06.03.2013 Aufrufe

Beratungsstellen-Wegweiser 2012 - Jobcenter Düsseldorf

Beratungsstellen-Wegweiser 2012 - Jobcenter Düsseldorf

Beratungsstellen-Wegweiser 2012 - Jobcenter Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B. Grundversorgungsverzeichnis<br />

Hinweis: Ab 1. Januar 2013 startet der „Rundfunkbeitrag“ und löst<br />

damit die Rundfunkgebühren ab.<br />

Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig<br />

keine Rolle mehr. Infos erhalten sie hier www.rundfunkbeitrag.de<br />

Personen, die von der GEZ- Gebühr befreit sind, können auch eine<br />

Telefongebührenermäßigung erhalten, wenn sie den Sozialtarif von T-Com<br />

nutzen. Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen von T-Com<br />

beträgt pro Monat 6,94 EUR netto. Für blinde, gehörlose oder<br />

sprachbehinderte Kunden, denen ein Grad der Behinderung von<br />

mindestens 90% zuerkannt wurde, beträgt die Ermäßigung maximal 8,72<br />

EUR.<br />

Die soziale Vergünstigung wird u. a. mit den Verbindungsentgelten für<br />

City-Deutschland- und Auslandverbindungen der T-Com verrechnet.<br />

Einzelheiten finden sich auf den Internet Seiten www.t-com.de/agb und<br />

können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-3301000 erfragt<br />

werden.<br />

Für den Befreiungsantrag „Telefongebührenermäßigung“ muss man sich<br />

allerdings mit einem Nachweis der GEZ-Befreiung direkt an eine T-Punkt-<br />

Filiale im Stadtgebiet wenden.<br />

<strong>Beratungsstellen</strong>-<strong>Wegweiser</strong> <strong>Düsseldorf</strong> <strong>2012</strong> 83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!