06.03.2013 Aufrufe

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

scheitern. Werden dennoch unwesentliche Auskünfte eingeholt, sind sie von dem<br />

Wortlaut der MaRisk erfasst. Nach dem Sinn und Zweck der MaRisk und vor dem<br />

Hintergrund der Gefahr der übermäßigen Arbeitsbelastung der Internen Revision<br />

kann es jedoch angebracht sein, weniger Einsatz für die Generierung der gewünschten<br />

Informationen zu bringen. Der Fachausschuss Kontrolle und Prüfung<br />

hält folgendes Engagement der Internen Revision zur Beschaffung der gewünschten<br />

Informationen grundsätzlich für vertretbar:<br />

• bereits bei der Internen Revision vorhandene Informationen (Regelfall),<br />

• ergänzende Recherchen und Aufbereitung vorhandener Informationen in<br />

vertretbarem Umfang (gegebenenfalls) sowie<br />

• Weitergabe von Einschätzungen zu angefragten Sachverhalten auch ohne<br />

zugrunde liegende Revisionsprüfungen (gegebenenfalls).241<br />

In diese Richtung gehen auch die genossenschaftlichen Muster-Rahmenbedingungen<br />

zur Tätigkeit der Internen Revision, die von „im Rahmen der Revisionstätigkeit<br />

erlangten Kenntnisse(n)“ 242 sprechen. In jedem Falle wird man davon<br />

ausgehen können, dass die Interne Revision nicht dazu verpflichtet sein kann,<br />

Auskünfte zu revisionsfremden Themen zu geben. 243 Nicht Gegenstand der Prüfungstätigkeit<br />

ist insbesondere die Geschäftsstrategie des Vorstands. 244<br />

Die Durchführung von Prüfungsaufträgen auf Weisung des Aufsichtsorgans<br />

schließen damit beide aus. 245 Dies sei nur auf Vermittlung der Geschäftsleitung<br />

möglich. 246 Damit liegen sie auf der in dieser Arbeit zum Gesellschaftsrecht vertretenen<br />

Linie. 247 Der Eingriff in das dualistische System ist hier zu weitgehend und<br />

könnte in einer funktionalen Unterstellung der Internen Revision unter das Aufsichtsorgan<br />

oder den Prüfungsausschuss münden. 248 Dies ist trotz des vielfachen<br />

Wunsches, Prüfungsausschüsse mit direktem Zugriff auf die Interne Revision nach<br />

angelsächsischem Vorbild zu konstruieren, kritisch zu bewerten. Die Gefahr, Loyalitätskonflikte<br />

auszulösen und Misstrauen zu schüren, ist groß.<br />

Ein weiterer kritischer Punkt sind vordefinierte Standard- oder Ad-hoc-Auskünfte,<br />

bei denen der Leiter der Internen Revision zur Eigeninitiative verpflichtet wird. In<br />

241 Vgl. Fachausschuss Kontrolle und Prüfung, Ausgestaltungsempfehlung, S. 2, zitiert bei DSGV,<br />

MaRisk-Leitfaden, S. 291.<br />

242 Vgl. Genossenschaftliche Muster-Rahmenbedingungen zur Tätigkeit der Internen Revision,<br />

S. 25.<br />

243 Ebenso Fachausschuss Kontrolle und Prüfung, Ausgestaltungsempfehlung, S. 2, zitiert bei<br />

DSGV, MaRisk-Leitfaden, S. 291.<br />

244 Vgl. Fachausschuss Kontrolle und Prüfung, Ausgestaltungsempfehlung, S. 2, zitiert bei DSGV,<br />

MaRisk-Leitfaden, S. 291.<br />

245 Vgl. Fachausschuss Kontrolle und Prüfung, Ausgestaltungsempfehlung, S. 2, zitiert bei DSGV,<br />

MaRisk-Leitfaden, S. 291.<br />

246 Vgl. Fachausschuss Kontrolle und Prüfung, Ausgestaltungsempfehlung, S. 2, zitiert bei DSGV,<br />

MaRisk-Leitfaden, S. 291.<br />

247 Ausführlich Kapitel 5 Abschnitt 4.2.2.<br />

248 Vgl. Geiersbach, Information, S. 579; vgl. Hannemann/Schneider/Hanenberg, MaRisk-Kommentar,<br />

S. 861; vgl. DSGV, MaRisk-Leitfaden, S. 290.<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!