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Kundeninformation SEPA-Basis-Lastschrift - Sparkasse Werl

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s <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Werl</strong><br />

<strong>Kundeninformation</strong><br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

Grundlagen zum Einsatz<br />

der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

Januar 2013<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

1


s <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Werl</strong><br />

Inhalt<br />

Ablösung der nationalen Bezahlverfahren zum 01. Februar 2014 3<br />

1. Einzug von Forderungen mit der <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 4<br />

2. <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 4<br />

2.1 Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen bei der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong> 4<br />

3. Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat 4<br />

3.1 Information des Kunden vor dem Einzug einer Forderung<br />

mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 5<br />

3.2 Das Kombimandat 5<br />

4. Was geschieht mit bestehenden / „alten“ Einzugsermächti-<br />

gungen? 6<br />

5. Neue Merkmale beim <strong>SEPA</strong>-Mandat 6<br />

5.1 Gläubiger-Identifikationsnummer 6<br />

5.2 Mandatsreferenz 7<br />

6. Fristen für die Vorlage der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en<br />

zum Einzug 8<br />

7. Datenformat für die Einreichung der Datensätze 8<br />

Anlagen:<br />

Ihre Checkliste für den Einzug von Forderungen mittels<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> 9<br />

Muster <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat 12<br />

Muster Kombi-Mandat: Einzugsermächtigung und <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandat in einem Formular 13<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

2


s <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Werl</strong><br />

Ablösung der nationalen Bezahlverfahren zum 01. Februar 2014<br />

Am 31. März 2012 hat das Europäische Parlament die sogenannte<br />

„<strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung“ in Kraft gesetzt. Diese schreibt die Ablösung der<br />

nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und <strong>Lastschrift</strong>en in Euro durch die<br />

entsprechenden <strong>SEPA</strong>-Bezahlverfahren verbindlich zum 01. Februar 2014 vor.<br />

Grundsätzlich haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Wahl, ob Sie Ihre<br />

Überweisungsaufträge weiterhin mit Kontonummer und Bankleitzahl oder schon mit<br />

IBAN und BIC erteilen.<br />

Bei den <strong>Lastschrift</strong>einzügen besteht ebenfalls bis zum 01.02.2014 die Möglichkeit,<br />

das Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungsauftragsverfahren weiter zu nutzen<br />

oder aber bereits vorher auf die neuen <strong>SEPA</strong>-Verfahren (<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> und<br />

<strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>) umzustellen.<br />

Auch wenn Sie sich noch nicht sofort für den Einsatz der <strong>SEPA</strong>-Bezahlverfahren<br />

entscheiden, sollten Sie sich bereits jetzt mit der zwingend erforderlichen<br />

Umstellung Ihres Zahlungsverkehrs auseinandersetzen. Denn die vorgeschriebene<br />

Ablösung der bekannten Überweisungs- und <strong>Lastschrift</strong>verfahren stellt alle<br />

Beteiligten vor eine große Herausforderung.<br />

Für Verbraucher (Definition siehe Punkt 2.) ist die Notwendigkeit des Wechsels zu<br />

den <strong>SEPA</strong>-Bezahlverfahren nicht sofort erkennbar. Denn für sie gilt noch eine<br />

Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2016, in der sie weiterhin Kontonummer und<br />

Bankleitzahl nutzen können.<br />

Unternehmen/Firmen, Selbständige und Vereine jedoch müssen sich intensiv mit<br />

der Veränderung beschäftigen und bis zum 01.02.2014 umgestellt haben. So<br />

müssen z. B. technische Umstellungen der Zahlungsanwendungen auf die neuen<br />

Verfahren und Abwicklungsprozesse vorgenommen, gegebenenfalls neue<br />

Vereinbarungen mit Kunden getroffen oder auch Vordrucke wie Briefbögen auf<br />

weitere Verwendbarkeit geprüft werden.<br />

Diese Information erläutert das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren und gibt Ihnen<br />

