Lieferanten-Rahmenvertrag - regionetz GmbH
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Liegt bei Beendigung der Stromlieferung an einem Entnahmepunkt als Lieferzeitraum der<br />
Schlussrechnung kein volles Abrechnungsjahr zugrunde, so erfolgt die Abrechnung der Netznutzung<br />
zeitanteilig (pro rata temporis), wobei für die Abrechnungsleistung die maximale Leistung<br />
der vergangenen 12 Monate herangezogen wird.<br />
Die Menge, die mit KWK-G-Aufschlag gem. Ziffer 5.2 (Regelung zum KWK-Aufschlag) belastet<br />
wird, wird zeitanteilig abgegrenzt.<br />
7.3 Zahlungsbedingungen<br />
Rechnungen über Entgelte aus diesem Vertrag werden ohne Abzug jeweils zu dem vom VNB<br />
angegebenen Zeitpunkt frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. Die<br />
Zahlung erfolgt per Banküberweisung mit Terminstellung auf das vom Verteilnetzbetreiber angegebene<br />
Konto.<br />
Der VNB ist berechtigt, offene Abschlags- und Rechnungsbeträge gegenüber dem <strong>Lieferanten</strong><br />
monatlich zusammengefasst über alle oder einen Teil der Entnahmestellen nach diesem Vertrag<br />
in einer Summe anzufordern (Sammelzahlungsverfahren). Der Lieferant wird in diesem Fall ausschließlich<br />
Zahlungen mit Bezug auf diese Summenforderung leisten.<br />
Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder Zahlungsverweigerung<br />
nur bei offensichtlichen Fehlern.<br />
Gegen Ansprüche des VNB kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen<br />
aufgerechnet werden.<br />
7.4 Allgemeines<br />
Übermittlung der Rechnung: INVOIC-Verfahren (oder im Ausnahmefall: Papier)<br />
<strong>regionetz</strong> <strong>GmbH</strong> - LRV Strom – Version 01.01.2013 Seite 27 / 51