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Lieferanten-Rahmenvertrag - regionetz GmbH

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Entgelte nach § 19 StromNEV sowie singulär genutzte Betriebsmittel<br />

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen<br />

nach § 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung<br />

der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.<br />

Der Kunde wird die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der<br />

Regulierungsbehörde beantragen. Sofern die <strong>regionetz</strong> <strong>GmbH</strong> die Leistung Netznutzung gegenüber dem <strong>Lieferanten</strong><br />

auf Basis eines <strong>Lieferanten</strong>rahmenvertrages erbringt, wird der Lieferant die Genehmigung eines individuellen<br />

Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen.<br />

Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt.<br />

Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche<br />

Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die<br />

sich gemäß § 4 StromNEV an folgende Parameter, wie z. B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten<br />

Leistung, der Arbeit und der Länge der Leitung orientieren.<br />

Preise für die Ersatzversorgung<br />

<strong>regionetz</strong> <strong>GmbH</strong> - LRV Strom – Version 01.01.2013 Seite 49 / 51<br />

Preisblatt 14<br />

Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger 1)<br />

sichergestellt.<br />

Entnahmestelle Preisstellung<br />

Hoch- und Mittelspannungsnetz<br />

Niederspannungsnetz<br />

Die Preisbestimmung erfolgt durch den für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger<br />

1 .<br />

Es gilt der jeweilige Allgemeine Tarif des für Ihr Gebiet zuständigen<br />

Grundversorgers. 1<br />

Preisblatt 15<br />

1) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf unseren Internetseiten unter<br />

http://www.<strong>regionetz</strong>.de.<br />

Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu den Netznutzungspreisen ist noch der jeweils gültige KWK-<br />

Aufschlag, die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage und ggf. weitere Umlagen hinzuzu-<br />

rechnen sowie je nach vertraglicher Vereinbarung die Konzessionsabgabe.

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