DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
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Sonstige Konkretisierungen sind kaum erfolgt. Eine Bausparkasse hat die Aushändigung<br />
und Einsichtnahme von Unterlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine<br />
Sparkasse weist auf die Erläuterung des Fachausschusses Kontrolle und Prüfung<br />
zur Intention der Aufsicht hin.<br />
Insgesamt sind nur wenige konkretisierende Regelungen erfolgt. Sparkassen und<br />
Genossenschaftsbanken orientieren sich überwiegend an den Empfehlungen ihres<br />
Verbandes, von dessen Erfahrung sie profitieren können. Tatsächlich individuelle,<br />
auf die speziellen Unternehmensbedürfnisse zugeschnittene Regelungen sind allenfalls<br />
im Bereich der Aktiengesellschaften mit mehr als 10 Milliarden Euro Bilanzsumme<br />
zu finden.<br />
6.10 Untersuchungsergebnisse zur praktischen Umsetzung des direkten<br />
Auskunftsrechts<br />
Gegenstand der Untersuchung ist neben der formalen Regelung insbesondere die<br />
Handhabung der Institute in der Praxis.<br />
Dabei stellt sich zunächst die Frage, wie oft das direkte Auskunftsrecht seit der<br />
Einführung eingesetzt wurde.<br />
Oft, d.h. mehr als viermal, genutzt wurde es seit der Einführung in der MaRisk-<br />
Novelle in vier Instituten (ca. 4 %), darunter drei Aktiengesellschaften und eine<br />
eingetragene Genossenschaft. In zwei Instituten (ca. 2 %) kam es selten zur Anwendung,<br />
in 10 Instituten (ca. 11 %) immerhin gelegentlich. Weit überwiegend (ca.<br />
83 %) wurde das Auskunftsrecht allerdings noch nicht gebraucht. Die neu eröffnete<br />
direkte Auskunftsoption wurde somit in der Regel allenfalls in Einzelfällen gewählt.<br />
Als Grund, weshalb das direkte Auskunftsrecht bislang nicht oder nur selten<br />
ausgeübt wurde, sehen die Betroffenen weit überwiegend (85 %) eine ausreichende<br />
laufende, standardisierte Informationsverschaffung des Aufsichtsorgans<br />
bzw. Prüfungsausschusses durch die Geschäftsleitung. Überdies nennen 65 %<br />
das Vertrauensverhältnis zwischen der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan<br />
bzw. Prüfungsausschuss als Grund.