KABl. S. 57 - Kirchenrecht-ekir.de
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2.2. Absatz 2 wird neu gefaßt:<br />
Kirchliches Amtsblatt <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 3 vom 25. März 1998 49<br />
,,(2) Hat eine o<strong>de</strong>r einer eine Pfarrstelle inne, so ist diese<br />
o<strong>de</strong>r dieser Mitglied <strong>de</strong>s Presbyteriums. Haben zwei<br />
eine Pfarrstelle inne, so wechselt die Mitgliedschaft<br />
zwischen ihnen in einem regelmäßigen Turnus, <strong>de</strong>n das<br />
Presbyterium nach Anhörung <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong>n beschließt;<br />