06.03.2013 Aufrufe

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abschließend wurden die Teilnehmer gefragt, ob sie die Aufnahme des direkten<br />

Auskunftsrechts in die Neufassung der MaRisk aufgrund der bisherigen Erfahrungen<br />

sinnvoll fanden.<br />

Auf kumulierter Basis halten ca. 68 % der Teilnehmer das direkte Auskunftsrecht<br />

für eine sinnvolle Maßnahme der Bankenaufsicht. Acht Banken (ungefähr 9 %)<br />

positionieren sich deutlich und sagen, es „treffe voll und ganz zu“, dass die Aufnahme<br />

in die MaRisk sinnvoll war. Darunter sind alle vier Institute, in denen das<br />

direkte Auskunftsrecht bereits oft, d.h. über viermal seit der Veröffentlichung der<br />

zweiten MaRisk-Novelle, genutzt wurde. Ca. 29 % halten die Einführung des Auskunftsrechts<br />

ebenfalls für sinnvoll, weitere 30 % meinen, die Aufnahme sei eher<br />

sinnvoll gewesen. Insgesamt weist also die große Mehrheit von ca. 68 % eine zustimmende<br />

Tendenz auf. Umgekehrt lehnen lediglich ungefähr 9 % den Sinn der<br />

Einführung des Auskunftsrechts eindeutig ab.<br />

Betrachtet man die Urteile der Befragten differenziert nach der Rechtsform, lässt<br />

sich erkennen, dass die Meinungen hier auseinander gehen: Bei den privaten Kapitalgesellschaften<br />

in der Rechtsform der AG und KGaA haben 78 % (gegenüber<br />

kumuliert 68 %) eine zustimmende Tendenz gegenüber dem Auskunftsrecht. Insbesondere<br />

votierten weit überdurchschnittliche 22 % für die Option „trifft voll und<br />

ganz zu“, zudem 35 % für „trifft zu“. Die Zustimmung im Genossenschaftsbereich<br />

bewegt sich etwa auf dem Durchschnitt. Die Sparkassen als Körperschaften oder<br />

Anstalten öffentlichen Rechts sind im Gegensatz dazu deutlich zurückhaltender<br />

gegenüber der Sinnhaftigkeit des direkten Auskunftsrechts positioniert. Nicht nur,<br />

dass mit 60 % die zustimmende Tendenz deutlich hinter den anderen Rechtsformen<br />

zurückbleibt, es wurden v.a. die starken Antwortmöglichkeiten „trifft voll und<br />

ganz zu“ (3 %) und „trifft zu“ (20 %) seltener ausgewählt.<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!