Umsetzungshinweise, damit Sie Ihre Forderungen auch nach dem 01.02.2014<br />

weiterhin per <strong>Lastschrift</strong> einziehen können!<br />

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits jetzt mit dem Einzugsverfahren vertraut zu machen<br />

und entsprechende Umstellungsvorbereitungen zu treffen.<br />

Für alle Fragen rund um <strong>SEPA</strong> steht Ihnen Ihre persönliche <strong>Sparkasse</strong>nberaterin bzw.<br />

Ihr persönlicher <strong>Sparkasse</strong>nberater gerne zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

3


1. Einzug von Forderungen mit der <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

Mit einem Konto bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong> und dem Abschluss der „Vereinbarung<br />

über den Einzug von <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en bzw. <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>en“<br />

ermöglicht die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong> den Einzug von Forderungen per <strong>Lastschrift</strong><br />

in € von Konten innerhalb Deutschlands und aus dem gesamten europäischen<br />

Euro-Raum.<br />

Somit können Sie über Ihr bei uns geführtes Konto Forderungen zu Lasten von<br />

Konten aus 32 Ländern einziehen (Teilnehmerländer = die 30 Länder des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Schweiz und Monaco)!<br />

In dieser Information wird das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-Laschriftverfahren erläutert.<br />

Ausführungen zur Firmenlastschrift finden Sie in der Information „Grundlagen<br />

zum Einsatz der <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>“.<br />

2. <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren („Core-<strong>Lastschrift</strong>“) ist vergleichbar mit dem<br />

bewährten Einzugsermächtigungsverfahren. Der Einzug der Forderung erfolgt<br />

jedoch nicht mehr auf <strong>Basis</strong> der Kundenkennung „Kontonummer und<br />

Bankleitzahl“, sondern auf <strong>Basis</strong> von „IBAN (International Bank Account Number)<br />

und BIC (Business Identifier Code)“.<br />

Bei der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> können Sie als Zahlungsempfänger Konten von<br />

Verbrauchern und Nicht-Verbrauchern belasten.<br />

• Verbraucher nach § 13 BGB: „Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die<br />

ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen<br />

noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“<br />

• Nicht-Verbraucher = Selbständige, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder<br />

selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Firmen und Unternehmen<br />

2.1 Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen bei der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

• berechtigte/autorisierte Einzüge = Einzüge, für die dem Zahlungsempfänger<br />

ein schriftliches Einverständnis des Zahlungspflichtigen (Mandat) vorliegt:<br />

Der belastete Zahlungspflichtige hat ein Rückgaberecht / Widerspruchsrecht<br />

von 8 Wochen ab Belastungsdatum.<br />

• unberechtigte/unautorisierte Einzüge = Einzüge für die dem<br />

Zahlungsempfänger kein schriftliches Einverständnis des Zahlungspflichtigen<br />

(Mandat) vorliegt:<br />

Der belastete Zahlungspflichtige hat ein Rückgaberecht von bis zu 13 Monaten<br />

nach Kontobelastung.<br />

3. Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat<br />

Vor der Belastung eines Zahlungspflichtigen mit einer <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

holen Sie als Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen eine schriftliche<br />

Einverständniserklärung ein - das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat (siehe Anlage). Mit<br />

dem Mandat werden Sie ermächtigt, Ihre Forderung vom Konto des<br />

Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig beauftragt der Zahlungspflichtige<br />

seine <strong>Sparkasse</strong>/Bank mit der Einlösung der von Ihnen eingereichten <strong>Lastschrift</strong>.<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

4


Das Mandat entspricht in seiner Funktion der bekannten Einzugsermächtigung.<br />

Ein Mandat gilt für einmalige oder für wiederkehrende Einzüge. Dies ist auf dem<br />

Mandat entsprechend zu vermerken.<br />

Wird ein Mandat nicht innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung durch den<br />

