2013 Amtl.Bekanntm.-Hundesteuer - Stadt Münsingen
2013 Amtl.Bekanntm.-Hundesteuer - Stadt Münsingen
2013 Amtl.Bekanntm.-Hundesteuer - Stadt Münsingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Hundehaltung Hundehaltung Hundehaltung und und und <strong>Hundesteuer</strong><br />
<strong>Hundesteuer</strong><br />
<strong>Hundesteuer</strong><br />
<strong>Amtl</strong>iche <strong>Amtl</strong>iche <strong>Bekanntm</strong>achung<br />
<strong>Bekanntm</strong>achung<br />
<strong>Bekanntm</strong>achung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Münsingen</strong><br />
<strong>Münsingen</strong><br />
Landkreis Landkreis Reutlingen<br />
Reutlingen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münsingen</strong> erhebt aufgrund der Satzung über die Erhebung der <strong>Hundesteuer</strong><br />
(<strong>Hundesteuer</strong>satzung) vom 26.11.1996, zuletzt geändert am 13.11.2001, eine <strong>Hundesteuer</strong>.<br />
Der <strong>Hundesteuer</strong> unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im <strong>Stadt</strong>gebiet,<br />
soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. Wird ein Hund<br />
gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Münsingen</strong> steuerberechtigt,<br />
wenn sich die Hauptwohnung des Hundehalters in <strong>Münsingen</strong> befindet.<br />
Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes.<br />
Der jährliche Steuersatz beträgt für einen Ersthund 98,40 Euro. Eine Steuerbefreiung ist<br />
auf Antrag zu gewähren für das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und<br />
der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen, sowie von Hunden,<br />
die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt<br />
haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Ein entsprechender<br />
Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn des Monats zu stellen, in dem die Steuerbefreiung<br />
wirksam werden soll.<br />
Steuerermäßigungs- und Erlassanträge sind beim Steueramt der <strong>Stadt</strong> <strong>Münsingen</strong> zu stellen.<br />
Hier erhält der Hundebesitzer auch Auskünfte über die Voraussetzungen für einen<br />
Steuererlass.<br />
Anfang Januar <strong>2013</strong> wurden die <strong>Hundesteuer</strong>-Bescheide (Bescheiddatum 09.01.<strong>2013</strong>)<br />
für das Jahr <strong>2013</strong> zugestellt. Die Steuerschuld für die <strong>Hundesteuer</strong> <strong>2013</strong> entsteht am<br />
01.01.<strong>2013</strong>. Die <strong>Hundesteuer</strong> <strong>2013</strong> wird zum 15.02.<strong>2013</strong> zur Zahlung fällig.<br />
Anzeigepflicht<br />
Anzeigepflicht<br />
Wer im <strong>Stadt</strong>gebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats<br />
nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, dem<br />
Steueramt der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Münsingen</strong> anzuzeigen. Entsprechende Anmeldeformulare<br />
werden vom Steueramt ausgegeben. Der Anzeigepflicht unterliegt jeder Hund, egal ob er<br />
der <strong>Hundesteuer</strong> unterliegt oder nicht, steuerfrei oder steuerermäßigt ist.<br />
Für jeden Hund, dessen Haltung im <strong>Stadt</strong>gebiet angezeigt worden ist, wird eine <strong>Hundesteuer</strong>marke,<br />
die Eigentum der <strong>Stadt</strong> bleibt, ausgegeben. Auch nicht besteuerbare und<br />
nicht steuerpflichtige Hunde erhalten diese <strong>Hundesteuer</strong>marke. Der Hundehalter hat die
von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten<br />
Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten<br />
<strong>Hundesteuer</strong>marke zu versehen.<br />
Die im Jahr 2012 mit dem <strong>Hundesteuer</strong>bescheid ausgegebene <strong>Hundesteuer</strong>marke hat<br />
Gültigkeit für die Jahre 2012 und und und <strong>2013</strong>.<br />
Nach § 3 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher<br />
Raum über das Halten gefährlicher Hunde bedarf das Halten eines Kampfhundes, der<br />
älter als sechs Monate ist, der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Die Anzeige hat beim<br />
Ordnungsamt der <strong>Stadt</strong>verwaltung zu erfolgen.<br />
Wer die Haltung eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes (im Sinne der genannten<br />
Verordnung) aufgibt, hat Namen und Anschrift des neuen Besitzers unverzüglich<br />
der bisher zuständigen Behörde anzuzeigen. Ebenso sind das Abhandenkommen eines<br />
Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes und der Ortswechsel des Halters unverzüglich<br />
zu melden.<br />
Für Kampfhunde und alle anderen gefährlichen Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in<br />
der Öffentlichkeit.<br />
Nach der Münsinger Polizeiverordnung (PlVO) dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen<br />
nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde ohne Begleitung<br />
einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.<br />
Wenn sich andere Personen nähern, müssen Hunde umgehend und ohne Aufforderung<br />
angeleint werden.<br />
Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen.<br />
Hunde sollten auch nach aktuellen Erkenntnissen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke<br />
meiden. Auf diesen Wiesen und Feldern werden Nahrungsmittel produziert. Durch den<br />
auf landwirtschaftlichen Flächen abgelegten Hundekot können über Erreger beispielsweise<br />
Verkalbungen, Totgeburten oder Geburten lebensschwacher Kälber ausgelöst werden.<br />
Die Landwirtschaft erleidet dadurch enormen wirtschaftlichen Schaden. Wir appellieren an<br />
den Hundehalter, die Empfehlung des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg ernst<br />
zu nehmen.<br />
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht<br />
auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten und Grundstücken<br />
des bebauten <strong>Stadt</strong>gebiets verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich<br />
zu beseitigen.<br />
Als Als kostenlosen kostenlosen Service Service hat hat die die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Stadt</strong>verwaltung zu zu Ihrer Ihrer Unterstützung Unterstützung Hundetütenstati<br />
Hundetütenstatio-<br />
Hundetütenstati o<br />
nen nen mit mit Abfallbehältern Abfallbehältern an an folgenden folgenden Standorten Standorten zur zur Beseitigung Beseitigung von von Hundekot Hundekot aufge- aufg<br />
e<br />
stellt:<br />
stellt:<br />
In In <strong>Münsingen</strong><br />
<strong>Münsingen</strong><br />
Uracher Straße/ Alter Seeburger Weg, Zufahrt zum Freibad<br />
Zehntscheuerweg, rechts neben der Zehntscheuer<br />
Parksiedlung, Einmündung zur Herzog-Albrecht Allee von L230
Schützenhaus, Parkplatz<br />
Güterbahnhof, Bahnhofstraße Einmündung Fußweg zum Krankenhaus<br />
Im Im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil Apfelstetten<br />
Apfelstetten<br />
Lange Straße, Südseite Gemeinschaftsschuppen<br />
Im Im Im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil Auingen Auingen<br />
Auingen<br />
Egelsteinstraße vor der Halle; Verl. Seestraße, Feldweg vor Birke Richtung Streuobstwiese<br />
Im Im Im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil Böttingen Böttingen<br />
Böttingen<br />
In der Brühlstraße<br />
Im Im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Stadt</strong>teil Dottingen<br />
Dottingen<br />
Fölterstraße am ersten Parkplatz Skilift; Sportheim Dottingen<br />
Im Sta <strong>Stadt</strong>teil Sta dtteil Trailfingen<br />
Am Parkplatz an der Säge<br />
Für Für den den Einzelfall Einzelfall können können Hundebesitzer Hundebesitzer Hundebesitzer auch auch auch bei bei der der Auskunftsstelle Auskunftsstelle im im Erdgeschoss Erdgeschoss des des<br />
des<br />
Rathauses Rathauses <strong>Münsingen</strong> <strong>Münsingen</strong> kostenlos kostenlos Hundetüten Hundetüten erhalten. erhalten. Diese Diese werden werden für für für den den Not- Not<br />
fall fall fall bereitgestellt, bereitgestellt, falls falls keine keine Tüte Tüte Tüte zur zur Hand Hand sein sollte.<br />
Nach § 7 PolVO sind Hunde so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute<br />
mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Vor allem in Nachtstunden<br />
(22.00 Uhr bis 07.00 Uhr) kann Hundegebell erheblich ruhestörend wirken, selbst Gesundheitsschäden<br />
bei der unmittelbaren Nachbarschaft sind nicht ausgeschlossen.<br />
Es Es handelt handelt diejenige diejenige Person Person ordnungswidrig, ordnungswidrig, die die vorsätzlich vorsätzlich oder oder leichtfertig leichtfertig ihrer ihrer Anzeig Anzeige- Anzeig e<br />
pflicht pflicht nicht nicht nachkommt. nachkommt. Diese Diese Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit kann kann mit mit einer einer Geldbuße Geldbuße Geldbuße ggeahndet<br />
g ahndet<br />
werden. werden. werden. Lassen Lassen Sie Sie es es nicht nicht soweit soweit kommen. kommen. Melden Melden Sie Sie deshalb deshalb im im eigenen eigenen Interesse<br />
Interesse<br />
eine eine Hundehaltung, Hundehaltung, zeigen zeigen Sie Sie diese diese fristgerecht fristgerecht und und richtig richtig an an und und bezahlen bezahlen Sie Sie Sie Ihre<br />
Ihre<br />
<strong>Hundesteuer</strong> <strong>Hundesteuer</strong> pünktlich.<br />
pünktlich.<br />
Kommen Sie deshalb Ihrer Anzeigepflicht unbedingt nach. Sollte Ihr Hund noch nicht angemeldet<br />
sein, holen Sie dies unverzüglich nach und zeigen Sie die Hundehaltung beim<br />
Steueramt der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Münsingen</strong> an.<br />
Weitere Auskünfte gibt das Steueramt im Rathaus <strong>Münsingen</strong>, Bachwiesenstraße 7,<br />
72525 <strong>Münsingen</strong> (Tel.: 07381/182-126).<br />
14.01.<strong>2013</strong><br />
Steueramt<br />
Bürgermeisteramt <strong>Münsingen</strong>