Kundeninformation SEPA-Basis-Lastschrift - Sparkasse Werl
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Kundeninformation SEPA-Basis-Lastschrift - Sparkasse Werl
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s <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Werl</strong><br />
<strong>Kundeninformation</strong><br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
Grundlagen zum Einsatz<br />
der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
Januar 2013<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
1
s <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Werl</strong><br />
Inhalt<br />
Ablösung der nationalen Bezahlverfahren zum 01. Februar 2014 3<br />
1. Einzug von Forderungen mit der <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 4<br />
2. <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 4<br />
2.1 Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen bei der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong> 4<br />
3. Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat 4<br />
3.1 Information des Kunden vor dem Einzug einer Forderung<br />
mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 5<br />
3.2 Das Kombimandat 5<br />
4. Was geschieht mit bestehenden / „alten“ Einzugsermächti-<br />
gungen? 6<br />
5. Neue Merkmale beim <strong>SEPA</strong>-Mandat 6<br />
5.1 Gläubiger-Identifikationsnummer 6<br />
5.2 Mandatsreferenz 7<br />
6. Fristen für die Vorlage der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en<br />
zum Einzug 8<br />
7. Datenformat für die Einreichung der Datensätze 8<br />
Anlagen:<br />
Ihre Checkliste für den Einzug von Forderungen mittels<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 9<br />
Muster <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat 12<br />
Muster Kombi-Mandat: Einzugsermächtigung und <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong>mandat in einem Formular 13<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
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s <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Werl</strong><br />
Ablösung der nationalen Bezahlverfahren zum 01. Februar 2014<br />
Am 31. März 2012 hat das Europäische Parlament die sogenannte<br />
„<strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung“ in Kraft gesetzt. Diese schreibt die Ablösung der<br />
nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und <strong>Lastschrift</strong>en in Euro durch die<br />
entsprechenden <strong>SEPA</strong>-Bezahlverfahren verbindlich zum 01. Februar 2014 vor.<br />
Grundsätzlich haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Wahl, ob Sie Ihre<br />
Überweisungsaufträge weiterhin mit Kontonummer und Bankleitzahl oder schon mit<br />
IBAN und BIC erteilen.<br />
Bei den <strong>Lastschrift</strong>einzügen besteht ebenfalls bis zum 01.02.2014 die Möglichkeit,<br />
das Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungsauftragsverfahren weiter zu nutzen<br />
oder aber bereits vorher auf die neuen <strong>SEPA</strong>-Verfahren (<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> und<br />
<strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>) umzustellen.<br />
Auch wenn Sie sich noch nicht sofort für den Einsatz der <strong>SEPA</strong>-Bezahlverfahren<br />
entscheiden, sollten Sie sich bereits jetzt mit der zwingend erforderlichen<br />
Umstellung Ihres Zahlungsverkehrs auseinandersetzen. Denn die vorgeschriebene<br />
Ablösung der bekannten Überweisungs- und <strong>Lastschrift</strong>verfahren stellt alle<br />
Beteiligten vor eine große Herausforderung.<br />
Für Verbraucher (Definition siehe Punkt 2.) ist die Notwendigkeit des Wechsels zu<br />
den <strong>SEPA</strong>-Bezahlverfahren nicht sofort erkennbar. Denn für sie gilt noch eine<br />
Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2016, in der sie weiterhin Kontonummer und<br />
Bankleitzahl nutzen können.<br />