Zahlungsempfänger in Anspruch genommen, verfällt es – bei Bedarf ist dann<br />

zunächst ein neues Mandat einzuholen.<br />

Mandate sind vom Zahlungsempfänger in der für ihn gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Form aufzubewahren und müssen auf Verlangen dem Zahlungspflichtigen vorgelegt<br />

werden. Da es hinsichtlich der Formulierung „gesetzlich vorgeschriebene<br />

Form“ noch keinerlei rechtliche Erläuterung gibt, ist in der Praxis eine Aufbewahrung<br />

im Original erforderlich, um im Zweifelsfall auf der rechtlich sicheren Seite zu<br />

stehen.<br />

Mandate müssen dem Zahlungspflichtigen in der Sprache des Landes, in dem er<br />

wohnt, zur Unterschrift vorgelegt werden.<br />

Eine Liste von Mustertexten für alle <strong>SEPA</strong>-Länder findet sich auf der Internetseite<br />

des European Payments Council (EPC):<br />

http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations<br />

3.1 Information des Kunden vor dem Einzug einer Forderung mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong><br />

Der Zahlungsempfänger hat dem Zahlungspflichtigen spätestens 14 Kalendertage<br />

vor Fälligkeit seiner Forderung den Einzug per <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> schriftlich<br />

anzukündigen. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger können aber auch<br />

eine kürzere Frist vereinbaren.<br />

Zur Erfüllung dieser Informationspflicht ist jede Mitteilung des Zahlungsempfängers<br />

(z. B. Rechnung, Police, Vertrag, Vertragsänderung …) an den<br />

Zahlungspflichtigen geeignet, die den Zahlungseinzug ankündigt und das<br />

Belastungsdatum sowie den fälligen Betrag und die Bankverbindung des<br />

Zahlungspflichtigen enthält.<br />

Diese Vorankündigung dient der Liquiditätsplanung des Zahlungspflichtigen,<br />

damit er zum Fälligkeitszeitpunkt für eine ausreichende Deckung auf seinem<br />

Konto Sorge tragen kann. Unterbleibt die Ankündigung des <strong>Lastschrift</strong>einzugs,<br />

handelt es sich, wenn ein gültiges Mandat vorliegt, jedoch immer noch um eine<br />

autorisierte Abbuchung. Der Zahlungsempfänger trägt aber die dem<br />

Zahlungspflichtigen möglicherweise aus der Unterlassung entstehenden<br />

Schäden.<br />

Bei wiederkehrenden <strong>Lastschrift</strong>en mit gleichen bzw. feststehenden <strong>Lastschrift</strong>beträgen<br />

genügen eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen<br />

vor dem ersten <strong>Lastschrift</strong>einzug und die Angabe der entsprechenden<br />

Fälligkeitstermine und -beträge.<br />

3.2 Das Kombimandat<br />

Beabsichtigen Sie, Ihre Forderungen zunächst weiterhin per Einzugsermächtigungsverfahren<br />

einzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt auf das<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren umzustellen (spätestens zum 01.02.2014),<br />

können Sie das Kombimandat zum Einsatz bringen. Mit dem Kombimandat erteilt<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

5


der Zahlungspflichtige Ihnen neben einer Einzugsermächtigung bereits jetzt ein<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat (siehe Anlage).<br />

Vorteil des Kombimandats:<br />

Die unter Punkt 3.1 genannte Informationspflicht ist weniger umfangreich. Der<br />

Zahlungspflichtige muss bei erstmaligen Einzug der Forderung per <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong> lediglich über den Zeitpunkt des erstmaligen Einzugs per <strong>SEPA</strong><br />

informiert werden.<br />

4. Was geschieht mit bestehenden / „alten“ Einzugsermächtigungen?<br />

Obwohl das Mandat für die <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> und die Einzugsermächtigung<br />

im Endeffekt die gleiche Funktion haben, gab es inhaltlich-rechtliche<br />

Unterschiede.<br />

Um den Zahlungsempfängern die Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren<br />

auf das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren zu erleichtern, wurden zum<br />

