DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
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Formulierung im Entwurf den gewünschten Erfolg erzielt: Die verpflichtende Einbeziehung<br />
der Geschäftsleitung und die Kanalisierung der Informationswege wirken<br />
wohl auch nach Ansicht der befragten Revisoren dem Versickern von Informationen<br />
entgegen und schaffen Transparenz und Vertrauen.<br />
Als mit Abstand größte Gefahr und als einzige mit mehrheitlich zustimmender<br />
Tendenz (ca. 55 %) beurteilten die Befragten das Risiko einer zusätzlichen Arbeitsbelastung<br />
für die Interne Revision. Davon gaben 2 % an, das Risiko der<br />
Mehrbelastung treffe voll und ganz zu, 17 % sagten, es treffe zu, und 36 % fanden<br />
es immerhin eher zutreffend. Diesem Risiko kann von den genannten am einfachsten<br />
begegnet werden und dürfte kein triftiges Argument gegen das Konstrukt<br />
des direkten Auskunftsrechts sein.<br />
Neben den Chancen und Risiken wurde im nächsten Schritt ermittelt, ob sich das<br />
Verhältnis des Leiters der Internen Revision zu den beiden betroffenen Unternehmensorganen<br />
seit der Einführung des direkten Auskunftsrechts durch den Implementierungsprozess<br />
oder die Anwendung des Auskunftsrechts verändert hat. Es<br />
hat sich ergeben, dass sich in nahezu allen Instituten (97 %) das Verhältnis des<br />
Revisionsleiters zur Geschäftsleitung nicht verändert hat. Im Verhältnis zum Aufsichtsorgan<br />
ist das Verhältnis zu 82 % ebenfalls gleich geblieben. In 14% der Fälle<br />
hat sich die Beziehung zwischen Revisor und Aufsichtsorgan eher verbessert, in<br />
1 % verbessert. Damit hat sich das Beziehungsgefüge zwischen Interner Revision<br />
und Geschäftsleitung trotz gewisser, allerdings von den Befragten größtenteils als<br />
tendenziell unzutreffend bewerteter Risiken, nicht negativ verändert. Das Verhältnis<br />
des Leiters der Internen Revision zum Aufsichtsorgan hat sich überwiegend<br />
ebenfalls nicht verändert, die Veränderung wurde aber mit einer Ausnahme immer<br />
„eher als positiv“ bewertet. Dies deutet darauf hin, dass das direkte Auskunftsrecht<br />
nach den Anpassungen der BaFin das Beziehungsgefüge im Ergebnis eher stärkt.<br />
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