Unternehmen/Firmen, Selbständige und Vereine jedoch müssen sich intensiv mit<br />
der Veränderung beschäftigen und bis zum 01.02.2014 umgestellt haben. So<br />
müssen z. B. technische Umstellungen der Zahlungsanwendungen auf die neuen<br />
Verfahren und Abwicklungsprozesse vorgenommen, gegebenenfalls neue<br />
Vereinbarungen mit Kunden getroffen oder auch Vordrucke wie Briefbögen auf<br />
weitere Verwendbarkeit geprüft werden.<br />
Diese Information erläutert das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren und gibt Ihnen<br />
Umsetzungshinweise, damit Sie Ihre Forderungen auch nach dem 01.02.2014<br />
weiterhin per <strong>Lastschrift</strong> einziehen können!<br />
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits jetzt mit dem Einzugsverfahren vertraut zu machen<br />
und entsprechende Umstellungsvorbereitungen zu treffen.<br />
Für alle Fragen rund um <strong>SEPA</strong> steht Ihnen Ihre persönliche <strong>Sparkasse</strong>nberaterin bzw.<br />
Ihr persönlicher <strong>Sparkasse</strong>nberater gerne zur Verfügung.<br />
Ihre<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
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3
1. Einzug von Forderungen mit der <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
Mit einem Konto bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong> und dem Abschluss der „Vereinbarung<br />
über den Einzug von <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en bzw. <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>en“<br />
ermöglicht die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong> den Einzug von Forderungen per <strong>Lastschrift</strong><br />
in € von Konten innerhalb Deutschlands und aus dem gesamten europäischen<br />
Euro-Raum.<br />
Somit können Sie über Ihr bei uns geführtes Konto Forderungen zu Lasten von<br />
Konten aus 32 Ländern einziehen (Teilnehmerländer = die 30 Länder des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Schweiz und Monaco)!<br />
In dieser Information wird das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-Laschriftverfahren erläutert.<br />
Ausführungen zur Firmenlastschrift finden Sie in der Information „Grundlagen<br />
zum Einsatz der <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>“.<br />
2. <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren („Core-<strong>Lastschrift</strong>“) ist vergleichbar mit dem<br />
bewährten Einzugsermächtigungsverfahren. Der Einzug der Forderung erfolgt<br />
jedoch nicht mehr auf <strong>Basis</strong> der Kundenkennung „Kontonummer und<br />
Bankleitzahl“, sondern auf <strong>Basis</strong> von „IBAN (International Bank Account Number)<br />
und BIC (Business Identifier Code)“.<br />
Bei der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> können Sie als Zahlungsempfänger Konten von<br />
Verbrauchern und Nicht-Verbrauchern belasten.<br />
• Verbraucher nach § 13 BGB: „Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die<br />
ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen<br />
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“<br />
• Nicht-Verbraucher = Selbständige, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder<br />
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Firmen und Unternehmen<br />
2.1 Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen bei der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
• berechtigte/autorisierte Einzüge = Einzüge, für die dem Zahlungsempfänger<br />
ein schriftliches Einverständnis des Zahlungspflichtigen (Mandat) vorliegt:<br />
Der belastete Zahlungspflichtige hat ein Rückgaberecht / Widerspruchsrecht<br />
von 8 Wochen ab Belastungsdatum.<br />
• unberechtigte/unautorisierte Einzüge = Einzüge für die dem<br />
Zahlungsempfänger kein schriftliches Einverständnis des Zahlungspflichtigen<br />
(Mandat) vorliegt:<br />
Der belastete Zahlungspflichtige hat ein Rückgaberecht von bis zu 13 Monaten<br />