09. Juli 2012 die „Bedingungen für Zahlungen mittels <strong>Lastschrift</strong>en im<br />

Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren“ und die „Bedingungen<br />

für Zahlungen mittels <strong>Lastschrift</strong> im <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren“<br />

geändert.<br />

Mit diesen Änderungen wurde die rechtliche Gleichstellung von Einzugsermächtigung<br />

und <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat erreicht.<br />

Somit ist nun im <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren der Einzug von Forderungen auf<br />

der Grundlage von Einzugsermächtigungen möglich, so dass eine gesonderte<br />

Einholung eines <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandates bei Vorhandensein einer<br />

Einzugsermächtigung nicht erforderlich ist.<br />

Aber auch beim erstmaligen Einzug von <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en, die<br />

ursprünglich auf einer erteilten Einzugsermächtigung basieren, ist die unter<br />

Punkt 3.1 genannte Informationspflicht zu beachten. Zu informieren ist dabei<br />

über die Gläubiger-ID (siehe Punkt 5.1), die Mandatsreferenz (siehe Punkt 5.2)<br />

und den Beginn des Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder „nächster<br />

<strong>Lastschrift</strong>einzug“). Diese Information kann dem Kunden z. B. im Rahmen der<br />

letztmalig per Einzugsermächtigungslastschrift erfolgenden Abbuchung im<br />

Verwendungszweck der <strong>Lastschrift</strong> mitgeteilt werden.<br />

Erfolgt diese Information nicht, besteht für den Einreicher das Risiko, dass der<br />

Zahlungspflichtige die <strong>Lastschrift</strong> nicht einlöst.<br />

5. Neue Merkmale beim <strong>SEPA</strong>-Mandat<br />

Das <strong>SEPA</strong>-Mandat weist zwei Merkmale auf, die beim Einzugsermächtigungsverfahren<br />

nicht genutzt werden:<br />

• die Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

• die Mandatsreferenz.<br />

5.1 Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)<br />

In jedem Datensatz zum Einzug einer <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> ist die Gläubiger-ID mit zu<br />

senden. Die Gläubiger-ID dient der Identifizierung des Zahlungsempfängers und<br />

wird im gesamten <strong>SEPA</strong>-Raum nur jeweils einmal vergeben.<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

6


Die Gläubiger-ID beantragen Sie als Zahlungsempfänger einmalig unter Angabe<br />

Ihrer persönlichen Daten bzw. der Daten Ihres Unternehmens bei der Deutschen<br />

Bundesbank:<br />

https://extranet.bundesbank.de/scp/<br />

Die Gläubiger-ID ist eine alphanumerische Zeichenfolge. Diese besteht in<br />

Deutschland aus 18 Zeichen und kann in den anderen Ländern bis zu 35 Zeichen<br />

lang sein.<br />

Beispiel Aufbau einer Gläubiger-ID:<br />

DE 83 ZZZ 00001234567<br />

• Die ersten beiden Zeichen sind das Länderkennzeichen (DE für Deutschland),<br />

die 3. und 4. Stelle werden durch Prüfziffern belegt.<br />

• Die Stellen 5. bis 7. - mit ZZZ vorbelegt - können vom Zahlungsempfänger<br />

beliebig mit alphanumerischen Zeichen belegt werden. So kann z. B. eine<br />

Geschäftsbereichskennung zur Vereinfachung der internen<br />

Zahlungsverarbeitung eingefügt werden. Besteht ein solcher Bedarf nicht,<br />

können diese Stellen mit jedem beliebigen alphanumerischen Zeichen belegt<br />

werden – die Belegung „ZZZ“ kann somit auch beibehalten werden.<br />

• Die weiteren Stellen werden dann vom nationalen Identifikationsmerkmal<br />

belegt.<br />

Die Gläubiger-ID wird im Kontoauszug des Zahlungspflichtigen dokumentiert.<br />

Praxis-Beispiel Geschäftsbereichskennung in der Gläubiger-ID:<br />

In einem Unternehmen gibt es die Abteilungen „Versand Hardware“ und „Versand<br />

