Feuerwehr 0 0,0 %<br />

Führer von Verbänden 0 0,0 %<br />

Zugführer 0 0,0 %<br />

Gruppenführer 3 20,0 %<br />

Truppführer 6 40,0 %<br />

Truppmann - Teil 2 4 26,7 %<br />

Truppmann - Teil 1 0 0,0 %<br />

Erste Hilfe 15 100,0 %<br />

Rettungshelfer 0 0,0 %<br />

Rettungssanitäter 1 6,7 %<br />

Rettungsassistent 0 0,0 %<br />

Sprechfunker 10 66,7 %<br />

Maschinisten 9 60,0 %<br />

Atemschutzgeräteträger 12 80,0 %<br />

Jugendgruppenleiter 5 33,3 %<br />

Atemschutzgerätewarte 0 0,0 %<br />

Gerätewarte 1 6,7 %<br />

Drehleitermaschinisten 0 0,0 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 1 2 13,3 %<br />

Gefährliche Stoffe und Güter 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 1 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 2 0 0,0 %<br />

Strahlenschutz 3 0 0,0 %<br />

ABC – Einsatz 0 0,0 %<br />

ABC – Dekon 0 0,0 %<br />

ABC – Erkunder 0 0,0 %


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 121<br />

c.) Ausstattung<br />

ABC – Führung 0 0,0 %<br />

Technische Hilfeleistung RW 1 6,7 %<br />

Technische Hilfeleistung Wald 4 26,7 %<br />

Ausbilder-Eignung 3 20,0 %<br />

Ausbilder Truppmann/Truppführer 0 0,0 %<br />

Ausbilder Maschinisten 1 6,7 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe 0 0,0 %<br />

Ausbilder Technische Hilfe Wald 1 6,7 %<br />

Ausbilder Sprechfunker 0 0,0 %<br />

Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gerätewarte 0 0,0 %<br />

Ausbilder Drehleiter-Maschinisten 0 0,0 %<br />

Ausbilder Gefährliche Stoffe und<br />

Güter<br />

0 0,0 %<br />

Ausbilder Strahlenschutz 0 0,0 %<br />

Funkmeldeempfänger 15 93,80 %<br />

2-M Handfunksprechgeräte 5<br />

Einsatzüberjacke HUPF 1 16 100,0 %<br />

Einsatzüberhose HUPF 4 16 100,0 %<br />

d.) Alarmierung: Die Alarmierung des Löschgruppe Bronsfeld erfolgt ausschließlich über<br />

Funkmeldeempfänger.<br />

e.) Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 15 1 0<br />

Meldeempfänger 14 1 0<br />

Schlüssel FGH 11 0 0<br />

Führerschein C 6 1 0<br />

Führerschein C 1 13 1 0<br />

Atemschutzgeräteträger 5 0 0<br />

Führungskräfte 4 0 0


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 4.2.7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 122<br />

f.) Verfügbarkeit Arbeitsplatz zum Feuerwehrgerätehaus<br />

Abkömmlich 10<br />

Schichtarbeit 5<br />

4. Statistik<br />

a.) Einsätze<br />

< 5 Minuten 5 bis 10 Minuten > 10 Minuten<br />

Gesamt 1 4 5<br />

Meldeempfänger 1 4 5<br />

Schlüssel FGH 1 3 4<br />

Führerschein C 0 1 3<br />

Führerschein C 1 0 2 3<br />

Atemschutzgeräteträger 0 2 1<br />

Führungskräfte 1 2 0<br />

2007 2008 2009 2010<br />

Brandbekämpfungen 2 3 0 1<br />

Technische Hilfeleistungen 6 1 1 6<br />

ABC-Einsatz 1 0 2 1<br />

Vorbeugender Brandschutz 1 1 1 2<br />

Überörtliche Hilfeleistung 1 0 0 1<br />

Fehlalarme 0 0 0 1<br />

Sonstige 2 1 0 1<br />

Summe 13 6 4 13


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 5.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 123<br />

5. Vergleich der Strukturen<br />

5.1 Gesamtüberblick über die Erreichungsgrade im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Schleiden</strong><br />

1. Hilfsfrist<br />

theor. mögliche<br />

tatsächlich erreichte<br />

Wochen-<br />

erreichte Einwohner-<br />

Gesamtwochens Einwohnerstun- erreichte WochenstunWochenstunErreichungs- Ortsteil Einwohner tunden<br />

den<br />

Einwohner dendengrad<br />

in %<br />

Berescheid 209 168 35.112 209 0 0 0,00%<br />

Broich 389 168 65.352 0 0 0 0,00%<br />

Bronsfeld 565 168 94.920 565 128 72.320 76,19%<br />

Dreiborn 1.036 168 174.048 1.036 0 0 0,00%<br />

Ettelscheid 280 168 47.040 0 0 0 0,00%<br />

Gemünd 3.972 168 667.296 3.972 168 667.296 100,00%<br />

Harperscheid 441 168 74.088 441 128 56.448 76,19%<br />

Herhahn 463 168 77.784 463 128 59.264 76,19%<br />

Kerperscheid 90 168 15.120 0 0 0 0,00%<br />

Morsbach 332 168 55.776 332 128 42.496 76,19%<br />

Nierfeld 448 168 75.264 448 168 75.264 100,00%<br />

Oberhausen 877 168 147.336 877 0 0 0,00%<br />

Olef 1.229 168 206.472 1.229 0 0 0,00%<br />

Scheuren 350 168 58.800 0 0 0 0,00%<br />

<strong>Schleiden</strong> 2.228 168 374.304 2.228 168 374.304 100,00%<br />

Schöneseiffen 429 168 72.072 429 128 54.912 76,19%<br />

Wintzen 94 168 15.792 0 0 0 0,00%<br />

Wolfgarten 224 168 37.632 0 0 0 0,00%<br />

Gesamt 13.656 2.294.208 12.229 1.402.304 61,12%


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 5.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 124<br />

2. Hilfsfrist<br />

theor. mögliche<br />

tatsächlich erreichte<br />

Wochen-<br />

erreichte Einwohner-<br />

Gesamtwochens Einwohnerstun- erreichte WochenstunWochenstunErreichungs- Ortsteil Einwohner tunden<br />

den<br />

Einwohner dendengrad<br />

in %<br />

Berescheid 209 168 35.112 209 128 26.752 76,19%<br />

Broich 389 168 65.352 389 128 49.792 76,19%<br />

Bronsfeld 565 168 94.920 565 168 94.920 100,00%<br />

Dreiborn 1.036 168 174.048 1.036 128 132.608 76,19%<br />

Ettelscheid 280 168 47.040 280 128 35.840 76,19%<br />

Gemünd 3.972 168 667.296 3.972 168 667.296 100,00%<br />

Harperscheid 441 168 74.088 441 128 56.448 76,19%<br />

Herhahn 463 168 77.784 463 168 77.784 100,00%<br />

Kerperscheid 90 168 15.120 90 168 15.120 100,00%<br />

Morsbach 332 168 55.776 332 168 55.776 100,00%<br />

Nierfeld 448 168 75.264 448 168 75.264 100,00%<br />

Oberhausen 877 168 147.336 877 168 147.336 100,00%<br />

Olef 1.229 168 206.472 1.229 128 157.312 76,19%<br />

Scheuren 350 168 58.800 350 168 58.800 100,00%<br />

<strong>Schleiden</strong> 2.228 168 374.304 2.228 168 374.304 100,00%<br />

Schöneseiffen 429 168 72.072 429 128 54.912 76,19%<br />

Wintzen 94 168 15.792 94 128 12.032 76,19%<br />

Wolfgarten 224 168 37.632 224 128 28.672 76,19%<br />

Gesamt 13.656 2.294.208 13.656 2.120.968 92,45%


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 5.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 125<br />

5.2 Personal<br />

Die Personalplanung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> ist im Hinblick auf zwei Aspekte durchzuführen:<br />

