Presseerklärung - Toto-Lotto Niedersachsen GmbH
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<strong>Presseerklärung</strong><br />
<strong>Lotto</strong> <strong>Niedersachsen</strong> erwirkt einstweilige Verfügung gegen<br />
den Gewerblichen Spielvermittler Jaxx <strong>GmbH</strong><br />
Auf Antrag von <strong>Lotto</strong> <strong>Niedersachsen</strong> hat das Landgericht Hannover<br />
am<br />
07. August 2007 eine einstweilige Verfügung gegen den Gewerblichen<br />
Spielvermittler Jaxx <strong>GmbH</strong> erlassen. Die Firma Jaxx <strong>GmbH</strong> hat in ca.<br />
10.000 Schlecker Märkten in Deutschland ein „neues <strong>Lotto</strong> Angebot“<br />
in den Markt gebracht, wonach vorgefertigte <strong>Lotto</strong>scheine,<br />
sogenannte Quicktipps, aber auch Anteile an Spielgemeinschaften<br />
angeboten werden. Diese Angebote liegen derzeit z.T. preislich<br />
deutlich über den entsprechenden Angeboten normaler <strong>Lotto</strong> Verkaufsstellen.<br />
Das Landgericht Hannover ist der Auffassung, dass die Aussagen<br />
wie<br />
“Einfach an der Kasse abgeben, sichere Gewinnübertragung durch<br />
Ihre Bank-Karte!“ und „Alle Ihre Gewinne werden automatisch auf<br />
Ihr Konto überwiesen! Bereits bei dem Bezahlvorgang haben Sie<br />
uns Ihre<br />
Kontodaten mitgeteilt, so dass wir Ihnen eine 100 %ig sichere<br />
Gewinnauszahlung unter Aufsicht unseres Treuhänders zusichern<br />
können“ zu unterlassen seien. Tatsächlich muss nämlich ein Spielteilnehmer<br />
bei<br />
einem Gewinnanspruch von über 10.000 selber die Initiative ergreifen<br />
und sich an die Firma Jaxx wenden. Verschwiegen werde<br />
,
Seite 2<br />
ebenfalls, dass in den Teilnahmebedingungen ein Kunde nicht in<br />
den Genuss eines von ihm<br />
erworbenen Sachgewinnanspruches kommen kann, weil nach diesen<br />
Teilnahmebedingungen die Sachgewinne veräußert und die Erlöse<br />
an die Stiftung Deutscher Kinderkrebshilfe überwiesen werden.<br />
Daneben gibt es vier weitere Punkte, die nach Auffassung des Gerichts<br />
gegen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor unlauterem<br />
Wettbewerb verstoßen und deshalb ebenfalls gerügt wurden.<br />
<strong>Lotto</strong> <strong>Niedersachsen</strong> hat der Jaxx <strong>GmbH</strong> eine Frist von 2 Wochen<br />
eingeräumt, um die einstweilige Verfügung in den Verbrauchermärkten<br />
von Schlecker umzusetzen.<br />
Hannover, den 10. August 2007<br />
Dr. Rolf Stypmann Dr. Christiane v. Richthofen<br />
Bei Rückfragen erreichen Sie Herrn Asmus Weber aus der Presseabteilung<br />
unter 0171 312 20 28