Software“. Beide Abteilungen ziehen die Rechnungsgegenwerte für Ihre<br />

Auslieferungen mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> ein.<br />

Zur Vereinfachung der internen Buchhaltung wird der Abteilung Versand<br />

Hardware die Gläubiger-ID „DE8311100001234567“ und der Abteilung Versand<br />

Software die Gläubiger-ID „DE8322200001234567“ zugewiesen.<br />

So kann bei Rückfragen anhand der Gläubiger-ID sogleich festgestellt werden,<br />

welcher Abteilung der Betrag zugeflossen ist.<br />

5.2. Mandatsreferenz<br />

Neben der Gläubiger-ID ist jeder <strong>Lastschrift</strong>datensatz auch mit einer<br />

individuellen Mandatsreferenz eindeutig zu kennzeichnen.<br />

Die maximal 35stellige Referenz kann vom Zahlungsempfänger frei vergeben<br />

werden. Es kann eine laufende Nummer, aber auch eine Rechnungs-, Kunden-,<br />

Policen- oder bei Vereinen auch eine Mitgliedsnummer als Referenz vergeben<br />

werden.<br />

Auch sie wird im Kontoauszug des Zahlungspflichtigen dokumentiert.<br />

Mandate ohne Mandatsreferenz sind nicht zulässig – <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>einzüge<br />

ohne Mandatsreferenz im Datensatz können folglich auch nicht ausgeführt<br />

werden.<br />

Praxis-Beispiel Mandatsreferenz:<br />

In dem im Beispiel zur Gläubiger-ID genannten Unternehmen verwenden die<br />

Abteilungen die Kundennummer, über die jeder Kunde eindeutig ermittelbar ist,<br />

als Mandatsreferenz.<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

7


Der Datensatz zum Einzug einer Forderung der Abteilung Versand Hardware für<br />

den Kunden Egon Meier (Kundennummer 987654) enthält somit folgende<br />

Angaben:<br />

• DE8311100001234567 Gläubiger-ID Abteilung Versand Hardware<br />

• 987654 Mandatsreferenz = Kundennummer Egon Meier<br />

Hinweis für Vereine:<br />

Besonders gut eignet sich eine Mitgliedsnummer als eindeutige Mandatsreferenz!<br />

Sollten Sie nicht mit Mitgliedsnummern arbeiten wollen, könnte die<br />

Mandatsreferenz auch aus dem Namen des Mitglieds und seinem Geburtsdatum<br />

bestehen. Ein Mandat, dass lediglich aus dem Namen des Mitglieds besteht, ist im<br />

Zweifelsfall nicht eindeutig genug (z. B. wenn es Mitglieder mit dem gleichen<br />

Namen gibt).<br />

6. Fristen für die Vorlage der <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong> zum Einzug<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en sind nicht „bei Sicht fällig“. D. h. Sie können als<br />

Zahlungsempfänger eine Einzugsdatei nicht mehr wie im Einzugsermächtigungsverfahren<br />

per heute bei der <strong>Sparkasse</strong> vorlegen und per Folgetag eine Gutschrift<br />

erhalten.<br />

Für die <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> wurden Vorlagefristen definiert, der Zahlungspflichtige<br />

soll so bei der Disposition seines Kontos unterstützt werden.<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>datensätze sind immer mit einem Fälligkeitsdatum, an dem Sie<br />

den Zahlungspflichtigen belasten wollen, zu versehen. Als Zahlungsempfänger<br />

müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die <strong>Lastschrift</strong>datei der <strong>Sparkasse</strong> rechtzeitig<br />

zum Einzug vorgelegt wird.<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

<strong>Lastschrift</strong>art<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