A. Leistungsfähigkeit<br />

Die Leistungsfähigkeit der Löschgruppen und –züge wird maßgeblich durch die<br />

verfügbare Personalstärke beeinflusst. Bei einer aufgrund der örtlichen<br />

Gegebenheiten ermittelten und politisch geforderten Leistungsfähigkeit der<br />

Feuerwehr, muss die Gesamtstärke unter Berücksichtigung geeigneter<br />

Personalfaktoren ermittelt werden.<br />

B. Stärke der ersten Einheiten<br />

Zur Erfüllung des politisch vorgegebenen Schutzziels, die von den ersten<br />

ausrückenden Kräften einzuhalten sind, ist neben der personellen Stärke dieser<br />

Einheit(en) auch der Zeitfaktor zu berücksichtigen.<br />

Die Gesamtmannschaftsstärke des derzeitigen Personals der Freiwilligen Feuerwehr der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> (IST) wurde der unter Punkt 6 (Planungsziel) festgelegten<br />

Mannschaftsstärke (SOLL) gegenübergestellt. Derzeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung<br />

eine Unterdeckung, die zu erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen führen muss.<br />

5.2.1 Übersicht Funktionen Freiwillige Feuerwehr <strong>Schleiden</strong><br />

Personal IST SOLL Differenz<br />

Führungsorganisation<br />

(Hauptamtlich)<br />

Leiter Organisation und Einsatz<br />

Einsatzplanung<br />

Ausbildung<br />

Führungsorganisation<br />

(Ehrenamtlich)<br />

Leiter Organisation und Einsatz<br />

Einsatzplanung<br />

Ausbildung<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

Beschaffung Fahrzeuge und<br />

Ausrüstung<br />

Haushaltswesen<br />

0<br />

3<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

-1<br />

1<br />

0


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 5.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 126<br />

Vorbeugender Brandschutz<br />

Brandschauen<br />

Brandschutzgutachten<br />

Stellungnahmen<br />

Brandschutzdienststellen<br />

Brandschutzerziehung<br />

Einsatzdienst<br />

Leiter der Feuerwehr<br />

(Hauptamtlich)<br />

Leiter der Feuerwehr<br />

(Ehrenamtlich)<br />

Leitungsdienst B (stv. LdF)<br />

Leitungsdienst C (Zugführer<br />

F IV)<br />

Leitungsdienst C (stv.<br />

Zugführer F IV)<br />

Löschzugführer (F IV)<br />

Stv. Löschzugführer (F IV)<br />

Löschgruppenführer ( F III )<br />

Stv. Löschgruppenführer (F III)<br />

Feuerwehrmann (SB)<br />

IST<br />

1<br />

0<br />

1<br />

2<br />

4<br />

2<br />

1<br />

1<br />

5<br />

4<br />

167<br />

SOLL<br />

1<br />

1<br />

0<br />

2<br />

4<br />

4<br />

1<br />

1<br />

5<br />

5<br />

239<br />

Differenz<br />

0<br />

-1<br />

1<br />

0<br />

0<br />

-2<br />

0<br />

0<br />

0<br />

-1<br />

-72


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 5.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 127<br />

5.2.2 Übersicht Stärke Freiwillige Feuerwehr <strong>Schleiden</strong><br />

(Stand 12/2010)


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 5.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 128<br />

5.2.3 Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Schleiden</strong><br />

Das Durchschnittsalter der aktiven Feuerwehrangehörigen (Einsatzabteilung) beträgt<br />

zurzeit 35,9 Jahre. Bei der Jugendfeuerwehr liegt das Durchschnittsalter bei 13,9<br />

Jahren.<br />

Die Mitglieder der Einsatzabteilung (ohne Jugendfeuerwehr) verteilen sich in<br />

nachstehend aufgeführte Altersstufen:<br />

bis 30 Jahre 70 Aktive<br />

30 bis 40 Jahre 42 Aktive<br />

40 bis 50 Jahre 39 Aktive<br />

50 bis 63 Jahre 34 Aktive<br />

5.3 Material<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Schleiden</strong> im Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Einsatzanforderungen als<br />

angemessen zu bezeichnen ist. Damit in absehbarer Zeit keine personellen<br />

Engpässe – z.B. durch Wechsel von Einsatz- in die Ehrenabteilung – entstehen, ist<br />

gezielte Nachwuchsförderung zu betreiben.<br />

Planungsstand bis 2016<br />

Feuerwehrfahrzeuge IST SOLL Differenz<br />

Einsatzleitwagen<br />

ELW 1 1 1 0<br />

Löschfahrzeuge<br />

TSF 1 1 0<br />

TSF-W 2 2 0<br />

LF 8/6 1 1 0<br />

LF 10/6 1 2 -1<br />

LF 16-TS 2 0 2<br />

HLF 20/10 0 1 -1<br />

TLF 16/24-TR 1 1 0<br />

TLF 16/25 3 2 1<br />

Rüst- und Gerätewagen<br />

Rüstwagen 2 1 1<br />

GW-Logistik 1 2 2 0<br />

GW-Logistik 2 0 1 -1<br />

Hubrettungsfahrzeuge<br />

Drehleiter 1 1 0


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 5.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 129<br />

IST SOLL Differenz<br />

Sonstige Fahrzeuge<br />

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) 1 4 -3<br />

Kommandowagen (KdoW) 0 1 -1<br />

Feuerwehranhänger<br />

Schlauchanhänger 2 2 0<br />

Materialanhänger 3 3 0<br />

Sondergerät<br />

Überdrucklüfter 4 4 0<br />

Sprungretter 1 1 0<br />

hydraulischer Rettungssatz –klein- 3 3 0<br />

hydraulischer Rettungssatz –groß- 2 2 0<br />

Rettungsbühne 1 1 0<br />

Wärmebildkamera 0 1 -1<br />

Rettungsboot RTB 1 2 2 0<br />

Gerätesatz Türöffnung 0 1 -1<br />

Fluchthauben 0 9 -9<br />

Explosionswarngerät 1 7 -6<br />

5.4 Feuerwehrgerätehäuser<br />

IST SOLL Differenz Eignung<br />

Bronsfeld 1 1 0 nein<br />

Dreiborn 1 1 0 ja<br />

Gemünd 1 1 0 nein<br />

Harperscheid 1 1 0 ja<br />

Herhahn 1 1 0 ja<br />

Oberhausen 1 1 0 nein<br />

<strong>Schleiden</strong> 1 1 0 ja<br />

Gesamt 7 7 0


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 130<br />

6. Planungsziel<br />

Aus der Festlegung des Schutzzieles ergibt sich<br />

> über die Mindesteinsatzstärke der Einheiten der Personalbedarf<br />

> über die Hilfsfrist und die Durchschnittsgeschwindigkeiten bei der Einsatzfahrt der<br />

maximale Einsatzbereich der jeweiligen Einheiten.<br />

Die Vielzahl der von den Feuerwehren übernommenen Aufgaben erfordern in der<br />

Regel über das Maß des bemessungsrelevanten Ereignisses hinaus Personal und<br />

Material. Größere bzw. spezielle Einsätze im Bereich der Pflichtaufgaben führen zu<br />

weitergehendem Bedarf – z.B. der Massenanfall von Verletzten sowie Einsätze an und<br />

auf Gewässern.<br />

Die zusammengefassten personellen und materiellen Anforderungen, eingeordnet in<br />

die notwendige organisatorische Form, formulieren das Planungsziel der Freiwilligen<br />

Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong>.<br />

Ausgehend von der Mindesteinsatzstärke zur Erfüllung der ersten Hilfsfrist ist zur<br />

