DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
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Auskunftsersuchen<br />
Vorsitzender<br />
Aufsichtsorgan<br />
bzw.<br />
Vorsitzender<br />
Leiter<br />
Interne Revision<br />
Antwort/<br />
Auskunft<br />
Abb. 5: Das direkte Auskunftsrecht nach AT 4.4 Tz. 2 Satz 3 MaRisk (Veröffentlichung<br />
vom 14.08.2009)<br />
5.3 Potenzielle Chancen und Risiken<br />
Mit dem direkten Auskunftsrecht sind sowohl Chancen als auch Risiken verbunden.<br />
Primärziel der Bankenaufsicht ist die Stärkung der Governance-Strukturen,<br />
damit das Aufsichtsorgan seine Überwachungsfunktion noch effektiver wahrnehmen<br />
kann. 130 Darin begründet liegt die Chance, dass sich die Unabhängigkeit des<br />
Aufsichtsorgans oder seines Prüfungsausschusses verbessert, da es eine zusätzliche<br />
Informationsquelle gewonnen hat. Daraus folgt die Chance zur besseren Erfüllung<br />
der Überwachungspflichten. Durch den neuen direkten Informationskanal<br />
könnte auch der Informationsprozess beschleunigt werden, indem bestimmte revisionsbezogene<br />
Fragestellungen gleich an den Leiter der Internen Revision gerichtet<br />
werden. Die Governance-Strukturen werden idealerweise auch zugunsten der<br />
Internen Revision gestärkt. Nach modernem Revisionsverständnis soll sie die gesamte<br />
Organisation unterstützen und Mehrwerte schaffen. 131 Durch den Kontakt<br />
zum Aufsichtsorgan oder Prüfungsausschuss wird sie unabhängiger von der Geschäftsleitung,<br />
was zu einer Aufwertung ihrer Stellung im Unternehmen führen<br />
kann. 132 Für die Geschäftsleitung besteht die Chance, dass die Interne Revision<br />
sie bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten unterstützt.<br />
130 Vgl. Kapitel 5 Abschnitt 1.<br />
131 Vgl. Kapitel 3 Abschnitt 1.3.1.<br />
132 Vgl. Geiersbach, Information, S. 579.<br />
Einbeziehung<br />
Geschäftsleitung<br />
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