Lieferanten-Rahmenvertrag - regionetz GmbH
Lieferanten-Rahmenvertrag - regionetz GmbH
Lieferanten-Rahmenvertrag - regionetz GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Entgelte nach § 19 StromNEV sowie singulär genutzte Betriebsmittel<br />
Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen<br />
nach § 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung<br />
der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.<br />
Der Kunde wird die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der<br />
Regulierungsbehörde beantragen. Sofern die <strong>regionetz</strong> <strong>GmbH</strong> die Leistung Netznutzung gegenüber dem <strong>Lieferanten</strong><br />
auf Basis eines <strong>Lieferanten</strong>rahmenvertrages erbringt, wird der Lieferant die Genehmigung eines individuellen<br />
Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen.<br />
Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt.<br />
Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche<br />
Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die<br />
sich gemäß § 4 StromNEV an folgende Parameter, wie z. B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten<br />
Leistung, der Arbeit und der Länge der Leitung orientieren.<br />
Preise für die Ersatzversorgung<br />
<strong>regionetz</strong> <strong>GmbH</strong> - LRV Strom – Version 01.01.2013 Seite 49 / 51<br />
Preisblatt 14<br />
Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger 1)<br />
sichergestellt.<br />
Entnahmestelle Preisstellung<br />
Hoch- und Mittelspannungsnetz<br />
Niederspannungsnetz<br />
Die Preisbestimmung erfolgt durch den für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger<br />
1 .<br />
Es gilt der jeweilige Allgemeine Tarif des für Ihr Gebiet zuständigen<br />
Grundversorgers. 1<br />
Preisblatt 15<br />
1) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf unseren Internetseiten unter<br />
http://www.<strong>regionetz</strong>.de.<br />
Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu den Netznutzungspreisen ist noch der jeweils gültige KWK-<br />
Aufschlag, die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage und ggf. weitere Umlagen hinzuzu-<br />
rechnen sowie je nach vertraglicher Vereinbarung die Konzessionsabgabe.