Sicherstellung der Personalverfügbarkeit in den einzelnen Löschzügen und -gruppen<br />

die nachstehend aufgeführte Personalreserve erforderlich.<br />

Die Mannschaftssollstärke der Gesamtwehr muss somit ein Minimum von<br />

261 Feuerwehrmänner (SB) [SB = Sammelbegriff] betragen.<br />

Löschgruppe Bronsfeld = 9 x 3-fache Reserve = 27 Fm (SB)<br />

Löschgruppe Dreiborn = 9 x 3-fache Reserve = 27 Fm (SB)<br />

Löschzug Gemünd = 18 x 3-fache Reserve = 54 Fm (SB)<br />

Löschgruppe Harperscheid = 9 x 3-fache Reserve = 27 Fm (SB)<br />

Löschgruppe Herhahn = 9 x 3-fache Reserve = 27 Fm (SB)<br />

Löschgruppe Oberhausen = 9 x 3-fache Reserve = 27 Fm (SB)<br />

Löschzug <strong>Schleiden</strong> = 18 x 3-fache Reserve = 54 Fm (SB)<br />

Leitungsdienst B Leitung 3 Fm (SB)<br />

Leitungsdienst C Führer von Verbänden 3 Fm (SB)<br />

Leitungsdienst C Zugführer 12 Fm (SB)<br />

Gesamt 261 Fm (SB)<br />

In den<br />

Einheiten<br />

verteilt<br />

Ziel muss es sein, die geforderten Hilfsfristen annähernd bei allen Einsätzen an jedem<br />

Wohnort innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes zu jeder Tages- und Nachtzeit zu erfüllen.<br />

Durch die Struktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> mit ihren einzelnen Ortsteilen wird die Erfüllung<br />

dieser Vorgaben erschwert, so dass dies bei den festgesetzten Maßnahmen unbedingt<br />

Berücksichtigung finden muss.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 6<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 131<br />

Die Anfahrzeiten der Feuerwehrangehörigen zu den einzelnen Gerätehäusern und von<br />

hier aus zu den Einsatzstellen nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Um ein<br />

Eintreffen der Einsatzkräfte jedoch im vorgegebenen Zeitraster zumindest annähernd<br />

sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass<br />

- die einzelnen Einheiten (Löschgruppen) flächendeckend im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

verteilt sind<br />

und<br />

- diese personell und materiell so ausgestattet sind, dass sie die<br />

Anforderungen (kritischer Wohnungsbrand, Verkehrsunfall) mit eigenen<br />

Mitteln erfüllen können.<br />

Werden diese Rahmenbedingungen nicht erfüllt, sind die geforderten Standards<br />

keinesfalls zu erreichen. Die Sicherstellung der Anforderungen in den<br />

personalkritischen Zeiten (werktags zwischen 07.00 und 17.00 Uhr) sind derzeit nur<br />

schwer zu realisieren.<br />

In der Gesamtbetrachtung bleibt somit festzuhalten, dass bei der Aufgabenerledigung<br />

durch die Freiwillige Feuerwehr das Schutzziel im günstigsten Falle zu 80 % aller<br />

statistikrelevanten Einsätze erreicht werden kann.<br />

Aus diesem Grunde werden die Schutzziele der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiden</strong> im Bereich kritischer Wohnungsbrand sowie technischer Hilfeleistung<br />

wie folgt festgelegt:<br />

1. Sicherstellung der Hilfsfrist für die 1. taktische Einheit in 8 Minuten mit<br />

mindestens einem Löschfahrzeug für ca. 70 % der Einwohner des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

<strong>Schleiden</strong>.<br />

2. Sicherstellung der Hilfsfrist für die 2. taktische Einheit in 13 Minuten mit<br />

mindestens einem Löschfahrzeug je taktischer Einheit für ca. 94 % der<br />

Einwohner des <strong>Stadt</strong>gebietes <strong>Schleiden</strong>.<br />

Durchschnittlich soll nach 13 Minuten ein Rüstwagen vor Ort sein.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 132<br />

7. Maßnahmen<br />

Die Analyse der durchgeführten Erhebungen, Feststellungen, Datenerfassungen etc.,<br />

insbesondere im Hinblick auf die zu erfüllenden Hilfsfristen hat ergeben, dass zwingend<br />

Maßnahmen erforderlich sind, die nachfolgend unter den Punkten 7.1 bis 7.5 beschrieben<br />

werden.<br />

Die bestehenden Vorsorgerisiken sind durch organisatorische Maßnahmen im Rahmen der<br />

Alarm- und Ausrückeordnung zu reduzieren. Es sei hier aber darauf hingewiesen, dass eine<br />

vollständige Abdeckung nicht möglich und auch nicht erforderlich ist (Waldgebiete).<br />

Alle nachfolgend aufgeführten Maßnahmen tragen dazu bei die Tagesverfügbarkeiten des<br />

Personals zu erhöhen und dadurch eine schnellere Ausrückzeit zu erzielen, in deren Folge<br />

man einen höheren Einsatzradius innerhalb der maximalen Eintreffzeiten erreichen kann.<br />

7.1 Personelle / organisatorische Maßnahmen<br />

Nach Durchführung von Personalerhebungen und Auswertung der Realeinsätze, musste<br />

festgestellt werden, dass in den einzelnen Standorten in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr<br />

Einsatzkräfte in der von der Bezirksregierung Köln geforderten Mindeststärke nicht zur<br />

Verfügung stehen. Die maßgeblichen Gründe für die fehlende Tagesverfügbarkeit der<br />

freiwilligen Kräfte liegen in der hohen Zahl der Berufspendler. Ein Einwirken seitens der<br />

Freiwilligen Feuerwehr hierauf ist nicht möglich.<br />

7.1.1 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)<br />

Die der Berechnung des Erreichungsgrades der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> zu<br />

Grunde liegenden Daten bezüglich der Personalstärke, beziehen sich auf die<br />

theoretischen Verfügbarkeiten des Personals innerhalb der erforderlichen<br />

Zeitvorgaben. Da man aber nie davon ausgehen kann, dass dieses Personal auch<br />

tatsächlich in vollem Umfang zur Verfügung steht, ist es richtig und wichtig,<br />

zumindest während der regulären Arbeitszeiten, zu einem kritischen Einsatz, stets<br />

einen kompletten Löschzug zu alarmieren und nicht nur die zuständige<br />

Löschgruppe.<br />

Die Erhebungen haben gezeigt, dass es zusätzlich vielerorts erforderlich ist, weitere<br />

Einheiten nach der AAO zu alarmieren. Es ist dem entsprechend sicherzustellen,<br />

dass für kritische Einsätze in den Ortsteilen Schöneseiffen, Herhahn, Morsbach<br />

sowie Kerperscheid und Ettelscheid eine Alarmierung teilweise bis auf die vierte<br />

Position der AAO durchgeführt wird.<br />

7.1.2 Tätigkeit in mehreren Löschgruppen<br />

Eine Personalerhebung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong><br />

hat ergeben, dass einige Mitglieder der Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> innerhalb des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes arbeiten, jedoch dennoch nicht in der erforderlichen Zeitspanne das<br />

Feuerwehrgerätehaus ihrer Löschgruppe erreichen können.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 133<br />

Es ist daher anzustreben, dass diese Feuerwehrmänner (SB), während ihrer<br />

Arbeitszeit in der Löschgruppe, die sich im Ort des Arbeitsplatzes befindet, ausrückt.<br />

Dies hat zur Folge, dass für diese Feuerwehrmänner (SB) eine weitere Garnitur<br />

persönlicher Schutzausrüstung in den betreffenden Feuerwehrgerätehäusern<br />

vorzuhalten ist. Die Feuerwehrmänner (SB) sollten, nach Möglichkeit, an einigen<br />

Übungsdiensten der „Arbeitsplatzlöschgruppe“ teilnehmen, zumindest aber eine<br />

Einweisung in die Fahrzeuge dieser Löschgruppe erhalten. Weiterhin ist deren<br />

Alarmierung sicherzustellen.<br />

Es sollte im Rahmen einer Erhebung festgestellt werden, inwieweit<br />

Feuerwehrmänner (SB), die bereits Mitglied einer ortsfremden Feuerwehr sind, im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet zur Verfügung stehen.<br />

