DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
58<br />
Landesbank und nur 15 % der Genossenschaftsbanken. Überrepräsentiert sind<br />
dagegen Kreditinstitute mit den Rechtsformen AG/KGaA, die zu ca. 70 % einen<br />
Sonderweg gehen.<br />
Zu der Frage, ob es in ihrem Institut explizite interne Regelungen gibt, die den<br />
Wortlaut der MaRisk konkretisieren, machten die Befragten folgende Angaben:<br />
Eine über den Wortlaut der MaRisk hinaus konkretisierte Regelung zu den verschiedenen<br />
Kriterien ist in den Instituten selten.<br />
Den Umfang der zu erhaltenden Auskünfte grenzten nach eigener Angabe nur<br />
14 % der teilnehmenden Banken ein. Acht dieser 13 Institute sind Sparkassen, die<br />
sich an den Empfehlungen ihres Verbandes orientiert haben. Die Sparkassen-<br />
Mustergeschäftsanweisung für die Interne Revision des Fachausschusses Kontrolle<br />
und Prüfung sieht im Wortlaut keine Konkretisierung vor. Die zusätzliche<br />
Ausgestaltungsempfehlung ist allerdings sehr dezidiert und konkretisiert das Auskunftsrecht<br />
im Wesentlichen auf bestimmte Anlässe bzw. Sachverhalte. 269 Soweit<br />
die befragten öffentlich-rechtlichen Anstalten Angaben zur institutsinternen Konkretisierung<br />
machten, handelte es sich um diese Punkte. Einmal wurde klargestellt,<br />
dass Sonderprüfungsaufträge nicht umfasst sind. Ähnlich ist auch die Regelung<br />
der zwei Aktiengesellschaften, welche die Aspekte eigene Prüfungen der Internen<br />
Revision einerseits und externe Prüfungen über die Interne Revision andererseits<br />
anführen. Als Grenze des Auskunftsrechts definiert eine der beiden prinzipienorientiert<br />
die Erforderlichkeit zur sachgerechten Wahrnehmung der Überwachungsfunktion<br />
des Aufsichtsrats. Die Genossenschaften folgen den genossenschaftlichen<br />
Muster-Rahmenbedingungen zur Tätigkeit der Internen Revision, die von „im<br />
Rahmen der Revisionstätigkeit erlangten Kenntnisse(n)“ 270 sprechen.<br />
Die Bedeutung der Einbeziehung der Geschäftsleitung unter Governance-<br />
Gesichtspunkten wurde bereits betont. Eine konkrete Regelung zu diesem Thema<br />
ist daher besonders empfehlenswert. In der Umfrage war dies folgerichtig das am<br />
häufigsten bejahte Kriterium. Ca. 57 % bestätigten, hierzu eine explizite interne<br />
Regelung getroffen zu haben. Allerdings wurde überwiegend nicht erläutert, wie<br />
269 Siehe DSGV, MaRisk-Leitfaden, S. 291.<br />
270 Genossenschaftliche Muster-Rahmenbedingungen zur Tätigkeit der Internen Revision, S. 25.