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DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

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der 80 größten im DAX und MDAX enthaltenen Unternehmen war es damals bei<br />

den meisten Unternehmen üblich, dass der Leiter der Internen Revision an den<br />

Prüfungsausschuss Bericht erstattet und von diesem befragt wird. Eingeschlossen<br />

ist der Zugang zu einzelnen Prüfungsberichten, sowie dass der Prüfungsausschuss<br />

Prüfungsaufträge und -anregungen erteilt. 91 Vorbild sind die leistungsstarken<br />

Audit Committees des angelsächsischen Board-Systems. 92 Prüfungsausschüsse<br />

sind mit immer komplexeren Aufgabenstellungen konfrontiert. Seit Einführung<br />

des BilMoG sollen sie sich beispielsweise auch mit der Effizienz des internen<br />

Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems<br />

auseinandersetzen. 93 Zur Verbesserung des Informationsaustauschs<br />

ist daher wichtig, dass sie direkt mit der Internen Revision in Kontakt treten<br />

und zielgerichtet die Überwachungsaktivitäten von Interner Revision, Aufsichtsorgan<br />

und Abschlussprüfer koordinieren. 94 In der Praxis wird daher versucht,<br />

den Prüfungsausschuss mit ähnlichen Kompetenzen wie bei einer monistischen<br />

Struktur auszustatten. 95<br />

3.1.3.3 Gesetzliche Regelung<br />

Die direkte Informationsverschaffung bei der Internen Revision hat der deutsche<br />

Gesetzgeber analog zu den sonstigen Mitarbeitern im Aktiengesetz nicht geregelt.<br />

In der rechtswissenschaftlichen Literatur herrscht im Einzelnen Uneinigkeit, ob und<br />

gegebenenfalls in welcher Form im dualistischen System der AG ein eigener, unmittelbarer<br />

Informationsanspruch des Aufsichtsrats besteht. Folgende Kompetenzen<br />

des Aufsichtsrats mit direktem Kontakt zur Internen Revision werden in der<br />

Rechtsliteratur diskutiert:<br />

• Direkte Befragung von Mitarbeitern der Internen Revision<br />

• Bildung von (Prüfungs-) Ausschüssen des Aufsichtsrats mit direktem Zugriff<br />

auf die Interne Revision<br />

• Einsicht in die Unterlagen der Internen Revision<br />

• Erteilung von Aufträgen an die Interne Revision durch den Aufsichtsrat. 96<br />

Der DCGK äußert sich diesbezüglich nicht.<br />

In der Praxis stellt sich diese Frage zumeist nicht. Ein Vorstand wird die Bitte des<br />

Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder Prüfungsausschusses, den Leiter der Internen<br />

Revision im Rahmen einer Sitzung befragen zu dürfen, kaum ablehnen. Er ist<br />

an einer guten Zusammenarbeit interessiert und verhält sich daher regelmäßig<br />

91 Vgl. Peemöller/Warncke, Prüfungsausschüsse, DB 2005, S. 401 ff.<br />

92 Siehe Kapitel 2 Abschnitt 3.<br />

93 Vgl. Marsch-Barner, Information, in: Grundmann et. al., Unternehmensrecht zu Beginn des 21.<br />

Jahrhunderts, S. 227.<br />

94 Vgl. Bantleon/Mauer, Prüfungsausschüsse, ZCG 2010, S. 98; vgl. Lück/Henke, Interne Revision,<br />

BFuP 2004, S. 12.<br />

95 Vgl. Marsch-Barner, Information, in: Grundmann et. al., Unternehmensrecht zu Beginn des 21.<br />

Jahrhunderts, S. 227.<br />

96 Vgl. Merkt/Köhrle, Vorstandsunabhängige Information, ZIR 2004, S. 222 ff.<br />

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