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DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

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Auf Basis aller teilnehmenden Institute steht dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans<br />

das Auskunftsrecht in etwa 86 % der Fälle zu. Dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses<br />

wurde zu ca. 30 % das Auskunftsrecht eingeräumt. Nur drei<br />

Institute ermöglichten allen Mitgliedern des Überwachungsorgans, direkt vom Leiter<br />

der Internen Revision Auskünfte einzuholen. Den Vorgaben der BaFin wurde<br />

somit regelmäßig gefolgt, eine Ausweitung des Informationskanals erfolgte grundsätzlich<br />

nicht. Bezogen auf die 53 Kreditinstitute, in denen es einen Prüfungsausschuss<br />

gibt, wurde dessen Vorsitzender zu 53 % berechtigt, zu 2 % alle Mitglieder.<br />

17 dieser 30 Institute haben zugleich dem Aufsichtsorgan das Auskunftsrecht<br />

übertragen, so dass insgesamt 75 % der Vorsitzenden des Aufsichtsorgans in<br />

Banken mit Prüfungsausschuss auskunftsberechtigt sind. In der Literatur wurde<br />

argumentiert, dass in der deutschen Praxis Prüfungsausschüsse gebildet werden,<br />

die amerikanisch geprägt mit der Internen Revision zusammenarbeiten. Die Aufnahme<br />

des direkten Auskunftsrechts in die MaRisk sei eine Bestätigung dieser<br />

Praxis. Dies bestätigt sich in der hiesigen Umfrage nicht. Nur knapp die absolute<br />

Mehrheit der Institute ergreift die Möglichkeit, die Kompetenzen des Prüfungsausschusses<br />

zu stärken. Vielmehr ist eine Präferenz für das Aufsichtsorgan als übergeordnete<br />

Organisationseinheit zu erkennen.<br />

Informationsgeber ist in allen Instituten ausschließlich der Leiter der Internen Revision.<br />

Weitere Mitarbeiter können nicht adressiert werden.<br />

6.9.3 Inhaltliche Regelung<br />

Von besonderem Interesse ist insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung des direkten<br />

Auskunftsrechts in den einzelnen Instituten. Je nach Art und Tiefe der Regelung<br />

könnten Chancen oder Risiken für die interne Governance verstärkt werden.<br />

Bei der Ausgestaltung haben<br />

sich die Teilnehmer mehrheitlich<br />

an Empfehlungen des jeweiligen<br />

Verbandes orientiert. Lediglich<br />

27 % der Kreditinstitute trafen<br />

eine komplett verbandsunabhängige<br />

Regelung. Darunter<br />

sind keine Sparkassen, eine<br />

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