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DISKUSSIONSBEITRÄGE - DHBW Villingen-Schwenningen

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2 Grundlagen der Unternehmensführung und -überwachung<br />

2.1 Begriffsbestimmung Corporate Governance<br />

Corporate Governance lässt sich als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen<br />

zur Leitung und Überwachung eines Unternehmens definieren. 9 So soll eine verantwortliche,<br />

qualifizierte, transparente und auf langfristige Wertschöpfung zielende<br />

Unternehmensführung gewährleistet werden. 10<br />

Der Begriff „Corporate Governance“ ist vielschichtig, 11 eine Legaldefinition gibt es<br />

nicht. Für börsennotierte Aktiengesellschaften hat eine deutsche Regierungskommission<br />

den Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK) 12 entwickelt. Dieser<br />

hat zwar keinen Gesetzesrang, 13 gemäß § 161 AktG haben die Unternehmen<br />

jedoch jährlich eine Entsprechungserklärung („comply or explain“) abzugeben. 14<br />

Auslöser der Corporate Governance-Diskussion war die Trennung von Eigentum<br />

(Anteilseigner) und Verfügungsmacht (Management). 15 Durch die Einschaltung<br />

eines Geschäftsführungsagenten entsteht eine klassische Principal-Agent-<br />

Konstellation im Rahmen der neuen Institutionenökonomie, wobei sich die Anteilseigner<br />

in der Rolle des Principals befinden und das Management als Agent fungiert.<br />

16 Wegen der größeren Nähe zum Geschäft und Spezialisierungsvorteilen<br />

des Managements sieht es Handlungsalternativen, die der Prinzipal sich nicht erschließen<br />

kann (hidden action). Entsprechendes gilt für entscheidungsrelevante<br />

Umweltbedingungen (hidden information). 17 Diese asymmetrische Informationsverteilung<br />

birgt die Gefahr, dass das Management seinen Wissensvorsprung auf<br />

Kosten des Principals ausnutzt (Moral Hazard). 18 Das erklärt die Bedeutung von<br />

Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmensführung für die Anteilseigner<br />

19 und ist Auslöser für die Entwicklung von Mechanismen zur Überwachung<br />

des Agents. 20 Durch die Einschaltung eines Überwachungsorgans soll den Infor-<br />

9 Vgl. von Werder, Ökonomische Grundfragen, in: Hommelhoff/Hopt/von Werder, Handbuch Cor-<br />

porate Governance, S. 4.<br />

10 Vgl. Ullrich, MaRisk-Neuregelungen, in: Pfeifer/Ullrich, MaRisk-Interpretationshilfen, S. 508; vgl.<br />

Knapp, Interne Revision und Corporate Governance, S. 65.<br />

11 Vgl. von Werder, Ökonomische Grundfragen, in: Hommelhoff/Hopt/von Werder, Handbuch Cor-<br />

porate Governance, S. 4.<br />

12 Vgl. DCGK.<br />

13 Es handelt sich um eine private Aufschreibung, die kein Gesetz ist, so Hüffer, AktG, § 76<br />

Rn. 15 c.<br />

14 Die Einführung des § 161 AktG in der heutigen Fassung war zentraler Aspekt des Transparenz-<br />

und Publizitätsgesetzes (TransPuG) aus dem Jahr 2002, näher Schewe, Unternehmensverfassung,<br />

S. 241; vgl. Amling/Bantleon, Handbuch, S. 30.<br />

15 Vgl. Freidank/Velte, Einfluss der Corporate Governance, in: Freidank/Peemöller, Corporate Governance<br />

und Interne Revision, S. 714; vgl. Leyens, Information, S. 14; vgl. Paetzmann, Bedeutung<br />

der Internen Revision, in Freidank/Peemöller, Corporate Governance und Interne Revision, S. 19.<br />

16 Vgl. Paetzmann, Bedeutung der Internen Revision, in Freidank/Peemöller, Corporate Gover-<br />

nance und Interne Revision, S. 19 f.<br />

17 Vgl. Leyens, Information, S. 18, Paetzmann, Bedeutung der Internen Revision, in Freidank/<br />

Peemöller, Corporate Governance und Interne Revision, S. 19.<br />

18 Vgl. Leyens, Information, S. 18.<br />

19 Vgl. Knapp, Interne Revision und Corporate Governance, S. 65.<br />

20 Vgl. Paetzmann, Bedeutung der Internen Revision, in Freidank/Peemöller, Corporate Gover-<br />

nance und Interne Revision, S. 20.<br />

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