7.1.3 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Zur dringend notwendigen Verbesserung des Personalstandes der Feuerwehr sind<br />

folgende Maßnahmen ratsam:<br />

- Die Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> steht in der Pflicht regelmäßig<br />

öffentlichkeitswirksame Werbemaßnahmen durchzuführen.<br />

- Die Löschgruppen sollen, z. B. bei Feuerwehr- oder<br />

Informationsveranstaltungen, die Besucher gezielt ansprechen und für eine<br />

Mitgliedschaft in der Feuerwehr werben.<br />

- In Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Schleiden</strong> soll Pressearbeit z.B.<br />

über das amtliche Mitteilungsblatt oder die lokale Presse erfolgen.<br />

- Die Internetauftritte der <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie der Feuerwehr sollen intensiv<br />

zu diesbezüglichen Werbezwecken genutzt werden.<br />

7.1.4 Mitgliederwerbung - verstärkt auch weibliche Mitglieder -<br />

Die Förderung der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist bei Bediensteten<br />

der <strong>Stadt</strong> zweckmäßig. Die bediensteten Feuerwehrangehörigen der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung, des Bauhofes und der Eigenbetriebe sollen in die<br />

Tagesverfügbarkeit der jeweiligen Löschgruppen mit eingebunden werden.<br />

Der Fachbereich I sollte bei Neueinstellungen bei dem entsprechenden<br />

Personenkreis auf eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiden</strong> hinwirken.<br />

Bei neu einzustellenden Mitarbeitern des Bauhofes soll eine Mitgliedschaft in der<br />

Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Einstellungsvoraussetzung sein.<br />

Zumindest aber, muss die Bereitschaft in die Feuerwehr eintreten zu wollen,<br />

vorhanden sein.<br />

Ziel ist es, hier die räumliche Nähe des Bauhofes zum Feuerwehrgerätehaus<br />

<strong>Schleiden</strong> auszunutzen, um eine Art „personell starken Stützpunktstandort“ schaffen<br />

zu können.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7.1.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 134<br />

7.1.5 Jugendarbeit<br />

Aus der Jugendfeuerwehr werden in den nächsten Jahren laufend Mitglieder mit<br />

Erreichung des 18. Lebensjahres in die Einsatzabteilung der Feuerwehr wechseln.<br />

Dies bedingt, dass durch geeignete Werbemaßnahmen, deren Personalbestand<br />

gehalten werden muss.<br />

Der Erhalt aller Jugendfeuerwehrgruppen in den Einheiten ist unabdingbar<br />

erforderlich!<br />

Von den Verantwortlichen der Verwaltung und der Feuerwehr ist darauf zu achten,<br />

dass durch entsprechende Anreize und eine intensive Betreuung der prozentuale<br />

Anteil der in die Einsatzabteilung wechselnden Jugendlichen auf dem zurzeit hohen<br />

Stand gehalten wird.<br />

Zurzeit versehen innerhalb der Jugendfeuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> 66<br />

Jugendliche ihre aktive Mitarbeit.<br />

Eine Erhöhung der Sollstärke ist abhängig von der Anzahl der jeweils zur Verfügung<br />

stehenden qualifizierten Betreuer. Somit kann die Sollstärke, bei Außerachtlassung<br />

des finanziellen Gesichtspunktes, nicht beliebig erhöht werden.<br />

Da die Betreuer der Jugendgruppen durch ihre zeitaufwändige und<br />

nervenaufreibende Jugendarbeit ein außerordentlich hohes Maß an Engagement<br />

zeigen und es immer schwerer wird, geeignete Leute für diese Arbeit zu finden, sind<br />

hier besondere Anreize zu schaffen. Zusätzlich zu den Jugendwarten sollten auch<br />

deren Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung erhalten, die die Wichtigkeit der<br />

geleisteten Arbeit widerspiegelt.<br />

Die vorgenannten Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Verkürzung der Hilfsfrist.<br />

7.2 Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

7.2.1 Fahrzeuge<br />

Die unter Anlage 1 dargestellte Tabelle beinhaltet den Bestand und den geplanten<br />

Zeitraum zur Fahrzeugbeschaffung bzw. Ersatzbeschaffung zunächst bis zum Jahre<br />

2016.<br />

Bei der Kostenermittlung ist die Beschaffung von Fahrzeugen mit ausreichender<br />

Motorleistung berücksichtigt.<br />

Bereits im Rahmen der letzten Ersatzbeschaffungen wurden Fahrzeuge gekauft, die<br />

aufgrund der hiesigen topografischen Höhenunterschiede über ausreichende<br />

Motorleistungen in den Fahrgestellen verfügen und damit wesentlich zu einer<br />

Verkürzung der Fahrzeiten beitragen.<br />

Die ausreichende Motorisierung führt letztlich auch insgesamt zu einem besseren<br />

Erreichen der gesetzlich geforderten Hilfsfrist.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 135<br />

Mannschaftstransportfahrzeuge<br />

Zur regulären Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach § 1 des FSHG NRW ist es<br />

erforderlich, dass für jeden der vier Löschzüge ein Mannschaftstransportfahrzeug<br />

beschafft wird, wie es zuletzt für den Löschzug IV beschafft worden ist.<br />

Die Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen ist aus folgenden Gründen<br />

erforderlich:<br />

Damit bei einem Einsatz die Mindestpersonalstärke von neun Personen zu einer<br />

Einsatzstelle gelangen kann, müsste das Löschfahrzeug, sofern es überhaupt über<br />

neun Sitzplätze verfügt, solange warten, bis tatsächlich neun Feuerwehrangehörige<br />

fertig ausgerüstet im Fahrzeug sitzen. Dies hätte, in der ohnehin kritischen Zeit an<br />

Werktagen, erhebliche, nicht zu verantwortende Verzögerungen bezüglich der<br />

Ausrücke- bzw. der Eintreffzeit zur Folge.<br />

Die bisherige Praxis stellt sich daher folgendermaßen dar: Die Mitglieder einer<br />

alarmierten Löschgruppe besetzen schnellstmöglich das Löschfahrzeug und rücken<br />

sobald wie möglich, wenn auch unterbesetzt, aus und können dann vor Ort erste<br />

Maßnahmen vorbereiten. Erst wenn nachrückende Einsatzkräfte mit ihren privaten<br />

PKW zur Einsatzstelle geeilt sind, kann der Einsatz in vollem Umfang starten.<br />

Die Inanspruchnahme der privaten PKW wird zur Zeit, aufgrund mangelnder<br />

Alternativen, regelmäßig praktiziert, kann und darf aber nicht als organisatorisch<br />

geplante einsatztaktische Maßnahme eingesetzt werden. Hier gegen sprechen die<br />

Unfallverhütungsvorschriften einerseits, andererseits aber auch die Fürsorgepflicht der<br />

Kommune gegenüber ihren Feuerwehrleuten. Die Gefahr, dass bei der Verwendung<br />

eines Privatfahrzeuges dem Fahrzeughalter ein Schaden entsteht ist erheblich. Als<br />

Beispiele sind hier zu nennen: Keine Möglichkeit des Einsatzes von Sondersignalen<br />

und somit erhöhte Unfallgefahr und Zeitverzögerung, Kontamination durch Schadstoffe<br />

in der Einsatzkleidung, Verschmutzung des Fahrzeuges sowie Beschädigung am<br />

Fahrzeug.<br />

Die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus, insbesondere im Alarmierungsfalle, stellt<br />

ohnehin ein erhebliches Risiko und einen Aufwand für den Feuerwehrangehörigen dar.<br />

Weitere Inanspruchnahmen sind nicht vertretbar.<br />

Darüber hinaus können mit den MTF Ausrüstungsgegenstände und Geräte in<br />

Werkstätten oder Pflege- und Prüfeinrichtungen transportiert werden. Teilnehmer von<br />