nach Kontobelastung.<br />
3. Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat<br />
Vor der Belastung eines Zahlungspflichtigen mit einer <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
holen Sie als Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen eine schriftliche<br />
Einverständniserklärung ein - das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat (siehe Anlage). Mit<br />
dem Mandat werden Sie ermächtigt, Ihre Forderung vom Konto des<br />
Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig beauftragt der Zahlungspflichtige<br />
seine <strong>Sparkasse</strong>/Bank mit der Einlösung der von Ihnen eingereichten <strong>Lastschrift</strong>.<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
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Das Mandat entspricht in seiner Funktion der bekannten Einzugsermächtigung.<br />
Ein Mandat gilt für einmalige oder für wiederkehrende Einzüge. Dies ist auf dem<br />
Mandat entsprechend zu vermerken.<br />
Wird ein Mandat nicht innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung durch den<br />
Zahlungsempfänger in Anspruch genommen, verfällt es – bei Bedarf ist dann<br />
zunächst ein neues Mandat einzuholen.<br />
Mandate sind vom Zahlungsempfänger in der für ihn gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Form aufzubewahren und müssen auf Verlangen dem Zahlungspflichtigen vorgelegt<br />
werden. Da es hinsichtlich der Formulierung „gesetzlich vorgeschriebene<br />
Form“ noch keinerlei rechtliche Erläuterung gibt, ist in der Praxis eine Aufbewahrung<br />
im Original erforderlich, um im Zweifelsfall auf der rechtlich sicheren Seite zu<br />
stehen.<br />
Mandate müssen dem Zahlungspflichtigen in der Sprache des Landes, in dem er<br />
wohnt, zur Unterschrift vorgelegt werden.<br />
Eine Liste von Mustertexten für alle <strong>SEPA</strong>-Länder findet sich auf der Internetseite<br />
des European Payments Council (EPC):<br />
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations<br />
3.1 Information des Kunden vor dem Einzug einer Forderung mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong><br />
Der Zahlungsempfänger hat dem Zahlungspflichtigen spätestens 14 Kalendertage<br />
vor Fälligkeit seiner Forderung den Einzug per <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> schriftlich<br />
anzukündigen. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger können aber auch<br />
eine kürzere Frist vereinbaren.<br />
Zur Erfüllung dieser Informationspflicht ist jede Mitteilung des Zahlungsempfängers<br />
(z. B. Rechnung, Police, Vertrag, Vertragsänderung …) an den<br />
Zahlungspflichtigen geeignet, die den Zahlungseinzug ankündigt und das<br />
Belastungsdatum sowie den fälligen Betrag und die Bankverbindung des<br />
Zahlungspflichtigen enthält.<br />
Diese Vorankündigung dient der Liquiditätsplanung des Zahlungspflichtigen,<br />
damit er zum Fälligkeitszeitpunkt für eine ausreichende Deckung auf seinem<br />
Konto Sorge tragen kann. Unterbleibt die Ankündigung des <strong>Lastschrift</strong>einzugs,<br />
handelt es sich, wenn ein gültiges Mandat vorliegt, jedoch immer noch um eine<br />
autorisierte Abbuchung. Der Zahlungsempfänger trägt aber die dem<br />
Zahlungspflichtigen möglicherweise aus der Unterlassung entstehenden<br />
Schäden.<br />
Bei wiederkehrenden <strong>Lastschrift</strong>en mit gleichen bzw. feststehenden <strong>Lastschrift</strong>beträgen<br />
genügen eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen<br />
vor dem ersten <strong>Lastschrift</strong>einzug und die Angabe der entsprechenden<br />
Fälligkeitstermine und -beträge.<br />
3.2 Das Kombimandat<br />
Beabsichtigen Sie, Ihre Forderungen zunächst weiterhin per Einzugsermächtigungsverfahren<br />
einzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt auf das<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren umzustellen (spätestens zum 01.02.2014),<br />
