06.03.2013 Aufrufe

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

50<br />

Zudem besteht regelmäßig ein umfassender Informationsaustausch zwischen dem<br />

Abschlussprüfer, dem eigentlichen Instrument des Aufsichtsorgans, und der Geschäftsleitung<br />

sowie der Internen Revision. Dies ist ein Hinweis auf eine offene<br />

Informationspolitik in den Instituten.<br />

Im Zusammenhang mit dem direkten Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans gegenüber<br />

dem Leiter der Internen Revision wurde die in der Literatur umstrittene Meinung<br />

thematisiert, nach der allgemein gegenüber leitenden Angestellten ein direktes<br />

Auskunftsrecht in Betracht kommt. Bei ca. 84 % der Institute existiert kein direktes<br />

Auskunftsrecht gegenüber anderen leitenden Angestellten als dem Leiter<br />

der Internen Revision. Lediglich eine kleine heterogene Gruppe von 10 Instituten<br />

(ca. 11 %) hat eine solche Kompetenz des Aufsichtsorgans oder Prüfungsausschusses<br />

eingeführt. 5 % enthielten sich. In Betracht kommt letztlich die Interne<br />

Revision.<br />

Bevor die direkten Schnittstellen zwischen der Internen Revision und dem Aufsichtsorgan<br />

bzw. Prüfungsausschuss untersucht werden, wird ermittelt, welchen<br />

Beitrag die Interne Revision indirekt im Rahmen revisionsbezogener Berichtspflichten<br />

gegenüber der Geschäftsleitung nach BT 2.4 Tz. 5 und 6 MaRisk erbringt.<br />

Nur in fünf Instituten (ca. 5 %) leistet die Interne Revision keinen Beitrag. Zu 66 %<br />

bereitet die Interne Revision die Berichterstattung für die Geschäftsleitung vor;<br />

rund 41 % unterstützt die Geschäftsleitung. Kaum weniger (ca. 35 %) nehmen die<br />

Berichterstattung sogar gemeinschaftlich mit der Geschäftsleitung wahr. Die Interne<br />

Revision ist mithin regelmäßig zumindest im Vorfeld der Information des Aufsichtsorgans<br />

durch die Geschäftsleitung involviert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!