DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
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12<br />
terne Revision e.V. (DIIR) definiert die Interne Revision in Anlehnung an das Institute<br />
of Internal Auditors (IIA) 80 folgendermaßen:<br />
„Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- ("assurance"-)<br />
und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu<br />
schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation<br />
bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten<br />
Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der<br />
Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.“ 81<br />
Diese Definition spiegelt das moderne Revisionsverständnis wider. Bemerkenswert<br />
ist, dass laut der vorgenannten Definition die Interne Revision das gesamte<br />
Unternehmen und nicht nur die Unternehmensleitung unterstützt. 82 Die Aufgaben<br />
der Internen Revision haben sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. 83 Die<br />
Interne Revision prüft nicht mehr vornehmlich vergangenheitsbezogen unter<br />
Compliance-Gesichtspunkten. Der Anteil der risikoorientierten Ex-ante-Prüfungen<br />
wächst. Aus dieser Entwicklung der Internen Revision zu einem strategischen und<br />
operativen Frühwarn- und Steuerungssystem erwachsen Mehrwerte. 84 Die Interne<br />
Revision festigt somit ihren Anspruch, als Komponente der Corporate Governance<br />
verstanden und eingesetzt zu werden. 85 Das Aufgabenspektrum der Internen Revision<br />
erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen und deckt sich in weiten Teilen<br />
mit dem des Aufsichtsrats. 86 Im Gegensatz zum Abschlussprüfer überprüft sie<br />
beispielsweise auch die Risikosteuerungsmaßnahmen und bekommt dadurch tiefere<br />
Einblicke in die Risikolandschaft und -struktur des Unternehmens. 87 Hierdurch<br />
besteht die Möglichkeit, dass sie die nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB redepflichtigen<br />
Sachverhalte von Abschlussprüfern tendenziell früher erkennt als der externe<br />
Prüfer. 88 Die Ergebnisse der Internen Revision bieten für den Aufsichtsrat in Zeiten<br />
zunehmender Komplexität unternehmerischer Strukturen eine große Chance zur<br />
Verbesserung seiner Informationsgrundlage. 89<br />
3.1.3.2 Praxis der Institute<br />
Empirischen Untersuchungen zufolge ist die Interne Revision bereits in einigen<br />
Unternehmen Informationsgeber des Aufsichtsrats und insbesondere des Prüfungsausschusses.<br />
Auch der AKEIÜ empfiehlt, regelmäßige mündliche Konsultationen<br />
zwischen dem Leiter der Internen Revision und dem Überwachungsgremium<br />
in die Informationsordnung der Internen Revision aufzunehmen. 90 Laut einer Umfrage<br />
aus dem Jahr 2005 unter Leitern der Internen Revision bzw. Konzernrevision<br />
80<br />
Vgl. IIA, Definition of Internal Auditing.<br />
81<br />
DIIR, Definition Interne Revision.<br />
82<br />
Vgl. Amling/Bantleon, Handbuch, S. 52.<br />
83<br />
Vgl. Huwer, Prüfungsausschuss, S. 145.<br />
84<br />
Vgl. Ullrich, MaRisk-Neuregelungen, in: Pfeifer/Ullrich, MaRisk-Interpretationshilfen, S. 524.<br />
85<br />
Vgl. Lück, Zukunft, in: Lück, Anforderungen an die Interne Revision, S. 403.<br />
86<br />
Vgl. Leyens, Information, S. 348.<br />
87<br />
Vgl. Bantleon/Mauer, Prüfungsausschüsse, ZCG 2010, S. 97.<br />
88<br />
Vgl. Lück, Redepflicht, ZIR 2004, S. 128.<br />
89<br />
Vgl. Lück/Henke, Interne Revision, BFuP 2004, S. 11; Leyens, Information, S. 348.<br />
90 Vgl. AKEIÜ, Interne Revision, S. 228.