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Lieferanten-Rahmenvertrag - regionetz GmbH

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3. Lastprofilzuordnung<br />

Der VNB gibt für jede Entnahmestelle den Lastprofil-Typ vor.<br />

Der Lieferant ist berechtigt, begründet eine Anpassung der Zuordnung einer Entnahmestelle zu einem<br />

anderen Lastprofil-Typ zu verlangen. Eine Anpassung kann nur zu Beginn eines Monats mit<br />

einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat durchgeführt werden.<br />

4. Ermittlung der für die Bilanzierung notwendigen Zeitreihen bei SLP<br />

Für die Bilanzierung der je ¼-Messperiode entnommenen Energie an einer Entnahmestelle werden<br />

unter Berücksichtigung des zugeordneten Standard-Lastprofil-Typs und der Jahresverbrauchsprognose<br />

Zeitreihen ermittelt. Bei der Anwendung des Haushaltsprofils erfolgt die Ermittlung<br />

der Zeitreihen darüber hinaus unter Berücksichtigung der Tagesfaktoren, die vom VNB im<br />

Internet veröffentlicht werden.<br />

Für die Bilanzierung gem. Absatz 1 werden Feiertagen und Sonntagen das Sonntagslastprofil zugeordnet.<br />

Als Feiertage gelten die bundeseinheitlichen Feiertage. Dem 24.12. und dem 31.12. wird<br />

das Samstagslastprofil zugeordnet, sofern diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen.<br />

5. Ermittlung der für die Bilanzierung notwendigen Zeitreihen bei TLP<br />

Für die Bilanzierung der je ¼-Messperiode entnommenen Energie an einer TLP-Entnahmestelle<br />

wird unter Berücksichtigung der spezifischen elektrischen Arbeit sowie der Tagesmitteltemperaturen<br />

je Klimazone eine Zeitreihe ermittelt.<br />

Die spezifische elektrische Arbeit an der Entnahmestelle wird durch den VNB auf Basis des Vorjahresverbrauches<br />

unter Berücksichtigung der Temperaturen in diesem Zeitraum festgelegt.<br />

Der VNB gibt darüber hinaus für jede TLP-Entnahmestelle die Zuordnung zu einer Klimazone vor.<br />

Die Bezeichnung der einzelnen Klimazonen und die zugehörigen Postleitzahlbereiche sind auf der<br />

Homepage des VNB veröffentlicht.<br />

6. Bilanzierungszeitreihen<br />

Die ermittelten Zeitreihen werden getrennt nach SLP und TLP je Bilanzkreis aufaddiert. Die so ermittelten<br />

Summen-Zeitreihen werden auf ganze kW-Werte gerundet.<br />

Der VNB stellt die so ermittelten Zeitreihen dem <strong>Lieferanten</strong> gemäß GPKE zur Verfügung.<br />

7. Informationsaustausch<br />

Weitere Informationen zur Anwendung der Lastprofile werden vom VNB auf seiner Internetseite<br />

veröffentlicht. Darüber hinaus gibt der VNB auf Anfrage weitere Erläuterungen zur Anwendung der<br />

Lastprofile.<br />

8. Anpassung der Profile bzw. des Lastprofilverfahrens<br />

Der VNB ist berechtigt, das Lastprofilverfahren bzw. die einzelnen Lastprofile zu ändern, wenn dies<br />

erforderlich oder zweckmäßig ist. Der VNB wird dem <strong>Lieferanten</strong> eine Änderung des Lastprofilverfahrens<br />

mit einer Frist von drei Monaten und eine Änderung der einzelnen Lastprofile und der zugehörigen<br />

Bestimmungsparameter mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats<br />

schriftlich mitteilen.<br />

<strong>regionetz</strong> <strong>GmbH</strong> - LRV Strom – Version 01.01.2013 Seite 13 / 51

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