DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen
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Das monistische System ist auch bekannt als (One-) Board-System oder One-<br />
Tier-System. 44 Es liegt beispielsweise der US-amerikanischen Corporation oder<br />
der britischen Public Company Limited by Shares zugrunde. 45<br />
Die für das dualistische System typische organisatorische Trennung von Geschäftsführung<br />
und Überwachung kennt das monistische System in seiner Reinform<br />
nicht. Das von den Aktionären gewählte „Board of Directors“ hat als Gesamtgremium<br />
sowohl die Führungs- als auch die Überwachungskompetenz. Es ist für<br />
alle Entscheidungen in der Gesellschaft zuständig, die nicht ausnahmsweise der<br />
Hauptversammlung vorbehalten sind. Dadurch kommt das Prinzip der Selbstkontrolle<br />
zum Tragen. 46 Die Frage der Zuständigkeiten, die dem dualistischen System<br />
der Gewaltenteilung immanent ist, stellt sich konzeptionell nicht. 47 In der Praxis<br />
besteht das Board of Directors allerdings regelmäßig aus zwei Typen von Mitgliedern:<br />
die „Executive Directors“ oder auch „Inside Directors“ sind geschäftsführende<br />
Mitglieder. Demgegenüber kommen die „Non Executive Directors“ oder auch<br />
„Outside Directors“ von außen und sind unabhängig, d.h. nicht an der Geschäftsführung<br />
beteiligt. Sie übernehmen spezifische Überwachungsfunktionen. 48 So<br />
setzt sich auch beim monistischen System im Sinne einer guten Corporate<br />
Governance zunehmend eine organinterne Funktionstrennung durch. 49 Es ist jedoch<br />
auch möglich, dass das Board ausschließlich mit operativen Executive<br />
Directors besetzt ist. 50<br />
Das Tagesgeschäft führen dem Board verantwortliche leitende Angestellte, die<br />
sogenannten „Executive Officers“. Sie werden vom Board bestellt und überwacht,<br />
können diesem jedoch zugleich als Inside Directors angehören. 51<br />
Die Einrichtung von Ausschüssen des Board of Directors ist zulässig und gängige<br />
Praxis. Im Zuge der Unternehmenskrisen der 2000er Jahre wurden mit dem<br />
Sarbanes-Oxley-Act (SOX) die Verantwortlichkeiten des Audit Committee gestärkt,<br />
um durch die Sicherung einer unabhängigen Instanz die Corporate Governance zu<br />
verbessern. 52 Die Bildung eines Audit Committees ist nun unabdingbar. 53 In das<br />
Audit Committee dürfen ausschließlich unternehmensexterne, unabhängige Personen<br />
berufen werden. Es beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Überwachung<br />
44 Vgl. Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, S. 3; vgl. Böckli, Konvergenz, in:<br />
Hommelhoff/Hopt/von Werder, Handbuch Corporate Governance, S. 262.<br />
45 Vgl. Amling/Bantleon, Handbuch, S. 34; vgl. Leyens, Information, S. 52.<br />
46 Vgl. von Werder, DCGK, Präambel Rn. 93; Hay, US-amerikanisches Recht, S. 175.<br />
47 Vgl. Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, S. 3.<br />
48 Vgl. Böckli, Konvergenz, in: Hommelhoff/Hopt/von Werder, Handbuch Corporate Governance,<br />
S. 263.<br />
49 Vgl. von Werder, DCGK, Präambel Rn. 93.<br />
50 Vgl. Warncke, Prüfungsausschuss und Corporate Governance, S. 37; allerdings wird bei einer<br />
Mehrheit von Inside Directors eine Notierung durch die amerikanische Börsenaufsicht SEC abgelehnt,<br />
vgl. Amling/Bantleon, Handbuch, S. 34.<br />
51 Vgl. Böckli, Konvergenz, in: Hommelhoff/Hopt/von Werder, Handbuch Corporate Governance,<br />
S. 263.<br />
52 Vgl. Kregel, Stellung der Internen Revision, in: Freidank/Peemöller, Corporate Governance und<br />
Interne Revision, S. 609.<br />
53 Laut Bantleon/Mauer, Prüfungsausschüsse, ZCG 2010, S. 95.