Vorlagefrist bei<br />

Erst- /Einmaleinzug<br />

spätestens 6<br />

Geschäftstage<br />

8<br />

Vorlagefrist bei<br />

Folgeeinzug<br />

spätestens 3<br />

Geschäftstage<br />

Bei verspäteter Einreichung wird das Fälligkeitsdatum automatisch auf das<br />

nächstmögliche Datum geändert.<br />

Der früheste Einreichungstermin liegt 14 Kalendertage vor Fälligkeit.<br />

Anmerkung:<br />

Zur Zeit laufen innerhalb der deutschen Kreditwirtschaft jedoch Planungen zur<br />

Verkürzung der Einreichungsfrist bei einem Forderungseinzug innerhalb<br />

Deutschlands. Die Umsetzung ist im November 2013 geplant und ermöglicht eine<br />

Verkürzung der Einreichungsfrist auf einen Tag. Damit wäre beim Forderungseinzug<br />

innerhalb Deutschlands wieder der Status quo hergestellt.<br />

7. Datenformat für die Einreichung der Datensätze<br />

Die Einreichung von Datensätzen zum Einzug von Forderungen erfolgt heute im<br />

sogenannten DTAUS-Format. <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en müssen jedoch im neuen XML-<br />

Format eingereicht werden. Der Einzug kann auch nur noch beleglos beauftragt<br />

werden.


Voraussetzung für den Einzug von Forderungen ist somit eine <strong>SEPA</strong>-fähige<br />

Zahlungsverkehrssoftware, die Ihre Datensätze im XML-Format erstellen kann<br />

oder die Erfassung der Datensätze im Online-Banking.<br />

Weitere Hinweise zur Umstellung Ihres Forderungseinzugs auf das <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>verfahren finden Sie in der Checkliste im Anhang.<br />

Nutzen Sie die Zeit bis zur Einstellung des Einzugsermächtigungsverfahrens und<br />

rüsten Sie Ihren Zahlungsverkehr für die Zukunft!<br />

Für alle Fragen rund um <strong>SEPA</strong> steht Ihnen Ihre persönliche <strong>Sparkasse</strong>nberaterin bzw.<br />

Ihr persönlicher <strong>Sparkasse</strong>nberater zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

9


s <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Werl</strong><br />

Anlagen zur <strong>Kundeninformation</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

Checkliste für den Einzug von Forderungen<br />

mittels <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

• Grundsatzentscheidung:<br />

Herbeiführung der grundsätzlichen Entscheidung zur Teilnahme am <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>verfahren.<br />

Sollen Forderungen im <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>verfahren eingezogen werden,<br />

ist der Abschluss einer „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en“ mit der <strong>Sparkasse</strong> erforderlich.<br />

Dies gilt auch, wenn Sie bereits jetzt <strong>Lastschrift</strong>en im Einzugsermächtigungs-<br />

oder Abbuchungsverfahren einziehen!<br />

• Beantragung einer Gläubiger-ID bei der Bundsbank:<br />

(https://extranet.bundesbank.de/scp/).<br />

Bei Bedarf Belegung der Stellen 5 bis 7 (ZZZ) der Gläubiger-ID - z. B. mit einer<br />

eigenen Geschäftsbereichskennung.<br />

Die Gläubiger-ID ist verpflichtender Bestandteil des Datensatzes zum<br />

Forderungseinzug.<br />

• Mandatsreferenz:<br />

Festlegung einer eindeutigen Mandatsreferenz für jedes einzelne Mandat (z. B.<br />

Kunden-, Mitglieds- oder Policennummer).<br />

Die Mandatsreferenz ist verpflichtender Bestandteil des Datensatzes zum<br />

Forderungseinzug.<br />

• Informationspflicht:<br />

Vor erstmaligem Einzug ist der Zahlungspflichtige zu informieren (s. Punkt 3).<br />