Lehrgängen, Seminaren oder Versammlungen, ob auf Kreisebene oder am Institut der<br />

Feuerwehr in Münster, können die Fahrzeuge als Transportmittel nutzen.<br />

Die Jugendgruppen und allen voran deren Betreuer, sind vor allen auf die Beschaffung<br />

solcher Fahrzeuge angewiesen. Nur wenige der Jugendwarte verfügen über eine<br />

Fahrerlaubnis für Großfahrzeuge und haben einen erheblichen Mehraufwand dadurch,<br />

dass sie zu den Übungsdiensten jeweils auch noch einen oder mehrere Fahrer<br />

organisieren müssen.<br />

Hinzu kommt, dass, je nach Größe der Jugendfeuerwehr, zwei bis drei Fahrzeuge<br />

einer Löschgruppe bei einer wöchentlich stattfindenden Jugendfeuerwehrübung<br />

gebunden sind und der Löschgruppe für diesen Zeitraum für Einsätze nicht oder nur<br />

stark zeitverzögert zur Verfügung stehen.<br />

Dies ist ein untragbarer Zustand und schwächt die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> über Gebühr.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 136<br />

7.2.2 Gerätschaften<br />

Digitaler Sprechfunk<br />

Zurzeit wird bundesweit ein digitales Funknetz für Behörden und Organisationen mit<br />

Sicherheitsaufgaben erstellt, welches den heutigen analogen 4m Funk ersetzen wird.<br />

Um dies nutzen zu können, müssen durch die Kommunen entsprechende Endgeräte<br />

angeschafft werden. Hierdurch kommen voraussichtlich ab Ende 2012 / 2013<br />

erhebliche Kosten auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> zu, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht<br />

genau beziffert werden können.<br />

Digitale Alarmierung<br />

Die Umstellung der Alarmierung von derzeit analogen Funkmeldeempfängern auf<br />

digitale Technik ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Bis zur endgültigen<br />

Umstellung ist es unabdingbar, dass defekte analoge Geräte ersatzbeschafft werden.<br />

Atemschutzgeräte<br />

Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nach Gebrauch von<br />

Atemschutzgeräten bei Einsätzen, ist es weiterhin erforderlich einen Reservebestand<br />

an Atemschutzgeräten vorzuhalten. Die Bereitstellung von Atemschutzgeräten<br />

seitens des Brandschutzzentrums des Kreises Euskirchen ist in Ausnahmefällen<br />

möglich, jedoch für den Regelfall nicht vorgesehen.<br />

Absturzsicherung<br />

Zur Sicherung der Einsatzkräfte in Absturzgefährdeten Bereichen sind, nach<br />

Maßgabe der FwDV 1, zusätzlich zu den bisher vorhandenen vier<br />

Absturzsicherungssets, drei weitere für die verbleibenden Löschgruppen zu<br />

beschaffen.<br />

Explosionswarngeräte<br />

Durch die seit Jahren gestiegene Bereitstellung des Energieträgers Gas und der<br />

damit im Schadenfall verbundenen erhöhten Explosionsgefahr, ist es erforderlich, die<br />

ersteintreffenden Kräfte mit einem Explosionswarngerät auszustatten. Hierzu ist die<br />

Beschaffung von sechs Explosionswarngeräten erforderlich.<br />

Wärmebildkamera<br />

Zum schnelleren Auffinden von im Brandrauch vermissten Personen, entsprechend<br />

dem heutigen Stand der Technik, ist der Einsatz einer Wärmebildkamera<br />

unabdingbar. Die Beschaffung ist im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7.2.2<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 10/2009 Seite 137<br />

Fluchthauben<br />

Zur Rettung von Personen über einen verrauchten Rettungsweg, ist es notwendig<br />

Fluchthauben zu beschaffen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Fehlen<br />

der Fluchthauben zu erheblichen Verzögerungen bei der Menschenrettung geführt<br />

hat.<br />

7.2.3 Sonstige Ausstattung<br />

Dienstkleidung<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Schleiden</strong> ist gern gesehener Teilnehmer verschiedenster<br />

brauchtümlicher und gesellschaftlicher Veranstaltungen. So verleihen sie<br />

beispielsweise Kirmeseröffnungen und dem Volkstrauertag einen festlichen Rahmen.<br />

Bei Brandsicherheitswachen anlässlich von Karnevalsumzügen, Erntedankzügen, bei<br />

sonstigen Veranstaltungen mit einer hohen Teilnehmerzahl oder bei der Vielzahl von<br />

Martinszügen tritt die Feuerwehr oft öffentlichkeitswirksam in Erscheinung und trägt<br />

somit zum guten Ansehen der Feuerwehr und letztlich auch der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> bei.<br />

Leider ist das Erscheinungsbild der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> in einem<br />

schlechten Zustand. Die bisherige Dienstkleidung -sie entstammt einer Modellreihe aus<br />

den 1970er Jahren- wird bereits seit einigen Jahren nicht mehr ersatzbeschafft. Dem<br />

entsprechend werden fehlende oder verschlissene Uniformteile nicht ersetzt. Viele<br />

Anzüge sind mit den Jahren verblichen oder passen ihren Trägern nicht mehr.<br />

Teilweise wurden Teile der Uniform durch die Mitglieder selbst beschafft,<br />

unterscheiden sich aber in vielfältiger Art und Weise von der regulären Uniform. Einige<br />

Feuerwehrangehörige haben erst gar keine Uniform, da sie erst nach dem<br />

Beschaffungsstop in die Feuerwehr eintraten.<br />

Die Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> ist daher mit der, durch Runderlass des<br />

Innenministeriums NRW vom 7.4.2009 - 74 - 52.07.03 – eingeführten Dienstkleidung,<br />

auszustatten.<br />

Abgasabsauganlagen<br />

Alarm!<br />

Das heißt für den Feuerwehrangehörigen, sofort zum Feuerwehrgerätehaus, um so<br />

schnell wie möglich ausrücken zu können.<br />

Schon hier beginnen Puls und Atemfrequenz zu steigen. Durch die erhöhte<br />

Atemfrequenz werden neben mehr Sauerstoff natürlich auch mehr in der Atemluft<br />

befindliche Schadstoffe eingeatmet. Das bedeutet, dass in Feuerwehrhäusern, in<br />

denen sich die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) in der Fahrzeughalle befinden<br />

und keine Absauganlage für Dieselmotor-Emissionen (DME) vorhanden ist, der<br />

Feuerwehrangehörige regelmäßig Luft mit gesundheitsgefährdenden Stoffen einatmet.<br />

Zusätzlich ist die PSA den Dieselmotor-Emissionen ausgesetzt und lagert sich daran<br />

ab, so dass die Schadstoffe auch ohne laufende Motoren aufgewirbelt und eingeatmet


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7.2.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 138<br />

werden. Zudem ist eine Verbreitung von Abgasen in andere Räume in den meisten<br />

Fällen ebenfalls gegeben.<br />

Zur Erläuterung:<br />

Dieselmotor-Emissionen sind als krebserzeugend eingestuft!<br />

Sofern sich Dieselmotor-Emissionen nicht vermeiden lassen, besteht nach der<br />

Gefahrstoffverordnung ein Minimierungsgebot.<br />

Die TRGS 554 2008 „Dieselmotor-Emissionen“ besteht weiterhin als Auslegungs-<br />

und Anwendungshilfe bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen entsprechend<br />

der Gefahrstoffverordnung .<br />

Es ist daher, zum Schutz der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute, in allen<br />

Gerätehäusern, in denen dieselmotorbetriebene Fahrzeuge untergestellt sind, eine<br />

Abgasabsauganlage zu installieren!<br />

7.3 Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiden</strong> kann grundsätzlich als angemessen betrachtet werden.<br />

Nach den anerkannten Regeln der Technik (DVGW; Technische Regel, Arbeitsblatt W<br />

