06.03.2013 Aufrufe

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20<br />

Abb. 6: Chancen und Risiken des direkten Auskunftsrechts nach AT 4.4 Tz. 2<br />

Satz 3 MaRisk<br />

Den Chancen stehen mögliche Risiken gegenüber. Die Ursprungsversion des direkten<br />

Auskunftsrechts stieß in der Kreditwirtschaft vielfach auf Ablehnung. 133 Es<br />

wurde die Gefahr einer Misstrauenskultur des Aufsichtsorgans gegenüber der Geschäftsleitung<br />

gesehen. 134 Kritisiert wurde außerdem, dass das Aufsichtsorgan<br />

ohne Wissen der Geschäftsleitung direkt auf die Interne Revision zugreifen konnte.<br />

Dies würde das ungestörte Vertrauensverhältnis zwischen der Internen Revision<br />

und der Geschäftsleitung durch diese Vorschrift untergraben. 135 Es könnte seitens<br />

der Internen Revision zu Loyalitätskonflikten kommen, da die Interne Revision<br />

zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan steht. 136 Wegen der wirtschaftlichen<br />

Abhängigkeit der Internen Revision kann es v.a. bei empfindlichen Anfragen<br />

des Vorsitzenden des Aufsichtsorgans theoretisch dazu kommen, dass die prüferische<br />

Unabhängigkeit nicht mehr optimal ist und die Effektivität der Internen Revision<br />

insgesamt leidet. 137 Außerdem könnte bei der Geschäftsleitung durch die direkte<br />

Auskunftserteilung ein Informationsdefizit entstehen. 138 Überdies besteht die<br />

Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung zusätzlich mit Arbeit belastet wird, da sie<br />

unter Umständen ihre Sicht der Dinge darlegen müsste. 139 Auch für die Interne<br />

133<br />

Vgl. Kapitel 5 Abschnitt 2.<br />

134<br />

Vgl. Genossenschaftsverband Bayern e.G., Stellungnahme, Gliederungspunkt AT 4.4. Interne<br />

Revision Tz. 2; s.a. Hopt/Roth, in: Hopt/Wiedemann, Großkommentar AktG Band 4, § 111 Rn. 512.<br />

135<br />

Vgl. Zentraler Kreditausschuss, Stellungnahme, S. 18; vgl. Genossenschaftsverband Bayern<br />

e.G., Stellungnahme, Gliederungspunkt AT 4.4. Interne Revision Tz. 2; Deutsche Industrie- und<br />

Handelskammer, Stellungnahme, S. 3.<br />

136<br />

Vgl. Kießling/Kießling, Interne Revision, WM 2003, S. 523.<br />

137<br />

Vgl. Geiersbach, Information, BankPraktiker 12-01/2010, S. 579; Kießling/Kießling, Interne Revision,<br />

WM 2003, S. 523; anderer Ansicht Marsch-Barner, Information, in: Grundmann et. al., Unternehmensrecht<br />

zu Beginn des 21. Jahrhunderts, S. 226.<br />

138<br />

Vgl. Marsch-Barner, Information, in: Grundmann et. al., Unternehmensrecht zu Beginn des 21.<br />

Jahrhunderts, S. 226.<br />

139<br />

Vgl. Dreher, Direktkontakte, in: Habersack et. al., Festschrift für Peter Ulmer, S. 93 f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!