können Sie das Kombimandat zum Einsatz bringen. Mit dem Kombimandat erteilt<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
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der Zahlungspflichtige Ihnen neben einer Einzugsermächtigung bereits jetzt ein<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat (siehe Anlage).<br />
Vorteil des Kombimandats:<br />
Die unter Punkt 3.1 genannte Informationspflicht ist weniger umfangreich. Der<br />
Zahlungspflichtige muss bei erstmaligen Einzug der Forderung per <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong> lediglich über den Zeitpunkt des erstmaligen Einzugs per <strong>SEPA</strong><br />
informiert werden.<br />
4. Was geschieht mit bestehenden / „alten“ Einzugsermächtigungen?<br />
Obwohl das Mandat für die <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> und die Einzugsermächtigung<br />
im Endeffekt die gleiche Funktion haben, gab es inhaltlich-rechtliche<br />
Unterschiede.<br />
Um den Zahlungsempfängern die Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren<br />
auf das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren zu erleichtern, wurden zum<br />
09. Juli 2012 die „Bedingungen für Zahlungen mittels <strong>Lastschrift</strong>en im<br />
Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren“ und die „Bedingungen<br />
für Zahlungen mittels <strong>Lastschrift</strong> im <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren“<br />
geändert.<br />
Mit diesen Änderungen wurde die rechtliche Gleichstellung von Einzugsermächtigung<br />
und <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat erreicht.<br />
Somit ist nun im <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren der Einzug von Forderungen auf<br />
der Grundlage von Einzugsermächtigungen möglich, so dass eine gesonderte<br />
Einholung eines <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandates bei Vorhandensein einer<br />
Einzugsermächtigung nicht erforderlich ist.<br />
Aber auch beim erstmaligen Einzug von <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en, die<br />
ursprünglich auf einer erteilten Einzugsermächtigung basieren, ist die unter<br />
Punkt 3.1 genannte Informationspflicht zu beachten. Zu informieren ist dabei<br />
über die Gläubiger-ID (siehe Punkt 5.1), die Mandatsreferenz (siehe Punkt 5.2)<br />
und den Beginn des Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder „nächster<br />
<strong>Lastschrift</strong>einzug“). Diese Information kann dem Kunden z. B. im Rahmen der<br />
letztmalig per Einzugsermächtigungslastschrift erfolgenden Abbuchung im<br />
Verwendungszweck der <strong>Lastschrift</strong> mitgeteilt werden.<br />
Erfolgt diese Information nicht, besteht für den Einreicher das Risiko, dass der<br />
Zahlungspflichtige die <strong>Lastschrift</strong> nicht einlöst.<br />
5. Neue Merkmale beim <strong>SEPA</strong>-Mandat<br />
Das <strong>SEPA</strong>-Mandat weist zwei Merkmale auf, die beim Einzugsermächtigungsverfahren<br />
nicht genutzt werden:<br />
• die Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
• die Mandatsreferenz.<br />
5.1 Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)<br />
In jedem Datensatz zum Einzug einer <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> ist die Gläubiger-ID mit zu<br />
senden. Die Gläubiger-ID dient der Identifizierung des Zahlungsempfängers und<br />
wird im gesamten <strong>SEPA</strong>-Raum nur jeweils einmal vergeben.<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
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Die Gläubiger-ID beantragen Sie als Zahlungsempfänger einmalig unter Angabe<br />
Ihrer persönlichen Daten bzw. der Daten Ihres Unternehmens bei der Deutschen<br />
Bundesbank:<br />
https://extranet.bundesbank.de/scp/<br />
Die Gläubiger-ID ist eine alphanumerische Zeichenfolge. Diese besteht in<br />
Deutschland aus 18 Zeichen und kann in den anderen Ländern bis zu 35 Zeichen<br />