405) gilt eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz dann als<br />

gesichert, wenn 800 Liter (Wohngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete) bzw. 1600 Liter<br />

(Gewerbegebiete, Industriegebiete) pro Minute entnommen werden können.<br />

Bei einem größeren Brandfall auf diversen Aussiedlerhöfen oder in verschiedenen<br />

Höhenlagen, kann die Löschwasserversorgung nur durch das Heranführen mehrerer<br />

Tanklöschfahrzeuge sichergestellt werden.<br />

In einigen Bereichen des <strong>Stadt</strong>gebietes stehen sogenannte „offene Gewässer“ als<br />

- fließend (Olef, Urft)<br />

- stehend (verschiedene Weiher)<br />

zur Verfügung. In den Ortsteilen Herhahn und Morsbach sind zusätzlich<br />

Löschwasserteiche vorhanden.<br />

Es ist jedoch, insbesondere im Rahmen der Ausweisung von neuen Baugebieten<br />

(Erstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen) und bei der Genehmigung von<br />

Bauvorhaben bzw. Nutzungsänderungen, verstärkt darauf zu achten, dass der nach<br />

den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Regeln der Technik<br />

erforderliche Löschwasserbedarf durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> sichergestellt wird. Hierbei<br />

ist immer die Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> zu beteiligen.<br />

Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der<br />

zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Brandschau fest, dass im Einzelfall wegen<br />

einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere<br />

Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder<br />

sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen ( § 1 Abs. 2 FSHG ).


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7.4.1<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 139<br />

7.4 Finanz- und Investitionsplanung<br />

Die Umsetzung der aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> resultierenden<br />

Maßnahmen sind mit Investitionen verbunden, die nach Priorität nachfolgend<br />

aufgezeigt werden.<br />

7.4.1 Feuerwehrgerätehäuser<br />

Standort Maßnahme Kosten in €<br />

Bronsfeld<br />

Gemünd<br />

7.4.2 Fahrzeuge<br />

Oberhausen<br />

Anbau<br />

Neubau<br />

Anbau<br />

60.000,-<br />

800.000,-<br />

60.000,-<br />

Standort Jahr Beschreibung Kosten in €<br />

<strong>Schleiden</strong><br />

Oberhausen<br />

Gemünd<br />

Dreiborn<br />

Harperscheid<br />

Bronsfeld<br />

2012/13<br />

2011<br />

2011<br />

2012<br />

2013/14<br />

2015<br />

2014<br />

HLF 20/16<br />

MTF<br />

LF 10/6<br />

MTF<br />

LF 10 / 6 GW-L<br />

ELW 1<br />

TSF - W<br />

300.000,-<br />

25.000,-<br />

230.000,-<br />

25.000,-<br />

200.000,-<br />

120.000,-<br />

150.000,-


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 7.4.3<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 140<br />

7.4.3 Schutzausrüstung<br />

Schutzausrüstung nach<br />

HuPF<br />

Schutzausrüstung nach UVV<br />

Schutzausrüstung GSG u.ä.<br />

Pers. Dienstkleidung<br />

Schutzausrüstung JF<br />

2011<br />

Kosten<br />

in €<br />

10.000,-<br />

2012<br />

Kosten<br />

in €<br />

19.500,-<br />

11.500,-<br />

2013<br />

Kosten<br />

in €<br />

19.500,-<br />

11.500,-<br />

2014<br />

Kosten<br />

in €<br />

20.000,-<br />

11.500,-<br />

2015<br />

Kosten<br />

in €<br />

20.000,-<br />

11.500,-<br />

2016<br />

Kosten<br />

in €<br />

20.000,-<br />

3.000,- 3.000,- 3.000,- 3.000,- 3.000,-<br />

Gesamtsumme: 10.000,- 34.000,- 34.000,- 34.500,- 34.500,- 23.000,-<br />

7.4.4 Technische Ausrüstung (laufende Kosten / Ersatzbeschaffungen)<br />

Beleuchtungsgeräte,<br />

Elektrische Betriebsmittel<br />

Schläuche, Armaturen<br />

Rettungsgeräte<br />

Rettungsgeräte Hydraulik<br />

Gefahrgut – Strahlenschutz,<br />

usw.<br />

2011<br />

Kosten<br />

in €<br />

10.000,-<br />

a)<br />

2012<br />

Kosten<br />

in €<br />

10.000,-<br />

a)<br />

2013<br />

Kosten<br />

in €<br />

10.000,-<br />

a)<br />

2014<br />

Kosten<br />

in €<br />

10.000,-<br />

a)<br />

2015<br />

Kosten<br />

in €<br />

10.000,-<br />

a)<br />

2016<br />

Kosten<br />

in €<br />

10.000,-<br />

a)<br />

Atemschutz<br />

13.000,13.000,13.000,b)b)b) Gesamtsumme:<br />

a) beinhaltet die laufenden Kosten<br />

23.000,- 23.000,- 23.000,- 10.000,- 10.000,- 10.000,b)<br />

beinhaltet die zurzeit absehbaren Kosten für Ersatzbeschaffungen.<br />

Weitere Ersatzbeschaffungen sind zurzeit nicht kalkulierbar.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 11<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 141<br />

7.4.5 Funk-und Alarmierungstechnik<br />

Funkmeldeempfänger a)<br />

Funktechnische Geräte b)<br />

2011<br />

Kosten<br />

in €<br />

6.500,-<br />

5000,-<br />

2012<br />

Kosten<br />

in €<br />

6.500,-<br />

18.800,-<br />

2013<br />

Kosten<br />

in €<br />

6.500,-<br />

5000,-<br />

2014<br />

Kosten<br />

in €<br />

6.500,-<br />

5000,-<br />

2015<br />

Kosten<br />

in €<br />

6.500,-<br />

5000,-<br />

2016<br />

Kosten<br />

in €<br />

6.500,-<br />

5000,-<br />

Gesamtsumme: 11500,- 25.300,- 11.500,- 11.500,- 11.500,- 11.500,-<br />

Anmerkungen:<br />

a) Zur jederzeitigen und störungsfreien Alarmierung der Einsatzkräfte sind jährliche<br />

Investitionen im Bereich der analogen Funkmeldeempfänger notwendig. Hier sei<br />

besonders darauf hingewiesen, dass Geräte durch Überalterung ausfallen bzw. bei<br />

verschiedenen Fabrikaten die Ersatzteillieferung eingestellt wurde / wird.<br />

b) Ab Ende 2012 sind umfangreiche Investitionen in die neue digitale Funktechnik<br />

erforderlich. Die genauen Kosten können derzeit noch nicht abgesehen werden, so<br />

dass die genannten Zahlen allenfalls als ungefähre Angaben dienen können.<br />

8. Sonderschutzpläne<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Schleiden</strong> gibt es keine Betriebe oder Liegenschaften für die ein<br />

Sonderschutzplan zu erstellen wäre.<br />

9. ABC – Einsatz<br />

Die Vorhaltung von Gerätschaften und Ausrüstung für den ABC-Einsatz ist auf den<br />

örtlichen Bedarf ausgerichtet. Darüber hinaus steht die umfangreiche Ausrüstung<br />

des ABC-Konzeptes des Kreises Euskirchen zur Verfügung.<br />

10. Waldbrandbekämpfung<br />

Grundsätzlich ist die Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> für Waldbrandbekämpfung im<br />

normalen Ausmaß gerüstet. Bestimmte Bereiche des Nationalparks sind jedoch<br />

zunehmend erschwert zugänglich durch zum Beispiel versperrte Zufahrten und<br />

zugewachsene ehemalige Wirtschaftswege.<br />

Bei größeren Waldbränden muss auf Unterstützung durch die Feuerwehren<br />

benachbarter Kommunen und entsprechende Einsatzmittel des<br />

Brandschutzzentrums des Kreises Euskirchen zurückgegriffen werden.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> 11<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiden</strong> Stand 12/2010 Seite 142<br />

11. Rettungsdienstbedarfsplan<br />

Auf die entsprechende Ausfertigung des vom Kreis Euskirchen erstellten und jeweils<br />

gültigen Rettungsdienstbedarfsplans wird verwiesen.


