DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
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schäftsleitung in Rahmen des Auskunftsprozesses beim direkten Auskunftsrecht<br />
umfassend informiert wird.<br />
Auch das Risiko, dass die Kompetenz der Geschäftsleitung durch die direkte Zugriffsmöglichkeit<br />
des Aufsichtsorgans auf eines seiner Instrumente beschränkt<br />
wird, stufen die meisten Befragten als wenig relevant ein. Nur ein Befragter glaubt,<br />
dieses Risiko treffe zu. Acht weitere (9 %) bewerten es als eher zutreffend. Demgegenüber<br />
sehen 87 % der Revisionsleiter dieses Risiko (eher) nicht.<br />
In der theoretischen Abhandlung wurde weiterhin die Schwierigkeit für die Interne<br />
Revision thematisiert, den Verpflichtungen gegenüber der Geschäftsleitung einerseits<br />
und gegenüber dem Aufsichtsorgan andererseits gerecht zu werden, ohne<br />
dass dies zu Spannungen und Vertrauensverlust führt.<br />
Die Gefahr eines gestörten Vertrauensverhältnisses zwischen der Internen Revision<br />
und der Geschäftsleitung hätte sehr negative Auswirkungen auf die<br />
Governance-Strukturen. Sie besteht allerdings nach mehrheitlicher Ansicht der<br />
Revisionsleiter als unmittelbar Betroffene kaum, wenn auch deutlich häufiger als<br />
die beiden vorgenannten Risiken. 39 % halten diese Gefahr für gänzlich nicht zutreffend,<br />
weitere 38 % für eher nicht zutreffend. Demgegenüber stuften zwei Befragte<br />
das Risiko als voll und ganz zutreffend ein (ca. 2 %), fünf als zutreffend (ca.<br />
5 %) und elf weitere als eher zutreffend (ca. 12 %). Dabei ist es irrelevant, ob in<br />
den Instituten das direkte Auskunftsrecht bereits zur Anwendung gekommen ist.<br />
Es ergibt sich unabhängig davon eine ähnliche Verteilung: In den Instituten, in denen<br />
bereits um Auskunft ersucht wurde, votierten ca. 19 % für „eher“ bis „voll und<br />
ganz zutreffend“ und ca. 81 % für „(eher) nicht zutreffend“. Im Vergleich dazu<br />
ergibt sich bei den übrigen Instituten eine Verteilung von ca. 20 % zu 76 %, 4 %<br />
machten keine Angabe. Unter den Institutsgruppen zeigten die Sparkassen am<br />
häufigsten eine ablehnende Tendenz, während die Genossenschaftsbanken und<br />
die Privatbanken in etwa gleich verteilt sind. Es zeigt sich zudem, desto größer die<br />
Bilanzsumme eines Instituts ist, desto positiver wird das direkte Auskunftsrecht<br />
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