lang sein.<br />
Beispiel Aufbau einer Gläubiger-ID:<br />
DE 83 ZZZ 00001234567<br />
• Die ersten beiden Zeichen sind das Länderkennzeichen (DE für Deutschland),<br />
die 3. und 4. Stelle werden durch Prüfziffern belegt.<br />
• Die Stellen 5. bis 7. - mit ZZZ vorbelegt - können vom Zahlungsempfänger<br />
beliebig mit alphanumerischen Zeichen belegt werden. So kann z. B. eine<br />
Geschäftsbereichskennung zur Vereinfachung der internen<br />
Zahlungsverarbeitung eingefügt werden. Besteht ein solcher Bedarf nicht,<br />
können diese Stellen mit jedem beliebigen alphanumerischen Zeichen belegt<br />
werden – die Belegung „ZZZ“ kann somit auch beibehalten werden.<br />
• Die weiteren Stellen werden dann vom nationalen Identifikationsmerkmal<br />
belegt.<br />
Die Gläubiger-ID wird im Kontoauszug des Zahlungspflichtigen dokumentiert.<br />
Praxis-Beispiel Geschäftsbereichskennung in der Gläubiger-ID:<br />
In einem Unternehmen gibt es die Abteilungen „Versand Hardware“ und „Versand<br />
Software“. Beide Abteilungen ziehen die Rechnungsgegenwerte für Ihre<br />
Auslieferungen mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> ein.<br />
Zur Vereinfachung der internen Buchhaltung wird der Abteilung Versand<br />
Hardware die Gläubiger-ID „DE8311100001234567“ und der Abteilung Versand<br />
Software die Gläubiger-ID „DE8322200001234567“ zugewiesen.<br />
So kann bei Rückfragen anhand der Gläubiger-ID sogleich festgestellt werden,<br />
welcher Abteilung der Betrag zugeflossen ist.<br />
5.2. Mandatsreferenz<br />
Neben der Gläubiger-ID ist jeder <strong>Lastschrift</strong>datensatz auch mit einer<br />
individuellen Mandatsreferenz eindeutig zu kennzeichnen.<br />
Die maximal 35stellige Referenz kann vom Zahlungsempfänger frei vergeben<br />
werden. Es kann eine laufende Nummer, aber auch eine Rechnungs-, Kunden-,<br />
Policen- oder bei Vereinen auch eine Mitgliedsnummer als Referenz vergeben<br />
werden.<br />
Auch sie wird im Kontoauszug des Zahlungspflichtigen dokumentiert.<br />
Mandate ohne Mandatsreferenz sind nicht zulässig – <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>einzüge<br />
ohne Mandatsreferenz im Datensatz können folglich auch nicht ausgeführt<br />
werden.<br />
Praxis-Beispiel Mandatsreferenz:<br />
In dem im Beispiel zur Gläubiger-ID genannten Unternehmen verwenden die<br />
Abteilungen die Kundennummer, über die jeder Kunde eindeutig ermittelbar ist,<br />
als Mandatsreferenz.<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
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Der Datensatz zum Einzug einer Forderung der Abteilung Versand Hardware für<br />
den Kunden Egon Meier (Kundennummer 987654) enthält somit folgende<br />
Angaben:<br />
• DE8311100001234567 Gläubiger-ID Abteilung Versand Hardware<br />
• 987654 Mandatsreferenz = Kundennummer Egon Meier<br />
Hinweis für Vereine:<br />
Besonders gut eignet sich eine Mitgliedsnummer als eindeutige Mandatsreferenz!<br />
Sollten Sie nicht mit Mitgliedsnummern arbeiten wollen, könnte die<br />
Mandatsreferenz auch aus dem Namen des Mitglieds und seinem Geburtsdatum<br />
bestehen. Ein Mandat, dass lediglich aus dem Namen des Mitglieds besteht, ist im<br />
Zweifelsfall nicht eindeutig genug (z. B. wenn es Mitglieder mit dem gleichen<br />
Namen gibt).<br />
6. Fristen für die Vorlage der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> zum Einzug<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en sind nicht „bei Sicht fällig“. D. h. Sie können als<br />
Zahlungsempfänger eine Einzugsdatei nicht mehr wie im Einzugsermächtigungsverfahren<br />
per heute bei der <strong>Sparkasse</strong> vorlegen und per Folgetag eine Gutschrift<br />
erhalten.<br />
Für die <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> wurden Vorlagefristen definiert, der Zahlungspflichtige<br />
