Lieferanten-Rahmenvertrag - regionetz GmbH
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Preisregelung Netzzugang (Strom)<br />
Gültig ab: 01.01.2013<br />
Vertragstyp: <strong>Lieferanten</strong>rahmenvertrag<br />
Lastflussrichtung (Zweck): Bezug<br />
Inhalt:<br />
1. Grundsätze<br />
2. Besondere Ermittlung der Energiemengen<br />
3. Netzentgelte<br />
4. Abrechnung Mehr-, Mindermengen<br />
5. Sonstige Entgelte und Abgaben<br />
6. Preisänderung<br />
7. Abrechnung und Zahlung<br />
1 Grundsätze<br />
Die Preise für den Netzzugang sind den Preisblättern Netznutzung (Strom) zu entnehmen. Die in<br />
den Preisblättern Netznutzung (Strom) genannten Preise sind bis zur nächsten Preisanpassung<br />
gültig. Alle aktuell gültigen Preise veröffentlicht der VNB auf seiner Homepage.<br />
Für Verweise auf die Homepage des VNB gilt die Internetadresse www.<strong>regionetz</strong>.de.<br />
Die Anschlusssituation und die zwischen dem Anschlussnehmer / Anschlussnutzer und dem VNB<br />
getroffenen Vereinbarungen (insbesondere Netzanschluss-, Anschlussnutzungsvertrag) haben<br />
Auswirkungen auf die anzuwendenden Preisregelungen und Preise.<br />
Der VNB stellt auf Anfrage die jeweils geltenden abrechnungsrelevanten Informationen im Rahmen<br />
einer Geschäftsdatenabfrage gemäß GPKE zur Verfügung. Weitergehende Informationspflichten<br />
des VNB gegenüber dem <strong>Lieferanten</strong> bestehen diesbezüglich nicht.<br />
Gehören zu einem Netzanschluss mehrere Entnahmestellen oder Einspeisestellen, so kann die<br />
Abrechnung mit Hilfe von „virtuellen Zählpunkten“ erfolgen. Ein virtueller Zählpunkt ist die logische<br />
Verknüpfung von anderen Zählpunkten für die Netznutzungsabrechnung bzw. Bilanzierung.<br />
<strong>regionetz</strong> <strong>GmbH</strong> - LRV Strom – Version 01.01.2013 Seite 21 / 51