Beratungsstellen-Wegweiser 2012 - Jobcenter Düsseldorf
Beratungsstellen-Wegweiser 2012 - Jobcenter Düsseldorf
Beratungsstellen-Wegweiser 2012 - Jobcenter Düsseldorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
B. Grundversorgungsverzeichnis<br />
6. Vergünstigungen für Arbeitslose<br />
6.1. Arbeitslosen-Pass<br />
Alle Arbeitslosen erhalten den Arbeitslosen-Pass. Er gilt für<br />
Arbeitslosengeld-Beziehende, Arbeitslosengeld II-Beziehende und<br />
arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch<br />
eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen können.<br />
Der Arbeitslosen-Pass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-,<br />
Kultur- und Sporteinrichtungen.<br />
Er ist beim ArbeitslosenZentrum <strong>Düsseldorf</strong>, Bolkerstr. 14 - 16,<br />
Mo - Fr von 9.00 - 13.00 Uhr (siehe A.1.), bei der Arbeitsloseninitiative<br />
e.V., Corneliusstr. 108 (siehe A.4.) und beim Caritasverband für <strong>Düsseldorf</strong><br />
erhältlich (s. A.2.- A.2.6.).<br />
Bitte den aktuellen und vollständigen Bewilligungsbescheid der<br />
Arbeitsagentur bzw. des <strong>Jobcenter</strong>s und den Personalausweis mitbringen.<br />
6.2. Düssel-Pass<br />
Den Düssel-Pass erhalten alle einkommensschwachen <strong>Düsseldorf</strong>er<br />
Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Der<br />
anspruchsberechtigte Personenkreis definiert sich wie folgt:<br />
Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Leistungen<br />
• der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach<br />
§ 27 a Bundesversorgungsgesetz<br />
• der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem<br />
Vierten Kapitel SGB XII<br />
• nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />
• der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a des Bundesversorgungsgesetz<br />
(Kriegsopferfürsorge)<br />
• der Grundsicherung nach dem SGB II (Alg II).<br />
• Personen, deren Einkommen nicht mehr als 10 % über dem<br />
maßgeblichen Regelsatz nach dem SGB XII liegt (Grenzfallregelung)<br />
• Bewohner-/innen von Altenpflegeheimen oder Einrichtungen der<br />
Eingliederungshilfe, sofern die Heimkosten -ganz oder anteilig- aus<br />
Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden.<br />
<strong>Beratungsstellen</strong>-<strong>Wegweiser</strong> <strong>Düsseldorf</strong> <strong>2012</strong> 80