soll so bei der Disposition seines Kontos unterstützt werden.<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>datensätze sind immer mit einem Fälligkeitsdatum, an dem Sie<br />
den Zahlungspflichtigen belasten wollen, zu versehen. Als Zahlungsempfänger<br />
müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die <strong>Lastschrift</strong>datei der <strong>Sparkasse</strong> rechtzeitig<br />
zum Einzug vorgelegt wird.<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
<strong>Lastschrift</strong>art<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
Vorlagefrist bei<br />
Erst- /Einmaleinzug<br />
spätestens 6<br />
Geschäftstage<br />
8<br />
Vorlagefrist bei<br />
Folgeeinzug<br />
spätestens 3<br />
Geschäftstage<br />
Bei verspäteter Einreichung wird das Fälligkeitsdatum automatisch auf das<br />
nächstmögliche Datum geändert.<br />
Der früheste Einreichungstermin liegt 14 Kalendertage vor Fälligkeit.<br />
Anmerkung:<br />
Zur Zeit laufen innerhalb der deutschen Kreditwirtschaft jedoch Planungen zur<br />
Verkürzung der Einreichungsfrist bei einem Forderungseinzug innerhalb<br />
Deutschlands. Die Umsetzung ist im November 2013 geplant und ermöglicht eine<br />
Verkürzung der Einreichungsfrist auf einen Tag. Damit wäre beim Forderungseinzug<br />
innerhalb Deutschlands wieder der Status quo hergestellt.<br />
7. Datenformat für die Einreichung der Datensätze<br />
Die Einreichung von Datensätzen zum Einzug von Forderungen erfolgt heute im<br />
sogenannten DTAUS-Format. <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en müssen jedoch im neuen XML-<br />
Format eingereicht werden. Der Einzug kann auch nur noch beleglos beauftragt<br />
werden.
Voraussetzung für den Einzug von Forderungen ist somit eine <strong>SEPA</strong>-fähige<br />
Zahlungsverkehrssoftware, die Ihre Datensätze im XML-Format erstellen kann<br />
oder die Erfassung der Datensätze im Online-Banking.<br />
Weitere Hinweise zur Umstellung Ihres Forderungseinzugs auf das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong>verfahren finden Sie in der Checkliste im Anhang.<br />
Nutzen Sie die Zeit bis zur Einstellung des Einzugsermächtigungsverfahrens und<br />
rüsten Sie Ihren Zahlungsverkehr für die Zukunft!<br />
Für alle Fragen rund um <strong>SEPA</strong> steht Ihnen Ihre persönliche <strong>Sparkasse</strong>nberaterin bzw.<br />
Ihr persönlicher <strong>Sparkasse</strong>nberater zur Verfügung.<br />
Ihre<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
9
s <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Werl</strong><br />
Anlagen zur <strong>Kundeninformation</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
Checkliste für den Einzug von Forderungen<br />
mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
• Grundsatzentscheidung:<br />
Herbeiführung der grundsätzlichen Entscheidung zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong>verfahren.<br />
Sollen Forderungen im <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren eingezogen werden,<br />
ist der Abschluss einer „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en“ mit der <strong>Sparkasse</strong> erforderlich.<br />
Dies gilt auch, wenn Sie bereits jetzt <strong>Lastschrift</strong>en im Einzugsermächtigungs-<br />
oder Abbuchungsverfahren einziehen!<br />
• Beantragung einer Gläubiger-ID bei der Bundsbank:<br />
(https://extranet.bundesbank.de/scp/).<br />
Bei Bedarf Belegung der Stellen 5 bis 7 (ZZZ) der Gläubiger-ID - z. B. mit einer<br />
eigenen Geschäftsbereichskennung.<br />
Die Gläubiger-ID ist verpflichtender Bestandteil des Datensatzes zum<br />
Forderungseinzug.<br />
• Mandatsreferenz:<br />
Festlegung einer eindeutigen Mandatsreferenz für jedes einzelne Mandat (z. B.<br />
Kunden-, Mitglieds- oder Policennummer).<br />
Die Mandatsreferenz ist verpflichtender Bestandteil des Datensatzes zum<br />
Forderungseinzug.<br />
• Informationspflicht:<br />
Vor erstmaligem Einzug ist der Zahlungspflichtige zu informieren (s. Punkt 3).<br />