Einheit Typ Standort Baujahr<br />

Fahrzeugbestand (Einzelaufstellung KFZ, Anhänger, Boote)<br />

Km -<br />

Leistung<br />

Anschaffungskosten<br />

inEuro Mängel<br />

vorgesehene<br />

Ersatzbeschaffung<br />

11 DLK 23 - 12 <strong>Schleiden</strong> 1996 434.500,- 2021 2<br />

11 LF 8 / 6 <strong>Schleiden</strong> 1998 155.000,- 2023 600 4<br />

11 RW 1 <strong>Schleiden</strong> 1987 Schenkung keine diverse<br />

11 TLF 16/25 <strong>Schleiden</strong> 1986 102.300,- 2012/13 2.500 4<br />

11 TS 8/8, Magirus <strong>Schleiden</strong> 1995 2020<br />

11 Schlauchanhänger <strong>Schleiden</strong> 1968 unbek.<br />

12 TSF - W Oberhausen 1997 82.620,- 2022 700 4<br />

12 TS 8/8 Rosenbauer Oberhausen 1997 2022<br />

21 LF 16 - TS Gemünd 1982 120.000,- 2010/11 4<br />

Löschwasser-tankAtem-schutz-<br />

(ltr.) geräte Rettungsgerät Zusätzliche Beladung<br />

21 GW-L 1 Gemünd 2007 53.000,- 2032 GSG Beladung NRW 3,5 to<br />

21 RW 1 Gemünd 1988 128.000,- 2018 2 diverse<br />

21 TLF 16/25 Gemünd 1999 151.000,- 2024 2.500 4 Sprungretter<br />

21 TS 8/8 Magirus Gemünd 1998 2023<br />

21 Schlauchanhänger Gemünd 1967 unbek.<br />

31 TLF 16/24-Tr Dreiborn 1994 124.000,- 2019 2.400 2 Kombirettungssatz<br />

31 TSF Dreiborn 1992 50.000,- 2017 4<br />

31 TS 8/8 Ziegler Dreiborn 1992 2017<br />

31 Anhänger Material Dreiborn 2000 800,-<br />

31 Anhänger Beleuchtung Dreiborn 2002 400,-<br />

32 LF 10/6 Herhahn 2003 182.013,- 2028 600 4 Kombirettungssatz Schlauchboot<br />

32 GW-L 1 Herhahn 2005 21.349,- 2030<br />

32 TS 8/8 Ziegler Herhahn 1988 2013<br />

41 ELW 1 Harperscheid 1994 38.000,- 2015 2<br />

41 LF 16 - TS Harperscheid 1986 Schenkung 2014 4<br />

41 TLF 16/25 Harperscheid 2004 175.575,- 2029 2.500 4 Kombirettungssatz<br />

41 PFPN 10/1500 Harperscheid 2010 11.359,- 2030<br />

42 TSF - W Bronsfeld 1988 35.300,- 400 4<br />

42 TS 8/8 Rosenbauer Bronsfeld 1990 2015<br />

42 MTF Bronsfeld 2008 16.500,-<br />

Anlage 1


Feuerwehrgerätehäuser<br />

Objekt/Standort Anzahl Stellplätze LKW<br />

Stellplatzgröße gem.<br />

DIN 14090-1<br />

Anzahl Anzahl, qm<br />

Stellplätze PKW<br />

(ELW, MTW)<br />

Stellplätze Anhänger<br />

Abgasabsauganlage<br />

Fahrzeughalle<br />

vorhanden<br />

Einsatzspinde<br />

(außerhalb<br />

Fahrzeughalle)<br />

Tore gem. DIN14090-<br />

2<br />

Anzahl Parkplätze<br />

<strong>Schleiden</strong> 4 ja 0 0 nein nein ja 0 ja nein nein ja nein ja ja nein<br />

Oberhausen 1 ja 0 0 nein nein ja 0 ja nein nein ja nein ja nein ?<br />

Gemünd 4 nein 0 0 nein nein nein 0 ja nein nein nein nein nur Herren nein nein<br />

Dreiborn 3 nein 0 0 nein nein ja ja nein nein ja nein nur Herren nur Herren<br />

Herhahn 1 ja 1 0 nein nein nein ja nein nein nein nein nur Herren nur Herren<br />

Harperscheid 3 ja 0 0 nein nein ja ja nein nein nein nur Herren nur Herren<br />

Bronsfeld 0 ja 1 0 nein nein ja ja nein nein nein ja nein<br />

Hoffläche<br />

davon qm<br />

Übungsfläche<br />

Unterrichtsraum<br />

Besprechungsraum<br />

Büro<br />

Lagerraum<br />

Werkstatt<br />

Toiletten<br />

Anlage 2<br />

Sanitärräume<br />

Gebäude-Wärmeschutz,<br />

Energieeinsparung


Sondergeräte (keine Normbeladung)<br />

Art Standort Anzahl auf Fahrzeugen verlastet<br />

Ölwehrgerät (Noltesperre) Gemünd 2 Rollwagen<br />

Anlage 3<br />

Im Reserve-<br />

Lager Bemerkungen Ersatzbeschaffung<br />

Herhahn 2 Rollwagen wird im Bedarfsfall auf dem Gerätewagen transportiert<br />

Ölwehrgerät (Bohlensperre) Oberhausen 1 Rollwagen wird im Bedarfsfall auf dem Anhänger transportiert<br />

Wasserwerfer (tragbar) Gemünd 1 Rollwagen wird im Bedarfsfall auf dem Gerätewagen transportiert<br />

Oberhausen 1 Rollwagen wird im Bedarfsfall auf dem Anhänger transportiert<br />

kleiner Hilfeleistungssatz Herhahn 1 LF 10/6<br />

Harperscheid 1 TLF 16/25<br />

Dreiborn 1 TLF 16/24-Tr<br />

großer Hilfeleistungssatz <strong>Schleiden</strong> 1 RW 1<br />

Gemünd 1 RW 1<br />

Pressluftatmer <strong>Schleiden</strong> 10 LF 8/6, TLF 16/25, DLK 23/12<br />

Oberhausen 4 TSF-W<br />

Gemünd 10 LF 16-TS, TLF 16/25, RW 1<br />

Dreiborn 6 TLF 16/24-TR, TSF<br />

Herhahn 6 LF 10/6, GW-L 1<br />

Harperscheid 8 LF 16-TS, TLF 16/25<br />

Bronsfeld 4 TSF-W<br />

Reserve 6 Lager Dreiborn<br />

Atemluftflaschen 6l / 300 bar <strong>Schleiden</strong> 20 LF 8/6, TLF 16/25, DLK 23/12<br />

Oberhausen 8 TSF-W<br />

Gemünd 20 LF 16-TS, TLF 16/25, RW 1<br />

Dreiborn 12 TLF 16/24-TR, TSF<br />

Herhahn 12 LF 10/6, GW-L 1<br />

Harperscheid 16 LF 16-TS, TLF 16/25<br />

Bronsfeld 8 TSF-W<br />

Reserve 6 Lager Dreiborn<br />

Atemanschlüsse (Masken) 5 Dräger Panorama Nova<br />

Vollschutzanzüge Gemünd 4 RW 1<br />

Tauchpumpe TP 4/1 <strong>Schleiden</strong> 2 RW 1, LF 8/6<br />

93 Auer 3 S<br />

Oberhausen 1 Rollwagen wird im Bedarfsfall auf dem Anhänger transportiert<br />

Gemünd 2 TLF 16 / 25, LF 16 / TS<br />

Dreiborn 1 Anhänger<br />

Herhahn 1 LF 10 / 6<br />

Harperscheid 1 TLF 16 / 25<br />

Bronsfeld 1 TSF-W<br />

Tauchpumpe TP 6/1 Oberhausen 1 Rollwagen wird im Bedarfsfall auf dem Anhänger transportiert<br />

