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DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

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74<br />

Die Betrachtung der Stimmen aufgeteilt nach der Bilanzsumme lässt nicht das erwartete<br />

Bild erkennen, dass das direkte Auskunftsrecht mit zunehmender Institutsgröße<br />

an Bedeutung gewinnt und für entsprechend sinnvoll erachtet wird. Immerhin<br />

votierten die größten Institute auch am häufigsten mit „trifft voll und ganz<br />

zu“ (17 %) für die Sinnhaftigkeit des direkten Auskunftsrechts. Allerdings findet<br />

letzteres insbesondere auch bei den kleineren Instituten große Zustimmung. Mit<br />

63 % die Option „trifft zu“ und weiteren 25 % für „trifft eher zu“ liegen sie an erster<br />

Stelle.<br />

Außerdem wurde ermittelt, ob es einen Unterschied macht, ob in den Instituten ein<br />

Auskunftsrecht bereits vor der zweiten MaRisk-Novelle praktiziert wurde. Die Grafik<br />

zeigt, dass die Befragten der Institute mit vorher bestehendem Auskunftsrecht<br />

im Schnitt die Einführung des Auskunftsrechts geringfügig häufiger sinnvoll fanden<br />

als ihre Kollegen, die in ihrem Institut zuvor keine Erfahrung mit dem direkten Auskunftsrecht<br />

hatten (72 % zustimmende Tendenz verglichen mit 68 %). Sie entschieden<br />

sich zudem etwas seltener für die Tendenz-Optionen „trifft eher zu“ oder<br />

„trifft eher nicht zu“.<br />

Insgesamt wird das direkte Auskunftsrecht in den Kreditinstituten ganz überwiegend<br />

gut aufgenommen. Die ablehnende Haltung einer einfachen Mehrheit gegenüber<br />

der Ablösung des dualistischen Systems zu Gunsten des Board-Systems<br />

überträgt sich offenbar nicht unmittelbar auf die Bewertung des direkten Auskunftsrechts.<br />

Durch das Auskunftsrecht konvergiert das deutsche dualistische<br />

System in Richtung Board-System. Die in der Literatur häufig diskutierte Mischform<br />

aus beiden Systemen mit mehr oder weniger starker dualistischer Prägung<br />

stößt bei der Mehrheit der Teilnehmer der Studie nicht auf grundsätzliche Ablehnung.

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