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DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

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lich „hat die Geschäftsleitung sicherzustellen, dass das Aufsichtsorgan direkt gegenüber<br />

der Internen Revision Auskünfte einholen kann“. 125 Die aktive Rolle liegt<br />

beim Aufsichtsorgan, die Interne Revision ist der Informationsgeber.<br />

Abb. 4: Das direkte Auskunftsrecht nach AT 4.4 Tz. 2 Satz 3 MaRisk (Entwurf vom<br />

16.02.2009)<br />

Auch diese Variante wurde in der Kreditwirtschaft überwiegend abgelehnt. 126 Das<br />

DIIR begrüßte die Regelung ausdrücklich, schlug aber ebenfalls Änderungen<br />

vor. 127<br />

Aufgrund der kritischen Stimmen hat die BaFin das Auskunftsrecht im zweiten<br />

Entwurf vom 24. Juni 2009 überarbeitet. 128 Die dort vorgenommenen Modifikationen<br />

wurden in AT 4.4 Tz. 2 Satz 3 der veröffentlichten Endfassung der MaRisk<br />

vom 14. August 2009 unverändert übernommen. Es erfolgte eine Kanalisierung<br />

der am Auskunftsprozess Beteiligten. Auskünfte kann nur noch der Vorsitzende<br />

des Aufsichtsorgans vom Leiter der Internen Revision erhalten. Zudem ist die Geschäftsleitung<br />

einzubeziehen. Alternativ zum Vorsitzenden des Aufsichtsorgans<br />

kann das Auskunftsrecht dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen<br />

werden. Der Anregung des DIIR, die Berechtigung auf wesentliche Auskünfte zu<br />

beschränken, 129 kam die Bankenaufsicht nicht nach.<br />

Das direkte Auskunftsrecht lässt sich folgendermaßen grafisch darstellen:<br />

125 AT 4.4 Tz. 2 Satz 3 MaRisk (Entwurf vom 16.02.2009).<br />

126 Vgl. Zentraler Kreditausschuss, Stellungnahme, S. 18; vgl. Verband der Privaten Bausparkassen<br />

e.V./Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen, Stellungnahme, S. 5; vgl. Genossenschaftsverband<br />

Bayern e.G., Stellungnahme, Gliederungspunkt AT 4.4. Interne Revision Tz. 2; vgl.<br />

Deutsche Industrie- und Handelskammer, Stellungnahme, S. 2 f.<br />

127 Vgl. DIIR, Stellungnahme, S. 2.<br />

128 Vgl. AT 4.4 Tz. 2 Satz 3 MaRisk (Entwurf vom 24.06.2009).<br />

129 Vgl. DIIR, Stellungnahme, S. 2.<br />

Auskunftsersuchen<br />

Aufsichtsorgan Interne Revision<br />

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