Belegloser <strong>Lastschrift</strong>einzug:<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en können unter Berücksichtigung der Einreichungsfristen<br />
nur beleglos per Datenübertragung (kein Datenträgeraustausch!) zum<br />
Einzug eingereicht werden.<br />
Zur Erstellung der erforderlichen Datensätze benötigen Sie eine „<strong>SEPA</strong>-fähige“<br />
Software - wie z. B. S-FIRM mit dem Modul <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>. Alternativ können<br />
Sie auch ein Rechenzentrum mit der Erstellung der Datensätze beauftragen<br />
(z. B. Datev).<br />
Es ist zu prüfen, ob die genutzte Software <strong>SEPA</strong>-fähig ist. Gegebenenfalls<br />
ist ein Update oder die Anschaffung einer neuen Software erforderlich.<br />
Möglichkeiten zur Übertragung der Datensätze:<br />
• bei Erstellung der Datensätze in einem Rechenzentrum:<br />
Übertragung per DFÜ (Datenfernübertragung) und Freigabe durch den<br />
Zahlungsempfänger.<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
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s <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Werl</strong><br />
• bei Erstellung der Datensätze mit Software S-FIRM:<br />
Übertragung der Datensätze aus der <strong>SEPA</strong>-fähigen Softwareversion S-FIRM<br />
(ab Version 2.5) mit Legitimation im Online-Banking.<br />
Ihr Vorteile:<br />
keine Erstellung von Datenträger und Begleitzettel;<br />
kein Transport Datenträger / Begleitzettel zur <strong>Sparkasse</strong>;<br />
individuelle Bestimmung des Buchungszeitpunktes durch den Einreicher<br />
(Vereinbarung Online-Banking erforderlich!).<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
Ist die von Ihnen genutzte Programmversion noch nicht <strong>SEPA</strong>-fähig,<br />
kontaktieren Sie bitte unsere Electronic-banking-Berater unter 02921 /<br />
9694590.<br />
• bei Erstellung der Datensätze mit Software „Firma und Verein“:<br />
Die seit Dezember 2012 verfügbare aktuelle Version 3.0 der Software „Firma<br />
und Verein“ ist bereits vollumfänglich <strong>SEPA</strong>-fähig.<br />
Beziehen können Sie die Software auf der Homepage des Herstellers:<br />
www.firma-und-verein.de<br />
„Firma und Verein“ unterstützt Sie bei der Vergabe der zu benötigten<br />
Mandatsreferenz und bei der Ermittlung der neuen Kundenkennung IBAn und<br />
BIC auf der Grundlage Ihres aktuellen Datenbestandes.<br />
• bei Erstellung der Datensätze mit einer sonstigen Software:<br />
Erstellung der Datensätze mit der <strong>SEPA</strong>-fähigen Softwareversion und<br />
Übertragung der Datensätze an die <strong>Sparkasse</strong> im Onlinebanking.<br />
Ist die Version der von Ihnen genutzten Software noch nicht <strong>SEPA</strong>-fähig,<br />
wenden Sie sich an den Hersteller der Software oder lassen Sie sich von<br />
unseren Electronic-banking-Beratern unter 02921 / 9694590 informieren.<br />
• Erfassung der Datensätze im Online-Banking:<br />
Die Datensätze können ab Juli 2013 über den Menüpunkt „<strong>SEPA</strong>-Sammellastschrift“<br />
direkt im Online-Banking der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong> erfasst werden. Dies<br />
ist jedoch aufgrund des hohen Erfassungsaufwandes eine nur für Kunden mit<br />
sehr geringem <strong>Lastschrift</strong>aufkommen geeignete Lösung.<br />
Grundsätzlich empfiehlt sich eine Mandats- und <strong>Lastschrift</strong>verwaltung mit<br />
Hilfe einer Zahlungsverkehrssoftware, z. B. S-Firm oder Firma und Verein.<br />
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Muster <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
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Muster Kombi-Mandat: Einzugsermächtigung und<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat in einem Formular<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />
01 / 2013<br />
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