DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
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der 80 größten im DAX und MDAX enthaltenen Unternehmen war es damals bei<br />
den meisten Unternehmen üblich, dass der Leiter der Internen Revision an den<br />
Prüfungsausschuss Bericht erstattet und von diesem befragt wird. Eingeschlossen<br />
ist der Zugang zu einzelnen Prüfungsberichten, sowie dass der Prüfungsausschuss<br />
Prüfungsaufträge und -anregungen erteilt. 91 Vorbild sind die leistungsstarken<br />
Audit Committees des angelsächsischen Board-Systems. 92 Prüfungsausschüsse<br />
sind mit immer komplexeren Aufgabenstellungen konfrontiert. Seit Einführung<br />
des BilMoG sollen sie sich beispielsweise auch mit der Effizienz des internen<br />
Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems<br />
auseinandersetzen. 93 Zur Verbesserung des Informationsaustauschs<br />
ist daher wichtig, dass sie direkt mit der Internen Revision in Kontakt treten<br />
und zielgerichtet die Überwachungsaktivitäten von Interner Revision, Aufsichtsorgan<br />
und Abschlussprüfer koordinieren. 94 In der Praxis wird daher versucht,<br />
den Prüfungsausschuss mit ähnlichen Kompetenzen wie bei einer monistischen<br />
Struktur auszustatten. 95<br />
3.1.3.3 Gesetzliche Regelung<br />
Die direkte Informationsverschaffung bei der Internen Revision hat der deutsche<br />
Gesetzgeber analog zu den sonstigen Mitarbeitern im Aktiengesetz nicht geregelt.<br />
In der rechtswissenschaftlichen Literatur herrscht im Einzelnen Uneinigkeit, ob und<br />
gegebenenfalls in welcher Form im dualistischen System der AG ein eigener, unmittelbarer<br />
Informationsanspruch des Aufsichtsrats besteht. Folgende Kompetenzen<br />
des Aufsichtsrats mit direktem Kontakt zur Internen Revision werden in der<br />
Rechtsliteratur diskutiert:<br />
• Direkte Befragung von Mitarbeitern der Internen Revision<br />
• Bildung von (Prüfungs-) Ausschüssen des Aufsichtsrats mit direktem Zugriff<br />
auf die Interne Revision<br />
• Einsicht in die Unterlagen der Internen Revision<br />
• Erteilung von Aufträgen an die Interne Revision durch den Aufsichtsrat. 96<br />
Der DCGK äußert sich diesbezüglich nicht.<br />
In der Praxis stellt sich diese Frage zumeist nicht. Ein Vorstand wird die Bitte des<br />
Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder Prüfungsausschusses, den Leiter der Internen<br />
Revision im Rahmen einer Sitzung befragen zu dürfen, kaum ablehnen. Er ist<br />
an einer guten Zusammenarbeit interessiert und verhält sich daher regelmäßig<br />
91 Vgl. Peemöller/Warncke, Prüfungsausschüsse, DB 2005, S. 401 ff.<br />
92 Siehe Kapitel 2 Abschnitt 3.<br />
93 Vgl. Marsch-Barner, Information, in: Grundmann et. al., Unternehmensrecht zu Beginn des 21.<br />
Jahrhunderts, S. 227.<br />
94 Vgl. Bantleon/Mauer, Prüfungsausschüsse, ZCG 2010, S. 98; vgl. Lück/Henke, Interne Revision,<br />
BFuP 2004, S. 12.<br />
95 Vgl. Marsch-Barner, Information, in: Grundmann et. al., Unternehmensrecht zu Beginn des 21.<br />
Jahrhunderts, S. 227.<br />
96 Vgl. Merkt/Köhrle, Vorstandsunabhängige Information, ZIR 2004, S. 222 ff.<br />
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