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DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

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Die Mehrheit der Institute hat die bislang geübte Praxis konkretisiert oder formal<br />

geregelt. Bei den 29 %, die den Informationskanal auf den Vorsitzenden des<br />

Überwachungsorgans und den Leiter der Internen Revision verengten, handelt es<br />

sich um die gleichen vier Institute. Drei davon und ein weiteres hatten zudem zuvor<br />

die Geschäftsleitung nicht einbezogen (29 %).<br />

6.8 Untersuchungsergebnisse zur Implementierung des direkten Aus-<br />

kunftsrechts in den Instituten<br />

Die teilnehmenden Kreditinstitute, in denen das Auskunftsrecht noch nicht praktiziert<br />

wurde, haben es mehrheitlich binnen drei Monaten eingeführt. Nach sechs<br />

Monaten hatten 92 % der Institute die entsprechende MaRisk-Regelung umgesetzt.<br />

Lediglich ein Institut gab an, das Auskunftsrecht formell noch nicht eingeführt<br />

zu haben und dies voraussichtlich bis zum 30. September 2010 nachzuholen.<br />

Für eine wirksame Internal Governance und zur Vorbeugung potentieller Konflikte<br />

ist wichtig, dass v.a. die unmittelbar betroffenen Parteien, d.h. die Interne Revision,<br />

die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan bzw. der Prüfungsausschuss,<br />

sofern das Auskunftsrecht an ihn delegiert wird, bei der institutsinternen Umsetzung<br />

der neuen MaRisk-Anforderung beteiligt sind.

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