Stromerzeuger 5 kVA <strong>Schleiden</strong> 2 RW 1, DLK 23/12<br />

Oberhausen 1 TSF-W<br />

Gemünd 1 RW 1<br />

Dreiborn 1 Anhänger<br />

Herhahn 1 LF 10 / 6<br />

Harperscheid 1 TLF 16 / 25<br />

Stromerzeuger 13,5 kVA Gemünd 1 RW 1<br />

Motorkettensäge <strong>Schleiden</strong> 2 RW 1, DLK 23/12<br />

Oberhausen 1 TSF-W<br />

Gemünd 1 RW 1<br />

Dreiborn 1 TLF 16/24 TR.<br />

Herhahn 1 LF 10 / 6<br />

Harperscheid 1 TLF 16/25<br />

Bronsfeld 1 TSF-W<br />

Mehrzweckzug 16 KN <strong>Schleiden</strong> 1 RW 1<br />

Oberhausen 1 Rollwagen wird im Bedarfsfall auf dem Anhänger transportiert<br />

Gemünd 1 RW 1<br />

Harperscheid 1 LF 16/TS<br />

Kaminkehrgerät <strong>Schleiden</strong> 2 TLF 16/25, LF 8/6<br />

Oberhausen 1 Lager Wird im Bedarfsfall auf dem TSF-W transportiert.<br />

Gemünd 1 TLF 16/25<br />

Dreiborn 1 TLF 16/24 TR.<br />

Herhahn 1 LF 10/6<br />

Harperscheid 1 TLF 16/25<br />

Bronsfeld 1 TSF-W<br />

Überdrucklüfter <strong>Schleiden</strong> 1 TLF 16/25<br />

Gemünd 1 TLF 16/25<br />

Dreiborn 1 TLF 16/24-TR<br />

Harperscheid 1 TLF 16/25<br />

Rettungsplattform Gemünd 1 RW 1<br />

Schlauchboot Gemünd 1 Bootsanhänger<br />

Herhahn 1 LF 10/6<br />

Absturzsicherungsset <strong>Schleiden</strong> 1 DLK 23/12<br />

Gemünd 1 RW 1<br />

Dreiborn 1 TLF 16/24-TR<br />

Harperscheid 1 TLF 16/25<br />

Heuwehrgerät Herhahn 1 Lager wird im Bedarfsfall auf dem Gerätewagen transportiert<br />

Beispiele: Oelwehrgerät, Absturzsicherung, Eisrettung, Wasserrettung, Bauunfälle, Wasserwerfer (fahrbar/tragbar), Heuwehrgerät, Sandsäcke,<br />

Chemieschutzausrüstung, Strahlenschutzausrüstung, Hitzeschutzausrüstung, Schaummittelreserve u.ä.


Kommunikationstechnik / Meßgeräte (Anzahl) Anlage 4<br />

Einheit<br />

Fest<br />

4-m<br />

KFZ<br />

4-m<br />

KFZ<br />

2-m<br />

Hand<br />

4-m<br />

Wehrführung 3 3 3<br />

Löschzugführer I 1 1 1<br />

Melde-<br />

Helmsprech<br />

Funktelefon Außenlaut-sprecher<br />

Hand empfäng garniture<br />

mit<br />

2-m er n Anzahl mit FAX KFZ Tonband<br />

Atemschutzüberwachung<br />

Löschzug <strong>Schleiden</strong> 1 4 8 41 ja<br />

Löschgruppe Oberhausen 1 6 15<br />

Löschzugführer II 1 1<br />

Löschzug Gemünd 1 4 11 39 2 GSG ja 2 ja<br />

Löschzugführer III stv. WF stv. WF stv. WF<br />

Löschgruppe Dreiborn 1 2 8 20<br />

Löschgruppe Herhahn 2 7 23 ja<br />

Löschzugführer IV 1 1 1<br />

Löschgruppe Harperscheid 4 9 26 1 nein ELW ja ja<br />

Löschgruppe Bronsfeld 2 5 15 MTF ja<br />

Lager<br />

Funkgeräte<br />

EX-Warngeräte<br />

Prüfröhrchen<br />

gesamt: 3 19 0 5 60 185 2 1 0 0 0 0 2 0 0<br />

Meßgeräte<br />

StrlSch


Einsatzstatistik Brandschutz<br />

Jahr<br />

Kleinbrand a<br />

Kleinbrand b<br />

Brandeinsätze Brandobjekte Technische Hilfeleistungen VB Sonstige<br />

Fehleinsätze<br />

Mittelbrände<br />

Großbrände<br />

Brände insgesamt<br />

Menschen gerettet<br />

Menschen tot geborgen<br />

Wohngebäude<br />

Verw.-Bürogebäude<br />

Landw.-Anwesen<br />

Industriebetriebe<br />

Gewerbebetriebe<br />

Versammlungsräume<br />

Fahrzeuge<br />

Wald, Heide, Moor<br />

Sonstige<br />

Menschen in Notlage<br />

Tiere in Notlage<br />

2000 7 8 2 1 18 3 1 9 1 0 0 1 0 3 2 2 3 0 0 0 15 13 20 6 57 13 4 17 0 10 10 9 2 3 14 116<br />

2001 5 11 2 1 19 12 1 8 0 3 0 3 0 3 5 1 7 1 1 0 15 4 14 3 45 16 9 25 6 0 6 6 0 1 7 102<br />

2002 2 6 6 2 16 10 0 8 0 0 0 1 1 2 5 2 6 1 0 0 12 25 26 5 75 10 1 11 2 0 2 8 1 2 11 115<br />

2003 4 8 4 0 16 7 0 4 0 0 0 0 0 6 4 2 8 1 0 0 13 11 24 1 58 11 4 15 2 9 11 8 1 5 14 114<br />

2004 4 6 2 0 12 11 1 8 0 0 0 2 0 1 3 0 4 0 0 0 13 9 20 0 46 8 2 10 0 0 0 11 0 2 13 81<br />

2005 3 8 4 1 16 3 1 6 0 0 3 0 0 4 3 2 3 0 0 0 16 4 15 2 40 12 3 15 5 12 17 6 0 2 8 96<br />

2006 6 12 6 2 26 5 1 7 0 4 0 0 0 9 4 3 3 1 0 0 8 14 13 3 42 16 5 21 3 5 8 17 0 12 29 126<br />

2007 4 5 3 0 12 29 2 10 0 2 0 0 0 4 1 2 10 1 0 0 12 91 33 5 152 12 3 15 19 2 21 20 1 8 29 229<br />

2008 8 3 1 2 14 6 1 8 0 1 0 0 0 2 3 4 3 0 0 0 11 23 20 1 58 12 4 16 3 3 6 5 0 9 14 108<br />

2009 9 6 4 2 21 12 0 0 1 0 2 1 5 4 5 1 0 0 13 12 27 1 59 22 1 23 14 6 20 10 0 9 19 142<br />

Betriebsunfälle<br />

Einstürze von Baulichkeiten<br />

Verkehrsunfälle/-störungen<br />

Wasser-/Sturmschäden<br />

GSG - Einsätze<br />

Sonstige techn. Hilfeleistungen<br />

Techn. Hilfeleist. insges.<br />

Brandsicherheitswachen<br />

Brandschutzerziehung<br />

VB gesamt<br />

Überörtliche Hilfeleistungen<br />

Sonstige Einsätze<br />

Sonstige insgesamt<br />

blinde Alarme<br />

böswillige Alarme<br />

durch Brandmeldeanlagen<br />

Anlage 6<br />

Fehlalarmierungen gesamt<br />

Einsätze insgesamt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!