Belegloser <strong>Lastschrift</strong>einzug:<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en können unter Berücksichtigung der Einreichungsfristen<br />

nur beleglos per Datenübertragung (kein Datenträgeraustausch!) zum<br />

Einzug eingereicht werden.<br />

Zur Erstellung der erforderlichen Datensätze benötigen Sie eine „<strong>SEPA</strong>-fähige“<br />

Software - wie z. B. S-FIRM mit dem Modul <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>. Alternativ können<br />

Sie auch ein Rechenzentrum mit der Erstellung der Datensätze beauftragen<br />

(z. B. Datev).<br />

Es ist zu prüfen, ob die genutzte Software <strong>SEPA</strong>-fähig ist. Gegebenenfalls<br />

ist ein Update oder die Anschaffung einer neuen Software erforderlich.<br />

Möglichkeiten zur Übertragung der Datensätze:<br />

• bei Erstellung der Datensätze in einem Rechenzentrum:<br />

Übertragung per DFÜ (Datenfernübertragung) und Freigabe durch den<br />

Zahlungsempfänger.<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

10


s <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Werl</strong><br />

• bei Erstellung der Datensätze mit Software S-FIRM:<br />

Übertragung der Datensätze aus der <strong>SEPA</strong>-fähigen Softwareversion S-FIRM<br />

(ab Version 2.5) mit Legitimation im Online-Banking.<br />

Ihr Vorteile:<br />

keine Erstellung von Datenträger und Begleitzettel;<br />

kein Transport Datenträger / Begleitzettel zur <strong>Sparkasse</strong>;<br />

individuelle Bestimmung des Buchungszeitpunktes durch den Einreicher<br />

(Vereinbarung Online-Banking erforderlich!).<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

Ist die von Ihnen genutzte Programmversion noch nicht <strong>SEPA</strong>-fähig,<br />

kontaktieren Sie bitte unsere Electronic-banking-Berater unter 02921 /<br />

9694590.<br />

• bei Erstellung der Datensätze mit Software „Firma und Verein“:<br />

Die seit Dezember 2012 verfügbare aktuelle Version 3.0 der Software „Firma<br />

und Verein“ ist bereits vollumfänglich <strong>SEPA</strong>-fähig.<br />

Beziehen können Sie die Software auf der Homepage des Herstellers:<br />

www.firma-und-verein.de<br />

„Firma und Verein“ unterstützt Sie bei der Vergabe der zu benötigten<br />

Mandatsreferenz und bei der Ermittlung der neuen Kundenkennung IBAn und<br />

BIC auf der Grundlage Ihres aktuellen Datenbestandes.<br />

• bei Erstellung der Datensätze mit einer sonstigen Software:<br />

Erstellung der Datensätze mit der <strong>SEPA</strong>-fähigen Softwareversion und<br />

Übertragung der Datensätze an die <strong>Sparkasse</strong> im Onlinebanking.<br />

Ist die Version der von Ihnen genutzten Software noch nicht <strong>SEPA</strong>-fähig,<br />

wenden Sie sich an den Hersteller der Software oder lassen Sie sich von<br />

unseren Electronic-banking-Beratern unter 02921 / 9694590 informieren.<br />

• Erfassung der Datensätze im Online-Banking:<br />

Die Datensätze können ab Juli 2013 über den Menüpunkt „<strong>SEPA</strong>-Sammellastschrift“<br />

direkt im Online-Banking der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong> erfasst werden. Dies<br />

ist jedoch aufgrund des hohen Erfassungsaufwandes eine nur für Kunden mit<br />

sehr geringem <strong>Lastschrift</strong>aufkommen geeignete Lösung.<br />

Grundsätzlich empfiehlt sich eine Mandats- und <strong>Lastschrift</strong>verwaltung mit<br />

Hilfe einer Zahlungsverkehrssoftware, z. B. S-Firm oder Firma und Verein.<br />

11


Muster <strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

12


Muster Kombi-Mandat: Einzugsermächtigung und<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Basis</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat in einem Formular<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Werl</strong><br />

01 / 2013<br />

13

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