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KABl. S. 57 - Kirchenrecht-ekir.de

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62 Kirchliches Amtsblatt <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche im Rheinland - Nr. 3 vom 25. März 1998<br />

nach dreijähriger Zugehörigkeit zum Trägerverbund zu<br />

stellen. Eine <strong>de</strong>rartige Satzungsän<strong>de</strong>rung wird frühestens 18<br />

Monate nach Antragsstellung zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />

wirksam.<br />

§9<br />

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die Kirchenleitung<br />

mit Wirkung vom 1. 5. 1998 in Kraft. Satzungen zur<br />

Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Aufhebung dieser Satzung sind nur durch<br />

übereinstimmen<strong>de</strong> Beschlüsse <strong>de</strong>r Leitungsorgane aller<br />

beteiligten Körperschaften möglich und bedürfen <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skirchenamtes.<br />

§10<br />

Die Satzung wird im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Das<br />

Gleiche gilt für Än<strong>de</strong>rungen und die Aufhebung dieser<br />

Satzung.<br />

Protokoll notiz<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>s Verwaltungsamtes unterliegt <strong>de</strong>m zuständigen<br />

Kreissynodalrechner, soweit es sich um Angelegenheiten <strong>de</strong>r angeschlossenen<br />

Gemein<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lt. Die Prüfung <strong>de</strong>r durch das Verwaltungsamt<br />

übernommenen Angelegenheiten <strong>de</strong>s Kirchenkreises<br />

erfolgt weiterhin durch das Rechnungsprüfungsamt <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skirche.<br />

Velbert, <strong>de</strong>n 16. Januar 1998<br />

(Siegel) Kirchenkreis Nie<strong>de</strong>rberg<br />

gez. Unterschriften<br />

Neviges, <strong>de</strong>n 7. Januar 1998<br />

(Siegel) EV.-ref. Kirchengemein<strong>de</strong> Neviges<br />

gez. Unterschriften<br />

Velbert, <strong>de</strong>n 6. Januar 1998<br />

(Siegel) Ev. Kirchengemein<strong>de</strong><br />

Velbert-Dalbecksbaum<br />

gez. Unterschriften<br />

(Siegel)<br />

Nr.01362<br />

Genehmigt<br />

Düsseldorf, <strong>de</strong>n 28. Januar 1998<br />

Evangelische Kirche im Rheinland<br />

Das Lan<strong>de</strong>skirchenamt<br />

Fortbildung in <strong>de</strong>n ersten Berufsjahren (FeB)<br />

für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

im gemein<strong>de</strong>bezogenen Dienst<br />

Beschluß <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>ssyno<strong>de</strong> vom 16. Januar 1998<br />

Nr. 5455 Az. 13-2-4-4-1 Düsseldorf, 17. Februar 1998<br />

Nachfolgend veröffentlichen wir die von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>ssyno<strong>de</strong><br />

beschlossenen Rahmenbedingungen für Fortbildung in <strong>de</strong>n<br />

ersten Berufsjahren (FeB) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildungsarbeit<br />

sowie das FeB-Programm für das 2. Halbjahr 1998:<br />

Rahmenbedingungen<br />

für<br />

FORTBIL.DUNG IN DEN ERSTEN BERUFSJAHREN (FEB)<br />

für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und<br />

1. Vorwort<br />

Bildungsarbeit mit <strong>de</strong>n Ausbildungsabschlüssen<br />

Gemein<strong>de</strong>helfer/Gemein<strong>de</strong>helferin<br />

Diakon/Diakonin<br />

Gemein<strong>de</strong>pädagoge/Gemein<strong>de</strong>pädagogin<br />

Sozialpädagoge/Sozialpädagogin<br />

Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin<br />

und diesen Abschlüssen Gleichgestellte<br />

Mit <strong>de</strong>r Einrichtung einer Fortbildung in <strong>de</strong>n ersten Berufsjahren<br />

will die Evangelische Kirche im Rheinland die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie<br />

und Bildungsarbeit in <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>s Berufseinstieges begleiten<br />

und unterstützen.<br />

Die Fortbildung soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die<br />

Möglichkeit bieten, ihre vielfältigen Gaben und Qualifikationen<br />

in <strong>de</strong>r Gemeinschaft mit <strong>de</strong>r ganzen christlichen<br />

Gemein<strong>de</strong> zu entfalten (1.Petr.4, 1 0).<br />

2. Ziele <strong>de</strong>r Fortbildung in <strong>de</strong>n ersten Berufsjahren<br />

Mit <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>r FeB stellt sich die Evangelische Kirche<br />

im Rheinland <strong>de</strong>r Aufgabe, <strong>de</strong>n 0.9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

eine geregelte Möglichkeit zur Beratung und fachlichen<br />

Begleitung zu bieten.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r vielfältigen kirchlichen Aufgaben in einer ständig<br />

sich verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Gesellschaft wer<strong>de</strong>n hohe Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an die fachliche Qualifikation und personelle Kompetenz<br />

gestellt. Zur Bewältigung dieser Anfor<strong>de</strong>rungen gera<strong>de</strong> am<br />

Beginn <strong>de</strong>s Dienstes sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

durch die FeB folgen<strong>de</strong> Angebote gemacht wer<strong>de</strong>n:<br />

- Unterstützung beim Einstieg in die aktive Berufstätigkeit<br />

durch beraten<strong>de</strong>, informieren<strong>de</strong> und reflektieren<strong>de</strong> Angebote;<br />

- Vermittlung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Voraussetzungen, Rahmenbedingungen<br />

und Anfor<strong>de</strong>rungen kirchlicher Arbeit;<br />

- Hilfestellung zur beruflichen I<strong>de</strong>ntität, Rollenfindung und<br />

Teamfähigkeit;<br />

- Begleitung bei <strong>de</strong>r Erarbeitung eines eigenen Konzepts<br />

für die Arbeit.<br />

3. Inhalte <strong>de</strong>r Fortbildung in <strong>de</strong>n ersten Berufsjahren<br />

Folgen<strong>de</strong> Themenbereiche sollen in <strong>de</strong>r FeB bearbeitet wer<strong>de</strong>n:<br />

Kirche als Arbeitgeberin:<br />

Aufbau und Struktur <strong>de</strong>r verfaßten Kirche, ihre Gremien und<br />

Entscheidungswege, <strong>de</strong>r BAT-KF, Mitarbeitervertretungsrecht,<br />

<strong>de</strong>r sogenannte "Dritte Weg".<br />

Kirche als Dienstgemeinschaft:<br />

Das Priestertum aller Gläubigen,<br />

Kirche und säkulare Gesellschaft, Traditionsabbruch und<br />

Religiosität heute.<br />

Arbeitsfeld Gemein<strong>de</strong>:<br />

Reflexion <strong>de</strong>r Berufsrolle, Reflexion <strong>de</strong>r Geschlechterrolle,<br />

Motivation, fachliche Kompetenz, missionarische Kommunikationsfähigkeit,<br />

an<strong>de</strong>re Professionen und Arbeitsfel<strong>de</strong>r, Einbindung<br />

ins Team, Psychohygiene und Seelsorge, Kollegiale<br />

Beratung, Selbsterfahrung und Persönlichkeitsprofil, Arbeit<br />

unter Supervision, persönliche Spiritualität.<br />

Bil<strong>de</strong>r und Konzepte von Gemein<strong>de</strong>:<br />

Der theologische Sinn und die soziale Funktion von<br />

Gemein<strong>de</strong>, Gemein<strong>de</strong>aufbaukonzepte im Wan<strong>de</strong>l.

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