06.03.2013 Aufrufe

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

42<br />

2. Institutsinterne Praxis vor Neufassung der MaRisk<br />

2.1 Welche Schnittstellen gab es vor der Neufassung der MaRisk zwischen dem Aufsichtsorgan/Prüfungsausschuss<br />

und der Internen Revision (außer im Rahmen schwerwiegender Feststellungen<br />

gegen Geschäftsleiter nach BT 2.4 Tz. 5 MaRisk)?<br />

direktes Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans/Prüfungsausschusses bei der Internen Revision<br />

Ad-hoc-Berichtspflichten der Internen Revision<br />

turnusmäßige Berichtspflichten der Internen Revision<br />

Vortrag des Jahresberichts oder unterjähriger Berichte der Internen Revision<br />

Zusendung von Prüfungsberichten (ggf. ab bestimmter Fehlerkategorisierung)<br />

informelle Kommunikation<br />

Sonstiges: _________________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

Falls Sie die erste Antwortmöglichkeit nicht angekreuzt haben, springen Sie bitte direkt zu Kapitel 3.<br />

2.2 War das direkte Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans bei der Internen Revision schriftlich geregelt?<br />

ja nein<br />

2.3 Wie war Ihr altes Auskunftsrecht in Bezug auf die Empfehlung der MaRisk ausgestaltet?<br />

viel restriktiver restriktiver etwa gleich extensiver viel extensiver<br />

<br />

2.4 Wurde das alte Auskunftsrecht bei der Realisierung der MaRisk-Novelle modifiziert?<br />

ja nein<br />

2.5 Falls es Modifikationen gab, um welche handelt es sich?<br />

Beschränkung auf Vorsitzenden des Aufsichtsorgans/Prüfungsausschusses<br />

Beschränkung auf Leiter der Internen Revision<br />

Einbeziehung der Geschäftsleitung<br />

Ausweitung von wesentlichen Auskünften auf alle Auskünfte<br />

Konkretisierung bzw. formale Regelung der bisher geübten Praxis<br />

Sonstiges: _________________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

Falls Sie das direkte Auskunftsrecht bereits vor der MaRisk-Novelle geregelt hatten, springen Sie bitte<br />

direkt zu Kapitel 4.<br />

____________________________________________________________________________

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!